FAQ (Frequently Asked Questions) von Beamten

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen


Beratung und Zusammenarbeit

Vergütung und Interessenlage

Wie wird ein Versicherungsmakler vergütet?

Wie wird ein Versicherungsmakler vergütet? Ein Versicherungsmakler wird über eine Courtage vergütet, die der Versicherer zahlt. Die Vergütung erfolgt erst, wenn ein Vertrag zustande kommt. Sie ist im Beitrag bereits einkalkuliert und fällt auch dann an, wenn du direkt beim Versicherer abschließt. Dann behält dieser sie selbst. Üblich sind zwei Bestandteile: eine einmalige Abschlusscourtage und eine laufende Betreuungscourtage, solange der Vertrag besteht. Die laufende Vergütung ist der Grund, warum wir dich auch nach dem Abschluss betreuen, zum Beispiel im Leistungsfall, bei Beitragsanpassungen und wenn sich deine Lebenssituation ändert. Für dich entstehen dadurch keine gesonderten Kosten. Du zahlst den Beitrag, der im Tarif steht.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Versicherungsberater?

Entscheidend ist, in wessen Auftrag die Person handelt. Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer und vermittelt deren Tarife. Ein Versicherungsmakler wird für dich als Kunden tätig und wählt aus dem Markt aus. Ein Versicherungsberater berät gegen Honorar und darf keine Courtage annehmen. Für Beamte ist der Unterschied besonders spürbar. Wer bei einem Versicherer angestellt ist, kann dir dessen Beihilfetarif erklären, aber nicht sagen, ob ein anderer Anbieter bei Heilpraktikerleistungen, Sehhilfen oder Zahnersatz in deinem Bundesland besser erstattet. OPTINVEST Beamte ist Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung und zusätzlich Finanzanlagenvermittler.

Kann ein Makler neutral beraten, wenn er Courtage vom Versicherer bekommt?

Die gesetzliche Konstruktion ist darauf ausgelegt, aber du solltest sie überprüfen können. Ein Makler ist rechtlich Sachwalter des Kunden. Nach § 60 VVG muss er seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherern und Tarifen zugrunde legen, nach § 61 VVG muss er beraten und die Empfehlung begründet dokumentieren. Diese Dokumentation steht dir zu. Du kannst sie verlangen und nachlesen, warum ein bestimmter Tarif empfohlen wurde. Gleichzeitig gilt, Courtagesätze unterscheiden sich zwischen Anbietern. Ein guter Makler erklärt dir deshalb nicht nur, welchen Tarif er empfiehlt, sondern auch, welche Alternativen er geprüft und aus welchem Grund er sie verworfen hat. Wenn du diese Begründung nicht bekommst, ist das ein Warnsignal.

Zahle ich über einen Makler mehr als beim Direktabschluss?

Nein, die Courtage ist Teil der Beitragskalkulation und fällt beim Direktabschluss genauso an. Bei identischem Tarif und identischen Angaben ist dein Beitrag über uns derselbe wie beim Versicherer. Der Unterschied liegt woanders: Beim Direktabschluss vergleichst du selbst, prüfst selbst die Bedingungen und reichst im Leistungsfall selbst nach. Über einen Makler bekommst du den Marktvergleich, die Einordnung der Leistungsunterschiede und einen Ansprechpartner, der bei Ablehnungen für dich nachhakt.

Seriosität, Recht und Datenschutz

Woran erkenne ich einen seriösen Versicherungsmakler?

An sechs überprüfbaren Punkten: Der Eintrag im Vermittlerregister ist öffentlich einsehbar. Die Erstinformation kommt unaufgefordert zu Beginn. Die Beratung wird dokumentiert und du bekommst die Dokumentation. Es gibt keinen Abschlussdruck im Termin. Eine Vermögensschadenhaftpflicht besteht. Und die Vergütung wird auf Nachfrage konkret benannt. Das Vermittlerregister führt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag. Du kannst dort jeden Vermittler mit Namen oder Registernummer suchen und siehst, ob eine Erlaubnis nach § 34d GewO vorliegt und in welchem Status. Speziell bei Beamten kommt ein siebter Punkt dazu. Fragt die Beratung nach deinem Bundesland und deinem Dienstherrn, bevor über Tarife gesprochen wird? Beihilfesätze und beihilfefähige Leistungen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern erheblich. Wer ohne diese Angabe einen Tarif empfiehlt, ist nicht auf Beamte spezialisiert.

