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Angie
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in der letzten Woche
Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)
Dirk Matzik
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Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!
Ece
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vor einer Woche
Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.
Alina S
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vor einer Woche
Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.
Sahin Türe
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vor einer Woche
Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!
Hannah Fehlau
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vor einer Woche
Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!
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Feedback unserer Kunden zu unserer Beratung

Das sagen unsere Kunden über OPTINVEST

Von Google

24.07.2026

Angie

Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)

Von Google

22.07.2026

Dirk Matzik

Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!

Von Google

19.07.2026

Ece

Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.

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17.07.2026

Alina S

Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.

Von Google

15.07.2026

Sahin Türe

Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!

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15.07.2026

Hannah Fehlau

Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!

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15.07.2026

D. S.

Die Terminvereinbarung ging sehr leicht und schnell. Man wird auch nochmals an den Termin erinnert, was sehr hilfreich ist. Ich wurde sehr gut und ausführlich von Timo beraten. Das Gespräch verlief auf einer lockeren aber auch professionellen Ebene. Alles in allem entspannt und unkompliziert. Kann es herzlichst weiterempfehlen.

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13.07.2026

Juliane Liening

Sebastian hat mich zu den Themen PKV und BU sehr gut beraten. Kann ich nur weiterempfehlen. Vielen Dank!

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08.07.2026

Elias Haddad

Vielen Dank an Sebastian Koch für die tolle Beratung. Der gesamte Ablauf ist professionell, unkompliziert und angenehm. Egal was für eine Frage ich habe, Sebastian kann sie mir professionell beantworten, ohne dass ich Tage warten muss. Angebote versucht er perfekt passend vorzuschlagen und zu beraten, sodass man sich im Klaren ist, was das jetzt bedeutet oder wie jenes wiederum funktioniert. Absolute Empfehlung meinerseits, würde mich hier imme r wieder beraten lassen!

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03.07.2026

Lucia Komesker

Super Beratung & Engagement von Timo!
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Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.
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Sahin Türe
vor einer Woche
Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!
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Der PKV-Tarif-Check für Polizisten - kostenlos und unverbindlich

Vergleiche schnell und einfach alle Beihilfe-PKV-Tarife

Der PKV-Tarif-Check für Polizisten ist eine wertvolle Ressource, die dir kostenlos und unverbindlich zur Verfügung steht. Egal, ob du Polizeianwärter oder bereits als Polizist im Dienst bist. Dieser Service ermöglicht es dir, schnell und einfach alle relevanten Beihilfe-PKV-Tarife miteinander zu vergleichen. So kannst du herausfinden, welche Versicherungsoption dir den besten Schutz und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Der Tarif-Check berücksichtigt dabei deine individuellen Bedürfnisse sowie die besonderen Anforderungen, die mit deinem Beruf als Polizist verbunden sind. Mit präzisen Informationen ausgestattet, kannst du eine fundierte Entscheidung treffen, die deine berufliche und finanzielle Zukunft optimal absichert. Darüber hinaus hilft dir dieses Angebot, dich im oft komplexen Versicherungsmarkt zurechtzufinden, indem es dir transparente und verständliche Vergleiche bietet, für eine Entscheidung, die wirklich zu dir passt.

Du bist Beamtenanwärter oder Beamter und hast Fragen zu unserem PKV-Vergleich, zur Beihilfe-Krankenversicherung oder zu einzelnen Anbietern bzw. Tarifen? Dann ruf uns für weitere Informationen einfach unter 0201 858 954 40 an oder schreib uns eine Nachricht an unsere E-Mail-Adresse info@optinvest.de, per WhatsApp oder im Live-Chat auf unserer Website - ganz wie du magst. Wir sind gerne für dich da. Dein Spezialisten-Team von OPTINVEST Beamte.

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Inhaltsverzeichnis

    Der PKV-Vergleich für Polizisten von OPTINVEST Beamte

    So findest du als Polizist mit dem Tarif-Check die beste private Krankenversicherung

    Die Vorteile der PKV für Polizisten und Polizeianwärter

    Günstiger Krankenversicherungsbeitrag, individuelle Leistungen und Anspruch auf Beihilfe

    Als Polizeianwärter oder Polizist kannst du in der privaten Krankenversicherung (PKV) von zahlreichen Vorteilen profitieren. Wenn du in deinem Bundesland Anspruch auf Beihilfe hast, kannst du dich privat versichern, um die verbleibenden Kosten abzudecken. Während deiner aktiven Dienstzeit übernimmt in den meisten Bundesländern die freie Heilfürsorge deine medizinische Versorgung, sodass du keine eigenen Beiträge zahlen musst. Ergänzend kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, um Leistungen wie Zahnersatz oder bessere Krankenhausbehandlungen abzudecken. Nach dem Wechsel in den Ruhestand oder je nach Bundesland bei einer späteren Umstellung auf das Beihilfe-System wird eine private Krankenversicherung notwendig, um die verbleibenden Kosten optimal abzusichern. Nutze folgende Vorteile für deine bestmögliche Absicherung:

    Beihilfe oder Heilfürsorge

    Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung kann sich privat statt gesetzlich versichern – dazu gehören auch Polizeianwärter und Polizisten. Da die meisten während ihrer aktiven Dienstzeit durch die freie Heilfürsorge abgesichert sind, benötigen sie oft nur eine Ergänzungsversicherung. Wenn sie jedoch Beihilfe erhalten, können sie sich privat versichern und profitieren von besseren Leistungen sowie einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Viele Polizeibeamte entscheiden sich daher nach einem Vergleich für die private Krankenversicherung – nicht nur während der Ausbildung, sondern auch langfristig. Ein Polizist kann sich nur unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich versichern. In den meisten Fällen ist die private Krankenversicherung (PKV) oder die Heilfürsorge/Beihilfe die beste und oft einzige Option. Wer sich für die GKV entscheidet, sollte beachten, dass in vielen Bundesländern keine Unterstützung durch Beihilfe gewährt wird und die Kosten selbst getragen werden müssen.

    Günstige Tarife für Polizeianwärter

    Spezielle Tarife für Polizeianwärter machen die private Krankenversicherung besonders attraktiv, wenn sie Beihilfe erhalten. Bereits ab 57 Euro im Monat sind maßgeschneiderte Tarife verfügbar, die eine hochwertige Absicherung bieten. Selbst leistungsstarke Premium-Tarife werden von einigen Versicherern für unter 70 Euro monatlich angeboten. So profitieren Polizeianwärter von umfassenden Gesundheitsleistungen und einer optimalen Absicherung für ihre Zukunft im Polizeidienst.

    Individuelle Leistungen

    Polizeianwärter und Polizisten haben in der privaten Krankenversicherung (PKV) die Möglichkeit, ihre Leistungen und Tarif-Bausteine individuell an ihre Bedürfnisse anzupassen und langfristig zu sichern. Durch die gezielte Auswahl der gewünschten Leistungen lässt sich der Beitrag flexibel gestalten. Ein professioneller, neutraler Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall. Plane vorausschauend, vergleiche die Angebote der Versicherer und sorge frühzeitig für die bestmögliche Absicherung während deiner Laufbahn im Polizeidienst.

    Bestmögliche medizinische Versorgung

    In der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren Polizeianwärter und Polizisten von einer hochwertigen medizinischen Versorgung ohne feste Leistungsobergrenzen. Dazu gehören schnelle Termine, kurze Wartezeiten, eine freie Wahl von Ärzten und Krankenhäusern sowie der Zugang zu modernsten Behandlungsmethoden. Nutze diese entscheidenden Vorteile der PKV und sichere dir die bestmögliche Gesundheitsversorgung während deiner Laufbahn im Polizeidienst.

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    Worauf Polizisten und Polizeianwärter bei der Auswahl ihrer privaten Krankenversicherung achten sollten

    Ein objektiver Vergleich aller Tarife der PKV ist die beste Entscheidungsgrundlage

    Ein objektiver Vergleich aller Tarife der privaten Krankenversicherung ist für dich als Polizeianwärter oder Polizist die beste Entscheidungsgrundlage. Idealerweise sollte dich deine PKV ein Leben lang begleiten, von der Ausbildung bis zur Pension. Daher ist es wichtig, dass du frühzeitig eine zukunftssichere Entscheidung triffst. Dein Tarif muss zu deinem individuellen Beihilfeanspruch passen. Achte auf umfassende Leistungen, wie Zahnbehandlung, Krankenhausaufenthalt und Auslandsschutz. Berücksichtige deinen Gesundheitszustand und informiere dich über Annahmerichtlinien bei Vorerkrankungen. Achte auf eine stabile Beitragsentwicklung und nutze die Beratung von Experten, um den optimalen Tarif für dich zu finden. Ergänzend können die folgenden Tipps bei deiner Auswahl sehr hilfreich sein:

    Neutraler Vergleich der privaten Krankenversicherung

    Als Polizist ist es besonders wichtig, bei der Wahl der privaten Krankenversicherung eine fundierte Entscheidung zu treffen. Online gibt es zahlreiche PKV-Rechner, sowohl von unabhängigen Vergleichsportalen als auch direkt von Versicherern oder deren Vermittlern, doch nicht alle bieten eine wirklich objektive und transparente Gegenüberstellung der Tarife. Gerade im Polizeidienst solltest du darauf achten, dass deine Versicherung optimal zu deinen speziellen Anforderungen passt. Unser PKV-Tarif-Check liefert dir eine neutrale und umfassende Marktübersicht, sodass du den besten Tarif für deine persönliche Situation und die besonderen Herausforderungen deines Berufs findest.

    Versicherungsspezialisten für Polizisten und Polizeianwärter

    Bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Polizisten spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Neben den speziellen Beihilfevorschriften gilt es, Tarife zu finden, die auf die besonderen Anforderungen des Polizeidienstes zugeschnitten sind, sei es hinsichtlich der Einsatzfähigkeit, des Gesundheitsrisikos oder der langfristigen Absicherung. Gerade in einem fordernden Berufsumfeld ist eine verlässliche und leistungsstarke PKV entscheidend. Um die beste Lösung für deine individuelle Situation zu finden, solltest du auf einen Anbieter setzen, der die Bedürfnisse von Polizeibeamten genau kennt und entsprechend abgestimmte Tarife bietet.

