Urteil zur Bezeichnung „Unabhängiger Versicherungsmakler“: Was das für Beamte bedeutet
„Unabhängiger Versicherungsmakler“ oder „unabhängige Beratung“ – solche Formulierungen waren in der Versicherungsbranche jahrelang üblich. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Oktober 2025 hat dem nun enge Grenzen gesetzt. Wer als Makler Provisionen von Versicherern erhält, darf sich nicht mehr „unabhängig“ nennen. Für dich als Beamter oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst stellt sich damit eine berechtigte Frage: Wie neutral ist die Beratung, auf die du dich verlässt, etwa bei der Wahl deiner beihilfekonformen Krankenversicherung? Dieser Beitrag ordnet das Urteil ein, erklärt die Unterschiede zwischen den Beratungsformen und zeigt, worauf es bei einer wirklich objektiven Beratung ankommt.









