Von Google ⓘ
23.07.2024
Alex Lenhard
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden, alle Fragen konnten geklärt werden. Haben ein gutes Gefühl mit der Wahl unserer Versicherungen. Vielen Dank an Mirko,der sich viel Zeit genommen hat.
Nach dem Abschluss der ersten juristischen Prüfung, dem sogenannten Referendarexamen, steht dem juristischen Vorbereitungsdienst nichts mehr im Weg und das Referendariat kann angetreten werden. Die Entscheidung, in welchem Bundesland und bei welchem Oberlandesgericht eine Bewerbung von Vorteil ist, muss individuell getroffen werden. Doch die jeweiligen Bundesländer weisen im Ablauf des juristischen Referendariats erhebliche Unterschiede auf. Welche Informationen zum Referendariat Jura es im Besonderen zu beachten gilt und welche Fakten vor dem Antritt des Vorbereitungsdienstes unbedingt beachtet werden sollten, erfährst du im Folgenden.
Das juristische Referendariat treten Juristinnen und Juristen nach ihrem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaft und dem damit einhergehend bestandenen Referendarexamen an, um die Befähigung zum Ausüben eines Richteramts, einer Anwalts- oder Notartätigkeit zu erhalten. Innerhalb des juristischen Vorbereitungsdienstes durchläuft die Referendarin bzw. der Referendar allerlei Stationen, welche sich in ihrer Reihenfolge je nach Bundesland unterscheiden können. In den meisten deutschen Bundesländern ist die Reihenfolge der Stationen und somit der Ablauf des Referendariats jedoch deckungsgleich.
Das Referendariat beginnt mit der Zivilrechts-, der Strafrechts- und der Verwaltungsstation. Im Laufe der Zivilrechtsstation wird die Referendarin bzw. der Referendar einem Richter-, Amts- oder Landgericht zugewiesen, während die Strafrechtsstation aus Teilnahmen an Strafverhandlungen und der Zusammenarbeit mit einem Staatsanwalt oder einem Strafrichter besteht. Die Verwaltungsstation bietet einen Einblick in die Tätigkeit einer Verwaltungsbehörde. Im Anschluss daran wird die sogenannte Anwaltsstation durchlaufen, welche mit den finalen Klausuren des Referendariats endet. Der Umfang der abzulegenden Prüfungen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen sieben und elf schriftlichen Klausuren. Die letzte Station des Referendariats, welche als alleinige Voraussetzung einen juristischen Kontext innehaben muss, kann nach individuellen Interessen und Wünschen gewählt werden. Diese Wahlstation bietet die Möglichkeit, einen noch intensiveren Einblick in bereits favorisierte Gebiete zu erhalten oder einen Überblick eines bestimmten Fachbereichs zu gewinnen. Einige Juristinnen und Juristen fassen den Entschluss, diese Station im Ausland zu absolvieren, da die Wahlstation die unabhängigste Zeit des Referendariats darstellt; die schriftlichen Prüfungen sind absolviert und es folgt lediglich die abschließende mündliche Prüfung des juristischen Referendariats, welche aus einem Aktenvortrag und mehreren Prüfungsgesprächen in verschiedenen Fachbereichen besteht.
Die einzelnen Bundesländer Deutschlands stellen unterschiedlich viele Termine für den Einstieg in das juristische Referendariat zur Verfügung. Während Berlin zu vier verschiedenen Zeitpunkten im Jahr – jeweils zum 1. Februar, Mai, August wie auch November – die Möglichkeit bietet, das Referendariat anzutreten, eröffnen sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg lediglich zwei mögliche Einstellungstermine im Jahr; jeweils den 1. April wie auch den 1. Oktober. Nordrhein-Westfalen ist hingegen das einzige Bundesland, welches sogar monatlich die Möglichkeit bietet, mit dem Referendariat zu beginnen. Die detaillierten Einstellungstermine der verschiedenen Bundesländer kannst du der Überblickstabelle entnehmen.
Der Beginn des Referendariats hängt darüber hinaus von möglichen Wartezeiten ab, welche insbesondere in Großstädten keine Seltenheit sind. Bemühen sich mehr Bewerberinnen und Bewerber um einen Platz für das Referendariat als die tatsächliche Kapazität eines Oberlandesgerichts bzw. Bundeslandes zulässt, werden Wartezeiten verhängt. Diese variieren je nach Nachfrage von Einstellungstermin zu Einstellungstermin, sind im Großen und Ganzen allerdings eher rückläufig, da es immer weniger Juristinnen und Juristen gibt. Mit dem Antritt des Referendariats Jura beginnt ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Ausgenommen von diesem Ausbildungsverhältnis sind die Referendarinnen und Referendare, die den Vorbereitungsdienst in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen antreten. In diesen drei Bundesländern werden die Juristinnen und Juristen als Beamtinnen bzw. Beamte auf Widerruf eingestellt, insofern die dafür nötigen Bedingungen – wie beispielsweise die deutsche Staatsbürgerschaft – gegeben sind.
