Inhaltsübersicht

Beihilfe-Änderungen 2026: Alle Neuerungen für Beamte nach Bundesland

    Alles Wichtige auf einen Blick:

    • Die 11. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gilt seit dem 1. Januar 2026 für alle Bundesbeamten.
    • Bund: Material- und Laborkosten im Rahmen zahnärztlicher Leistungen (insb. Zahnersatz) sind für Erwachsene einheitlich zu 80 Prozent, für Kinder zu 100 Prozent beihilfefähig.
    • Bund: Die Begrenzung der beihilfefähigen Implantatanzahl entfällt beim Bund.
    • Bund: Es gelten neue Pauschalen von 110 Euro (Einstärkengläser) und 260 Euro (Mehrstärkengläser).
    • Bund: Bei Kindern entfällt die vorherige Genehmigung bei kieferorthopädischen Behandlungen durch die Beihilfestelle.
    • Pauschale Beihilfe: Neu in Sachsen-Anhalt (ab 01.01.2026) und Mecklenburg-Vorpommern (ab 01.05.2026).
    • Weitere Änderungen für das Jahr 2026 treten außerdem in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hamburg in Kraft.
    • In den übrigen elf Bundesländern gelten die bisherigen Beihilferegelungen unverändert weiter.
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    Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe?

    Warum gibt es 2026 so viele Beihilfe-Neuerungen?

    Für die Beihilfe-Änderungen 2026 gibt es zwei Gründe: Zum einen ist beim Bund die 11. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten, zum anderen übertragen Bund und Länder Leistungsänderungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wirkungsgleich ins Beihilferecht.

    Mit der 11. Änderungsverordnung soll die Bürokratie durch Verfahrenserleichterungen und eine Angleichung einzelner Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung abgebaut werden. Weil viele Bundesländer ihr Beihilferecht eng am Bund ausrichten, wirken sich diese Änderungen, etwa bei Zahnersatz oder Brillen, häufig auch auf Landesebene aus. Einige Länder gehen jedoch eigene Wege oder ändern 2026 gar nichts.

    Beamtin zählt Beihilfe Neuerungen 2026 auf | OPTINVEST Beamte
    Beamtin untersucht Beihilfe Änderungen 2026 mit Lupe | OPTINVEST Beamte

    Beihilfe-Änderungen 2026 für Bundesbeamte

    Was regelt die 11. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung?

    Die 11. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gilt für alle Aufwendungen, die ab diesem Zeitpunkt entstanden sind. Sie bringt zahlreiche Verfahrenserleichterungen und gleicht einzelne Beihilfeleistungen an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an.

    Die wichtigsten Punkte im Detail:

    Was ändert sich 2026 beim Zahnersatz?

    Material- und Laborkosten sowie gesondert berechnete Auslagen bei der Zahnbehandlung sind für Erwachsene seit dem 1. Januar 2026 einheitlich zu 80 Prozent beihilfefähig. Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden sie zu 100 Prozent anerkannt.

    Die bisherige Unterscheidung zwischen 60 und 100 Prozent, abhängig von bestimmten Gebührenpositionen, entfällt. Das vereinfacht die Abrechnung und macht die beihilfefähigen Beträge transparenter. Der einheitliche Satz gilt auch für den Edelmetall- und Keramikanteil.

    Wie viele Implantate übernimmt die Beihilfe 2026?

    Die Begrenzung der Anzahl beihilfefähiger Implantate ist entfallen. Im Gegenzug ist das zahnärztliche Honorar für die implantatbezogenen Gebührenpositionen (GOZ-Nummern 9000 bis 9170) nur noch zu 50 Prozent beihilfefähig. Bisher wurden die Kosten für bis zu zwei Implantate je Kiefer ohne besondere Indikation sowie für bis zu vier Implantate je Kiefer im zahnlosen Ober- oder Unterkiefer übernommen. Keine Obergrenze gab es bei bestimmten Ausnahmeindikationen.

    Alle übrigen GOZ-Honorarpositionen bleiben zu 100 Prozent beihilfefähig. Bei medizinisch zwingender, indikationsgestützter Versorgung, etwa nach größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, sind die Aufwendungen weiterhin vollständig beihilfefähig. Für Behandlungen, die vor dem 1. Januar 2026 begonnen wurden und fortgeführt werden, gilt eine Übergangsregelung nach den bisherigen Bestimmungen.

