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03.07.2026
Lucia Komesker
Super Beratung & Engagement von Timo!

Beamte und Beamtenanwärter erhalten im Krankheitsfall über die Beihilfe ihres Dienstherrn eine erhebliche finanzielle Unterstützung. Abhängig von Status und familiärer Situation wird ein großer Teil der entstehenden Kosten übernommen. Dennoch verbleibt stets ein Eigenanteil, der ohne ergänzende Absicherung selbst getragen werden muss. Eine passende private Krankenversicherung schließt diese Lücke und ergänzt die Beihilfe sinnvoll.
Hierfür stehen speziell entwickelte Beihilfetarife zur Verfügung, die auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes abgestimmt sind. Sie umfassen in der Regel ambulante und stationäre Leistungen sowie die zahnärztliche Versorgung. Darüber hinaus können individuelle Zusatzbausteine gewählt werden, etwa für alternative Heilmethoden, Wahlleistungen im Krankenhaus wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung sowie hochwertigen Zahnersatz. Auch Modelle mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit sind häufig Bestandteil moderner Tarife.
Im Rahmen eines strukturierten Tarifchecks werden Angebote der LVM Krankenversicherung mit weiteren marktführenden Gesellschaften systematisch verglichen. Dabei werden Leistungsunterschiede, Beitragsstrukturen und Tarifoptionen transparent und verständlich aufbereitet. So entsteht eine objektive Entscheidungsgrundlage, die sich an der persönlichen Situation und den individuellen Anforderungen orientiert.
Der Tarifcheck ist kostenlos und unverbindlich. Er ermöglicht es, sich in Ruhe mit den verschiedenen Optionen auseinanderzusetzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Bei Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte, zur Beihilfe oder zu einzelnen Tarifdetails kannst du telefonisch unter 0201 858 954 40 oder per E-Mail an info@optinvest.de Kontakt aufnehmen.
Im Anschluss lassen sich beispielhafte Beihilfe- und Ergänzungstarife sowie deren kombinierbare Leistungsbausteine übersichtlich einordnen.
Der ambulante Beihilfetarif AB 20E bzw. AB 30 deckt die ambulante Versorgung entsprechend der jeweiligen Beihilfestufe ab. Erstattet werden Arztbehandlungen, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel zu 100 Prozent im Rahmen der versicherten Quote. Auch alternative Heilmethoden und Behandlungen durch Heilpraktiker sind eingeschlossen. Psychotherapie wird ebenfalls übernommen, in der Regel bis zu 50 Sitzungen. Sehhilfen werden bis zu einem bestimmten Betrag bezuschusst. Die Abrechnung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.
Diese Tarifvariante stellt die wirtschaftlichere Alternative im stationären Bereich dar. Die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer, dafür sind die Beiträge geringer. Die medizinische Versorgung entspricht den allgemeinen Krankenhausleistungen. Auch hier erfolgt die Erstattung nach den geltenden Gebührenordnungen. Stationäre Psychotherapie wird vollständig übernommen. Der Tarif eignet sich besonders für kostenbewusste Beamte.
Der Tarif ABA 50 richtet sich speziell an Beamtenanwärter mit 50 Prozent Beihilfeanspruch. Er deckt ambulante Leistungen umfassend ab, inklusive Naturheilverfahren und Psychotherapie. Auch Hilfsmittel und Sehhilfen sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Die Erstattung erfolgt entsprechend der Beihilfequote vollständig. Es besteht keine allgemeine Selbstbeteiligung. Der Tarif ist insbesondere für junge Beamte in Ausbildung geeignet.
Dieser Tarif bietet Anwärtern eine stationäre Versorgung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung. Die Leistungen entsprechen einem gehobenen Versorgungsniveau. Auch Behandlungen in Privatkliniken sind möglich. Psychotherapeutische Leistungen im Krankenhaus sind eingeschlossen. Die Erstattung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Damit eignet sich der Tarif für Anwärter mit höherem Anspruch an Komfort.
Der Tarif SBA 350 ist die kostengünstigere Variante für Beamtenanwärter. Die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer mit allgemeiner Krankenhausversorgung. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung sind hier nicht enthalten. Dennoch werden alle medizinisch notwendigen Leistungen übernommen. Auch stationäre Psychotherapie ist abgesichert. Der Tarif eignet sich besonders für preisbewusste Einsteiger.
Die Ergänzungstarife schließen verbleibende Lücken der Beihilfe und Grundtarife. Sie erstatten Restkosten zu 100 Prozent und erweitern den Leistungsumfang deutlich. Dazu gehören unter anderem Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und erweiterte Heilmethoden. Auch Leistungen für Sehhilfen und Psychotherapie werden ergänzt. Die Tarife erhöhen insbesondere den Komfort und die Erstattungsquote. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung für eine nahezu vollständige Absicherung.