Ist OPTINVEST Beamte seriös und im Vermittlerregister eingetragen?

Ja, OPTINVEST ist als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung zugelassen und unter der Registernummer D-KPF9-OMK8O-62 im Vermittlerregister eingetragen. Die vollständigen Angaben findest du in unserer Erstinformation. Seit 2012 beraten wir Beamtinnen und Beamte, Anwärter und Beschäftigte im öffentlichen Dienst – inzwischen über 6000 Kundinnen und Kunden mit mehr als 12000 Verträgen. Unsere Kundenbewertungen stammen von Google, Trustpilot und ProvenExpert und sind dort im Original nachlesbar.

Was ist die Erstinformation und warum bekomme ich sie?

Die Erstinformation ist eine gesetzlich vorgeschriebene Auskunft, die dir jeder Versicherungsvermittler beim ersten Geschäftskontakt geben muss. Sie nennt Status, Registereintrag, Anschrift und die zuständigen Schlichtungsstellen. Sie beantwortet damit genau die Frage, die du als Kunde stellen solltest: In wessen Auftrag handelt die Person mir gegenüber? Wenn du sie nicht bekommst, frag danach. Unsere Erstinformation findest du jederzeit im Footer dieser Seite.

Was passiert mit meinen Gesundheitsangaben?

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO. Wir erheben sie nur, wenn sie für die Beratung nötig sind, verarbeiten sie ausschließlich zu diesem Zweck und geben sie nur mit deiner Einwilligung weiter. Für dich wichtig ist die anonyme Risikovoranfrage. Bevor ein Antrag gestellt wird, klären wir bei mehreren Versicherern ohne Nennung deines Namens, ob und zu welchen Bedingungen sie dich annehmen würden. Ein regulärer Antrag mit Ablehnung oder Ausschluss würde dagegen im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft erfasst und könnte spätere Anträge erschweren. Gerade bei Vorerkrankungen ist dieser Weg entscheidend und einer der Gründe, warum sich der Umweg über einen Makler bei der privaten Kranken- und der Dienstunfähigkeitsversicherung lohnt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Beratung unzufrieden bin?

Sprich uns zuerst direkt an, denn die meisten Missverständnisse klären sich im Gespräch. Solltest du danach nach wie vor nicht zufrieden sein, stehen dir unabhängige Schlichtungsstellen offen: der Versicherungsombudsmann e. V. für die meisten Sparten und der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung für PKV-Fragen. Das Verfahren ist für dich kostenfrei. Zusätzlich ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Aufsichtsbehörde für Versicherungsunternehmen, die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen für uns als Vermittler. Die vollständigen Kontaktdaten stehen in unserer Erstinformation.

Ablauf und Zusammenarbeit

Wer ist der beste Versicherungsmakler für Beamte?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Sinnvoller ist die Frage, woran du eine gute Beratung für den öffentlichen Dienst erkennst. Drei Punkte entscheiden. Erstens: Kennt der Beratende die Beihilfeverordnung deines Bundeslandes, nicht nur „die Beihilfe" allgemein? Zweitens: Wird über die Beitragsentwicklung im Ruhestand gesprochen, nicht nur über den Einstiegsbeitrag? Drittens: Werden Tarifoptionen und Umstellungsrechte erklärt, mit denen du später ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitern kannst? Genau darauf haben wir uns spezialisiert. Ob wir zu dir passen, findest du im Erstgespräch heraus. Es kostet nichts und ist völlig unverbindlich.

Was sollte ich zum ersten Termin bereithalten?

