Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe in Hamburg?
In Hamburg wurde 2026 die Erstattung von Sehhilfen angepasst. Brillen und Kontaktlinsen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig.
Die übrigen Hamburger Beihilferegelungen bleiben gegenüber 2025 im Wesentlichen unverändert. Wie hoch die Erstattung im Einzelfall ausfällt, hängt von den konkreten Voraussetzungen ab.
Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern hat zum 1. Mai 2026 die pauschale Beihilfe eingeführt. Bereits zum 1. Januar 2026 gelten die neuen Brillen-Pauschalen (110/260 Euro) sowie 80 Prozent bei Zahn-Material- und Laborkosten und bei Edelmetall und Keramik.
Mit der pauschalen Beihilfe erhalten gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte auf Antrag einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, als Alternative zur klassischen, individuellen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Mehr dazu im Abschnitt zur pauschalen Beihilfe.
Was ändert sich 2026 bei der Beihilfe in Sachsen-Anhalt?
Sachsen-Anhalt führt zum 1. Januar 2026 die pauschale Beihilfe ein, allerdings mit Sonderregeln, die von den übrigen Ländern abweichen. Zusätzlich gelten die neuen Brillen-Pauschalen von 110 Euro für Einstärkengläser und 260 Euro für Mehrstärkengläser sowie 80 Prozent bei Zahn-Material- und Laborkosten.
Anders als in anderern Bundesländern können in Sachsen-Anhalt ausschließlich freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen, Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre auf Antrag eine pauschale Beihilfe (Zuschuss zum GKV-Beitrag) erhalten. Der Antrag und der Verzicht auf die individuelle Beihilfe können hier jederzeit für die Zukunft widerrufen werden – ein wichtiger Unterschied zur sonst üblichen Unwiderruflichkeit.
Welche Bundesländer ändern ihre Beihilfe 2026 nicht?
In elf Bundesländern gibt es 2026 keine Beihilfe-Neuerungen: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hier gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter.
Das bedeutet nicht, dass die Beihilfe in diesen Ländern identisch ist. Bemessungssätze und Leistungen unterscheiden sich teils deutlich. Für 2026 sind jedoch keine Änderungen vorgesehen. Wer hier verbeamtet ist, kann sich weiter an den bekannten Landesregelungen orientieren.