Der Zahntarif ergänzt die Beihilfe im Bereich Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Erstattet werden bis zu 100 Prozent der Kosten im Rahmen der versicherten Beihilfequote. Auch Implantate und Inlays sind eingeschlossen. Zu Beginn gelten Zahnstaffeln, die sich über mehrere Jahre erhöhen. Nach einigen Jahren entfällt diese Begrenzung vollständig. Die Abrechnung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
Dieser Tarif ergänzt die Beihilfe im Zahnbereich für Anwärter. Erstattet werden Behandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen. Auch Implantate sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Es gelten anfängliche Zahnstaffeln mit steigenden Erstattungsgrenzen. Nach einigen Jahren entfällt die Begrenzung vollständig. Die Leistungen erfolgen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.

Die LVM Krankenversicherung mit Sitz in Münster ist Teil einer traditionsreichen Versicherungsgruppe und zählt zu den etablierten Anbietern im deutschen Markt. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steht nicht die Gewinnmaximierung, sondern die nachhaltige Absicherung der Mitglieder im Vordergrund. Neben klassischen Versicherungssparten bietet die LVM auch Lösungen im Bereich der privaten Krankenversicherung an.
Im Fokus stehen dabei speziell auf Beamte, Beamtenanwärter und Referendare zugeschnittene Beihilfetarife. Diese übernehmen den verbleibenden Kostenanteil nach Abzug der staatlichen Beihilfe und orientieren sich am jeweiligen Beihilfesatz, der je nach Lebenssituation unterschiedlich ausfällt. Um Versorgungslücken zu vermeiden, können ergänzende Tarife hinzugefügt werden, die zusätzliche Leistungen etwa im Bereich Zahnersatz, Sehhilfen oder bei stationären Wahlleistungen abdecken.
Die Tarifgestaltung der LVM folgt einem klar strukturierten Aufbau, bei dem unterschiedliche Leistungsbereiche gezielt miteinander kombiniert werden können. Dadurch entsteht eine Absicherung, die sich an den individuellen Anforderungen und dem jeweiligen Beihilfeanspruch orientiert. Für Beamtenanwärter stehen zudem speziell abgestimmte Einstiegslösungen zur Verfügung, die auf die Zeit des Vorbereitungsdienstes ausgerichtet sind und später in umfassendere Absicherungskonzepte übergehen können.
Ergänzend bietet die LVM moderne Serviceleistungen wie digitale Rechnungseinreichung und Online-Zugänge zur Vertragsverwaltung. Insgesamt präsentiert sich die LVM Krankenversicherung im Bereich der Beamtenabsicherung als Anbieter mit klarer Tariflogik, flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten und praxisnahen Lösungen für unterschiedliche Lebensphasen im öffentlichen Dienst.
Die Tarife AB 20E und AB 30 der LVM gehören zu den ambulanten Beihilfetarifen und übernehmen die verbleibenden Krankheitskosten nach Abzug der Beihilfe entsprechend der versicherten Quote. Sie sind auf die Anforderungen von Beamten ausgerichtet und decken die ambulante Versorgung strukturiert ab. Durch die feste Zuordnung zu Beihilfesätzen wie 20 % oder 30 % lassen sich die Tarife gezielt in bestehende Versorgungskonzepte integrieren. Sie kommen sowohl für Beamte im aktiven Dienst als auch für Versorgungsempfänger in Betracht. Die Tarifstruktur ist nachvollziehbar und auf den Beihilfeanspruch abgestimmt.
Im ambulanten Bereich umfassen die Tarife ärztliche Behandlungen, Heilpraktikerleistungen sowie Naturheilverfahren. Auch psychotherapeutische Behandlungen sind enthalten und werden im tariflich vorgesehenen Umfang erstattet. Die Abrechnung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Dadurch wird auch eine Behandlung über den Regelsatz hinaus berücksichtigt. Ergänzend sind Leistungen für Hilfsmittel sowie Zuschüsse für Sehhilfen vorgesehen.
Die Tarife beinhalten zudem eine Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme. Heil- und Hilfsmittel werden im Rahmen eines offenen Leistungskatalogs berücksichtigt. Auch Leistungen wie Logopädie oder Ergotherapie sind eingeschlossen. Transportkosten im ambulanten Bereich werden ebenfalls übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind. Damit wird ein breites Spektrum der ambulanten Versorgung abgedeckt.
Eine allgemeine Selbstbeteiligung ist in diesen Tarifen nicht vorgesehen. Die Kostenstruktur bleibt damit transparent und kalkulierbar. Zusätzlich ist eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich. Wartezeiten bestehen nicht, sodass der Versicherungsschutz unmittelbar greift.
Die Tarife AB 20E und AB 30 bilden die Grundlage für die ambulante Absicherung im Beihilfesystem. Sie lassen sich mit stationären und zahnärztlichen Tarifen kombinieren und ermöglichen so eine vollständige Absicherung entsprechend der individuellen Beihilfesituation.
