Name des Begriffes: Beihilfe
Beschreibungen des Begriffes:

Beihilfe

Erstellt am: 25. Oktober 2021

Synonyme: Beihilfe-PKV

 

Bei der sogenannten Beihilfe handelt es sich um ein eigenständiges Krankheitskostensicherungssystem für bestimmte Bezugsberechtigte. Hierzu zählen insbesondere Beamte, Richter und Soldaten sowie bestimmte Familienangehörige (siehe § 80 BBG). Nicht beihilfeberechtigt sind prinzipiell Beamte, die Heilfürsorge erhalten (siehe § 70 Abs. 2 BBesG). Die Beihilfe stellt eine Ausprägung der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten bzw. Bediensteten dar (siehe § 45 BeamtStG).

Im Rahmen der Beihilfe unterstützt der Dienstherr bezugsberechtigte Bedienstete bei finanziellen Belastungen durch Krankheit, Pflege, Geburt bzw. Tod mit bestimmten Zuschüssen. Diese finanziellen Hilfeleistungen des Dienstherrn ergänzen prinzipiell die Eigenvorsorge der Bezugsberechtigten. Daher übernimmt die Beihilfe in aller Regel nicht die vollen Kosten, sondern nur einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz. Leistungen erfolgen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Grundsätzlich sind entsprechende Kosten daher zunächst durch den Bezugsberechtigten vorzufinanzieren. Zur Abdeckung der verbleibenden Restkosten kann ergänzend eine private Beihilfeversicherung abgeschlossen werden.

Unterschiedliche Regelungen der Beihilfe in einzelnen Bundesländern

Die Ausgestaltung der Beihilfe erfolgt in einfachgesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder sowie in ergänzenden Verordnungen. Teilweise unterscheiden sich die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder - unter anderem im Hinblick auf:

  • Berechtigte (eigener Beihilfeanspruch) und berücksichtigungsfähige Personen (Angehörige) 
  • Leistungen bzw. Leistungskataloge (beihilfefähige Aufwendungen) 
  • Leistungsbegrenzungen (Obergrenzen und Eigenbeteiligung)
  • Beihilfesätze (Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, die der Dienstherr übernimmt)
  • Leistungsregulierung (bspw. Verträge mit Leistungserbringern)
  • Billigkeitsregelungen (Entscheidungsspielräume im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit)

Einzelne Bundesländer bieten neben der klassischen Beihilfe seit nicht allzu langer Zeit auch die Wahl eines alternativen Krankheitskostensicherungssystems an. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen können Beihilfeberechtigte auf Wunsch auch einen 50-prozentigen Zuschuss zu ihrem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten - die sogenannte pauschale Beihilfe. In Hessen können sich freiwillig versicherte Beihilfeberechtigte für die sogenannte Sachleistungsbeihilfe entscheiden. Dabei erfolgt eine Kostenbeteiligung lediglich für in Anspruch genommene Sachleistungen - maximal bis zur Hälfte der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherungsbeiträge).

Die Entscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe muss gut überlegt sein

Da Entscheidungen bezüglich der Beihilfe für Beihilfeberechtigte und ihre Angehörigen weitreichende Konsequenzen haben können und teilweise irreversibel sind, sollten sie sorgsam mit Unterstützung eines sachkundigen Beraters vorbereitet werden. Aus unserer Sicht gilt das insbesondere für die Betrachtung der pauschalen Beihilfe und der Sachbeihilfe, da hierbei einige gefährliche Fallstricke zu berücksichtigen sind. Wenn du dabei unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchtest, komm gerne auf uns zu.

FAQ – Häufige Fragen zum Beihilfe

Was übernimmt die Beihilfe bei Beamten?

Die Beihilfe beteiligt sich an deinen Krankheits-, Pflege-, Geburts- und in bestimmten Fällen auch Bestattungskosten, indem sie einen prozentualen Zuschuss zu beihilfefähigen Rechnungen leistet. Sie ist dabei kein vollwertiger Krankenversicherungsschutz, sondern ergänzt immer deine eigene Absicherung, zum Beispiel über eine private Restkostenversicherung. Üblicherweise übernimmt dein Dienstherr – je nach Status, Familienstand und Bundesland – etwa 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die verbleibenden Restkosten sicherst du in der Regel über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.

Was wird von der Beihilfe nicht übernommen?