    Tests und Testsieger

    Die Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Polizisten kann eine Herausforderung sein, da zahlreiche Tests und Bewertungen existieren. Verschiedene Institutionen wie Stiftung Warentest, Focus Money, Handelsblatt oder MORGEN & MORGEN analysieren regelmäßig Tarife, doch die Kriterien und Gewichtungen unterscheiden sich, sodass unterschiedliche Anbieter als Testsieger hervorgehen. Zudem verändern sich die Tarife und Bedingungen stetig, wodurch Testergebnisse schnell an Aktualität verlieren. Da die Anforderungen im Polizeidienst besonders sind, reicht ein allgemeiner PKV-Test oft nicht aus, um die beste Wahl zu treffen. Eine gezielte und individuelle Analyse ist entscheidend. Unser PKV-Tarifvergleich bietet dir eine neutrale Marktübersicht, die speziell auf die Bedürfnisse von Polizisten abgestimmt ist, sodass du eine Versicherung findest, die optimal zu deinem Berufsalltag passt.

    Leistungen der PKV für Polizisten und Polizistinnen

    Die private Krankenversicherung für Polizisten bietet eine verlässliche Absicherung mit garantierten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. Durch flexible Tarifbausteine kannst du deinen Schutz individuell anpassen, etwa für ambulante Behandlungen, stationäre Versorgung mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung, umfassende Zahnmedizin mit hochwertigem Zahnersatz, Kostenübernahme für Sehhilfen, Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und psychotherapeutische Behandlungen, die im Polizeidienst besonders relevant sein können. Um eine optimale Balance zwischen Beitrag und Leistungen zu finden, solltest du frühzeitig einen objektiven PKV-Vergleich nutzen. Dabei ist es sinnvoll, nicht nur aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen, sondern auch zukünftige Anforderungen einzuplanen, um langfristig bestmöglich abgesichert zu sein.

    Beihilfe-Ergänzungstarif

    Die Beihilfe übernimmt nicht alle Gesundheitskosten, sodass bestimmte medizinische Leistungen nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Gerade für Polizisten kann das zu finanziellen Lücken führen, etwa bei speziellen Behandlungen oder zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen. Um diese Lücken zu schließen, bieten private Krankenversicherer spezielle Beihilfeergänzungstarife an, die für eine umfassendere Absicherung sorgen. Mit einem geringen Zusatzbeitrag kannst du so sicherstellen, dass auch nicht oder nur eingeschränkt beihilfefähige Leistungen erstattet werden, was dir langfristig finanzielle Vorteile und eine optimale medizinische Versorgung bietet.

    Zusatzleistungen der Krankenversicherung

    Polizisten können ihre private Krankenversicherung oft schon für einen geringen Aufpreis mit sinnvollen Zusatzleistungen erweitern. So ist beispielsweise eine Auslandsreisekrankenversicherung bereits für wenig Geld im Monat erhältlich. Mit solchen Ergänzungen stellst du sicher, dass du auch außerhalb Deutschlands optimal abgesichert bist und dich im Einsatz oder auf Reisen keine unerwarteten medizinischen Kosten überraschen.

    Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung

    In der privaten Krankenversicherung für Polizisten ist ein Selbstbehalt optional und kann individuell festgelegt werden. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung lassen sich die monatlichen Beiträge oft spürbar senken, was insbesondere für junge Beamte im Polizeidienst eine attraktive Möglichkeit sein kann. Die Höhe des Selbstbehalts variiert je nach Versicherer und Tarif und kann in unterschiedlichen Stufen angepasst werden, sodass du deine PKV-Kostenstruktur optimal auf deine finanzielle und gesundheitliche Situation abstimmen kannst. Wichtig ist jedoch, dass du abwägst, ob sich die Einsparungen bei den Beiträgen langfristig für dich lohnen.

    Beitragsrückerstattung

    Wenn du über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen deiner privaten Krankenversicherung in Anspruch nimmst, kannst du je nach Tarif von einer Beitragsrückerstattung profitieren. Das bedeutet, dass du einen Teil deiner gezahlten Beiträge zurückerhältst, was sich besonders für Polizisten lohnen kann, die seltener medizinische Leistungen benötigen. Welche Behandlungen du in Anspruch nehmen kannst, ohne die Rückerstattung zu verlieren, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Gerne unterstützen wir dich dabei, die passenden Tarife zu vergleichen und eine Lösung zu finden, die optimal zu deinen Bedürfnissen im Polizeidienst passt.

    Gesundheitszustand und Eintrittsalter

    Dein Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss beeinflusst maßgeblich die Höhe deines Beitrags und die Konditionen deiner privaten Krankenversicherung. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Vor der Aufnahme erfolgt eine Gesundheitsprüfung, die auch bei einem späteren Wechsel erneut nötig sein kann, was unter Umständen zu höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen führt. Um dir diesen Vorteil langfristig zu sichern, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein, da sie dir den späteren Einstieg in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.

    Berücksichtigungsfähige Angehörige

    Auch Angehörige von Polizisten können unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe erhalten. Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich danach, ob es sich um berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner oder um Kinder handelt. Da beihilfeberechtigte Angehörige nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind, haben sie in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich privat zu versichern und von den Vorteilen der PKV zu profitieren. Besonders für Familien von Polizisten kann eine maßgeschneiderte private Krankenversicherung eine sinnvolle Lösung sein, um eine bestmögliche Absicherung zu gewährleisten. Mit unserem Versicherungsvergleich findest du schnell und unkompliziert die beste PKV – auch für deine Angehörigen.

    Pauschale Beihilfe

    Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen, bieten als Alternative zur individuellen Beihilfe die sogenannte pauschale Beihilfe an. Diese unterscheidet sich deutlich vom klassischen Beihilfesystem: Statt eines direkten Zuschusses zu den Krankheitskosten erhalten Beihilfeberechtigte und gegebenenfalls deren Angehörige auf Wunsch einen Zuschuss von maximal 50 % ihres tatsächlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenvollversicherung.

    Für Polizisten ist die pauschale Beihilfe in vielen Fällen nicht die beste Wahl, da sie langfristig mit finanziellen Nachteilen verbunden sein kann. Während sie eine vereinfachte Abwicklung ohne die Einreichung einzelner Rechnungen bietet, ist sie besonders für Beamte mit höherem Einkommen oder ohne berücksichtigungsfähige Angehörige oft weniger rentabel. Daher entscheiden sich nur wenige Polizeibeamte für dieses Modell. Zudem wird die pauschale Beihilfe nicht in allen Bundesländern angeboten – beispielsweise gibt es sie in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht.

    Da die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in der Regel unwiderruflich für die gesamte Dienstzeit gilt, sollte sie gut durchdacht sein. Es ist ratsam, die Beiträge und Leistungen der GKV mit denen der privaten Krankenversicherung (PKV) zu vergleichen und sich im Vorfeld von einem spezialisierten Berater für Polizeibeamte beraten zu lassen, um langfristig die beste Absicherung zu gewährleisten.

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    Beihilfe und Heilfürsorge: Krankensicherungssysteme für Polizisten

    Je nach Bundesland – so findest du heraus welches System für dich gilt

    Beihilfe ist eine beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die sich aus der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergibt. Diese Pflicht basiert auf dem Dienst- und Treueverhältnis gemäß Artikel 33 Abs. 4 GG und wird auf Bundesebene durch § 78 BBG konkretisiert. Danach hat der Dienstherr für das Wohl seiner Polizeibeamten und ihrer Familien zu sorgen – auch über die aktive Dienstzeit hinaus. Ähnliche Regelungen bestehen in den Landesbeamtengesetzen. Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Teil der Kosten, die durch Krankheit, Pflegebedarf, Geburt oder Vorsorgemaßnahmen entstehen. Die Beihilfe erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip: Polizeibeamte zahlen zunächst selbst und erhalten anschließend einen festgelegten Anteil zurück. Die genaue Höhe des Beihilfesatzes hängt vom Bundesland, dem Beamtenstatus und der familiären Situation ab. Da die Beihilfe nicht alle Kosten abdeckt, ist eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich, um die verbleibenden Ausgaben zu sichern. In einigen Bundesländern erhalten Polizeibeamte während der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge. Dabei übernimmt der Dienstherr die Krankheitskosten vollständig, ohne dass Eigenbeiträge oder eine zusätzliche Krankenversicherung nötig sind. Mit Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge, und es besteht Anspruch auf Beihilfe, zur Abdeckung der verbleibenden Kosten ist dann in der Regel eine beihilfekonforme private Krankenversicherung erforderlich. Im weiteren Verlauf erfährst du, wie du herausfinden kannst, ob in deinem Fall Beihilfe oder Heilfürsorge gilt, abhängig vom Bundesland.

     

    Günstige PKV Beiträge für Polizeibeamte durch Beihilfe

    Polizeibeamte mit Beihilfeanspruch müssen nur den Teil ihrer Krankheitskosten absichern, der nach Abzug der Beihilfeleistungen verbleibt. Dadurch sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Beihilfeberechtigte deutlich günstiger als für Angestellte, die ihre Gesundheitskosten vollständig absichern müssen. Da die Versicherung lediglich das verbleibende Kostenrisiko abdeckt, spricht man bei beihilfekonformen PKV-Tarifen auch von einer Restkostenversicherung. Diese speziell für Beamte entwickelten Tarife ermöglichen eine hochwertige medizinische Versorgung zu vergleichsweise niedrigen Beiträgen.