Am hilfreichsten sind vier Dinge: dein Bundesland und dein Dienstherr, dein aktueller Status (Anwärter, auf Probe, auf Lebenszeit, Tarifbeschäftigter), deine Familiensituation inklusive Beihilfeanspruch von Partner und Kindern sowie bestehende Policen, falls vorhanden. Sinnvoll sind außerdem Besoldungsmitteilung oder Ernennungsurkunde, wenn du sie zur Hand hast. Daraus ergibt sich dein Beihilfebemessungssatz. Nichts davon ist Voraussetzung. Wenn du nur eine grobe Vorstellung hast, sortieren wir das gemeinsam, denn dafür ist der erste Termin da.

Kann ich Versicherungen bei euch direkt online abschließen?

Ja, nach der Beratung kannst du den Antrag digital stellen. Tarifauswahl, Gesundheitsangaben und Unterschrift sind online möglich. Vor dem Einreichen prüfen wir deine Angaben gemeinsam, denn unvollständige oder ungenaue Gesundheitsangaben sind der häufigste Grund, warum Versicherer später Leistungen kürzen oder vom Vertrag zurücktreten. Wenn du lieber im Gespräch abschließt, geht das per Video, Telefon oder bei uns vor Ort in Essen.

Bin ich an euch gebunden, wenn ich einen Maklerauftrag unterschreibe?

Nein, der Maklerauftrag regelt, dass wir dich gegenüber den Versicherern vertreten dürfen. Es ist keine Mindestlaufzeit und kein Produktabschluss vorgegeben. Du kannst ihn jederzeit beenden. Deine Versicherungsverträge bleiben davon unberührt. Sie laufen weiter, unabhängig davon, wer sie betreut.

Was passiert nach dem Abschluss – werde ich weiter betreut?

Ja, dauerhaft und ohne Zusatzkosten. Wir bleiben deine Ansprechpartner bei Rückfragen, im Leistungsfall und wenn ein Versicherer die Beiträge anpasst. Bei Veränderungen prüfen wir aktiv nach. Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit, Wechsel des Bundeslands oder Dienstherrn, Heirat, Geburt eines Kindes, Elternzeit, Immobilienkauf, Pensionierung – jeder dieser Schritte kann deinen Beihilfebemessungssatz oder deinen Absicherungsbedarf verändern. Deine Verträge liegen in deinem digitalen Versicherungsordner, Schäden meldest du direkt über die App.

Was passiert, wenn ich die Zusammenarbeit beenden möchte?

Du sagst uns Bescheid, entweder schriftlich, per Mail oder telefonisch. Wir geben die Betreuung frei und übergeben auf Wunsch an deinen neuen Makler. Deine Verträge bestehen unverändert weiter, mit denselben Konditionen und derselben Vertragsnummer. Kosten entstehen dir dadurch nicht.

Wie buche ich einen Termin?

Über unser Online-Buchungssystem wählst du Termin, Uhrzeit, Anliegen und Beratungsform. Du bekommst sofort eine Bestätigung und kannst telefonisch oder per Video am Termin teilnehmen. Alternativ erreichst du uns direkt telefonisch oder über das Kontaktformular.


Beihilfe, private und gesetzliche Krankenversicherung

Beihilfe verstehen

Was ist die Beihilfe und wie funktioniert sie?

Die Beihilfe ist die eigenständige Krankenabsicherung deines Dienstherrn. Sie übernimmt einen festen Prozentsatz deiner beihilfefähigen Krankheitskosten, den sogenannten Bemessungssatz. Den Rest sicherst du privat ab, meist über einen PKV-Beihilfetarif, der genau diese Lücke füllt. Wichtig ist: Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Fürsorgeleistung. Was beihilfefähig ist und in welcher Höhe, regelt die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn. Bund und Länder unterscheiden sich hier zum Teil erheblich, etwa bei Heilpraktikerleistungen, Sehhilfen, Zahnersatz oder Wahlleistungen im Krankenhaus. Deshalb ist die erste Frage in jeder guten Beratung: Welches Bundesland, welcher Dienstherr? Ohne diese Angabe lässt sich kein passender Tarif bestimmen.

Wie hoch ist mein Beihilfebemessungssatz?

