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Angie
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in der letzten Woche
Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)
Dirk Matzik
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Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!
Ece
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vor einer Woche
Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.
Alina S
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vor einer Woche
Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.
Sahin Türe
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vor einer Woche
Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!
Hannah Fehlau
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vor einer Woche
Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!
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Das sagen unsere Kunden über OPTINVEST

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Von Google

24.07.2026

Angie

Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)

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22.07.2026

Dirk Matzik

Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!

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19.07.2026

Ece

Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.

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17.07.2026

Alina S

Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.

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15.07.2026

Sahin Türe

Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!

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15.07.2026

Hannah Fehlau

Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!

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15.07.2026

D. S.

Die Terminvereinbarung ging sehr leicht und schnell. Man wird auch nochmals an den Termin erinnert, was sehr hilfreich ist. Ich wurde sehr gut und ausführlich von Timo beraten. Das Gespräch verlief auf einer lockeren aber auch professionellen Ebene. Alles in allem entspannt und unkompliziert. Kann es herzlichst weiterempfehlen.

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13.07.2026

Juliane Liening

Sebastian hat mich zu den Themen PKV und BU sehr gut beraten. Kann ich nur weiterempfehlen. Vielen Dank!

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08.07.2026

Elias Haddad

Vielen Dank an Sebastian Koch für die tolle Beratung. Der gesamte Ablauf ist professionell, unkompliziert und angenehm. Egal was für eine Frage ich habe, Sebastian kann sie mir professionell beantworten, ohne dass ich Tage warten muss. Angebote versucht er perfekt passend vorzuschlagen und zu beraten, sodass man sich im Klaren ist, was das jetzt bedeutet oder wie jenes wiederum funktioniert. Absolute Empfehlung meinerseits, würde mich hier imme r wieder beraten lassen!

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03.07.2026

Lucia Komesker

Super Beratung & Engagement von Timo!
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Der PKV-Tarif-Check für Beamten-Kinder - kostenlos und unverbindlich

Vergleiche schnell und einfach alle Beihilfe-PKV-Tarife

Wenn du im öffentlichen Dienst tätig bist, profitierst du auch bei der Absicherung deines Kindes im Krankheitsfall von besonderen Regelungen. Als beihilfeberücksichtigungsfähiges Kind erhält dein Sohn oder deine Tochter in der Regel 80 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet. In einigen Bundesländern kann dieser Satz auf bis zu 90 Prozent steigen, zum Beispiel wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und ebenfalls Anspruch auf Beihilfe haben. Die verbleibenden Kosten werden durch eine private Krankenversicherung abgedeckt, die speziell auf die Beihilfe abgestimmt ist. Damit du den passenden Schutz findest, bieten wir dir einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich privater Kindertarife. So erhältst du einen schnellen Überblick über Beiträge und Leistungen und kannst die beste Lösung für dein Kind auswählen, passend zu eurem Bedarf und der Beihilferegelung deines Bundeslandes.

Du möchtest dein Kind optimal absichern und hast Fragen zur privaten Krankenversicherung mit Beihilfe, zu einzelnen Kindertarifen oder zu unserem Vergleichsangebot? Du hast auf dieser Seite nicht alle Informationen gefunden, die du gesucht hast, oder wünschst dir eine Einschätzung, welche Lösung am besten zu dir und deinem Kind passt? Dann melde dich gerne bei uns, telefonisch unter 0201 858 954 40, per E-Mail an info@optinvest.de, über WhatsApp oder im Live Chat auf unserer Internetseite. Du entscheidest, wie du uns kontaktierst. Wir nehmen uns Zeit für deine Fragen und unterstützen dich dabei, die passende Absicherung für dein Kind zu finden.

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Inhaltsverzeichnis

    Der Private Krankenversicherung-Rechner von OPTINVEST Beamte

    Worauf solltest du als Beamter bei deiner Krankenversicherung für deine Kinder achten?

    Krankenversicherung für Beamten-Kinder

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV)?