    Das Beihilferecht für Polizeibeamte ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich je nach Dienstherr. Für Bundespolizisten bildet das Bundesbeamtengesetz (§ 80 BBG) die Grundlage, ergänzt durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (BBhVVwV), die die Details zur Beihilfe konkretisieren. Für Polizeibeamte der Länder gelten die jeweiligen Landesbeamtengesetze, die oft an die Bundesregelungen angelehnt sind, aber durch länderspezifische Beihilfeverordnungen und Verwaltungsvorschriften weiter ausgestaltet werden. Je nach Bundesland können sich daher Unterschiede in der Höhe der Beihilfesätze, den erstattungsfähigen Leistungen und zusätzlichen Regelungen ergeben. Zudem gilt in einigen Bundesländern für aktive Polizeibeamte nicht die Beihilfe, sondern das System der Heilfürsorge, bei dem der Dienstherr die Krankheitskosten vollständig übernimmt.

    Bund

    Polizeianwärter (Bundespolizei): Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte (Bundespolizei): Heilfürsorge
    Anwärter und Beamte im BKA: Beihilfe

    Quellen:

    § 80 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG):
    Beamtinnen und Beamte erhalten während der Dauer eines Beamtenverhältnisses im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation Leistungen. Die Gewährung von Heilfürsorge richtet sich nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern.

    § 1 Heilfürsorgeverordnung des Bundes (BPolHfV):
    Die Heilfürsorge steht den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes sowie den Anwärterinnen und Anwärtern im Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst zu.

    Hinweis zum BKA:
    Obwohl das Bundeskriminalamt eine Bundesbehörde ist, erhalten dessen Anwärter und Beamte keine Heilfürsorge, sondern sind beihilfeberechtigt gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).

    Baden-Württemberg

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge


    Quellen:

    § 79 Absatz 7 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG BW)
    (7) Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes, auch wenn sie in Planstellen des Landesamts für Verfassungsschutz eingewiesen sind, die am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes anstelle der Heilfürsorge einen Zuschuss zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung erhalten, wird dieser Zuschuss weitergewährt, solange ihnen Dienstbezüge zustehen. In der Rechtsverordnung nach Absatz 6 kann bestimmt werden, dass diesen Beamtinnen und Beamten neben dem Zuschuss auch Schutzimpfungen und polizeiärztliche Betreuung gewährt sowie Vorsorgekuren bewilligt werden können.

    § 79 Absatz 5 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG BW)
    (5) Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Polizeivollzugsdienst, im Einsatzdienst der Feuerwehr sowie im Justizvollzugsdienst erhalten Heilfürsorge.

    Bayern

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Beihilfe
    Ausnahme: Bereitschaftspolizei

    Quellen:

    Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG):
    (1) Den Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ausbildung (Art. 125 BayBG), die aufgrund dienstlicher Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, und den nicht zum Stammpersonal gehörenden Beamten und Beamtinnen der Einsatzstufen wird freie Heilfürsorge gewährt. Das Gleiche gilt für alle übrigen Beamten und Beamtinnen der Polizei für die Zeit, in der sie im Rahmen eines Polizeieinsatzes oder von Übungen verwendet werden.

    § 1 Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV):
    Beihilfen werden gewährt:

    • den Beamten und Beamtinnen, Richtern und Richterinnen sowie Versorgungsempfängern und Versorgungsempfängerinnen,
    • den berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personen.

    Besonderheit Bereitschaftspolizei:

    § 1 Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei (HeilfürsV Bayern)
    (1) Anspruch auf freie Heilfürsorge haben:

    1. Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei während der Ausbildung (Art. 125 BayBG),
    2. Polizeivollzugsbeamte, die nicht zum Stammpersonal der Bereitschaftspolizei gehören, aber in der Bereitschaftspolizei tätig sind,
    3. alle übrigen Polizeivollzugsbeamten für die Zeit, in der sie bei Einsätzen und Übungen im geschlossenen Verband verwendet werden.

    Erläuterung:

    In Bayern erhalten Polizeivollzugsbeamte grundsätzlich Beihilfe. Für bestimmte Angehörige der Bereitschaftspolizei wird jedoch Heilfürsorge gewährt. Dies betrifft insbesondere Beamte in der Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei sowie Beamte, die im Rahmen geschlossener Einsätze oder Übungen in der Bereitschaftspolizei eingesetzt sind. In diesen Fällen übernimmt der Dienstherr die Krankheitskosten vollständig. Außerhalb dieser besonderen Einsatzverwendungen gilt die reguläre Beihilferegelung.

    Berlin

    Polizeianwärter (einfacher und mittlerer Dienst): Heilfürsorge
    Polizeianwärter (gehobener und höherer Dienst): Beihilfe
    Polizeivollzugsbeamte: Beihilfe

    Quellen:

    § 1 Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge an Polizeivollzugsbeamte des Landes Berlin:
    Diese Verordnung gilt für Polizeivollzugsbeamte des mittleren Dienstes im Vorbereitungsdienst (Polizeianwärter), die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden.

    § 1 Absatz 1 Beihilfeverordnung des Landes Berlin (BVO):
    (1) Beihilfen werden nach Maßgabe dieser Verordnung gewährt:

    1. den Beamten und Richterinnen und Richtern,
    2. den Ruhestandsbeamten und Ruhestandsrichterinnen und -richtern,
    3. den früheren Beamten und Richterinnen und Richtern mit Versorgungsbezügen,
    4. den Hinterbliebenen dieser Personen sowie
    5. den berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
    Brandenburg

    Polizeianwärter (einfacher und mittlerer Dienst): Heilfürsorge
    Polizeianwärter (gehobener und höherer Dienst): Beihilfe
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge

    Quellen:

    114 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG BB):
    (1) Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge nach Maßgabe des Absatzes 2, solange ihnen Besoldung zusteht. Dies gilt auch – während der Inanspruchnahme von Elternzeit, während der Zeit einer Beurlaubung nach § 80 Absatz 1 oder 2, sofern der Beamte nicht berücksichtigungsfähiger Angehöriger eines Beihilfeberechtigten wird oder Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hat, sowie während der Zeit eines Urlaubs nach § 77 Absatz 3 sowie in den Fällen des § 79 Absatz 5.

    § 114 Absatz 3 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG BB):
    (3) Heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte können die Gewährung von Heilfürsorge ablehnen. Sie erhalten dann ab dem Ersten des auf den Zugang der Verzichtserklärung bei der Heilfürsorgestelle folgenden Monats dauerhaft unwiderruflich Beihilfe nach Maßgabe des § 62. Satz 1 gilt nicht für Polizeivollzugsbeamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    § 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG BB):
    (1) Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen werden gewährt.

    1. den Beamten und Beamtinnen sowie Versorgungsempfängern und Versorgungsempfängerinnen,
    2. den berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personen.

    (2) Als berücksichtigungsfähige Angehörige gelten

    1. der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, dessen jährliche Einkünfte 17.000 Euro nicht übersteigen,
    2. die Kinder, für die der Beihilfeberechtigte einen Familienzuschlag erhält oder nur deshalb nicht erhält, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt.

    (3) Beihilfeberechtigte Personen nach Absatz 1 erhalten Beihilfen nur, solange ihnen Besoldung, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe oder Versorgungsbezüge zustehen.

    Erläuterung:

    Polizeianwärter im einfachen und mittleren Dienst (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) sind nach § 114 als heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte eingestuft. Anwärter des gehobenen und höheren Dienstes fallen nicht unter diese Regelung und erhalten Beihilfe nach § 62 LBG BB. Polizeivollzugsbeamte im aktiven Dienst erhalten grundsätzlich Heilfürsorge, können aber unwiderruflich in die Beihilfe wechseln.

    Bremen

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge

    Quellen:

    § 1 Absatz 1 Bremische Heilfürsorgeverordnung (BremHFV):
    (1) Freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte und Beamte der Berufsfeuerwehren, solange ihnen Besoldung oder Erziehungsurlaub zustehen.

    § 111 Bremisches Beamtengesetz (BremBG):
    Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten kann über die Unfallfürsorgebestimmungen hinaus Heilfürsorge gewährt werden. Das Nähere, insbesondere den Umfang der freien Heilfürsorge, regelt die oberste Dienstbehörde durch Rechtsverordnung.

    Erläuterung:

    In Bremen erhalten sowohl Polizeianwärter als auch Polizeivollzugsbeamte freie Heilfürsorge gemäß § 1 Absatz 1 BremHFV und § 111 BremBG. Die Heilfürsorge deckt die notwendigen Krankheitskosten vollständig ab. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht für diese Berufsgruppe nicht, da die Heilfürsorge die entsprechenden Leistungen abdeckt.

    Hamburg

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Beihilfe (ab 2005)

    Quellen:

    § 112 Absatz 1 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG):
    (1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sowie Beamtinnen und Beamte in den Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr haben Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie einen Anspruch auf Besoldung haben, Elternzeit beanspruchen oder nach § 63a für die Pflege, Betreuung oder Begleitung naher Angehöriger unter Fortfall der Bezüge vom Dienst freigestellt sind; während einer sonstigen Beurlaubung unter Fortfall der Dienstbezüge ruht ihr Anspruch auf Heilfürsorge. Heilfürsorge ist Sachbezug im Sinne des § 13 Absatz 1 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes und wird mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1,4 vom Hundert des jeweiligen Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet. Die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes wird nicht als Sachbezug auf die Anwärterbezüge angerechnet.

    Erläuterung:

    Polizeianwärter im Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) erhalten Heilfürsorge, ohne dass diese auf ihre Bezüge angerechnet wird. Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 wurde die freie Heilfürsorge für neu eingestellte Polizeivollzugsbeamte abgeschafft. Seitdem erhalten diese Beamten Beihilfe und müssen eine ergänzende private Krankenversicherung abschließen. Für Polizeivollzugsbeamte, die vor dem 1. Januar 2005 eingestellt wurden, gilt ein Bestandsschutz: Sie erhalten weiterhin Heilfürsorge, die allerdings als geldwerter Vorteil mit 1,4 Prozent des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet wird.