Als aktiver Beamter liegt der Bemessungssatz in der Regel bei 50 Prozent. Mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand steigt er bei vielen Dienstherren auf bis zu 70 Prozent. Anwärterinnen und Anwärter starten meist ebenfalls bei 50 Prozent. Die genauen Sätze und die Frage, wann sie sich ändern, hängen von deinem Dienstherrn und deiner Familiensituation ab. Ehe- oder Lebenspartner und Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Beihilfeanspruch. Genau daraus ergibt sich, wie viel Prozent du jeweils privat absichern musst. Faustregel: Je höher dein Bemessungssatz, desto kleiner der privat zu versichernde Restanteil und desto niedriger dein PKV-Beitrag.

Was ist eine Restkostenversicherung und warum brauche ich sie?

Die Restkostenversicherung ist der private Teil, der genau den Prozentsatz absichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei 50 Prozent Beihilfe versicherst du also die restlichen 50 Prozent privat. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag nicht über das Einkommen berechnet, sondern ist abhängig vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Wer früh und gesund einsteigt, sichert sich in der Regel günstigere Beiträge.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung

Sollte ich mich als Beamter privat oder gesetzlich versichern?

Für die meisten Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung die naheliegende Lösung, weil der Dienstherr über die Beihilfe bereits die Hälfte oder mehr trägt. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du dagegen als freiwilliges Mitglied in der Regel den vollen Beitrag selbst, weil es keinen Arbeitgeberzuschuss wie bei Angestellten gibt – es sei denn, dein Bundesland bietet die pauschale Beihilfe an. Ob PKV oder GKV besser passt, hängt von deiner Situation ab, also von Familienkonstellation, Zahl der Kinder, Gesundheitszustand, gewünschtes Leistungsniveau und langfristige Beitragsentwicklung. Pauschal lässt sich das nicht beantworten, und genau diese Abwägung ist der Kern einer Beamten-Beratung. Die Entscheidung ist zudem oft schwer umkehrbar, deshalb sollte sie gut überlegt sein.

Worauf muss ich bei einem PKV-Beihilfetarif achten?

Auf drei Dinge. Erstens: Passt der Tarif zu deinem Bemessungssatz und deinem Bundesland, damit keine Lücke zwischen Beihilfe und Versicherung entsteht? Zweitens: Wie sind die Leistungen dort, wo Beihilfeverordnungen oft knausern (etwa bei Heilpraktiker, Sehhilfe, Zahnersatz und Kieferorthopädie)? Drittens: Gibt es Optionsrechte, mit denen du den Schutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitern kannst? Der günstigste Einstiegsbeitrag sagt wenig aus, wenn die Leistungen im Ernstfall nicht tragen oder der Beitrag im Alter stark steigt. Wir vergleichen deshalb nicht nur Preise, sondern die Bedingungen dahinter.

Wie entwickelt sich mein Beitrag im Ruhestand?

Im Ruhestand steigt bei vielen Dienstherren dein Beihilfebemessungssatz, häufig auf 70 Prozent. Dadurch sinkt der privat zu versichernde Anteil und dein PKV-Beitrag reduziert sich entsprechend. Das ist ein wichtiger Aspekt bei der Sorge, die PKV sei im Alter unbezahlbar. Zusätzlich bilden PKV-Tarife über die Jahre Alterungsrückstellungen, die Beitragssteigerungen dämpfen. Ein guter Tarif wird deshalb nicht nur nach dem Einstiegsbeitrag ausgewählt, sondern danach, wie stabil er langfristig kalkuliert ist. Über diese Beitragsentwicklung sprechen wir bewusst schon vor dem Abschluss.

Können sich mein Partner und meine Kinder mitversichern?

Eine beitragsfreie Familienversicherung, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es in der PKV nicht. Dafür haben Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ehe- oder Lebenspartner häufig einen eigenen Beihilfeanspruch, sodass für sie ebenfalls nur der Restanteil privat abzusichern ist. Wie hoch der Beihilfeanspruch für Angehörige ausfällt und welche Einkommensgrenzen für den Partner gelten, richtet sich nach deinem Dienstherrn. Das rechnen wir für deine konkrete Familiensituation durch, weil es den Gesamtbeitrag stark beeinflusst.