Die Beihilfe zahlt nur für sogenannte beihilfefähige Aufwendungen, die in den jeweiligen Beihilfevorschriften deines Dienstherrn definiert sind. Leistungen außerhalb dieses Katalogs – zum Beispiel bestimmte Heilpraktikerleistungen oder erweiterte Komfortleistungen – können ganz oder teilweise ausgeschlossen sein; in Schleswig Holstein sind Heilpraktikerleistungen etwa seit 2025 nicht mehr beihilfefähig. Für solche Lücken ist deine private Krankenversicherung oder ein Beihilfeergänzungstarif entscheidend, damit du nicht selbst auf hohen Rechnungen sitzen bleibst. Gerade bei modernen oder alternativen Behandlungsmethoden solltest du deshalb immer prüfen, ob Beihilfe und PKV zusammen wirklich alles abdecken, was dir wichtig ist.

Wie viel zahlt die Beihilfe bei Beamten?

Als Faustregel gilt: Die Beihilfe übernimmt je nach Konstellation meist zwischen 50 und 80 Prozent deiner beihilfefähigen Krankheitskosten. Wie hoch dein persönlicher Beihilfesatz ist, hängt von Faktoren wie deinem Status (z. B. Beamtenanwärter, aktiver Beamter, Pensionär) und deiner familiären Situation ab. Den Rest – also 20 bis 50 Prozent – musst du eigenständig absichern, typischerweise über eine private Restkostenversicherung. Genau diese Aufteilung macht die PKV für Beamte besonders kalkulierbar und oft deutlich günstiger als eine Vollversicherung ohne Beihilfe.

Warum reicht die Beihilfe alleine nicht als Krankenversicherung aus?

Die Beihilfe ist als Fürsorgeleistung deines Dienstherrn gedacht, nicht als vollständige Krankenversicherung. Sie erstattet immer nur einen Teil deiner beihilfefähigen Kosten, und zwar nach dem Kostenerstattungsprinzip – das heißt, du gehst in Vorleistung und bekommst später einen Zuschuss. Ohne ergänzende private Krankenversicherung müsstest du die Restkosten dauerhaft aus eigener Tasche bezahlen, was bei stationären Aufenthalten, Zahnbehandlungen oder längeren Therapien schnell sehr teuer werden kann. Erst in Kombination mit einer passenden PKV entsteht ein vollständiger und verlässlicher Gesundheitsschutz.

Was sind Restkosten – und welche Rolle spielt die private Krankenversicherung?

Restkosten sind der Anteil deiner Arztrechnungen, den die Beihilfe nicht übernimmt – typischerweise 20 bis 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung ist genau dafür da, diese Lücke zu schließen und deine Eigenbeteiligung im Idealfall auf null zu senken. So musst du nicht jedes Mal überlegen, ob du dir eine bestimmte Behandlung leisten kannst, sondern kannst dich auf die medizinisch sinnvolle Therapie konzentrieren. Die PKV sorgt damit dafür, dass das Zusammenspiel aus Beihilfe und Versicherung wie ein vollständiger Krankenversicherungsschutz funktioniert.

Welche Kosten übernimmt die Beihilfe typischerweise nicht vollständig – und wie kann eine Beihilfeergänzung helfen?

Viele Beihilfestellen begrenzen ihre Leistungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Sehhilfen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder alternativen Heilmethoden. In der Praxis bedeutet das: Du bekommst zwar einen Zuschuss, aber ein zum Teil erheblicher Eigenanteil bleibt bei dir hängen, wenn du keinen ergänzenden Schutz hast. Ein Beihilfeergänzungstarif setzt genau hier an und füllt diese Lücken, zum Beispiel bei hochwertigem Zahnersatz, Brillen, LASIK-OPs, Heilpraktikerbehandlungen oder Ein-/Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus. So kannst du dir auch Leistungen leisten, die über den „Standardkatalog“ der Beihilfe hinausgehen, ohne dass dein Budget gesprengt wird.

Welche Angehörigen sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig – und was bedeutet das für die PKV?

Neben dir als Beamtem können auch Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Beihilfeanspruch haben. Dann beteiligt sich der Dienstherr auch an deren Krankheitskosten mit einem – meist höheren – Beihilfesatz, während du für den verbleibenden Rest eine private Krankenversicherung für Angehörige wählst. Gerade bei Kindern oder nicht berufstätigen Ehepartnern lassen sich so sehr leistungsstarke PKV-Lösungen mit vergleichsweise moderaten Beiträgen realisieren. Wichtig ist, dass du deine Beihilfevorschriften genau kennst, damit die PKV-Tarife sauber auf die jeweiligen Beihilfesätze abgestimmt werden können.

Beihilfe | Beihilfeanspruch | Beihilfeberechtigte

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