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Referendariat in NRW - Die wichtigsten 3 Dinge

    Zusammenfassung Ref in NRW

    Welche Rahmenbedingungen des Referendariats in NRW solltest du kennen?

    Die Qualifizierung einer Lehrkraft gliedert sich in zwei Teile; zum einen in den der universitären Ausbildung, welcher aus dem Bachelor- wie auch Masterstudium besteht, und zum anderen in den der schulpraktischen Phase der Lehrerausbildung, das sogenannte Referendariat. Das Ziel des Referendariats in NRW ist es, essenzielle Kompetenzen und Standards zu vermitteln, welche in der Praxis als Lehrkraft erheblich sind. Die Ausbildung findet an den 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und in den Ausbildungsschulen statt.

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    Vorbereitung auf das Ref

    Wann beginnt das Referendariat in NRW?

    Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Stichtagen. Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es in der Regel zwei verschiedene Zeitpunkte im Jahr. Sowohl am 1. Mai als auch am 1. November eines Jahres kommt die Einstellung der angehenden Lehrer*innen zum Tragen. Der Stichtag im November stellt einen zusätzlichen Einstellungstermin dar, über welchen jedes Jahr neu entschieden wird. In den vergangenen 14 Jahren war allerdings eine Einstellung zu beiden Terminen möglich.

    Um das Referendariat in NRW antreten zu können, hast du vorerst eine vollständige Bewerbung einzureichen. Bevor alle obligatorischen Unterlagen auf dem Postweg zur jeweiligen Bezirksregierung gesendet werden, bewirb dich vorher online hier: Seminareinweisungsverfahren Online (SEVON). Die Bewerbungsphase für den Beginn des Vorbereitungsdienstes im Mai beginnt im jeweiligen Oktober des vergangenen Jahres, während für den Beginn im November eine Bewerbung ab dem vorherigen April durchgeführt werden kann. Die Bewerbungsphase dauert circa eineinhalb Monate an. Das Ende dieses Zeitraums geht mit einer Ausschlussfrist einher, somit müssen alle nötigen Unterlagen bis zum Ende dieser Frist bei der jeweiligen Bezirksregierung vorliegen.

    Voraussetzung für die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist der erfolgreiche Abschluss des Master of Education oder des ersten Staatsexamens. Das erste Staatsexamen, welches nicht im Rahmen einer universitären Ausbildung in Nordrhein-Westfalen erworben wurde, muss die Bewerberin bzw. der Bewerber anerkennen lassen. Diese Anerkennung ist für die Bewerbung ebenfalls vorzulegen.

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    Einstellungstermine für das Referendariat Lehramt sind bundeslandspezifisch
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    Das Lehramts-Referendariat in NRW dauert üblicherweise 18 Monate, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt oder verlängert werden

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    Wie lange dauert das Referendariat in NRW?

    Mit der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) aus dem Jahr 2011 hat das Land Nordrhein-Westfalen die schulpraktische Phase der Lehrerausbildung reformiert. Seither hat das Referendariat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder verkürzt werden.

    Eine Verlängerung ist möglich, wenn ein Antrag auf die Absolvierung des Referendariats in Teilzeit gestellt wird oder die Staatsprüfung, welche nach dem 18-monatigen Referendariat abgelegt wird, beim ersten Versuch als nicht bestanden gilt. Darüber hinaus kann eine Verlängerung aufgrund von Krankheit, Mutterschutz oder ähnlichen Ausfällen, welche sich über mehr als zwei Monate erstrecken, gestellt werden.

    Eine Verkürzung auf mindestens zwölf Monate ist praktikabel, insofern frühere berufliche Tätigkeiten aufgewiesen werden können, welche in ihrer Art und im Umfang geeignet sind, die für das jeweilige Lehramt benötigten Fähigkeiten zu vermitteln. Hierzu zählen beispielsweise vergangene Beschäftigungszeiten in einer Schule.

    OPTINVEST Beamte | Infobox
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      Kunden
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      Verträge
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      Ansprechpartner

    Vergütung im Ref

    Wie fällt das Gehalt im Referendariat in NRW aus?

    Mit dem Beginn des Referendariats wirst du Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf. Als Beamtenanwärter*in besteht ein Anspruch auf Anwärterbezüge, deren Höhe vom jeweiligen Lehramt abhängig sind, in dem die Ausbildung erfolgt. Dieses Anrecht beginnt in der Regel mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und läuft am Ende des Monats, in dem die bestandene oder die unwiderruflich nicht bestandene Staatsprüfung verkündet wird, aus. Die Bezüge werden monatlich im Voraus gezahlt.

    Der Betrag, welcher monatlich ausgezahlt wird, variiert von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe. Während Referendarinnen und Referendare mit dem angestrebten Lehramt an Gesamt-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Grundschulen mit einer monatlichen Vergütung von circa 1.500 Euro rechnen können, erhalten Lehramtsanwärter*innen für Sonderpädagogik und sonderpädagogische Förderung ein monatliches Gehalt von circa 1.533 Euro. Referendarinnen und Referendare, die eine Lehrtätigkeit an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs anstreben, beziehen ein Einkommen von rund 1.569 Euro im Monat (Schulministerium NRW: Stand 2021).

    Über den Anwärtergrundbetrag hinaus können weitere Leistungen bewilligt werden, welche von der individuellen Ausgangslage abhängig sind. Je nach Familienstand ist die Auszahlung eines Familienzuschlags möglich, welcher sich an die Beschäftigung des Ehe- oder Lebenspartners anlehnt. In diesem Fall ist von Relevanz, ob der Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist.

    Außerdem zahlt der Dienstherr – das Land Nordrhein-Westfalen – zur Begünstigung des regelmäßigen Sparens einen monatlichen Betrag von 6,65 Euro, die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen. Voraussetzung für diese Auszahlung ist das Bestehen eines Vertrags zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen, beispielsweise in Form eines Fondssparplans, einer VL-Lebensversicherung oder eines Bausparvertrags. Darüber hinaus muss eine Antragstellung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) zur Überweisung dieser Leistung erfolgen.

    Referendariat NRW | Gehalt | OPTINVEST Beamte
    Die Besoldung während des Referendariats Lehramt in NRW kann - je nach familiärer Situation - um einen Familenzuschlag ergänzt werden
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    Über den Autor

    Mirko Feller

    Geschäftsführer • Leiter Beratung Beamte & öD • Finanz- & Versicherungsspezialist

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    Mirko Feller

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