Zusätzlich sollten die Versicherungssummen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausreichen, denn bei einem Regressanspruch des Dienstherrn können Personen im öffentlichen Dienst in voller Höhe schadenersatzpflichtig sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro zu vereinbaren, wir empfehlen eher eine höhere Versicherungssumme von mindestens 50 Millionen Euro, denn gerade bei Personenschäden können Schadenersatzansprüche sehr schnell ins Geld gehen.
Verletzt sich beispielsweise ein Schüler während eines Klassenausfluges, für den du die Aufsichtspflicht übernommen hast, besteht die Möglichkeit, dass dich dein Dienstherr für diesen Schaden in Anspruch nimmt. Neben den medizinischen Kosten und dem Schmerzensgeld kann auch eine lebenslange Rente bei Invalidität anfallen. Deine Berufshaftpflicht würde dann eine Erstattung leisten bis max. zur Höhe der Versicherungssumme. Sollten die Schadenersatzansprüche diese übersteigen, müsstest du den Rest von deinem Privatvermögen zahlen.
Bei einigen Versicherungen (zum Beispiel HUK-Coburg oder Debeka) kann die Versicherungssumme in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zusätzlich begrenzt sein, d.h. dass Vermögensschäden bei einem entstandenen Schaden nur bis zu einer geringeren Versicherungssumme erstattet werden als Schäden an Sachen und Personen. Von solchen begrenzten Leistungen in einzelnen Bereichen raten wir eher ab, da auch Vermögensschäden sehr teuer werden können und dein Schutz mit diversen Einschränkungen schnell unübersichtlich wird.