Die Tarife SB 220E und SB 230 der LVM bilden den stationären Baustein innerhalb der Beihilfeabsicherung und übernehmen die verbleibenden Krankenhauskosten nach Abzug der Beihilfe. Sie sind auf Beamte mit Anspruch auf Wahlleistungen ausgerichtet und ergänzen die ambulanten Tarife um eine erweiterte stationäre Versorgung. Die Zuordnung erfolgt entsprechend der jeweiligen Beihilfequote. Durch die Kombination mit weiteren Tarifbausteinen entsteht eine vollständige Absicherung im Krankheitsfall. Die Tarife sind auf die Anforderungen im öffentlichen Dienst abgestimmt.
Im stationären Bereich beinhalten die Tarife die Unterbringung im Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Privatarzt. Dadurch erhalten Versicherte Zugang zu erweiterten medizinischen Leistungen und einer individuelleren Betreuung im Krankenhaus. Die Abrechnung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Auch Aufenthalte in Privatkliniken sind unter bestimmten Voraussetzungen abgedeckt. Damit wird eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung ermöglicht.
Zusätzlich umfassen die Tarife Leistungen für stationäre Psychotherapie sowie medizinisch notwendige Operationen. Vor- und nachstationäre Behandlungen sind ebenfalls Bestandteil des Versicherungsschutzes. Auch Transportkosten zum Krankenhaus sowie Rücktransporte werden übernommen. Bei Verzicht auf bestimmte Wahlleistungen kann ein Krankenhaustagegeld gezahlt werden. Dadurch entsteht eine flexible Nutzung der stationären Leistungen.
Die Tarife sehen keine allgemeine Selbstbeteiligung vor. Die Kosten im Leistungsfall bleiben damit planbar und orientieren sich ausschließlich an der Beihilfe und den versicherten Restkosten. Wartezeiten bestehen nicht, sodass der Schutz unmittelbar greift. Die Tarifstruktur ist klar auf den stationären Bereich fokussiert.
Die Tarife SB 220E und SB 230 eignen sich für Beamte, die im Krankenhaus Wert auf Wahlleistungen und eine Behandlung durch den Privatarzt legen. In Kombination mit ambulanten und zahnärztlichen Bausteinen entsteht eine umfassende Absicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung.
Die Tarife SB 320E und SB 330 der LVM stellen die stationäre Absicherung ohne Wahlleistungen dar und übernehmen die verbleibenden Kosten nach Abzug der Beihilfe. Sie sind auf Beamte ausgerichtet, die eine funktionale Krankenhausversorgung ohne zusätzliche Komfortleistungen wählen. Die Zuordnung erfolgt entsprechend der jeweiligen Beihilfequote. In Kombination mit ambulanten und zahnärztlichen Tarifen ergibt sich ein vollständiger Versicherungsschutz. Die Tarife sind klar auf die Grundversorgung im stationären Bereich ausgerichtet.
Im Leistungsumfang enthalten ist die Unterbringung im Mehrbettzimmer sowie die medizinische Versorgung im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen. Eine Behandlung durch den Privatarzt ist in diesen Tarifen nicht vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt dennoch bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung, soweit beihilfefähig. Auch Aufenthalte in Krankenhäusern sowie notwendige Behandlungen werden vollständig berücksichtigt. Damit wird die medizinische Grundversorgung im stationären Bereich abgedeckt.
Darüber hinaus beinhalten die Tarife Leistungen für stationäre Psychotherapie sowie medizinisch notwendige Eingriffe. Vor- und nachstationäre Behandlungen werden ebenfalls übernommen. Transportkosten zum Krankenhaus und zurück sind im Leistungsumfang enthalten. Auch bei gemischten Anstalten besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Erstattung. Damit wird ein breites Spektrum stationärer Leistungen abgedeckt.
Eine allgemeine Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen. Die Kostenstruktur bleibt dadurch übersichtlich und orientiert sich an der Beihilfe sowie den versicherten Restkosten. Wartezeiten bestehen nicht, sodass der Versicherungsschutz unmittelbar greift. Die Tarife sind auf eine klare und wirtschaftliche Absicherung ausgelegt.
Die Tarife SB 320E und SB 330 eignen sich für Beamte, die auf Wahlleistungen verzichten und eine reduzierte Beitragsbelastung anstreben. In Kombination mit weiteren Tarifbausteinen lässt sich eine vollständige Absicherung im Beihilfesystem erreichen.
Die Beihilfe ist ein eigenständiges System der Gesundheitsabsicherung für Beamte und Beamtenanwärter. Ihre Grundlage ergibt sich aus bundes- und landesrechtlichen Regelungen, die den Anspruch sowie den Umfang der Leistungen festlegen. Ziel ist es, einen erheblichen Teil der Kosten bei Krankheit, Pflege und Vorsorge zu übernehmen. Eine vollständige Absicherung erfolgt dabei nicht, sondern lediglich eine anteilige Erstattung. Dadurch entsteht ein System, das eine ergänzende Absicherung erforderlich macht.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem jeweiligen Status sowie der familiären Situation. In vielen Fällen werden zwischen 50 Prozent und 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen übernommen, wobei sich die Sätze im Laufe der Zeit verändern können. Die Kosten werden zunächst selbst getragen und anschließend bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht. Nach der Prüfung erfolgt die anteilige Erstattung. Dieses Vorgehen macht eine zusätzliche Absicherung für den verbleibenden Eigenanteil notwendig.