Pauschale Beihilfe

Was ist die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zum klassischen Modell. Statt einzelne Rechnungen anteilig zu erstatten, zahlt dein Dienstherr einen festen monatlichen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung  und zwar auch dann, wenn du dich freiwillig gesetzlich versicherst. Damit übernimmt der Dienstherr einen Teil des Beitrags, den freiwillig gesetzlich versicherte Beamte sonst allein tragen müssten. Das Modell ist ursprünglich als „Hamburger Modell" bekannt geworden und wird inzwischen von immer mehr Bundesländern angeboten. Beim Bund gibt es die pauschale Beihilfe bislang nicht. Ob sie für dich verfügbar ist, hängt also von deinem Dienstherrn ab.

Für wen ist die pauschale Beihilfe sinnvoll und für wen nicht?

Interessant kann sie sein, wenn du ohnehin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchtest, zum Beispiel weil Familienangehörige dort beitragsfrei mitversichert sind, wegen Vorerkrankungen oder aus persönlicher Präferenz. Dann reduziert der Zuschuss deinen GKV-Beitrag spürbar. Weniger vorteilhaft ist sie häufig für gesunde, jüngere oder gutverdienende Beamte ohne mitzuversichernde Angehörige, weil die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung hier oft günstiger und leistungsstärker ist. Entscheidend ist eine ehrliche Gegenüberstellung beider Wege über die gesamte Laufbahn, nicht nur der Blick auf den heutigen Monatsbeitrag.

Kann ich die Entscheidung später wieder ändern?

In der Regel nicht ohne Weiteres. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist bei den meisten Dienstherren bindend und gilt dauerhaft für deine Laufbahn. Wer sich einmal dafür entscheidet, verzichtet damit meist auf die klassische anteilige Beihilfe. Aktuell ist es nur in Sachsen-Anhalt möglich, von der pauschalen zur individuellen Beihilfe zu wechseln. Genau deshalb ist diese Weichenstellung eine der wichtigsten überhaupt und sollte nicht unter Zeitdruck getroffen werden. Wir berechnen dir beide Varianten mit deinen persönlichen Zahlen, damit du die langfristigen Folgen siehst, bevor du dich festlegst.

Öffnungsaktion und Vorerkrankungen

Was ist die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung?

Die Öffnungsaktion ist eine Vereinbarung vieler privater Krankenversicherer, die neu beihilfeberechtigten Beamten den Zugang zu einem Beihilfetarif erleichtert. Innerhalb von sechs Monaten nach Beginn deiner Beihilfeberechtigung, etwa nach der Verbeamtung, kannst du in einen teilnehmenden Tarif wechseln, ohne wegen Vorerkrankungen abgelehnt zu werden. Innerhalb der Aktion gilt: keine Ablehnung, keine Leistungsausschlüsse, und ein möglicher Risikozuschlag ist begrenzt. Damit ist die Öffnungsaktion vor allem für Beamte mit gesundheitlicher Vorgeschichte ein wichtiges Zeitfenster, das man nicht ungenutzt verstreichen lassen sollte.

Ich habe Vorerkrankungen. Komme ich trotzdem in die PKV?

In vielen Fällen ja. Neben der Öffnungsaktion ist die anonyme Risikovoranfrage, zum Beispiel über den Versicherungsmakler, der entscheidende Weg. Dabei klären wir bei mehreren Versicherern ohne Nennung deines Namens, ob und zu welchen Bedingungen sie dich annehmen würden. So vermeidest du eine offizielle Ablehnung, die sonst gespeichert würde und spätere Anträge erschweren könnte. Gerade bei Vorerkrankungen lohnt sich der Umweg über einen Makler daher besonders, weil die Reihenfolge und Formulierung der Anfragen über das Ergebnis mitentscheidet. Welche Angaben nötig sind und welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vor jedem Antrag.


Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit verstehen

Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit ist ein versicherungsrechtlicher Begriff. Ein Versicherer prüft anhand medizinischer Kriterien, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch zu einem bestimmten Grad ausüben kannst. Dienstunfähigkeit dagegen ist ein beamtenrechtlicher Begriff. Hier stellt dein Dienstherr, meist auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens, fest, dass du deinen Dienst dauerhaft nicht mehr leisten kannst, und versetzt dich in den Ruhestand. Der Kern des Problems: Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nach ihren eigenen Kriterien und nicht automatisch dann, wenn dein Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt. Für Beamte kommt es deshalb darauf an, dass beide Welten im Vertrag zusammenpassen.