Das Referendariat Jura umfasst eine Dauer von zwei Jahren. Es beginnt nach dem erfolgreich bestandenen Referendarexamen und endet mit der zweiten Staatsprüfung, welche am Ende des Vorbereitungsdienstes abgelegt wird. Mit dem endgültigen Bestehen der zweiten Staatsprüfung erhält die Juristin bzw. der Jurist die Qualifikation zur Ausübung eines Richteramts. Auch ist die bzw. der ab dem Zeitpunkt als Volljuristin oder Volljurist zu bezeichnende Absolvent*in des Referendariats dazu befähigt, eine Beschäftigung im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst auszuüben, wie beispielsweise eine Tätigkeit als Staats- und Rechtsanwalt oder gar Notar.
Die verschiedenen Stationen des Referendariats, welche bereits im Kapitel “Was ist das Referendariat Jura?” angeschnitten wurden, vollstrecken sich jeweils über einen Zeitraum mehrerer Monate und umfassen im Gesamten die vollen zwei Referendariatsjahre. Der folgenden Tabelle kannst du entnehmen, in welchem Monat des Referendariats welche Station in der Regel absolviert wird:
Zivilrechtsstation | 1. bis 5. Referendariatsmonat |
Strafrechtsstation | 6. bis 8. Referendariatsmonat |
Verwaltungsstation | 9. bis 11. Referendariatsmonat |
Anwaltsstation | 12. bis 20. Referendariatsmonat |
schriftliches Examen im 21. Monat
Wahlstation | 22. bis 24. Referendariatsmonat |
mündliche Prüfung ungefähr im 5. Monat nach den Klausuren
Referendarinnen und Referendare erhalten im Referendariat Jura kein monatliches Gehalt, sondern eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe, welche sicherstellen soll, dass die auszubildende Person den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wie viele andere Faktoren des juristischen Referendariats in Deutschland, unterscheidet sich auch die Höhe der Unterhaltsbeihilfe von Bundesland zu Bundesland. Während eine Referendarin bzw. ein Referendar in Mecklenburg-Vorpommern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit rund 1295 Euro im Monat an der Untergrenze der Unterhaltsbeihilfe in Deutschland liegt, erhalten die Juristinnen und Juristen in Sachsen mit circa 1595 Euro rund 300 Euro mehr. Außerdem ist die Auszahlung eines Familienzuschlags möglich, welcher sich – je nach Familienstand sowie Lebenssituation – in den Ehegattenanteil und den Kinderanteil aufschlüsselt.
Grundsätzlich kann die Unterhaltsbeihilfe mit dem Tag der Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses – in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf – und bis zum Ende des Prüfungsmonats der zweiten Staatsprüfung beansprucht werden. Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Kürzung der Unterhaltsbeihilfe möglich.
Neben der Unterhaltsbeihilfe ist das Ausüben einer Nebentätigkeit während des juristischen Referendariats grundlegend möglich. Findet der Nebenerwerb im Rahmen eines juristischen Kontextes statt, sind in einigen Bundesländern zehn Arbeitsstunden pro Woche erlaubt; bei einer Tätigkeit, die aus dem juristischen Rahmen herausfällt, werden oft lediglich acht Wochenstunden gestattet. Grundsätzlich soll der Nebenerwerb während des juristischen Referendariats der eigentlichen Ausbildung untergeordnet sein. Die Bundesländer divergieren darüber hinaus in den jeweiligen Anforderungen für eine Nebentätigkeit, daher solltest du dich unbedingt auf der Webseite deines Ausbildungsgericht individuell informieren. In jedem Fall muss der Nebenerwerb beim Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts, noch vor dem Beginn der Tätigkeit, genehmigt werden.
Bundesland | Einstellungstermine | Unterhaltsbeihilfe (brutto) |
Baden-Württemberg | 01.04.; 01.10. | 1352,51 Euro |
Bayern | 01.04.; 01.10. | 1452,08 Euro |
Berlin | 01.02.; 01.05.; 01.08.; 01.11. | 1487,52 Euro |
Brandenburg | 01.02.; 01.05.; 01.08.; 01.11. | 1473,26 Euro |
Bremen | 01.04.; 01.10. | 1333,61 Euro |
Hamburg | in jedem geraden Monat | 1192,51 Euro |
Hessen | in jedem ungeraden Monat | 1523,13 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 01.06.; 01.12. | 1502,50 Euro * 1295,00 Euro ** |
Niedersachsen | 01.03.; 01.06.; 01.09.; 01.12. | 1276,63 Euro |
Nordrhein-Westfalen | jeden Monat | 1325,17 Euro |
Rheinland-Pfalz | 01.05.; 01.11. | 1354,86 Euro |
Saarland | 01.03.; 01.09. | 1261,43 Euro |
Sachsen | 01.05.; 01.11. | 1595,10 Euro |
Sachsen-Anhalt | 01.03.; 01.09. | 1311,75 Euro |
Schleswig-Holstein | in jedem geraden Monat | 1394,79 Euro |
Thüringen | 01.05.; 01.11. | 1300,00 Euro |
(aktualisierter Stand vom 01.09.2021)
* im Beamtenverhältnis auf Widerruf
** im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Geschäftsführer • Leiter Beratung Beamte & öD • Finanz- & Versicherungsspezialist
Mehr über den Autor erfahren