Zur Deckung dieses Restanteils wird in der Praxis überwiegend eine private Krankenversicherung genutzt. Diese ist speziell auf das Beihilfesystem abgestimmt und übernimmt die nicht erstatteten Kosten. Dadurch entsteht eine Kombination aus staatlicher Unterstützung und privater Absicherung. Der konkrete Leistungsumfang hängt von den gewählten Tarifen ab. Eine passende Abstimmung ist entscheidend für eine vollständige Absicherung.
In einigen Bundesländern besteht zusätzlich die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Dabei wird ein fester Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen gezahlt, unabhängig vom gewählten System. Mit der Entscheidung für dieses Modell entfällt jedoch dauerhaft der Anspruch auf die individuelle, prozentuale Beihilfe. Somit stehen unterschiedliche Absicherungswege zur Verfügung, die je nach persönlicher Situation sorgfältig abgewogen werden sollten.
Bereits während des Studiums kann es sinnvoll sein, sich mit einem Optionstarif in der privaten Krankenversicherung zu befassen. Dieser ermöglicht es, sich das Recht auf einen späteren Wechsel in die PKV zu sichern, ohne zu einem späteren Zeitpunkt erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Der aktuelle Gesundheitszustand wird damit für die Zukunft festgehalten.
Gerade für angehende Beamte ist dieser Aspekt relevant, da ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung später oft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Veränderungen im Gesundheitszustand können den Zugang zur PKV erschweren oder zu Risikozuschlägen führen. Ein frühzeitig abgeschlossener Optionstarif verhindert diese Entwicklung.
Durch eine vorausschauende Planung lässt sich der Zugang zur privaten Krankenversicherung langfristig sichern. Wer sich bereits im Studium mit diesem Thema auseinandersetzt, schafft die Grundlage für eine stabile und planbare Absicherung im späteren Berufsleben.
Die privaten Krankenversicherungstarife der LVM für Beamte sind auf das Beihilfesystem abgestimmt und übernehmen die verbleibenden Kosten nach der Erstattung durch den Dienstherrn. Grundlage bildet eine Kombination aus ambulanten, stationären und zahnärztlichen Beihilfetarifen, die je nach Beihilfeanspruch zusammengestellt werden. Ergänzend können Beihilfeergänzungstarife gewählt werden, um verbleibende Eigenanteile weiter zu reduzieren. Dadurch lässt sich eine nahezu vollständige Kostendeckung im Krankheitsfall erreichen.
Im ambulanten Bereich umfassen die Tarife ärztliche Behandlungen, Heilpraktikerleistungen sowie Naturheilverfahren. Auch psychotherapeutische Leistungen sind im vorgesehenen Umfang enthalten. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden entsprechend der versicherten Quote erstattet. Die Abrechnung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Damit wird auch eine Behandlung über den Regelsatz hinaus berücksichtigt.
Im stationären Bereich stehen unterschiedliche Leistungsniveaus zur Verfügung. Je nach Tarif sind Unterbringung im Mehrbett- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Privatarzt möglich. Auch stationäre Psychotherapie, Operationen sowie Vor- und Nachbehandlungen sind Bestandteil des Versicherungsschutzes. Transportkosten und Aufenthalte in geeigneten Krankenhäusern werden ebenfalls übernommen. Die Leistungen orientieren sich an den beihilfefähigen Kosten.
Im Zahnbereich decken die Tarife Behandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen ab. Auch Implantate und Inlays sind eingeschlossen. Zu Beginn gelten tarifliche Erstattungsgrenzen, die sich über die ersten Jahre erhöhen. Nach Ablauf dieser Phase entfällt die Begrenzung. Die Abrechnung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Für Beamtenanwärter stehen eigenständige Einstiegstarife zur Verfügung, die auf die Zeit der Ausbildung abgestimmt sind. Diese Tarife können später in reguläre Beamtentarife überführt werden. Ergänzend sorgen Beihilfeergänzungstarife für zusätzliche Leistungen, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus oder bei verbleibenden Restkosten. Insgesamt entsteht eine auf den Beihilfeanspruch abgestimmte Absicherung über alle Leistungsbereiche hinweg.
Die LVM Krankenversicherung bietet für Beamte abgestimmte Beihilfetarife, die gezielt den verbleibenden Kostenanteil nach der Erstattung durch den Dienstherrn übernehmen. Die private Krankenversicherung ergänzt damit die Beihilfe und sorgt für eine vollständige Absicherung im Krankheitsfall. Grundlage ist die Kombination aus ambulanten, stationären und zahnärztlichen Tarifbausteinen, die entsprechend dem individuellen Beihilfeanspruch zusammengestellt werden.
