Schwangerschaft, Geburt und Kinderwunsch
Versichert sind Hebammenleistungen bei Schwangerschaftsvorsorge, Entbindung, Nachsorge und Fehlgeburt. Für eine Entbindung außerhalb des Krankenhauses (zu Hause oder im Geburtshaus) zahlt die Barmenia eine Pauschale von 600 Euro je Geburt, unabhängig von deiner Leistungsstufe.
Die Kinderwunschbehandlung (Insemination, IVF, ICSI und hormonelle Stimulation) ist an drei Voraussetzungen geknüpft. Bei der versicherten Person muss eine organisch bedingte Sterilität vorliegen, die sich nur mit reproduktionsmedizinischen Maßnahmen überwinden lässt. Die Behandlung muss im homologen System erfolgen, also mit den eigenen Ei- und Samenzellen eines Paares, das verheiratet ist oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebt. Die dritte Voraussetzung ist eine Erfolgsaussicht von mindestens 15 Prozent. Altersgrenzen oder eine Höchstzahl an Versuchen nennen die Tarifbedingungen nicht. Weil die Behandlung teuer ist, empfiehlt die Barmenia, die Leistung vor Behandlungsbeginn klären zu lassen. Der GK übernimmt auch die Kryokonservierung und Lagerung von Ei- und Samenzellen, wenn etwa eine Chemo- oder Strahlentherapie die Zeugungsfähigkeit gefährdet.
Stationäre Leistungen
Im Krankenhaus erstattet der GK die allgemeinen Krankenhausleistungen, gesondert berechnete Leistungen von Belegärzten und Beleghebammen sowie den Transport zum und vom Krankenhaus, auch bei stationärer Psychotherapie. Dazu kommen Rooming-In für eine Begleitperson versicherter Kinder unter 16 Jahren, stationäre und teilstationäre Hospizversorgung, stationäre Kurzzeitpflege bei vorübergehendem Hilfebedarf und Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage nach einer Behandlung. Bei stationären Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen leistet die Barmenia für den Teil, der über die Beihilfe hinausgeht. Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer sind über die Tarife 2-Bett und 1-Bett versichert.
Zahnärztliche Leistungen
Der GK erstattet Zahnbehandlung einschließlich Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung, zahnmedizinische Prophylaxe einschließlich professioneller Zahnreinigung (ohne Begrenzung der Häufigkeit, ohne Bleaching) sowie Zahnersatz mit Prothesen, Brücken, Kronen, Implantaten, Funktionsanalyse und Knochenaufbau und die Kieferorthopädie. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt eine Zahnstaffel. In den ersten beiden Kalenderjahren leistet der GK zusammen höchstens 5.000 Euro, unabhängig von der Leistungsstufe. Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Bei Unfällen nach Versicherungsbeginn entfällt die Grenze. Da es um Kalenderjahre geht, ist der Zeitraum bei einem Beginn im Herbst kürzer als zwei volle Jahre.
Kuren, Ausland und Elterngeld
Bei ambulanten und stationären Kuren erstattet der GK die Kosten für Arzt, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Kurplan und Kurtaxe zum vereinbarten Prozentsatz, einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren und ohne Unterkunft. Nach einem Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Tagen zahlt die Barmenia zusätzlich ein Kur-Tagegeld von 100 Euro pro Tag für bis zu 28 Tage, unabhängig vom Prozentsatz. Voraussetzung ist, dass die Kur spätestens sechs Monate nach der Entlassung beginnt, vom Krankenhausarzt verordnet und unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt wird.
Der Versicherungsschutz gilt in Europa. Im außereuropäischen Ausland bist du zeitlich unbegrenzt geschützt, wenn deine private Pflegepflichtversicherung während des Aufenthalts weiterläuft, auch als große Anwartschaftsversicherung. Sonst besteht Schutz im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts und danach nur, solange du wegen einer notwendigen Behandlung nicht ohne Gefahr für deine Gesundheit zurückreisen kannst. Verlegst du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in die EU, den EWR oder die Schweiz, sind die Leistungen nicht auf das Inlandsniveau begrenzt. Medizinisch notwendige Rücktransporte und Rettungsflüge sind zum vereinbarten Prozentsatz versichert. Für Überführung oder Bestattung im Ausland setzt der GK bis 10.000 Euro an und erstattet davon deinen Prozentsatz, bei GK30 also höchstens 3.000 Euro.
Beziehst du Elterngeld, bist du im GK für bis zu drei Monate beitragsfrei versichert, wenn du vor dem ersten Elterngeldbezug mindestens acht Monate im Tarif warst. Dieselbe Regelung enthalten auch die Tarife 2-Bett, 1-Bett, GE und GEP.