Bin ich als Beamter über meinen Dienstherrn nicht schon abgesichert?

Nur eingeschränkt und meist erst nach einigen Dienstjahren. Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, das aber gerade zu Beginn der Laufbahn niedrig ausfällt und den bisherigen Lebensstandard oft nicht deckt. Kritisch ist die Situation für Beamte auf Probe und für Anwärter. Wer in den ersten Jahren dienstunfähig wird, hat häufig noch keinen oder nur einen sehr geringen Anspruch auf Versorgung. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Versorgungslücke sinnvoll schließen.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel und warum ist sie so wichtig?

Die Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass dein Versicherer leistet, wenn dein Dienstherr dich in den Ruhestand versetzt, ohne dass der Versicherer die Dienstunfähigkeit noch einmal eigenständig medizinisch nachprüft. Man spricht von einer echten oder qualifizierten Dienstunfähigkeitsklausel. Auf die genaue Formulierung kommt es an. Schwächere Klauseln behalten sich eine eigene Prüfung vor oder greifen nur unter engen Voraussetzungen. Deshalb reicht es nicht, dass „DU" im Tarif erwähnt wird. Entscheidend ist, wie die Klausel im Bedingungswerk ausgestaltet ist. Genau das prüfen wir im Vergleich.

Absicherung für Anwärter und Beamte

Brauche ich als Beamtenanwärter schon eine Absicherung?

Gerade als Anwärter ist der Schutz besonders wichtig, weil du noch keinen nennenswerten Anspruch auf Versorgung hast und bei Dienstunfähigkeit entlassen werden könntest. Gleichzeitig bist du jung und meist gesund. Das sind die besten Voraussetzungen für eine Aufnahme zu günstigen Beiträgen und ohne Risikozuschläge. Viele Tarife bieten außerdem Nachversicherungs- und Optionsrechte, mit denen du den Schutz später bei der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kannst. Früh einsteigen sichert dir also nicht nur den Schutz, sondern auch die Konditionen für die Zukunft.

Reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel?

Für viele Beamte ist genau das der richtige Weg, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt ist. So bist du sowohl gegen Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinn als auch gegen die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit abgesichert. Ob das ausreicht, hängt von deinem Status, deiner Laufbahn und dem konkreten Bedingungswerk ab. Wichtig ist, dass die Klausel zu deiner Situation passt und die Höhe der vereinbarten Rente deine Versorgungslücke tatsächlich schließt. Beides sehen wir uns in einer Beratung gemeinsam an.

Wie finde ich den passenden Tarif zur Dienstunfähigkeitsabsicherung?

Weil die Unterschiede vor allem in den Bedingungen liegen, lohnt sich ein strukturierter Vergleich der Klauseln, Rentenhöhen und Nachversicherungsrechte statt eines reinen Preisvergleichs. Wir übernehmen diesen Vergleich für deine Situation und erklären dir die Leistungsunterschiede verständlich. Einen ausführlichen Überblick zu Tarifen, Leistungen und häufigen Fallstricken der Dienstunfähigkeitsabsicherung findest du auf unserer spezialisierten Seite dienstunfaehigkeitsversicherung.de. Für die konkrete Auswahl sprich uns gern direkt an. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.


Geldanlage, Depot und vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Was sind vermögenswirksame Leistungen und bekomme ich sie als Beamter?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein gesetzlich oder landesrechtlich geregelter Zuschuss des Dienstherrn, der auf einen geeigneten Sparvertrag eingezahlt wird. Ob und in welcher Höhe du sie bekommst, ist im öffentlichen Dienst sehr unterschiedlich geregelt. Manche Dienstherren zahlen einen festen Monatsbetrag, andere gar keine vermögenswirksamen Leistungen. Wichtig ist: Der Zuschuss fließt nur, wenn du einen passenden Vertrag abschließt und ihn deinem Dienstherrn meldest. Ohne Vertrag verschenkst du das Geld. Ob dir vermögenswirksame Leistungen zustehen, steht in deiner Besoldungsregelung oder erfragst du bei deiner Bezügestelle.