Im ambulanten Bereich umfassen die Tarife ärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Leistungen für Naturheilverfahren und Psychotherapie. Die Erstattung erfolgt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Auch Vorsorgeuntersuchungen und moderne Behandlungsmethoden werden im tariflichen Rahmen berücksichtigt. Dadurch wird eine umfassende medizinische Versorgung im Alltag abgedeckt.
Im stationären Bereich stehen unterschiedliche Leistungsvarianten zur Verfügung. Je nach Tarif ist eine Unterbringung im Mehrbett- oder Zweibettzimmer möglich, teilweise mit Behandlung durch den Privatarzt. Auch Operationen, stationäre Therapien sowie Vor- und Nachbehandlungen sind Bestandteil der Absicherung. Die Leistungen orientieren sich an den beihilfefähigen Kosten und können durch Ergänzungstarife erweitert werden.
Im Zahnbereich decken die Tarife Behandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen ab. Auch Implantate und Inlays sind enthalten, wobei zu Beginn tarifliche Begrenzungen gelten können. Ergänzend lassen sich Beihilfeergänzungstarife integrieren, um verbleibende Eigenanteile weiter zu reduzieren und den Leistungsumfang gezielt zu erweitern.
Die Beihilfeergänzungstarife EB 1 und EB 2 der LVM richten sich gezielt an Beamte, die ihren bestehenden Versicherungsschutz über die Beihilfe hinaus erweitern möchten. Sie ergänzen die regulären Beihilfetarife und übernehmen verbleibende Kosten, die nach der Erstattung durch den Dienstherrn und die Grundtarife offen bleiben. Dadurch wird der Eigenanteil weiter reduziert und der Leistungsumfang deutlich erweitert. Die Tarife sind nicht eigenständig, sondern werden in Kombination mit anderen PKV-Bausteinen eingesetzt. Sie dienen der gezielten Optimierung des bestehenden Versicherungsschutzes.
Im Leistungsumfang enthalten ist die Erstattung von Restkosten in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören unter anderem Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren sowie psychotherapeutische Behandlungen. Auch Leistungen für Sehhilfen und bestimmte Hilfsmittel werden ergänzt. Die Erstattung erfolgt jeweils zu 100 Prozent der verbleibenden Kosten. Damit wird der Eigenanteil deutlich reduziert.
Im stationären Bereich ermöglichen die Ergänzungstarife zusätzliche Leistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer sowie die Behandlung durch den Privatarzt. Diese Leistungen gehen über die klassische Beihilfeversorgung hinaus. Auch bei ambulanten Operationen sowie Vor- und Nachbehandlungen greifen die erweiterten Leistungen. Dadurch wird der Leistungsumfang gezielt erhöht.
Auch im Zahnbereich schließen die Tarife verbleibende Kostenlücken. Behandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen werden ergänzend erstattet. Dabei gelten eigene Zahnstaffeln in den ersten Jahren, die sich schrittweise erhöhen. Nach Ablauf dieser Phase entfällt die Begrenzung. Damit wird eine zusätzliche Absicherung im kostenintensiven Zahnbereich geschaffen.
Die Tarife EB 1 und EB 2 eignen sich für Beamte, die ihren Beihilfeschutz gezielt erweitern und verbleibende Eigenanteile minimieren möchten. Sie verbessern die Erstattungsquote und ergänzen die bestehenden Tarife in allen wesentlichen Leistungsbereichen.
Ein zentraler Vorteil im Beamtenverhältnis ist der Beihilfeanspruch, durch den sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung spürbar reduzieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der verbleibende Kostenanteil passend abgesichert wird. Hierfür bietet die LVM abgestimmte Beihilfetarife sowie ergänzende Leistungen, die auf die Anforderungen von Beamten ausgerichtet sind und die Beihilfe gezielt ergänzen. Dadurch lässt sich eine Absicherung ohne relevante Versorgungslücken erreichen.
Mit der richtigen Tarifkombination kann der Versicherungsschutz an die individuelle Situation angepasst werden. Gleichzeitig bleibt die Beitragsentwicklung nachvollziehbar, da sich Leistungen und Absicherung gezielt steuern lassen. Eine frühzeitige Entscheidung schafft dabei Planungssicherheit und ermöglicht eine langfristig passende Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung.
Nutze die Möglichkeit, deinen individuellen Beitrag zur privaten Krankenversicherung schnell und einfach berechnen zu lassen. Der Tarifcheck ist kostenfrei, unverbindlich und bietet dir einen transparenten Überblick über deine persönlichen Absicherungsmöglichkeiten. So erhältst du eine fundierte Grundlage für deine Entscheidung.
Im Rahmen des Vergleichs werden die aktuellen Tarife zahlreicher relevanter Versicherer am deutschen Markt berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem Gesellschaften wie Allianz, ARAG, Barmenia, DBV, Debeka, DEVK, HUK-COBURG, LVM, Mecklenburgische, Nürnberger, Provinzial, R+V, SIGNAL IDUNA, VRK sowie weitere Anbieter. Unterschiede bei Leistungen, Beiträgen und Tarifstrukturen werden dabei systematisch gegenübergestellt.