    In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen, auch für dein Kind. Seit dem 1. Januar 2009 ist diese Pflicht gesetzlich festgelegt, geregelt in § 5 SGB V für die gesetzliche und in § 193 VVG für die private Krankenversicherung. Welche Absicherung für dein Kind infrage kommt, hängt vor allem von der beruflichen Situation der Eltern ab. Besonders relevant wird es, wenn du verbeamtet bist und der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. In diesem Fall kannst du entscheiden, ob dein Kind gesetzlich oder privat versichert werden soll. Die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch nur möglich, wenn du als beihilfeberechtigter Elternteil nicht mehr verdienst als der gesetzlich versicherte Elternteil und dein Einkommen zudem unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ist das nicht der Fall, entfällt die Möglichkeit der kostenfreien Mitversicherung und dein Kind muss eigenständig versichert werden. Besteht für dein Kind ein Beihilfeanspruch, übernimmt der Dienstherr je nach Bundesland zwischen 70 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Die verbleibenden Kosten lassen sich über eine private Krankenversicherung nach § 193 VVG absichern. Diese Lösung ist oft nicht nur finanziell vorteilhaft, sondern bietet auch besonders gute Leistungen. Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn dein Kind nicht im bestehenden Tarif eines privat versicherten Elternteils mitversichert wird. Welche Absicherung am besten zu deinem Kind passt, hängt von eurer Familiensituation, dem Einkommen und euren persönlichen Vorstellungen zur Gesundheitsversorgung ab.

    Das Wahlrecht zwischen GKV und PKV ist ein besonderer Vorteil

    Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist ein Privileg, das nur wenige Menschen in Deutschland haben. Wenn du verbeamtet bist oder dich im Vorbereitungsdienst befindest, gehörst du dazu. Besonders für dein Kind kann das ein großer Vorteil sein, vor allem dann, wenn ein Beihilfeanspruch besteht. Damit sicherst du deinem Kind nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung. Nutze diese Möglichkeit bewusst und triff eine Entscheidung, die langfristig zu einer starken und verlässlichen Absicherung für dein Kind beiträgt.

    Private und gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten sehr deutlich voneinander: Während die gesetzliche Krankenversicherung einkommensabhängige Beiträge und einen festgelegten Leistungskatalog vorsieht, orientiert sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung am Gesundheitszustand, Alter und gewünschten Leistungsumfang. Auch bei der Erstattung von Leistungen sowie beim Zugang zu bestimmten medizinischen Angeboten zeigen sich spürbare Unterschiede.

    Beiträge

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

    Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Umlageprinzip. Die Beiträge der Versicherten werden direkt zur Finanzierung aktueller Krankheitsfälle verwendet, ohne dass größere Rücklagen gebildet werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen und nicht nach Alter oder Gesundheitszustand. Für dein Kind ist eine beitragsfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür muss das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher sein als das des beihilfeberechtigten Beamten, und der Beamte darf nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss dein Kind eigenständig versichert werden, entweder gesetzlich mit eigenem monatlichen Beitrag oder privat mit Unterstützung durch die Beihilfe. Gerade bei Kindern von Beamten mit Beihilfeanspruch ist die private Krankenversicherung oft die günstigere und leistungsstärkere Lösung im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung.

    Private Krankenversicherung (PKV)

    Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Ein Teil des Beitrags wird angespart, um zukünftige Gesundheitskosten individuell abzusichern. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang bei Vertragsabschluss. Für dein Kind kann die private Krankenversicherung besonders attraktiv sein, wenn ein Beihilfeanspruch besteht. In diesem Fall übernimmt der Dienstherr einen großen Teil der Krankheitskosten, wodurch der Beitrag zur privaten Absicherung meist deutlich geringer ausfällt als bei einer gesetzlichen Versicherung. Zusätzlich profitierst du von hochwertigen Leistungen, einer freien Arztwahl, individuell wählbaren Tarifen und möglichen Rückerstattungen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Im langfristigen Vergleich zeigt sich zudem, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung in den vergangenen Jahren langsamer gestiegen sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei gleichzeitig oft besserem Schutz. Das macht die private Absicherung für viele beihilfeberechtigte Kinder zu einer besonders sinnvollen Lösung.

    Leistungen

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

    In der gesetzlichen Krankenversicherung ist klar geregelt, welche Leistungen übernommen werden. Der sogenannte Leistungskatalog basiert auf dem Sozialgesetzbuch und dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Das bedeutet, Behandlungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein, dürfen aber nicht über das medizinisch Notwendige hinausgehen. Für dein Kind heißt das, viele Leistungen, die sinnvoll oder wünschenswert wären – wie ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch den Chefarzt, alternative Heilmethoden, hochwertiger Zahnersatz, professionelle Zahnreinigungen oder ein umfassender Auslandskrankenschutz – werden von der GKV nur teilweise oder gar nicht übernommen. Wenn du solche Leistungen für dein Kind absichern möchtest, sind zusätzliche Versicherungen nötig, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Hinzu kommt, dass der gesetzliche Leistungskatalog sich jederzeit ändern kann. Leistungen, die heute übernommen werden, können morgen schon eingeschränkt oder gestrichen sein. Wenn dir eine zuverlässige und planbare medizinische Versorgung für dein Kind wichtig ist, kann das schnell zum Nachteil werden.