Wie lege ich vermögenswirksame Leistungen am besten an?

Zur Auswahl stehen vor allem Bausparverträge, Banksparpläne und Fondssparpläne, etwa auf ETF-Basis. Welche Variante passt, hängt von deinem Ziel und deiner Risikobereitschaft ab: Ein Bausparvertrag kann sinnvoll sein, wenn perspektivisch eine Immobilie ansteht, ein Fondssparplan eher bei langfristigem Vermögensaufbau. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Weil die Regeln und Grenzen sich ändern, prüfen wir gemeinsam, welche Anlageform und welche Förderung in deiner Situation zusammenpassen.

Depot, Wertpapiere und Vorsorge

Brauche ich als Beamter überhaupt ein Wertpapierdepot?

Ein Depot ist kein Muss, aber für viele Beamte ein sinnvoller Baustein. Die Pension deckt später einen großen Teil deiner Versorgung, gleicht aber selten den vollen letzten Nettoverdienst aus. Für diese Lücke und für größere Anschaffungen ist ein langfristiger Vermögensaufbau über ein Depot ein flexibler Weg. Der Vorteil gegenüber vielen klassischen Vorsorgeprodukten liegt in der Flexibilität und Transparenz: Du bestimmst Sparrate, Anlage und Laufzeit selbst und kommst jederzeit an dein Geld. Als Finanzanlagenvermittler begleiten wir dich dabei, ohne dir ein bestimmtes Produkt aufzudrängen.

Wie fange ich mit einem ETF-Sparplan an?

Erstellt am: 03. März 2022

Der Einstieg ist unkompliziert: ein Depot eröffnen, einen oder mehrere breit streuende ETFs auswählen und eine monatliche Sparrate festlegen, die zu deinem Budget passt. Schon kleine Beträge können sich bei langem Anlagehorizont deutlich auswirken. Wir treffen keine Anlageentscheidung für dich, sondern erklären dir die Zusammenhänge, wie Streuung, Kosten, Schwankungen und Zeithorizont, damit du selbst eine informierte Entscheidung triffst. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach deinem Ziel und deiner Risikobereitschaft.

Geldanlage im öffentlichen Dienst

Reicht meine Pension im Alter oder sollte ich zusätzlich vorsorgen?

Die Pension ist eine vergleichsweise sichere Absicherung, erreicht aber nicht deinen vollen letzten Nettoverdienst und hängt von deinen ruhegehaltfähigen Dienstjahren ab. Wer erst spät verbeamtet wird, Teilzeit arbeitet oder Lücken in der Laufbahn hat, sollte die zu erwartende Versorgungshöhe genau kennen. Ob und wie viel zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist, ergibt sich aus dieser individuellen Versorgungslücke. Wir rechnen sie mit dir durch, bevor über konkrete Bausteine gesprochen wird. So vermeidest du sowohl Unter- als auch teure Überversorgung.

Was mache ich mit dem finanziellen Spielraum aus der Beihilfe?

Da der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten trägt, bleibt vielen Beamten im Alltag mehr finanzieller Spielraum. Dieser Spielraum kann für Rücklagen, Vorsorge oder Geldanlage genutzt werden. Wie du diesen Spielraum aufteilst, zwischen Rücklagen, Vorsorge und Geldanlage, ist eine Frage deiner Ziele und deiner Lebenssituation. Genau dafür schauen wir uns mit dir gemeinsam deine Absicherung und deine Finanzen im Zusammenhang an, nicht als Einzelprodukte.


Sehr gut bewertet | OPTINVEST Beamte

OPTINVEST
Erstklassig bewertet!

Ergänzung weiterer Fragen und Antworten

Sag uns gerne, welche Fragen wir hier noch beantworten sollen

OPTINVEST: Häufige Fragen

Informationen
Absenden
Reset
OPTINVEST Beamte | Infobox

Wir beraten dich gerne

Sichere dir deinen Beratungstermin

Termin vereinbaren

OPTINVEST Beamte - Blog

Neuigkeiten zu Versicherungen & Finanzen für Beamte

Du möchtest als Beamter bzw. als Angestellter im öffentlichen Dienst zu Finanz- und Versicherungsthemen auf dem Laufenden sein? Dann wirf gerne einen Blick in unseren Blog. Hier fassen wir aktuelle Themen übersichtlich für dich zusammen.