    Was ändert sich bei der Kieferorthopädie?

    Bei kieferorthopädischen Behandlungen von Kindern bis 18 Jahren entfällt die Genehmigungspflicht durch die Beihilfestelle, das heißt ein Heil- und Kostenplan muss nicht mehr vorab eingereicht werden. Bei Erwachsenen bleibt die Voranerkennung mit gutachterlicher Bestätigung bestehen.

    Zusätzlich entfallen die Einschränkungen bei einem Wechsel der Kieferorthopädin oder des Kieferorthopäden sowie bei einer Weiterbehandlung über den bisherigen Vier-Jahres-Zeitraum hinaus. Material- und Laborkosten werden – wie beim Zahnersatz – bei Erwachsenen zu 80 Prozent und bei Kindern zu 100 Prozent anerkannt.

    Wie hoch ist die Beihilfe für eine Brille 2026?

    Für Brillen gelten seit 2026 pauschale Höchstbeträge und zwar 110 Euro für Einstärkengläser und 260 Euro für Mehrstärkengläser, jeweils inklusive der Refraktionsbestimmung beim Augenoptiker.

    Die bisherigen Differenzierungen für spezielle Gläser entfallen und sind in den neuen Pauschalen enthalten. Der zusätzliche Zuschuss zur Fassung bei Schulsportbrillen fällt weg. Die Regelungen zur Erstattung von Kontaktlinsen bleiben unverändert.

    Welche weiteren Neuerungen bringt die Bundesbeihilfeverordnung 2026?

    Neben Zahnersatz, Implantaten und Brille bringt die 11. Änderungsverordnung viele weitere Anpassungen – von der Psychotherapie über die Rehabilitation bis zu den Hilfsmitteln.

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    Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

    BereichNeuerung 2026 (Bund)
    Psychotherapeutische SprechstundeBis zu 6 Sitzungen je Krankheitsfall beihilfefähig und bis zu 10 Sitzungen je Krankheitsfall für unter 21-Jährige und Menschen mit geistiger Behinderung.
    Systemische TherapieJetzt auch für Kinder und Jugendliche beihilfefähig.
    RehabilitationAntrittsfrist von vier auf sechs Monate verlängert.
    HeilmittelHöhere Höchstbeträge für Podologie und Ernährungstherapie.
    HilfsmittelVersicherungen für Hilfsmittel sind nicht mehr beihilfefähig (Ausnahme: Blindenführhunde) und das Hilfsmittelverzeichnis wurde neu strukturiert.
    Wahlleistung UnterkunftBerechnungsgrundlage des Höchstbetrags von 1,2 auf 1,3 Prozent angehoben.
    Privatkliniken (Psychiatrie/Psychosomatik)Pauschaler Basisentgeltwert von 300 auf 370 Euro erhöht.
    FrüherkennungProgramme bei familiärem Brust-, Eierstock- und Darmkrebsrisiko werden nach GOÄ statt nach Pauschalen abgerechnet.
    EigenbehalteFür die Befreiung sind keine Einzelbelege mehr nötig und Einkommensnachweise bleiben erforderlich.
    Heil- und KostenpläneKeine Vorabprüfung beim Zahnersatz mehr; online steht eine Berechnungshilfe bereit.
    DienstunfähigkeitsbescheinigungNur noch zum persönlichen Bemessungssatz beihilfefähig statt voller Erstattung.
    MethodenHormontherapie nach Rimkus ausgeschlossen; Stoßwellentherapie auf die Hüftschleimbeutelentzündung (Bursitis trochanterica) erweitert.

    Beihilfe-Änderungen 2026 in den Bundesländern

    Übernehmen alle Bundesländer die BBhV-Änderungen?

    Nein, die 11. Änderungsverordnung gilt unmittelbar nur für Bundesbeamte. Die Länder haben jeweils eigenes Beihilferecht und entscheiden selbst, ob und wann sie Änderungen übernehmen.

