Krankenversicherung Referendare Bayern
Gesetzliche Pflichtversicherung für Referendare oder Beamtenanwärter
In Bayern werden Referendare während ihres Vorbereitungsdienstes als Beamte auf Widerruf beschäftigt und sind damit beihilfeberechtigt. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, die verbleibenden Restkosten werden über eine private Krankenversicherung abgesichert. Eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht in Bayern nicht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, allerdings entfällt in diesem Fall der Anspruch auf Beihilfe und die vollen Beiträge müssen selbst getragen werden. Für Referendare, die später eine Laufbahn mit höherem Einkommen oder eine dauerhafte Verbeamtung anstreben, ist es oft sinnvoll, bereits während der Ausbildung eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen.
Darüber hinaus kann für privat Versicherte eine Anwartschaftsversicherung interessant sein, um bei Unterbrechungen, zum Beispiel zwischen Ausbildung und dem späteren Berufseinstieg, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung fortzuführen.