    Hessen

    Polizeianwärter: Beihilfe
    Polizeivollzugsbeamte: Beihilfe
    Ausnahme: Bereitschaftspolizei​

    Quellen:

    § 80 Absatz 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG):

    (1) Anspruch auf Beihilfen haben

    1. Beamtinnen und Beamte und entpflichtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,

    2. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie

    3. frühere Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit entlassen worden sind.​

    Erläuterung:

    In Hessen erhalten sowohl Polizeianwärter als auch Polizeivollzugsbeamte grundsätzlich Beihilfe zu ihren Krankheitskosten gemäß § 80 Absatz 1 HBG. Für bestimmte Gruppen innerhalb der Polizei, wie beispielsweise die Bereitschaftspolizei, können jedoch abweichende Regelungen gelten. Es ist daher empfehlenswert, die spezifischen Vorschriften oder Dienstvereinbarungen für diese Einheiten zu konsultieren, um genaue Informationen über die gewährte Krankenfürsorge zu erhalten.

    Ausnahme Bereitschaftspolizei:

    § 191 Hessisches Beamtengesetz (HBG):

    (1) Polizeihauptwachtmeisteranwärter sowie Polizeihauptwachtmeister und Polizeimeister bei der Bereitschaftspolizei erhalten unentgeltliche Heilfürsorge.

    (2) Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung.

    Erläuterung:

    Polizeibeamte in Hessen erhalten grundsätzlich Beihilfe. Für bestimmte Dienstgrade bei der Bereitschaftspolizei – insbesondere Polizeihauptwachtmeister und Polizeimeister – besteht jedoch Anspruch auf unentgeltliche Heilfürsorge. In diesen Fällen übernimmt der Dienstherr die Krankheitskosten vollständig. Die Heilfürsorge endet mit der Versetzung in andere Dienstbereiche oder beim Übergang in den Ruhestand. Alle übrigen Polizeibeamten unterliegen dem Beihilfesystem und benötigen ergänzend eine private Krankenversicherung.

    Mecklenburg-Vorpommern

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge

    Quellen:

    § 112 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V):
    (1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge. Das Nähere regelt die oberste Dienstbehörde durch Rechtsverordnung.

    Erläuterung:

    In Mecklenburg-Vorpommern erhalten sowohl Polizeianwärter als auch Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge gemäß § 112 Absatz 1 LBG M-V. Die Heilfürsorge deckt die notwendigen Krankheitskosten vollständig ab. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht für diese Berufsgruppe nicht, da die Heilfürsorge die entsprechenden Leistungen abdeckt.

    Niedersachsen

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge oder ab 1999 Beihilfe (je nach Einstellungsdatum und individueller Wahl)

    Quellen:

    § 114 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG):
    (1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (Heilfürsorgeberechtigten) wird Heilfürsorge gewährt, wenn Besoldung gezahlt wird oder wegen der in § 80 Absatz 1 Satz 3 Nummern 1 bis 4 genannten Umstände nicht gezahlt wird; § 80 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. Auf die Besoldung der Heilfürsorgeberechtigten wird für deren Absicherung durch die Heilfürsorge monatlich ein Betrag in Höhe von 1,6 vom Hundert des jeweiligen Grundgehalts angerechnet.

    (2) Heilfürsorgeberechtigte können die Gewährung von Heilfürsorge ablehnen. Sie erhalten dann ab dem Ersten des auf die Ablehnung folgenden Monats Beihilfe nach Maßgabe des § 80. Ein Widerruf der Ablehnung ist ausgeschlossen.

    Erläuterung:

    • Polizeianwärter: Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Polizeianwärter in Niedersachsen Heilfürsorge. Diese wird kostenfrei gewährt und deckt die notwendigen Krankheitskosten vollständig ab. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht in dieser Phase nicht.​

    • Polizeivollzugsbeamte: Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes haben Polizeivollzugsbeamte die Möglichkeit, zwischen Heilfürsorge und Beihilfe zu wählen. Entscheiden sie sich für die Heilfürsorge, wird ein monatlicher Betrag in Höhe von 1,6 % des jeweiligen Grundgehalts als Sachbezug auf die Besoldung angerechnet. Wählen sie die Beihilfe, erhalten sie Leistungen gemäß § 80 NBG, wobei ein späterer Wechsel zurück zur Heilfürsorge ausgeschlossen ist.​

    Diese Regelungen ermöglichen es den Polizeivollzugsbeamten in Niedersachsen, je nach persönlicher Situation und Präferenz, die für sie passende Form der Krankenfürsorge zu wählen.

    Nordrhein-Westfalen

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge

    Quellen:

    § 112 LBG NRW – Dienstkleidung, Freie Heilfürsorge:
    (1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf unentgeltliche Ausstattung mit der Bekleidung und Ausrüstung, die die besondere Art des Dienstes erfordert. Das Nähere regelt das für Inneres zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium.

    (2) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht, Elternzeit oder Pflegezeit nach der auf Grund des § 74 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung oder Urlaub nach § 72 Absatz 1 Satz 2 oder § 72 Absatz 2 gewährt wird. Das Nähere regelt das für Inneres zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium.

    Erläuterung:

    In Nordrhein-Westfalen haben sowohl Polizeianwärter als auch Polizeivollzugsbeamte während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge gemäß § 112 LBG NRW. Diese übernimmt die Krankheitskosten vollständig. Mit Eintritt in den Ruhestand endet dieser Anspruch, und es greift die Beihilfe gemäß der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO NRW). Diese deckt einen festgelegten Anteil der Krankheitskosten ab, während die verbleibenden Ausgaben durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden müssen.

    Rheinland-Pfalz

    Polizeianwärter: Beihilfe
    Polizeivollzugsbeamte: Beihilfe

    Quellen:

    § 80 Absatz 1 Saarländisches Beamtengesetz (SBG):
    (1) Beamtinnen und Beamten, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, entpflichteten Professorinnen und Professoren sowie sonstigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sind Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen zu gewähren. Die Beihilfe dient der Ergänzung der Eigenvorsorge und wird nach Maßgabe einer Rechtsverordnung gewährt.

    Erläuterung:

    Im Saarland erhalten sowohl Polizeianwärter als auch Polizeivollzugsbeamte Beihilfe. Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht nicht. Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab. Der verbleibende Anteil muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Die genaue Höhe des Beihilfesatzes richtet sich nach dem Status und dem Familienstand der beihilfeberechtigten Person.

    Besonderheit Bereitschaftspolizei:

    In Rheinland-Pfalz erhalten Polizeivollzugsbeamte und Polizeianwärter grundsätzlich Beihilfe gemäß § 80 Absatz 1 LBG RLP. Eine Ausnahme gilt für Angehörige der Bereitschaftspolizei: Solange sie aktiv in einer geschlossenen Einheit der Bereitschaftspolizei tätig sind, steht ihnen freie Heilfürsorge zu. Der Dienstherr übernimmt in diesem Fall die Krankheitskosten vollständig. Mit dem Ende der Verwendung in der Bereitschaftspolizei entfällt dieser Anspruch, und es greift wieder die allgemeine Beihilferegelung.

    Saarland

    Polizeianwärter: Beihilfe
    Polizeivollzugsbeamte: Beihilfe

    Quellen:

    § 80 Absatz 1 Saarländisches Beamtengesetz (SBG):
    (1) Beamtinnen und Beamten, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, entpflichteten Professorinnen und Professoren sowie sonstigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sind Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen zu gewähren. Die Beihilfe dient der Ergänzung der Eigenvorsorge und wird nach Maßgabe einer Rechtsverordnung gewährt.

    Erläuterung

    Im Saarland erhalten sowohl Polizeianwärter als auch Polizeivollzugsbeamte Beihilfe gemäß § 80 SBG. Es besteht kein Anspruch auf Heilfürsorge. Die Beihilfe deckt anteilig die Krankheitskosten, während der restliche Anteil durch eine private Krankenversicherung getragen werden muss. Die Höhe des Beihilfesatzes richtet sich nach Familienstand und Status (z. B. Anwärter, Beamter auf Lebenszeit).

    Sachsen

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge

    § 1 Absatz 1 Sächsische Heilfürsorgeverordnung (SächsHfVO):
    (1) Beamte im Vorbereitungsdienst und Beamte im Polizeivollzugsdienst, die Anspruch auf Besoldung haben, erhalten Heilfürsorge. Die Heilfürsorge umfasst die notwendigen Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit sowie zur Verhütung von Dienstunfähigkeit. Das Nähere regelt diese Verordnung.

    Erläuterung:

    Im Freistaat Sachsen erhalten sowohl Polizeianwärter (Beamte im Vorbereitungsdienst) als auch Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge. Die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen werden vollständig durch den Dienstherrn getragen. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht in diesen Fällen nicht, da die Heilfürsorge die Leistungen vollständig ersetzt.

    Sachsen-Anhalt

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge

    Quellen:

    § 80 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (BeamtVG LSA):
    (1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sowie Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erhalten Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung gezahlt wird. Die Heilfürsorge umfasst die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit notwendigen Aufwendungen. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung.

    Erläuterung:

    In Sachsen-Anhalt erhalten sowohl Polizeianwärter als auch Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge. Die Krankheitskosten werden vollständig vom Dienstherrn übernommen. Eine Beihilfe wird nicht gezahlt, da die Heilfürsorge vorrangig und umfassend ist. Angehörige sind nicht in die Heilfürsorge einbezogen, sondern erhalten Beihilfe gemäß den allgemeinen Beihilfevorschriften.

    Schleswig-Holstein

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Heilfürsorge

    Quellen:

    § 112 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein (LBG SH):
    1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten. Die Heilfürsorge umfasst die notwendigen Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit. Das Nähere bestimmt eine Rechtsverordnung.

