Neben der Anwartschaftsversicherung bieten manche Gesellschaften auch sogenannte Optionstarife an. Diese beinhalten das Recht, bei Eintritt vordefinierter Ereignisse ohne erneute Gesundheitsprüfung bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft eine Krankenversicherung abschließen zu können. Eine Verpflichtung des Kunden zum Abschluss einer Krankenversicherung ist damit - wie bei der Anwartschaft - nicht verbunden. Im Gegensatz zur Anwartschaftsversicherung ist ein Optionstarif bei Vertragsbeginn nicht auf einen bestimmten Krankenversicherungstarif festgelegt. Vielmehr wird erst bei Ausübung der Option innerhalb des im Optionstarif verfügbaren Tarifspektrums entschieden, welche Tarife gewünscht sind. Optionstarife bieten somit üblicherweise eine größere Tarifauswahl als Anwartschaftsversicherungen. In beiden Fällen ist die Auswahl bei Umwandlung bzw. Ausübung jedoch auf die Versicherungsgesellschaft beschränkt, bei welcher der Optionstarif bzw. die Anwartschaftsversicherung besteht. Daher sollte bereits bei ihrem Abschluss darauf geachtet werden, dass der betreffende Anbieter auch die beste private Krankenversicherung für die persönlichen Absicherungswünsche anbietet. Durch Anwartschaftsversicherungen bzw. Optionstarife kann sich eine mögliche spätere Absicherung in der privaten Krankenversicherung sowohl deutlich einfacher als auch spürbar preisgünstiger gestalten. Da sich die am Markt verfügbaren Produkte in Preis und Leistungsumfang teils deutlich unterscheiden, empfiehlt sich ein fundierter, professioneller Vergleich. Gerne unterstützen wir dich dabei mit unseren professionellen Vergleichs-Rechnern, unserem Marktüberblick und unserer Expertise.