    Private Krankenversicherung (PKV)

    Wenn dein Kind beihilfeberechtigt ist, was bei Beamten in der Regel der Fall ist, bietet die private Krankenversicherung deutlich mehr Möglichkeiten. Du kannst den Versicherungsschutz so zusammenstellen, wie er zu den Bedürfnissen deines Kindes passt, zum Beispiel mit Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, erweiterten Vorsorgeleistungen oder alternativen Heilmethoden. Da ein großer Teil der Kosten durch die Beihilfe abgedeckt wird, fällt der Beitrag für die private Absicherung deines Kindes meist deutlich geringer aus als bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung, und das bei einem oft umfangreicheren Leistungsangebot. Ein weiterer Vorteil ist, dass der vereinbarte Leistungsumfang vertraglich zugesichert ist und später nicht einfach geändert oder gekürzt werden kann. So hast du langfristige Sicherheit, und dein Kind ist zuverlässig und hochwertig abgesichert. Ein genauer Vergleich der Tarife lohnt sich, um die beste Kombination aus Beitrag, Beihilfe und Leistung zu finden.

    Budget

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

    In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit 1992 das Prinzip der Budgetierung. Für jedes Jahr wird im Voraus festgelegt, wie viel Geld insgesamt für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht. Dieses Budget wird dann nach einem komplexen System auf die verschiedenen Fachrichtungen und Arztpraxen verteilt, unter anderem mithilfe des sogenannten einheitlichen Bewertungsmaßstabs. Für dein Kind kann das spürbare Auswirkungen haben. Wenn das Budget in einer Praxis ausgeschöpft ist, kann es sein, dass bestimmte Leistungen nicht mehr vollständig erbracht oder abgerechnet werden dürfen. Das führt in der Praxis oft zu längeren Wartezeiten, Schwierigkeiten bei der Terminvergabe oder Einschränkungen bei bestimmten Medikamenten und Behandlungen, selbst wenn sie medizinisch sinnvoll wären. Zusammen mit dem gesetzlich festgelegten Leistungskatalog bedeutet das, dass dein Kind möglicherweise nicht die optimale, sondern nur die verfügbare Versorgung erhält.

    Private Krankenversicherung (PKV)

    In der privaten Krankenversicherung gibt es keine festgelegten Budgetgrenzen. Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen nach der jeweils geltenden Gebührenordnung ab, zum Beispiel nach der GOÄ für ärztliche Leistungen oder der GOZ für zahnärztliche Behandlungen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und zum gewählten Tarif passt. Für dein beihilfeberechtigtes Kind bedeutet das eine deutlich bessere Versorgungssicherheit. Termine sind meist schneller verfügbar, Wartezeiten kürzer und der Zugang zu modernen Behandlungs- und Diagnoseverfahren deutlich einfacher. Auch bei der Wahl von Ärzten und Kliniken genießt dein Kind mehr Freiheit. Wenn du also Wert auf eine hochwertige, planbare und individuelle medizinische Versorgung legst, kann die private Krankenversicherung mit Beihilfe für dein Kind eine besonders starke Lösung sein.

    Abrechnung

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

    Damit ein Arzt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten behandeln darf, benötigt er eine Kassenzulassung. Mit dieser Zulassung verpflichtet sich der Arzt, Leistungen für gesetzlich Versicherte zu erbringen und direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Für dich bedeutet das, dass dein Kind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nur unter diesen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten frei wählen kann, was die Arztwahl deutlich einschränkt. Behandlungsleistungen rechnet der Arzt innerhalb eines vorgegebenen Budgets und auf Basis des gesetzlichen Leistungskatalogs mit der Kasse ab. Dieses sogenannte Sachleistungsprinzip hat zur Folge, dass viele sinnvolle oder individuelle Leistungen, wie etwa spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Behandlungen, nicht übernommen werden. Solche individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, kannst du zwar für dein Kind in Anspruch nehmen, musst sie aber selbst zahlen, sofern sie nicht durch eine zusätzliche private Zusatzversicherung abgedeckt sind. Was genau abgerechnet wurde oder welche Diagnosen gestellt wurden, bleibt für gesetzlich Versicherte oft unklar. Zwar hast du nach § 305 Abs. 2 SGB V das Recht, dir eine Patientenquittung ausstellen zu lassen, aber das passiert nur auf ausdrücklichen Wunsch, ist teilweise kostenpflichtig und wird in der Praxis selten genutzt. Viele Eltern sind überrascht, wenn sie im Rahmen einer Versicherungsberatung oder Antragstellung erstmals Einsicht in die Patientenakte ihres Kindes nehmen und dort Positionen entdecken, mit denen sie nicht gerechnet hätten.