    Erläuterung:

    In Schleswig-Holstein haben sowohl Polizeianwärter (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) als auch Polizeivollzugsbeamte Anspruch auf Heilfürsorge. Die Krankheitskosten werden vollständig vom Dienstherrn übernommen. Beihilfe wird in diesen Fällen nicht gewährt. Die Heilfürsorge endet mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst oder dem Wechsel in den Ruhestand.

    Thüringen

    Polizeianwärter: Heilfürsorge
    Polizeivollzugsbeamte: Beihilfe
    Ausnahme: Heilfürsorge bei besonderen Einsätzen

    Quellen:

    § 103 Absatz 1 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG):
    (1) Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge

    1. während des Vorbereitungsdienstes für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst,
    2. während einer Tätigkeit in geschlossenen Einheiten bei geschlossenen Einsätzen.

    Erläuterung:

    Polizeianwärter im Vorbereitungsdienst (mittlerer und gehobener Dienst) erhalten Heilfürsorge. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt der Wechsel in die Beihilfe. Polizeivollzugsbeamte im aktiven Dienst haben somit grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe, es sei denn, sie sind im Rahmen geschlossener Einheiten bei geschlossenen Einsätzen tätig – in diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge. Die Heilfürsorge deckt in diesen besonderen Fällen die Krankheitskosten vollständig ab.

    Beihilfe für die Bundespolizei: Was für dich gilt

    Wenn du Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter bei der Bundespolizei bist, erhältst du keine Heilfürsorge. Stattdessen gehörst du zum beihilfeberechtigten Personenkreis und musst dich zusätzlich privat krankenversichern, um deine Gesundheitskosten abzusichern. Die Beihilfe übernimmt dabei nur einen Teil der Aufwendungen, während die Restkosten durch eine private Krankenversicherung gedeckt werden müssen. Anders ist es, wenn du Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter bei der Bundespolizei bist. In diesem Fall bist du grundsätzlich heilfürsorgeberechtigt, das heißt, der Dienstherr übernimmt deine Krankheitskosten vollständig. Derzeit betrifft das rund 31.000 Beamtinnen und Beamte. Dabei wird unterschieden, ob du durch den polizeiärztlichen Dienst betreut wirst oder nicht. Wenn du dieser Betreuung unterliegst, erhältst du eine sogenannte Heilfürsorgekarte-Zahnarztbehandlung, kurz HfK-Z, mit dem Aufdruck „Heilfürsorge BPOL“, die ausschließlich für zahnärztliche Behandlungen gilt. Wirst du nicht durch den polizeiärztlichen Dienst versorgt, bekommst du eine allgemeine Heilfürsorgekarte, die ebenfalls mit „Heilfürsorge BPOL“ gekennzeichnet ist. Diese kannst du für alle notwendigen medizinischen Leistungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten nutzen. Dadurch bist du über die Heilfürsorge umfassend abgesichert, ohne eine zusätzliche Krankenvollversicherung abschließen zu müssen.

    Polizeibeamte unterliegen spezifischen Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die sich in wesentlichen Punkten unterscheiden können. Diese Unterschiede betreffen unter anderem Zuzahlungen sowie Wahlleistungen bei stationären Behandlungen, zahnärztliche Versorgung einschließlich Zahnersatz und Kieferorthopädie, Kostenübernahmen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Sehhilfen, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegeleistungen sowie Regelungen zu Selbstbehalten, Kostendämpfungspauschalen, Belastungs- und Mindestbetragsgrenzen. Darüber hinaus variieren die Bedingungen für die pauschale Beihilfegewährung je nach Rechtsvorschrift.

    Ein besonders relevanter Unterschied besteht im Beihilfebemessungssatz, also dem Anteil der erstattungsfähigen Krankheitskosten. Dieser liegt für Polizeibeamte – abhängig von der jeweiligen Beihilfeverordnung und der persönlichen Situation – in der Regel zwischen 50 und 90 Prozent der tatsächlich entstandenen Gesundheitskosten. Die genauen Bestimmungen hierzu sind in den geltenden Beihilfevorschriften festgelegt. Diese regeln auch, welche Polizeibeamten und gegebenenfalls ihre Angehörigen Anspruch auf Beihilfe haben und welche Gesundheitsaufwendungen als beihilfefähig gelten. Sollte eine bestimmte Leistung nicht unter die Beihilfefähigkeit fallen, besteht die Möglichkeit, durch einen ergänzenden Versicherungstarif das finanzielle Risiko abzudecken.

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    Im Gegensatz zu tariflich beschäftigten Angestellten haben Polizeibeamte in der Regel keinen Anspruch auf eine Beteiligung ihres Dienstherrn an ihren Krankenversicherungsbeiträgen, da sie entweder beihilfeberechtigt sind oder Heilfürsorge erhalten. Die Heilfürsorge wird in vielen Bundesländern für Polizeianwärter und zum Teil auch für bestimmte Berufsgruppen innerhalb der Polizei gewährt. Sie übernimmt die gesamten Krankheitskosten, sodass keine zusätzliche Krankenversicherung erforderlich ist. Nach dem Ende der Heilfürsorgepflicht – in der Regel mit der Verbeamtung auf Lebenszeit – wechseln Polizeibeamte dann in das Beihilfesystem. Beihilfeberechtigte Polizeibeamte können in einigen Bundesländern – darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen – zwischen der individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe wählen. Die individuelle Beihilfe deckt einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten ab, während die pauschale Beihilfe eine regelmäßige finanzielle Beteiligung des Dienstherrn am Krankenversicherungsbeitrag bedeutet. Die pauschale Beihilfe ist unabhängig von den tatsächlichen Krankheitskosten und beträgt grundsätzlich 50 Prozent des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Sie wird monatlich zusammen mit den Bezügen ausgezahlt.

    Achtung bei der pauschalen Beihilfe bzw. Pauschalbeihilfe

    Falls du als Polizeibeamter die pauschale Beihilfe in Betracht ziehst, solltest du bedenken, dass das Wahlrecht in der Regel nur einmal ausgeübt werden kann und auch für beihilfeberechtigte Angehörige gilt. Daher ist eine sorgfältige Abwägung wichtig, welche Beihilfeform langfristig vorteilhafter ist. Während die individuelle Beihilfe einen festen Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten übernimmt, ist die pauschale Beihilfe auf maximal 50 Prozent des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt. Besonders in der privaten Krankenversicherung kann der Zuschuss geringer ausfallen, da er meist nur bis zur Hälfte des Höchstbeitrags im Basistarif gewährt wird. Zudem werden Beitragsrückerstattungen häufig angerechnet.

    Ein späterer Wechsel des Dienstherrn kann problematisch sein, wenn dieser keine pauschale Beihilfe anbietet. In diesem Fall könnte die Rückkehr in die private Krankenversicherung erschwert oder finanziell ungünstig sein, sodass unter Umständen der volle gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag selbst zu tragen wäre. Auch im Ruhestand kann die Wahl der pauschalen Beihilfe zu finanziellen Nachteilen führen, da in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung neben den Versorgungsbezügen auch weitere Einkünfte, etwa aus Kapitalanlagen oder Vermietung, beitragspflichtig sind.

    Für Polizeibeamte, die während des aktiven Dienstes Heilfürsorge erhalten, stellt sich die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe meist erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Da diese Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann, sollte sie vorausschauend getroffen werden, um langfristige finanzielle Nachteile zu vermeiden.

    Da die Entscheidung zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe von zahlreichen Faktoren abhängt und eine sorgfältige Abwägung erfordert, ist es ratsam, sich vorab von einem auf Beamte spezialisierten Versicherungsmakler beraten zu lassen. So können alle relevanten Aspekte berücksichtigt und langfristige finanzielle Nachteile vermieden werden.

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    So finden Polizisten und Polizeianwärter die beste private Krankenversicherung

    Die besten PKV-Versicherer und die besten PKV-Tarife 

    Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Polizisten ist so individuell wie der Beruf selbst. Eine allgemeingültige „beste“ PKV gibt es nicht – genauso wenig wie das perfekte Einsatzfahrzeug oder die ideale Ausrüstung für jeden Beamten. Welche Versicherung und welcher Tarif am besten zu dir passen, hängt von deiner persönlichen Situation, deinen gesundheitlichen Bedürfnissen und den Anforderungen deines Berufs ab. Daher sollten pauschale Testergebnisse oder Empfehlungen von Kollegen stets durch einen objektiven und professionellen Vergleich ergänzt werden, um die optimale Absicherung zu finden.

    In Deutschland gibt es zahlreiche Versicherer, die spezielle Tarife für Polizeibeamte anbieten, darunter Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Debeka, HanseMerkur, HUK-Coburg, LVM, Signal Iduna, R+V und VRK. Die Angebote unterscheiden sich nicht nur in den Beiträgen und Leistungen, sondern auch in den Aufnahmebedingungen, insbesondere bei der Gesundheitsprüfung. Während einige Versicherer bestimmte Vorerkrankungen großzügiger bewerten, legen andere strengere Maßstäbe an. Ein individueller Tarifvergleich hilft dir, eine PKV zu finden, die sowohl finanziell als auch leistungstechnisch optimal zu deinem Berufsalltag als Polizist passt und dir langfristige Sicherheit bietet.

    Ein gründlicher Vergleich ist daher unerlässlich, um eine PKV zu finden, die optimal zu deinen Bedürfnissen passt.