    Mehrere Länder setzen die Bund-Neuerungen 2026 wirkungsgleich um – vor allem die höheren Sätze bei Zahn-Material- und Laborkosten sowie die neuen Brillen-Pauschalen. Andere haben eigene Anpassungen beschlossen, und in elf Bundesländern ändert sich 2026 nichts. Die folgende Übersicht zeigt, wo es Neuerungen gibt:

    BundeslandWichtigste Beihilfe-Neuerung 2026
    BundZahn-Material-/Laborkosten 80 Prozent (Kinder 100 Prozent); Wegfall der Implantat-Anzahlgrenze, Brillen-Pauschalen 110 Euro für Einstärken-/260 Euro für Mehrstärkengläser, Erleichterungen in der Kieferorthopädie
    Baden-WürttembergZahn-Material-/Laborkosten mit 30 Prozent Selbstbehalt, 25 Prozent Selbstbehalt bei Implantaten, Heilpraktiker an der BBhV orientiert
    BrandenburgZahn-Material-/Laborkosten und Edelmetall/Keramik 80 Prozent, Brillen-Pauschalen 110 Euro für Einstärken-/260 Euro für Mehrstärkengläser
    HamburgErstattung von Sehhilfen angepasst
    Mecklenburg-Vorpommern

    Einführung der pauschalen Beihilfe (ab 01.05.2026), Brillen-Pauschalen 110 Euro für Einstärken-/260 Euro für Mehrstärkengläser, Zahn-Material-/Laborkosten 80 Prozent

    Sachsen-AnhaltEinführung der pauschalen Beihilfe (ab 01.01.2026, mit Sonderregeln), Brillen-Pauschalen 110 Euro für Einstärken-/260 Euro für Mehrstärkengläser, Zahn-Material-/Laborkosten 80 Prozent
    Übrige elf LänderKeine Beihilfe-Neuerung 2026, bisherige Regelungen gelten weiter

    Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe in Baden-Württemberg?

    In Baden-Württemberg gelten ab 2026 neue Sätze im Zahnbereich: Material- und Laborkosten tragen Versicherte mit einem Selbstbehalt von 30 Prozent mit, für Implantate beträgt der Selbstbehalt 25 Prozent für jedes Implantat.

    Bei Heilpraktikerleistungen orientiert sich Baden-Württemberg künftig an der Bundesbeihilfeverordnung. Anders als beim Bund setzt das Land also auf ein eigenes Selbstbehalts-Modell statt auf einen pauschalen Prozentsatz.

    Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe in Brandenburg?

    Brandenburg übernimmt 2026 die Bund-Neuerungen im Zahn- und Sehbereich: Material- und Laborkosten sowie Edelmetall und Keramik sind zu 80 Prozent beihilfefähig, für Brillen gelten die Pauschalen von 110 und 260 Euro.

    Damit liegt Brandenburg bei diesen Leistungen auf einer Linie mit der Bundesbeihilfeverordnung. Brillengläser werden mit bis zu 110 Euro (Einstärken) beziehungsweise 260 Euro (Mehrstärken) bezuschusst.

    Beamtin hält Karte in der Hand | OPTINVEST Beamte
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    Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe in Hamburg?

    In Hamburg wurde 2026 die Erstattung von Sehhilfen angepasst. Brillen und Kontaktlinsen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig.

    Die übrigen Hamburger Beihilferegelungen bleiben gegenüber 2025 im Wesentlichen unverändert. Wie hoch die Erstattung im Einzelfall ausfällt, hängt von den konkreten Voraussetzungen ab.

    Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?

    Mecklenburg-Vorpommern hat zum 1. Mai 2026 die pauschale Beihilfe eingeführt. Bereits zum 1. Januar 2026 gelten die neuen Brillen-Pauschalen (110/260 Euro) sowie 80 Prozent bei Zahn-Material- und Laborkosten und bei Edelmetall und Keramik.

    Mit der pauschalen Beihilfe erhalten gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte auf Antrag einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, als Alternative zur klassischen, individuellen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Mehr dazu im Abschnitt zur pauschalen Beihilfe.

    Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe in Sachsen-Anhalt?

    Sachsen-Anhalt führt zum 1. Januar 2026 die pauschale Beihilfe ein, allerdings mit Sonderregeln, die von den übrigen Ländern abweichen. Zusätzlich gelten die neuen Brillen-Pauschalen von 110 Euro für Einstärkengläser und 260 Euro für Mehrstärkengläser sowie 80 Prozent bei Zahn-Material- und Laborkosten.