    Private Krankenversicherung (PKV)

    Wenn dein Kind privat versichert ist, gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass ärztliche Leistungen direkt zwischen dir und der jeweiligen Praxis oder Klinik abgerechnet werden. Du reichst die Rechnung im Anschluss bei der privaten Krankenversicherung ein, um dir die Kosten erstatten zu lassen. Wenn dein Kind beihilfeberechtigt ist, kannst du auf demselben Weg auch den Beihilfeanteil beantragen. Das bringt dir einen entscheidenden Vorteil, denn du hast volle Transparenz darüber, welche Leistungen erbracht wurden, welche Diagnosen gestellt wurden und wie hoch die Kosten ausfallen. Viele private Krankenversicherer bieten dir heute digitale und einfache Wege zur Abrechnung an, zum Beispiel über Apps, mit denen du die Rechnungen fotografierst und direkt an die Versicherung weiterleitest. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, muss die Erstattung in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen. Und wenn du vor einer geplanten Behandlung wissen möchtest, ob die Kosten übernommen werden, kannst du ab einer voraussichtlichen Summe von 2.000 Euro eine verbindliche Auskunft bei deiner Versicherung anfordern. So behältst du die volle Kontrolle und kannst sicher sein, dass dein Kind die Versorgung bekommt, die du dir wünschst, ohne böse Überraschungen.

    OPTINVEST Beamte | Infobox

    Individueller PKV-Vergleich für Beamte mit Kindern

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    Die individuell für dich besten Versicherer und PKV-Tarife

    Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung für Beamten-Kinder?

    Bei der Auswahl der für dich passenden privaten Krankenversicherung, teilweise auch als private Beihilfeversicherung, beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung oder Restkostenversicherung bezeichnet, solltest du insbesondere auf einige grundlegende Kriterien achten. Nicht jeder Tarif passt automatisch zu deiner persönlichen Situation oder zu den besonderen Anforderungen, die eine Absicherung mit Beihilfeanspruch, vor allem für dein Kind, mit sich bringt. Folgende Punkte solltest du bei deiner Entscheidung besonders im Blick behalten:

    Leistungsumfang und Vertragsbedingungen

    Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung für dein Kind ist sehr vielseitig. Es reicht von einfachen Tarifen mit reduziertem Leistungsumfang bis hin zu besonders hochwertigen Absicherungen mit umfassenden Leistungen. In der Regel ist der Versicherungsschutz modular aufgebaut, das bedeutet, er setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Diese Bausteine decken jeweils bestimmte Bereiche ab, zum Beispiel ambulante und stationäre Versorgung, Zahnbehandlung, Beihilfeergänzung, Auslandsreise, Krankenhaustagegeld oder Pflegeleistungen. Je nach Versicherer kannst du diese Bausteine innerhalb bestimmter Vorgaben frei kombinieren und so den Schutz individuell auf die Bedürfnisse deines Kindes abstimmen. Einige Anbieter stellen alternativ auch Kompakttarife bereit, bei denen mehrere Leistungsbereiche in einem festen Gesamtpaket enthalten sind. Welche Leistungen genau abgesichert sind, ergibt sich aus den Tarifbedingungen und allgemeinen Versicherungsbedingungen. Es ist wichtig, dass du sorgfältig prüfst, welche Inhalte im gewählten Tarif tatsächlich enthalten sind, denn nicht versicherte Leistungen werden im Krankheitsfall auch nicht erstattet. Gerade bei beihilfeberechtigten Kindern solltest du zusätzlich darauf achten, welche Kosten durch die Beihilfe des jeweiligen Dienstherrn nicht oder nur teilweise übernommen werden. Um hier keine Versorgungslücke entstehen zu lassen, empfiehlt sich ein ergänzender Tarif, der genau diese Lücken abdeckt. So sorgst du dafür, dass dein Kind im Krankheitsfall optimal abgesichert ist und du vor unerwarteten Kosten geschützt bleibst.

