Ehemalige Soldaten müssen sich nach dem Ende ihrer aktiven Dienstzeit eigenständig krankenversichern. Während des Dienstes waren sie über die truppenärztliche Versorgung der Bundeswehr abgesichert. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst entfällt dieser Anspruch, sodass eine neue Lösung notwendig wird, insbesondere dann, wenn ein Wechsel in den öffentlichen Dienst erfolgt. Berufssoldaten erhalten mit dem Eintritt in den Ruhestand Beihilfe nach den allgemeinen Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Diese sogenannte individuelle Beihilfe übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten, in der Regel 70 Prozent für Ruhestandsbeamte ohne berücksichtigungsfähige Angehörige, ansonsten 50 Prozent. Für die verbleibenden Kosten ist eine ergänzende Absicherung, etwa durch eine private Restkostenversicherung notwendig.
Auch bei einem späteren Wechsel in ein Beamtenverhältnis nach der aktiven Soldatenlaufbahn erhalten ehemalige Soldaten in der Regel individuelle Beihilfe. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Bundesland, Familienstand und Versorgungslage variieren. Da die Wahl der Krankenversicherung und die Absicherungslösungen langfristige finanzielle Auswirkungen haben, empfiehlt sich ein frühzeitiger Vergleich der Möglichkeiten, gesetzlich oder privat, mit oder ohne Beihilfeanspruch. Eine individuelle Beratung hilft dabei, die beste Lösung für die Zeit nach dem Dienst zu finden.