    Wir empfehlen dir daher aus unserer langjährigen Erfahrung das folgende Vorgehen:

    1. Überlege, welche Leistungen dir bei einer Krankenversicherung aktuell und perspektivisch besonders wichtig sind und welche Leistungen du nicht benötigst.
    2. Lass dir nach deinen Vorgaben vor deiner Entscheidung von einem neutralen Anbieter einen transparenten, aussagekräftigen PKV-Vergleich bzw. Tarif-Check erstellen.
    3. Nutze das Vergleichsergebnis unvoreingenommen, um Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen der einzelnen PKV-Versicherer und Tarife abzugleichen. Wenn du zuvor bereits allgemeine Testberichte gelesen oder Empfehlungen von Freuden oder bekannten erhalten hast, werden dich die Ergebnisse möglicherweise überraschen.
    4. Die PKV-Bedingungen der einzelnen Anbieter und Tarife sind recht umfangreich und unterscheiden sich teils deutlich voneinander. Wenn du nach dem Vergleichen noch fragen hast, lass dich vor dem Abschluss deiner PKV von einem qualifizierten Versicherungsspezialisten für Beamte beraten. Hierdurch entstehen dir in aller Regel keinerlei Zusatzkosten.
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    Nutze unseren kostenlosen Vergleich, um schnell und einfach die besten PKV-Tarife für Polizisten zu finden. Mit unserem Tarif-Check erhältst du eine transparente Übersicht über die verschiedenen Anbieter und kannst den optimalen Versicherungsschutz passend zu deinen individuellen Anforderungen auswählen. Vergleiche jetzt unverbindlich alle Tarife und sichere dir die beste private Krankenversicherung für deine Zukunft im Polizeidienst.

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    Absicherung der Arbeitskraft für Polizisten

    Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte so wichtig?

    Polizistinnen und Polizisten bei der Bundespolizei gelten laut § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Auch wenn sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten und keine Besserung absehbar ist, wird Dienstunfähigkeit angenommen. In Zweifelsfällen kann eine verpflichtende amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden (§ 44 Abs. 6 BBG), die nur durch einen Amtsarzt oder zugelassenen Gutachter erfolgen darf (§ 48 Abs. 1 BBG). Wird eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt und ist keine anderweitige Verwendung möglich, kann der Dienstherr die Versetzung in den Ruhestand einleiten. Die Entscheidung wird angekündigt, Einwände sind innerhalb eines Monats möglich. Der Ruhestand beginnt mit Ablauf des Monats der Bekanntgabe. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Ruhegehalt gezahlt, das sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit richtet und bei vorzeitigem Ruhestand gekürzt werden kann. Besonders bei jüngeren Polizeibeamten entsteht dadurch häufig eine finanzielle Lücke, die privat abgesichert werden sollte.

    Polizeidienstunfähigkeit und Absicherung durch DU-Klausel

    Bei der sogenannten Polizeidienstunfähigkeit reicht es bereits aus, wenn eine Polizistin oder ein Polizist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den uniformierten Einsatzdienst geeignet ist, auch ohne dass eine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt. In solchen Fällen kann ebenfalls eine Ruhestandsversetzung geprüft werden. Um die entstehende Versorgungslücke abzufedern, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit ausdrücklich genannter Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) empfehlenswert. Diese Klausel stellt sicher, dass bereits bei Polizeidienstunfähigkeit eine Leistung gezahlt wird, unabhängig davon, ob der Dienstherr den Beamten oder die Beamtin formal in den Ruhestand versetzt hat.

    Polizeibeamte auf Probe und Widerruf: Bei Dienstunfähigkeit oft ohne Versorgungsanspruch

    Polizeibeamte auf Probe und auf Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit oft keinen Anspruch auf Ruhegehalt, da hierfür in der Regel eine Wartezeit von fünf Jahren im Beamtenverhältnis erfüllt sein muss. Diese Frist beginnt mit der ersten Berufung in den Dienst und ist Voraussetzung für eine spätere Versorgung. Wird sie bei Eintritt der Dienstunfähigkeit nicht erreicht, endet das Beamtenverhältnis meist durch Entlassung. In solchen Fällen erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, wodurch gegebenenfalls ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entstehen kann. Für Polizeibeamte auf Probe gilt zusätzlich, dass eine Versetzung in den Ruhestand nur dann möglich ist, wenn die Dienstunfähigkeit durch ein dienstliches Ereignis verursacht wurde. Liegt die Ursache zum Beispiel in einem Unfall außerhalb des Dienstes, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ruhegehalt. Bei einer dienstbedingten Schädigung kann jedoch ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden, der bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit zwei Drittel der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge betragen kann, auch wenn die Wartezeit nicht erfüllt wurde.

    Polizeibeamte, die gesundheitlich eingeschränkt sind, aber ihren Dienst noch mindestens zur Hälfte der regulären Arbeitszeit ausüben können, gelten nach § 45 Bundesbeamtengesetz als begrenzt dienstfähig. In solchen Fällen bleibt das bestehende Amt erhalten, während die Arbeitszeit offiziell reduziert wird. Die Besoldung richtet sich nach § 6a in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz und wird entsprechend der reduzierten Dienstzeit angepasst. Ergänzend kann ein Zuschlag gewährt werden, der nicht ruhegehaltfähig ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Polizeibeamte trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter im Dienst bleiben können, ohne direkt in den Ruhestand versetzt zu werden. Für Beamtinnen und Beamte in den Ländern gelten ähnliche Vorgaben, die sich in § 27 des Beamtenstatusgesetzes wiederfinden.

    Arbeitskraft ist dein wichtigstes Kapital – die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt es

    Dienstunfähigkeit bedeutet nicht nur eine erhebliche gesundheitliche Belastung, sondern führt oft auch zu spürbaren finanziellen Einbußen in der Gegenwart und in der Zukunft. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2021 rund 17 Prozent aller neu in den Ruhestand versetzten Beamten wegen Dienstunfähigkeit pensioniert, was das reale Risiko deutlich macht. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet in solchen Fällen wichtigen Schutz, indem sie bei Eintritt der Dienstunfähigkeit eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente auszahlt und zugleich von weiteren Beitragszahlungen entlastet. Gerade für Polizeianwärter, Referendare und andere Bedienstete, die die versorgungsrechtliche Wartezeit noch nicht erfüllt haben, ist diese Absicherung besonders wertvoll, da sie die finanzielle Stabilität im Ernstfall sichern kann.

    Wünschst du dir hierzu weitere Informationen oder eine individuelle Beratung? Dann komm gerne auf uns zu.

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    Absicherung vor Haftungsrisiken während der Dienstzeit im Polizeidienst

    Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten

    Polizeibeamte haften persönlich, wenn sie im Dienst durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursachen. Zwar übernimmt der Staat gemäß Artikel 34 Grundgesetz in der Regel die Haftung gegenüber Dritten, doch bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann der Dienstherr im Innenverhältnis Regress nehmen. Das bedeutet, dass der oder die Polizeibeamtin dem Dienstherrn den entstandenen Schaden aus eigener Tasche ersetzen muss. Für Bundespolizisten regelt § 75 Bundesbeamtengesetz diese Rückgriffsmöglichkeit, für Landespolizisten gilt § 48 Beamtenstatusgesetz. Dort heißt es: „Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen wichtigen finanziellen Schutz.

    Persönliches Haftungsrisiko in unbeschränkter Höhe

    Eine persönliche Regresspflicht setzt nicht zwingend vorsätzliches Verhalten voraus, schon grobe Fahrlässigkeit kann ausreichen. Die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen sind in ihrer Höhe grundsätzlich nicht begrenzt und können bei schwerwiegenden Personenschäden erhebliche finanzielle Belastungen verursachen.

    Für Polizistinnen und Polizisten gehört die Diensthaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen im Berufsalltag. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn im Rahmen der Dienstausübung versehentlich ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht wird und daraus Schadensersatzansprüche entstehen. Das kann etwa bei einer fehlerhaften Einschätzung in einem Einsatz, beim Umgang mit Einsatzmitteln oder beim Verlust dienstlicher Gegenstände der Fall sein. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht, die nur im privaten Bereich greift, deckt die Diensthaftpflichtversicherung Schäden ab, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Polizeidienst stehen. Die Kosten für diese Absicherung sind meist sehr gering und orientieren sich an der Art der Tätigkeit, der Höhe der Versicherungssumme, dem gewählten Leistungsumfang und einer möglichen Selbstbeteiligung. In einfachen Varianten ist ein Schutz bereits für unter 10 Euro jährlich erhältlich. Auf Wunsch kann auch der Verlust von dienstlich übergebenen Schlüsseln abgesichert werden, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn diese Teil einer zentralen Schließanlage sind. Gerade im Polizeiberuf, in dem schnelles und verantwortungsvolles Handeln gefordert ist, bietet die Diensthaftpflichtversicherung einen wichtigen Schutz vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen und wird deshalb ausdrücklich empfohlen.

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    Du hast nach Durchsicht unseres PKV-Vergleichs noch Fragen? Sprich uns gerne an!

    Häufige Fragen (FAQ) zur PKV für Polizisten und Polizeianwärter

    Polizisten stehen bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung vor einer wichtigen Entscheidung, die ihre Zukunft maßgeblich beeinflusst. Zum einen geht es um die Absicherung der eigenen Gesundheit – eine der bedeutendsten Versicherungen überhaupt. Zum anderen gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Tarifen, Leistungen, Beiträgen und Vertragsbedingungen der verschiedenen Anbieter. Einen umfassenden Überblick zu bekommen, kann daher eine echte Herausforderung sein.

    Falls du dir bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung als Polizeianwärter oder Beamter auf Probe noch unsicher bist, Fragen zu Anbietern, Tarifen oder zur Beihilfe hast oder eine fachkundige, transparente Beratung suchst, sind wir gerne für dich da. Als Spezialisten für Beamte unterstützen wir dich mit unserer langjährigen Erfahrung, beantworten alle deine Fragen und helfen dir, die beste Entscheidung zu treffen – kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns darauf, dich zu begleiten!

    Ist die private Krankenversicherung für Polizisten geeignet?