Mehr erfahren
Beste PKV im Test | OPTINVEST Beamte

Du stehst kurz vor der Verbeamtung oder möchtest den bestehenden Tarif bei einer PKV vergleichen? Dann hast du dich...

13. Juli 2026
Mirko Feller

Beamtin zeigt auf Logo der Nürnberger Dienstunfähigkeitsversicherung | OPTINVEST Beamte

Die Wahl der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) gehört für Beamte und Beamtenanwärter zu den wichtigsten...

24. Juni 2026
Mirko Feller

Analyse | OPTINVEST Beamte

Ein Urteil des OLG Dresden verbietet Maklern, die Provisionen von Versicherern erhalten, sich „unabhängig“ zu nennen....

23. Juni 2026
Mirko Feller

Suche | OPTINVEST Beamte

2026 bringt für Beamtinnen und Beamte spürbare Änderungen. Im Mittelpunkt steht die 11. Änderungsverordnung der...

17. Juni 2026
Sebastian Koch

Schwangere Beamtin hält Ultraschallbild

Du erwartest Nachwuchs? Erfahre hier, wie sich Beihilfe und PKV ändern, was in der Elternzeit passiert und wie dein Baby...

27. März 2026
Mirko Feller

Referendariat Lehramt in Hessen | OPTINVEST Beamte

Du fragst dich, wie du dich für den hessischen Vorbereitungsdienst bewirbst, wie er abläuft, wie lange er dauert und was...

09. Februar 2024
Mirko Feller

Kfz-Versicherung | OPTINVEST Beamte

Der Herbst ist da! Da Fallen zwar garantiert die Blätter von den Bäumen, aber nicht immer die Versicherungsprämien...

26. Oktober 2022
Anna-Lisa Lentes

Berufsunfähigkeitsversicherung | OPTINVEST Beamte

DU oder BU sind die Kürzel für Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wo die Unterschiede...

12. Oktober 2022
Mirko Feller

Krankenversicherung | OPTINVEST Beamte

Wie möchtest du dich im Referendariat versichern: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten...

10. Oktober 2022
Mirko Feller

Immobilie | OPTINVEST Beamte

Kostenexplosion in der Wohngebäudeversicherung: Die Prämien von Gebäudeversicherungen werden im kommenden Jahr um...

26. September 2022
Anna-Lisa Lentes

Altersvorsorge | OPTINVEST Beamte

Du möchtest für das Alter vorsorgen? Wir zeigen dir, welche Vorteile eine fondgebundene Rentenversicherung gegenüber...

20. September 2022
Mirko Feller

Fragen | OPTINVEST Beamte

Dein Referendariat steht kurz bevor oder du bist bereits verbeamtet und Fragst dich, in welchen Fällen du Anspruch auf...

16. September 2022
Mirko Feller

Schutz | OPTINVEST Beamte

Du bist Referendar oder bereits als Lehrkraft tätig und fragst dich, wie du dich gegen Personen-, Sach- und...

15. September 2022
Mirko Feller

Rechtsschutzversicherung | OPTINVEST Beamte

Nachdem du das erste juristische Staatsexamen gemeistert hast, ist die Theorie weitgehend abgeschlossen und es beginnt...

05. Oktober 2021
Mirko Feller

Job | OPTINVEST Beamte

Du planst, dein Referendariat in Niedersachsen anzutreten? Erfahre hier alles von den Einstellungsterminen über die...

05. Oktober 2021
Mirko Feller

Die 3 wichtigsten Dinge im Referendariat NRW | OPTINVEST Beamte

Du fragst dich, welche Rahmenbedingungen für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW gelten, was du du als...

09. September 2021
Mirko Feller

Schade, dass du gehen möchtest. Hast du nicht gefunden, was du suchst?

Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!

Termin vereinbaren