    Anders als in anderern Bundesländern können in Sachsen-Anhalt ausschließlich freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen, Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre auf Antrag eine pauschale Beihilfe (Zuschuss zum GKV-Beitrag) erhalten. Der Antrag und der Verzicht auf die individuelle Beihilfe können hier jederzeit für die Zukunft widerrufen werden – ein wichtiger Unterschied zur sonst üblichen Unwiderruflichkeit.

    Welche Bundesländer ändern ihre Beihilfe 2026 nicht?

    In elf Bundesländern gibt es 2026 keine Beihilfe-Neuerungen: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hier gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter.

    Das bedeutet nicht, dass die Beihilfe in diesen Ländern identisch ist. Bemessungssätze und Leistungen unterscheiden sich teils deutlich. Für 2026 sind jedoch keine Änderungen vorgesehen. Wer hier verbeamtet ist, kann sich weiter an den bekannten Landesregelungen orientieren.

    Beamtin vergleich individuelle und pauschale Beihilfe | OPTINVEST Beamte

    Pauschale Beihilfe 2026 – neu in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern

    Was ist die pauschale Beihilfe?

    Die pauschale Beihilfe ist ein fester Zuschuss des Dienstherrn zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Beamtinnen und Beamte verzichten dafür auf die klassische, individuelle Beihilfe.

    Damit wird es für Beamte attraktiver, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, statt sich privat zu versichern. 2026 führten Sachsen-Anhalt (zum 1. Januar) und Mecklenburg-Vorpommern (zum 1. Mai) die pauschale Beihilfe neu ein. Damit bieten immer mehr Länder dieses Wahlrecht an.

    Für wen ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?

    Die pauschale Beihilfe lohnt sich vor allem für Beamtinnen und Beamte, die aus persönlichen Gründen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, etwa wegen Vorerkrankungen oder um Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern. Auch für Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen oder in Teilzeitmodellen stellt die pauschale Beihilfe eine solide Alternative dar, da sich die GKV-Beiträge am Einkommen bemessen und damit geringer ausfallen können als in der PKV.

    Für die meisten Beamten bleibt die Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung jedoch finanziell günstiger, weil nur die Restkosten abgesichert werden müssen. Die Entscheidung ist in vielen Ländern unwiderruflich – in Sachsen-Anhalt dagegen für die Zukunft widerrufbar. Eine genaue Prüfung der persönlichen Situation ist deshalb ratsam.

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    Was bedeuten die Beihilfe-Änderungen 2026 für Beamtenanwärter?

    Müssen Anwärterinnen und Anwärter jetzt ihren Tarif anpassen?

    Beamtenanwärterinnen und -anwärter profitieren von denselben Beihilfe-Neuerungen wie Beamte auf Lebenszeit. Eine Tarifanpassung ist nicht automatisch nötig, ein Check des privaten Restkostentarifs kann sich aber lohnen.

    Weil die Beihilfe künftig zum Beispiel mehr bei Zahn-Material- und Laborkosten übernimmt, ändert sich der Anteil, den die private Krankenversicherung als Restkosten absichern muss. Gerade beim Einstieg ins Beamtenverhältnis ist es sinnvoll, den beihilfekonformen Tarif auf die aktuellen Beihilfesätze des eigenen Bundeslandes abzustimmen, damit Leistungen und Beitrag langfristig passen.

    Beihilfe-Änderungen 2026 richtig einordnen

    Wie finde ich heraus, was die Neuerungen für mich bedeuten?

    Welche der Beihilfe-Änderungen 2026 für dich gelten, hängt von deinem Dienstherrn, deinem Bundesland und deinem Versicherungstarif ab. Eine individuelle Prüfung schafft Klarheit darüber, ob dein PKV-Tarif noch optimal zur neuen Beihilfe passt.

    Die Neuerungen wirken sich vor allem auf das Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung aus. Unsere auf den öffentlichen Dienst spezialisierten Versicherungsexperten prüfen neutral, ob dein Restkostentarif zu den aktuellen Beihilfesätzen passt und wo du Leistungen oder Beitrag optimieren kannst.

    Über den Autor

    Sebastian Koch

    Bachelor of Science (B.Sc.) • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) • Spezialist für den öffentlichen Dienst

    Mehr über den Autor erfahren
    Sebastian Koch

    Quellenangaben

    • https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2025/elfte_aenderungsverordnung.html
    • https://axa.logisdat.de/docs/shop/permalink.php?id=DB0B3964-300E-4CAE-8235-BCB566FB8431

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