Auf dieser Basis lässt sich eine Lösung ermitteln, die zu deiner individuellen Situation passt und eine langfristig tragfähige Absicherung ermöglicht. Ziel ist eine Kombination aus passenden Leistungen und nachvollziehbarer Beitragsentwicklung.
Im Beitragsvergleich der privaten Krankenversicherung für Beamte zeigt sich die LVM im mittleren Beitragsbereich. In der dargestellten Beispielrechnung liegt der Gesamtbeitrag bei rund 342,38 Euro monatlich inklusive Pflegepflichtversicherung und gesetzlichem Zuschlag. Damit bewegt sich die LVM oberhalb von Anbietern wie ARAG mit etwa 276,19 Euro und Barmenia mit rund 306,30 Euro monatlich. Gleichzeitig ergibt sich eine klare Einordnung im Vergleich zu weiteren Gesellschaften im Markt.
Die betrachtete Tarifkombination der LVM setzt sich aus ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bausteinen zusammen. Im ambulanten Bereich liegt der Beitrag beispielsweise bei etwa 101,25 Euro für den Tarif AB 30. Für die stationäre Absicherung fallen rund 49,43 Euro im Tarif SB 230 an, während der Zahntarif ZB 30 mit etwa 17,47 Euro kalkuliert ist. Ergänzt wird dies durch die Pflegepflichtversicherung sowie den gesetzlichen Zuschlag.
Im direkten Vergleich wird deutlich, dass sich die LVM tariflich klar zwischen niedrigeren und höheren Beitragsniveaus am Markt einordnet. Die Unterschiede ergeben sich dabei aus der jeweiligen Tarifstruktur und den gewählten Leistungsbausteinen. Je nach Kombination der Tarife können sich die Beiträge entsprechend verändern.
Die LVM positioniert sich damit im mittleren Bereich des Beitragsvergleichs. Für Beamte ergibt sich eine Absicherung, die sich aus mehreren aufeinander abgestimmten Tarifbausteinen zusammensetzt und eine klare Beitragsstruktur aufweist.
Im direkten Leistungsvergleich zeigen sich Unterschiede insbesondere bei klar definierten Leistungsgrenzen und Erstattungsumfängen. Beim Thema Sehhilfen fällt auf, dass der LVM-Tarif AB 30 deutlich restriktiver ausgestaltet ist. Hier werden Brillengestelle beispielsweise nur bis zu 100 Euro berücksichtigt, während Tarife wie ARAG BHB30 Erstattungen von bis zu 600 Euro innerhalb von zwei Jahren vorsehen. Auch die Barmenia liegt mit bis zu 400 Euro über dem Niveau der LVM.
Bei operativen Sehkorrekturen sind ebenfalls Unterschiede erkennbar. Während viele Wettbewerber höhere Maximalleistungen oder längere Betrachtungszeiträume bieten, orientiert sich die LVM stärker am beihilfekonformen Rahmen und kombiniert dies mit festen Leistungsgrenzen im ambulanten Tarif. Dadurch bleibt die Erstattung planbar, fällt im direkten Vergleich jedoch oft niedriger aus als bei einigen Konkurrenzanbietern.
Im Bereich Heilmittel zeigt sich hingegen ein ausgewogener Leistungsumfang. Die LVM erstattet Behandlungen wie Logopädie und Ergotherapie entsprechend der versicherten Prozentstufe. In Kombination mit dem Beihilfeergänzungstarif EB1 werden verbleibende Restkosten vollständig übernommen. Damit bewegt sich die LVM in diesem Bereich auf einem Niveau mit vielen anderen Anbietern, die ebenfalls eine vollständige Erstattung im Rahmen der Beihilfe vorsehen.
Bei Hilfsmitteln nutzt die LVM einen offenen Hilfsmittelkatalog, was grundsätzlich eine breite Versorgung ermöglicht. Allerdings erfolgt die Erstattung strikt innerhalb der tariflichen Rahmenbedingungen und ohne zusätzliche Erweiterungen durch den Ergänzungstarif. Andere Versicherer bieten hier teilweise weitergehende Regelungen oder zusätzliche Leistungen über Ergänzungstarife an.
Im Bereich Vorsorgeleistungen zeigt sich ein differenziertes Bild: Die LVM übernimmt die Kosten für gesetzlich vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen vollständig, darüber hinausgehende Leistungen sind jedoch nicht in allen Fällen über Ergänzungstarife abgesichert. Einige Wettbewerber ermöglichen hier eine weitergehende Absicherung auch unabhängig von gesetzlichen Programmen.
Insgesamt zeigt sich, dass der LVM-Tarif AB 30 eine klar strukturierte Absicherung im Rahmen der Beihilfe bietet. Die Leistungen orientieren sich konsequent an den beihilfefähigen Vorgaben und gewährleisten eine verlässliche Grundabsicherung. Im direkten Vergleich fallen jedoch insbesondere bei einzelnen Leistungsbausteinen wie Sehhilfen oder erweiterten Vorsorgeleistungen Unterschiede zu Tarifen anderer Anbieter auf.