    Als Polizist oder Polizistin kannst du dich entweder privat oder gesetzlich krankenversichern. Die meisten nutzen die private Krankenversicherung (PKV) in Kombination mit der individuellen Beihilfe ihres Dienstherrn, da ein großer Teil der Krankheitskosten erstattet wird. Dadurch sind die Beiträge oft niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei meist umfangreicheren Leistungen. Viele Polizisten im aktiven Dienst nutzen stattdessen die freie Heilfürsorge, bei der der Staat die Krankheitskosten übernimmt. Im Ruhestand entfällt diese jedoch, sodass ein Wechsel in die individuelle Beihilfe und eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich wird. Einige Bundesländer bieten alternativ die pauschale Beihilfe an. Diese ermöglicht es, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, indem der Staat 50 % der Beiträge übernimmt. Diese Entscheidung ist jedoch unwiderruflich, und bei einem Dienstherrenwechsel kann es problematisch werden, falls das neue Bundesland diese Option nicht anbietet – dann wäre der volle GKV-Beitrag selbst zu tragen. Wir von OPTINVEST empfehlen die pauschale Beihilfe in den meisten Fällen nicht, da die Kombination aus individueller Beihilfe und PKV langfristig meist die bessere und günstigere Absicherung bietet. Ein individueller Vergleich ist jedoch essenziell, um die optimale Entscheidung für deine persönliche Situation zu treffen.

    Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Polizisten?

    Die Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) für Polizisten hängen von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wo sich die Beiträge am Einkommen orientieren, basiert die Beitragshöhe in der PKV auf dem Beihilfesatz, dem gewünschten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter sowie dem Gesundheitszustand des Versicherten. Dank der Beihilfe übernimmt der Dienstherr je nach Bundesland und Familiensituation zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten. Dadurch benötigen Polizisten nur eine sogenannte Restkostenversicherung, die deutlich günstiger ist als ein Volltarif. Günstige Einstiegstarife beginnen bereits ab 145 Euro pro Monat, während umfangreichere Premiumtarife bei etwa 189 Euro monatlich starten. Ein besonders wichtiger Faktor bei der Beitragsberechnung ist der Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können dazu führen, dass Versicherungen Risikozuschläge erheben oder bestimmte Leistungen ausschließen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig eine private Krankenversicherung abzuschließen, solange keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen. Zusammenfassend profitieren Polizisten mit Beihilfeanspruch meist von niedrigeren Beiträgen in der PKV im Vergleich zur GKV, bei gleichzeitig besseren Leistungen. Ein individueller Vergleich ist jedoch entscheidend, um den optimalen Tarif zu finden.

    Ein 30-jähriger beihilfeberechtigter Polizist zahlt für eine private Krankenvollversicherung mit Premium-Schutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen ohne Selbstbeteiligung bei der HanseMerkur im Tarif AZS 30 334,35 Euro monatlich, bei ottonova im Tarif B22AZ30 335,98 Euro, bei der Hallesche im Tarif PRIMO B.30 340,80 Euro, bei der Nürnberger im Tarif BK30 343,02 Euro und bei der ARAG im Tarif BHB30 343,34 Euro.

    Bekommen Polizisten freie Heilfürsorge?

    Als Polizist erhältst du je nach Bundesland und Dienstherr entweder freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenversorgung für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und bestimmter Länder, da sie im Dienst besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Mit der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten für deine medizinische Versorgung, ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die genauen Leistungen können jedoch je nach Bundesland oder Behörde variieren. In einigen Fällen gibt es Sonderleistungen, die vom jeweiligen Dienstherrn abhängen. In bestimmten Bundesländern besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe zu wählen. Diese Entscheidung ist in der Regel bindend und gilt meist bis zur Pensionierung. Nach dem aktiven Dienst entfällt die Heilfürsorge, sodass du dann in die Beihilfe wechselst und eine private Krankenversicherung für die verbleibenden Krankheitskosten benötigst. Aktuell haben etwa 45.000 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei Anspruch auf freie Heilfürsorge. In mehreren Bundesländern wird diese ebenfalls gewährt, während andere ausschließlich die Beihilfe anbieten. Schätzungsweise erhalten rund die Hälfte aller Polizeivollzugsbeamten in Deutschland Heilfürsorge, wobei die genaue Verteilung von den Regelungen der jeweiligen Bundesländer abhängt.

    Was ist der Unterschied zwischen der freien Heilfürsorge und der Beihilfe?

    Als Polizist wirst du im Laufe deiner Karriere entweder mit der freien Heilfürsorge oder der Beihilfe in Berührung kommen. Beide Systeme dienen dazu, deine Krankheitskosten abzudecken, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten.

    Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Absicherung für Polizeivollzugsbeamte, bei der der Dienstherr 100 % der erstattungsfähigen Krankheitskosten übernimmt. Sie gilt ausschließlich für die Dauer des aktiven Dienstes und entspricht in ihren Leistungen weitgehend der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusatzversicherungen können sinnvoll sein, da bestimmte Leistungen wie Zahnersatz oder alternative Heilmethoden nicht immer vollständig abgedeckt sind. Mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt die Heilfürsorge, und es erfolgt automatisch der Wechsel in die Beihilfe.

    Die Beihilfe unterstützt Beamte finanziell bei ihren Krankheitskosten, indem der Dienstherr einen festgelegten Anteil – je nach Bundesland meist zwischen 50 % und 80 % – übernimmt. Die verbleibenden Kosten müssen durch eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Auch Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Die Beihilfe gilt lebenslang und erhöht sich für pensionierte Beamte meist, um steigende Gesundheitskosten auszugleichen.

    Ob Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland und Dienstherrn ab. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit einer Entscheidung, die dann dauerhaft gilt. Ein frühzeitiger Überblick über die Unterschiede hilft dabei, langfristig die richtige Wahl zu treffen.

    Wie können Familienangehörige von Polizisten in punkto Beihilfe und PKV abgesichert werden?

    Als Polizist bist du während deiner Ausbildung und deiner gesamten Beamtenlaufbahn beihilfeberechtigt. Dein Dienstherr übernimmt dabei einen Teil deiner Krankheitskosten – den sogenannten Beihilfebemessungssatz. Die verbleibenden Kosten musst du mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abdecken. Zusätzlich ist eine Pflegepflichtversicherung erforderlich. Auch deine Familienangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erhalten in vielen Fällen Beihilfe, sofern ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Kinder sind in der Regel ebenfalls beihilfeberechtigt, wobei der Beihilfebemessungssatz für sie oft höher ist als für Beamte selbst. Der genaue Anteil, den die Beihilfe übernimmt, variiert je nach Bundesland und familiärer Situation – meist zwischen 50 % und 80 %. Die restlichen Krankheitskosten müssen für beihilfeberechtigte Angehörige ebenfalls über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Hier gibt es spezielle beihilfekonforme Tarife, die sich an den jeweiligen Beihilfesätzen orientieren und somit meist günstiger sind als reguläre PKV-Tarife. Sollten deine Angehörigen nicht beihilfeberechtigt sein, bleibt ihnen die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Ein individueller Vergleich ist hier besonders wichtig, um die beste Absicherung zu finden.

    Brauchen Polizisten eine große oder kleine Anwartschaft?

    Als Polizist solltest du während der Ausbildung eine kleine Anwartschaft abschließen. Damit sicherst du dir deinen aktuellen Gesundheitszustand für den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung. Nach der Ausbildung ist es sinnvoll, die kleine in eine große Anwartschaft umzuwandeln, da du so zusätzlich dein aktuelles Eintrittsalter für die private Krankenversicherung festschreibst. Das bringt dir im Ruhestand den Vorteil niedrigerer Beiträge. Die Umstellung ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und sorgt für langfristige finanzielle Sicherheit.

    Braucht man als Polizist eine Diensthaftpflichtversicherung?

    Als Polizist ist eine Diensthaftpflichtversicherung sehr wichtig. Sie schützt dich vor finanziellen Schäden, wenn du im Dienst Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachst. Besonders bei grober Fahrlässigkeit kann es passieren, dass du selbst für den Schaden aufkommen musst. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab, sodass du vor hohen finanziellen Belastungen geschützt bist.

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    Fazit zum Vergleich der privaten Krankenversicherung für Polizisten

    Persönliche Beratung durch Versicherungsspezialisten für Polizeianwärter

    In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte der privaten Krankenversicherung für Polizisten zusammengefasst. Wir hoffen, dass dir diese Informationen einen wertvollen Überblick verschafft haben und du von unseren kostenlosen Vergleichs- und Tarif-Check-Angeboten profitieren kannst. Nutze dieses praktische Tool völlig unverbindlich, um die beste private Krankenversicherung passend zu deinen individuellen Bedürfnissen zu finden. Falls du noch Fragen hast oder eine detaillierte Beratung wünschst, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Sichere dir jetzt den optimalen Versicherungsschutz für deine Zukunft im Polizeidienst!

    Allianz
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    BarmeniaGothaer
    Concordia
    Continentale
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    Deutscher Ring
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    HanseMerkur
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    LKH - Landeskrankenhilfe
    Münchener Verein
    Nürnberger
    ottonova
    R+V
    SDK - Süddeutsche Krankenversicherung
    Signal Iduna
    UKV - Union Krankenversicherung
    Versicherungskammer Bayern | Bayerische Beamtenkrankenkasse
    Württembergische

    OPTINVEST Beamte: Einer der bestbewerteten Versicherungsspezialisten für Beamte

    Wer wir sind und was uns zum besten Berater für Polizeibeamte und Polizeianwärter macht

    Seit der Gründung von OPTINVEST im Jahr 2012 liegt der Fokus unseres Unternehmens auf der Beratung von Lehramtsanwärtern, Referendaren und Beamten in den Bereichen Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen. Unser Gründer Mirko Feller, der nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann selbst Berufsschullehramt studiert hat und einige Jahre als Lehrkraft tätig war, kennt die Herausforderungen und Bedürfnisse von Beamten aus erster Hand. Gemeinsam mit unserem erfahrenen Team bringen wir mehr als 50 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst mit und wissen genau, welche Versicherungs- und Finanzlösungen optimal zu deiner Laufbahn passen.