Der Tarif ZB 30 der LVM ist ein zahnärztlicher Beihilfetarif für Beamte und übernimmt die verbleibenden Kosten nach der Erstattung durch die Beihilfe. Er ergänzt die Absicherung im Zahnbereich und wird gemeinsam mit ambulanten und stationären Tarifen abgeschlossen. Der Leistungsumfang ist auf die typischen Anforderungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz ausgerichtet. Durch die klare Struktur lässt sich der Tarif gezielt in das bestehende Absicherungskonzept integrieren.
Im Bereich der Zahnbehandlung umfasst der Tarif Leistungen für konservierende Maßnahmen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen. Auch prophylaktische Leistungen wie professionelle Zahnreinigung sind im tariflichen Rahmen enthalten. Die Erstattung erfolgt entsprechend der versicherten Beihilfequote und orientiert sich an den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte. Dadurch wird eine planbare Kostenübernahme sichergestellt.
Beim Zahnersatz deckt der Tarif Leistungen für Kronen, Brücken, Prothesen sowie Implantate ab. Auch hochwertige Versorgungsformen wie Inlays werden berücksichtigt. In den ersten Jahren gelten Zahnstaffeln, die die maximale Erstattung begrenzen. Diese erhöhen sich schrittweise und entfallen nach Ablauf der vorgesehenen Zeit vollständig. Danach steht der volle Leistungsumfang ohne Begrenzung zur Verfügung.
Auch kieferorthopädische Behandlungen sind Bestandteil des Tarifs. Die Leistungen greifen im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit und orientieren sich an den beihilfefähigen Aufwendungen. Dadurch wird auch bei umfangreicheren Maßnahmen eine ergänzende Absicherung gewährleistet.
Eine allgemeine Selbstbeteiligung ist im Tarif nicht vorgesehen. Die Kosten richten sich ausschließlich nach dem verbleibenden Anteil nach Beihilfe. Dadurch bleibt die Kalkulation im Leistungsfall transparent und nachvollziehbar. Ergänzend kann der Tarif mit Beihilfeergänzungstarifen kombiniert werden, um verbleibende Eigenanteile weiter zu reduzieren.
Insgesamt bietet der Tarif ZB 30 eine umfassende Absicherung im Zahnbereich. Er deckt sowohl laufende Behandlungen als auch kostenintensiven Zahnersatz ab und ergänzt die Beihilfe zu einer vollständigen Versorgung.
Für Beamte spielt die Absicherung der Familie eine wesentliche Rolle in der langfristigen Finanz- und Vorsorgeplanung. Ob Ehe- oder Lebenspartner beihilfeberechtigt sind, richtet sich in erster Linie nach dem eigenen Einkommen. Wird die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten, entfällt der Anspruch auf Beihilfe, sodass eine eigenständige Krankenversicherung notwendig wird.
Für Kinder gilt in der Regel ein höherer Beihilfesatz, wodurch nur ein vergleichsweise geringer Teil der Krankheitskosten selbst abgesichert werden muss. In Verbindung mit einer passenden privaten Krankenversicherung entsteht so eine umfassende und gleichzeitig effiziente Absicherung. Der verbleibende Eigenanteil kann gezielt über beihilfekonforme Tarife abgedeckt werden.
Eine frühzeitige Planung der passenden Tarifstruktur für alle Familienmitglieder ermöglicht es, Leistungen und Beiträge sinnvoll aufeinander abzustimmen. Dadurch lassen sich Versorgungslücken vermeiden und die Absicherung langfristig stabil gestalten.
In den PKV-Tarifen der LVM ist eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vorgesehen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine oder nur sehr geringe Leistungen eingereicht werden. Versicherte können dadurch einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückerhalten, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig vom gewählten Tarif sowie von der Dauer der Leistungsfreiheit. Grundsätzlich gilt: Je länger keine Leistungen in Anspruch genommen werden, desto höher kann die Rückzahlung ausfallen.
Bei der LVM kann die Beitragsrückerstattung bis zu vier Monatsbeiträge des ambulanten Tarifs pro Jahr erreichen. In bestimmten Tarifkonstellationen – insbesondere bei Beamtenanwärtern – sind sogar Rückerstattungen von bis zu sechs Monatsbeiträgen möglich. Dadurch ergibt sich eine spürbare finanzielle Entlastung, die die effektiven Jahreskosten der privaten Krankenversicherung deutlich reduziert.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass bestimmte Leistungen den Anspruch auf Rückerstattung nicht beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen. Auch stationäre Krankenhausaufenthalte oder Zahnarztbesuche können – je nach Tarifgestaltung – unschädlich für die Beitragsrückerstattung sein. Damit bleibt die medizinische Grundversorgung möglich, ohne finanzielle Nachteile zu verursachen.
Die Beitragsrückerstattung ist kein separates Bonusprogramm, sondern ein fester Bestandteil der Tarifkalkulation. Sie dient dazu, kostenbewusstes Verhalten zu belohnen und die Verwaltungskosten der Versicherung teilweise an die Versicherten zurückzugeben. In der Praxis erhalten viele Versicherte jährlich eine Rückzahlung, die häufig mehrere hundert Euro beträgt.
Für Beamte bedeutet dies, dass sich durch eine Kombination aus Beihilfe und Beitragsrückerstattung die tatsächliche Belastung nochmals reduzieren kann. Dadurch entsteht ein zusätzlicher finanzieller Vorteil innerhalb der privaten Krankenversicherung, insbesondere bei dauerhaft geringer Inanspruchnahme von Leistungen.
Die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung der LVM richtet sich nach mehreren individuellen Faktoren. Maßgeblich sind insbesondere das Eintrittsalter, der Beihilfesatz, der Gesundheitszustand sowie die gewählte Tarifkombination. Da Beamte nur den Teil der Krankheitskosten absichern, der nicht durch die Beihilfe übernommen wird, basiert der Beitrag auf dem tatsächlichen Restkostenbedarf.
Beispielhafte Kalkulation:
Ein 21-jähriger Beamter mit 50 Prozent Beihilfeanspruch entscheidet sich für eine Kombination aus ambulantem Tarif (z. B. AB 30), stationärem Tarif (z. B. SB 230) sowie einem Zahntarif (ZB 30). In dieser Konstellation ergibt sich ein monatlicher Beitrag von rund 342 Euro inklusive Pflegepflichtversicherung und gesetzlichem Zuschlag.
Der gewählte Versicherungsschutz umfasst im ambulanten Bereich die freie Arztwahl, Leistungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Anwendungen aus dem Bereich der Naturheilverfahren. Im stationären Bereich sind die Unterbringung im Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Privatarzt vorgesehen. Ergänzend werden zahnärztliche Leistungen wie Behandlungen, Zahnersatz und Prophylaxe abgedeckt. Eine Selbstbeteiligung ist in dieser Beispielkonstellation nicht vereinbart.
Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil des Gesamtbeitrags. Sie liegt in dieser Konstellation bei rund 30 Euro monatlich und wird automatisch in die Gesamtkalkulation einbezogen.
Dieses Beispiel zeigt, wie sich die Beiträge bei der LVM aus verschiedenen Tarifbausteinen zusammensetzen und welche Leistungen enthalten sind. Die tatsächliche Beitragshöhe hängt immer von der individuellen Situation sowie der konkreten Tarifauswahl ab.
Lade dir hier die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen der LVM für Beamte und Beamtenanwärter herunter. So kannst du Leistungen, Vertragsdetails und Beihilfe-Ergänzungen transparent prüfen und verschiedene Tarifbausteine besser vergleichen.
Die LVM Krankenversicherung bietet Beamten und Beamtenanwärtern eine private Krankenversicherung, die gezielt auf die jeweiligen Beihilfevorschriften abgestimmt ist. Grundlage der Absicherung ist der individuelle Beihilfesatz, der durch passende Restkostentarife ergänzt wird. Je nach Status – ob im Vorbereitungsdienst, im aktiven Dienst oder in unterschiedlichen Laufbahnen – lässt sich der Versicherungsschutz aus ambulanten, stationären und zahnärztlichen Tarifen zusammenstellen.
Da sich Tarifkombinationen, Leistungsumfänge und Beiträge je nach persönlicher Situation unterscheiden, ist die Auswahl nicht immer unmittelbar vergleichbar. Neben der Beitragshöhe spielen insbesondere Leistungsdetails, tarifliche Regelungen sowie mögliche Ergänzungsbausteine eine Rolle. Auch Aspekte wie die Ausgestaltung einzelner Leistungsbereiche oder die Kombination verschiedener Tarifbestandteile beeinflussen die Entscheidung.
Wer klären möchte, welche Tarifstruktur der LVM zur eigenen beruflichen Situation passt, wie sich der Beitrag konkret zusammensetzt oder welche Ergänzungen sinnvoll sind, sollte eine individuelle Betrachtung vornehmen. Eine fundierte Beratung unterstützt dabei, die private Krankenversicherung von Anfang an passend zur persönlichen und beruflichen Situation auszurichten.
In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte der privaten Krankenversicherung speziell für Beamte zusammengestellt. Unser Ziel ist es, eine fundierte Orientierung zu bieten, damit du die für deine persönliche und berufliche Situation beste Entscheidung treffen kannst. Mit unserem kostenlosen Vergleichs- und Tarif-Check erhältst du eine maßgeschneiderte Übersicht über die passenden Versicherungsoptionen – völlig unverbindlich. Falls du eine individuelle Beratung wünschst oder noch offene Fragen hast, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Schütze dich optimal für deine Zukunft im Beamtenverhältnis und finde die PKV, die genau zu dir passt!
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