    Wir beraten bereits mehrere tausend Kundinnen und Kunden mit dem klaren Anspruch, individuell abgestimmte Lösungen auf Augenhöhe zu bieten. Besonders stolz sind wir auf das hervorragende Feedback, das wir für unsere Arbeit erhalten. Solltest du ebenfalls von unserer Expertise profitieren wollen, danken wir dir schon jetzt herzlich für dein Vertrauen. Wir versichern dir, dass wir auch für dich die beste Absicherung und Finanzstrategie finden werden.

    Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

    Carolin Vienken | OPTINVEST Beamte
    Carolin Vienken | OPTINVEST Beamte

    Carolin Vienken

    Projektmanagerin
    Spezialistin HR

    • Master of Science (M.Sc.)
    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Bankkauffrau (IHK)
    • Versicherungsfachfrau (IHK)
    • PSM (scrum.org)
    • Ausbilderin (IHK)

    carolin.vienken@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
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    Dennis Kaspers

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

    dennis.kaspers@optinvest.de

    Dirk Schiff | OPTINVEST Beamte
    Dirk Schiff | OPTINVEST Beamte

    Dirk Schiff

    Leiter Onlinemarketing

    • Master of Business Administration (MBA)
    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Journalist (FJS)
    • Diplomierter Online Marketing Manager
    • Versicherungsfachmann (IHK)

    dirk.schiff@optinvest.de

    Dr. med. Hosai Noltemeier | OPTINVEST Beamte
    Dr. med. Hosai Noltemeier | OPTINVEST Beamte

    Dr. med. Hosai Noltemeier

    Fachconsultant Humanmedizin

    • Fachärztin für Neurochirurgie
    • Humanmedizinerin
    • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie
    • Mitglied der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft

    hosai.noltemeier@optinvest.de

    Jessica Müller | OPTINVEST Beamte
    Jessica Müller | OPTINVEST Beamte

    Jessica Müller

    Spezialistin Kundenservice

    • Hauswirtschafterin (LWK)
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    jessica.mueller@optinvest.de

    Johan Holst | OPTINVEST
    Johan Holst | OPTINVEST Beamte

    Johan Holst

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Fachmann für Finanzanlagen (DVA)
    • Automobilkaufmann (HK)

    johan.holst@optinvest.de

    Kathrin Wittfeld | OPTINVEST Beamte
    Kathrin Wittfeld | OPTINVEST Beamte

    Kathrin Wittfeld

    Leiterin Kundenservice
    Finanz- & Versicherungsspezialistin

    • Master of Science (M.Sc.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Versicherungsfachfrau (IHK)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Ausbilderin (IHK)

    kathrin.wittfeld@optinvest.de

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    Kevin von Seelen

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Industriekaufmann (IHK)

    kevin.von.seelen@optinvest.de

    Leah Ilske | OPTINVEST Beamte
    Leah Ilske | OPTINVEST Beamte

    Leah Ilske

    Finanz- & Versicherungsspezialistin

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    leah.ilske@optinvest.de

    Leonard Hentrich | OPTINVEST Beamte
    Leonard Hentrich | OPTINVEST Beamte

    Leonard Hentrich

    Social Media Manager
    Content Creator

    Eventmanager

    • Bachelor of Arts (B.A.)

    leonard.hentrich@optinvest.de

    Lisa Liller | OPTINVEST Beamte
    Lisa Liller | OPTINVEST Beamte

    Lisa Liller

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Risikoprüfung
    Spezialistin Sachversicherungen

    • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)
    • Bürokauffrau (IHK)
    • Verkäuferin (IHK)
    • Ausbilderin (IHK)

    lisa.liller@optinvest.de

    Lucas Arndt | OPTINVEST Beamte
    Lucas Arndt | OPTINVEST Beamte

    Lucas Arndt

    Projektmanager
    Spezialist IT

    lucas.arndt@optinvest.de

    Marvin Noltemeier | OPTINVEST Beamte
    Marvin Noltemeier | OPTINVEST Beamte

    Marvin Noltemeier

    Geschäftsführer
    Leiter Beratung Heilberufe
    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bankbetriebswirt (BankColleg)
    • Bankfachwirt (IHK)
    • Bankkaufmann (IHK)
    • Versicherungsfachmann (IHK)
    • Berater Heilwesen (IHK)
    • Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    marvin.noltemeier@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
    OPTINVEST Beamte - Platzhalter

    Mine Kuru

    Leiterin Social Media

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Bankfachwirtin
    • Bankkauffrau (IHK)

    mine.kuru@optinvest.de

    Mirko Feller | OPTINVEST Beamte
    Mirko Feller | OPTINVEST Beamte

    Mirko Feller

    Geschäftsführer
    Leiter Beratung Beamte & öD
    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bankkaufmann (IHK)
    • Versicherungsfachmann (IHK)
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    mirko.feller@optinvest.de

    Natascha Depta | OPTINVEST Beamte
    Natascha Depta | OPTINVEST Beamte

    Natascha Depta

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Risikoprüfung

    • Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    natascha.depta@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
    OPTINVEST Beamte - Platzhalter

    Petra Mayer

    Social Media Managerin
    Markenbotschafterin

    • Diplom-Sozialwissenschaftlerin

    petra.mayer@optinvest.de

    Philip Franeta | OPTINVEST Beamte
    Philip Franeta | OPTINVEST Beamte

    Philip Franeta

    Content Creator

    • Mediengestalter Digital und Print (IHK)

    philip.franeta@optinvest.de

    Sebastian Koch | OPTINVEST Beamte
    Sebastian Koch | OPTINVEST Beamte

    Sebastian Koch

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
    • Zertifizierter Beamten Berater
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    sebastian.koch@optinvest.de

    Stephan Kaster | OPTINVEST Beamte
    Stephan Kaster | OPTINVEST Beamte

    Stephan Kaster

    Geschäftsführer
    Leiter Unternehmensentwicklung
    Justiziar

    • Master of Laws (LL.M.)
    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Bankkaufmann (IHK)
    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Zertifizierter Beamten Berater
    • PSM (scrum.org)
    • PSPO (scrum.org)
    • Ausbilder (IHK)

    stephan.kaster@optinvest.de

    Steven Foster | OPTINVEST Beamte
    Steven Foster | OPTINVEST Beamte

    Steven Foster

    Leiter Performance Marketing

    • Bachelor of Arts (B.A.)

    steven.foster@optinvest.de

    Timo Ulbricht | OPTINVEST Beamte
    Timo Ulbricht | OPTINVEST Beamte

    Timo Ulbricht

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

    timo.ulbricht@optinvest.de

    Ulrike Zimmerhäkel | OPTINVEST Beamte
    Ulrike Zimmerhäkel | OPTINVEST Beamte

    Ulrike Zimmerhäkel

    SEO- und Content-Managerin

    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Content Marketing Managerin (IHK)

    ulrike.zimmerhaekel@optinvest.de

    Vivian Feller | OPTINVEST Beamte
    Vivian Feller | OPTINVEST Beamte

    Vivian Feller

    Büromanagerin

    • Bachelor of Laws (LL.B.)
    • Bankkauffrau (IHK)

    vivian.feller@optinvest.de

    Vivien Witt | OPTINVEST Beamte
    Vivien Witt | OPTINVEST Beamte

    Vivien Witt

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Sachversicherungen

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Staatlich geprüfte Betriebswirtin
    • Kauffrau für Büromanagement (IHK)
    • Ausbilderin (IHK)

    vivien.witt@optinvest.de

    Bela | OPTINVEST
    Bela | OPTINVEST Beamte

    Bela

    Feelgood Manager

    • Zertifizierter Wolkenimitator mit Fellnote „sehr flauschig“
    • Staatlich geprüfter Dauergrinser mit Schwerpunkt gute Laune
    • Experte für lautstarke Meinungsäußerung bei minimalem Anlass
    • Qualitätsbeauftragter für Leckerlis aller Art
    • Sachverständiger für Snackgeräusche aus drei Zimmern Entfernung
    • Bewegungscoach für müde Menschen mit Leinenpflicht

    bela@optinvest.de

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    Transparente Versicherungsvergleiche für Beamte| OPTINVEST Beamte

    Feedback unserer Kunden zu unserer Beratung

    Das sagen unsere Kunden über OPTINVEST

    Von Google

    24.07.2026

    Angie

    Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)

    Von Google

    22.07.2026

    Dirk Matzik

    Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!

    Von Google

    19.07.2026

    Ece

    Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.

    Von Google

    17.07.2026

    Alina S

    Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.

    Von Google

    15.07.2026

    Sahin Türe

    Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!

    Von Google

    15.07.2026

    Hannah Fehlau

    Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!

    Von Google

    15.07.2026

    D. S.

    Die Terminvereinbarung ging sehr leicht und schnell. Man wird auch nochmals an den Termin erinnert, was sehr hilfreich ist. Ich wurde sehr gut und ausführlich von Timo beraten. Das Gespräch verlief auf einer lockeren aber auch professionellen Ebene. Alles in allem entspannt und unkompliziert. Kann es herzlichst weiterempfehlen.

    Von Google

    13.07.2026

    Juliane Liening

    Sebastian hat mich zu den Themen PKV und BU sehr gut beraten. Kann ich nur weiterempfehlen. Vielen Dank!

    Von Google

    08.07.2026

    Elias Haddad

    Vielen Dank an Sebastian Koch für die tolle Beratung. Der gesamte Ablauf ist professionell, unkompliziert und angenehm. Egal was für eine Frage ich habe, Sebastian kann sie mir professionell beantworten, ohne dass ich Tage warten muss. Angebote versucht er perfekt passend vorzuschlagen und zu beraten, sodass man sich im Klaren ist, was das jetzt bedeutet oder wie jenes wiederum funktioniert. Absolute Empfehlung meinerseits, würde mich hier imme r wieder beraten lassen!

    Von Google

    03.07.2026

    Lucia Komesker

    Super Beratung & Engagement von Timo!
    Sehr gut bewertet | OPTINVEST Beamte
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