    Leistungsverhalten und Servicequalität

    In der Praxis besonders wichtig, aber für dich als Elternteil oft schwer im Voraus einzuschätzen, ist der tatsächliche Umgang eines privaten Krankenversicherers mit Leistungsfällen bei deinem Kind. Dieses Leistungsverhalten kann sich von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden. Es gibt Versicherer, die Erstattungen im Krankheitsfall zögerlich bearbeiten, Leistungen ablehnen oder nur teilweise auszahlen. Andere zeigen sich auch in schwierigen Fällen zuverlässig, handeln kundenfreundlich und prüfen Anträge zügig. Ebenso wichtig ist die Servicequalität. Dabei geht es darum, wie gut der Versicherer erreichbar ist, wie schnell du Rückmeldungen auf deine Anfragen bekommst und wie hilfreich die Unterstützung im Alltag ist. Auch die digitalen Möglichkeiten spielen eine Rolle, zum Beispiel ob du Rechnungen einfach per App einreichen kannst. Um dir einen ersten Eindruck zu verschaffen, kannst du Bewertungen und Erfahrungen anderer Eltern lesen. Besonders wertvoll ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Makler, der aus der Praxis weiß, wie Versicherer tatsächlich mit Leistungsfällen umgehen und welcher Anbieter sich bei der Absicherung von Kindern als verlässlich erwiesen hat.

    Beitragshöhe

    Die Höhe des Beitrags für die private Krankenversicherung deines Kindes hängt im Wesentlichen vom gewählten Versicherer, dem Tarif, dem Alter bei Eintritt und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Grundsätzlich gilt: Je jünger dein Kind bei Eintritt ist, je besser der Gesundheitszustand und je schlanker der gewählte Leistungsumfang, desto günstiger fällt der Beitrag aus. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass im Leistungsfall nur das erstattet werden kann, was durch die Beiträge in die Gemeinschaft der Versicherten eingebracht wurde. Der Beitrag steht also immer in direktem Zusammenhang mit dem Leistungsniveau des gewählten Tarifs und dem Verhalten des Versicherers im Leistungsfall. Ein besonders günstiger Tarif kann meist nicht denselben Schutz bieten wie ein leistungsstarker Premiumtarif beim selben Anbieter. Die Wahl des passenden Tarifs ist daher immer eine Abwägung zwischen Beitrag und Leistungsumfang. Langfristig zeigt sich oft, dass du genau das bekommst, was du mit deinem Beitrag finanzierst. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich, um einen Tarif zu finden, der zu den Bedürfnissen deines Kindes und zu deiner familiären Situation passt. Falls du dich im Vorbereitungsdienst befindest, kannst du zusätzlich von besonders günstigen Ausbildungstarifen profitieren. Durch eine individuell wählbare Selbstbeteiligung lässt sich der Beitrag außerdem weiter senken. So kannst du den Versicherungsschutz deines Kindes flexibel gestalten und an dein Budget anpassen.

    Beitragsstabilität

    Wenn du dir die Entwicklung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung für dein Kind über einen längeren Zeitraum ansiehst, wirst du feststellen, dass es Tarife gibt, die in der Vergangenheit unterschiedlich stark angepasst wurden. Dieser Unterschied wird als Beitragsstabilität bezeichnet. Wie stabil ein Tarif ist, hängt von vielen Faktoren ab und kann später finanziell eine große Rolle spielen, denn eine private Krankenversicherung wird in der Regel langfristig abgeschlossen. Beitragsanpassungen finden immer dann statt, wenn die eingezahlten Beiträge im Versichertenkollektiv nicht ausreichen, um die aktuellen oder künftigen Leistungsausgaben zu decken. Wenn du möchtest, dass dein Kind auch im Erwachsenenalter von möglichst stabilen Beiträgen profitiert, kannst du schon früh vorsorgen. Eine Möglichkeit ist die Integration eines sogenannten Beitragsentlastungstarifs. Damit wird zusätzlich ein Guthaben aufgebaut, das im späteren Leben dazu beiträgt, steigende Kosten auszugleichen. So bleibt die finanzielle Belastung im Ruhestand geringer, obwohl die medizinischen Ausgaben erfahrungsgemäß steigen. Diese Vorsorge ist besonders sinnvoll, wenn du langfristig planst und für dein Kind eine stabile und bezahlbare Absicherung auch im späteren Leben sicherstellen möchtest.

    Die private Krankenversicherung kann dein Kind im besten Fall ein Leben lang begleiten und hat damit langfristige Auswirkungen auf seine Gesundheitsversorgung und auf eure finanzielle Planung als Familie. Besonders bei Kindern von Beamten lohnt sich eine frühzeitige und gut überlegte Entscheidung, da sich mit einem bestehenden Beihilfeanspruch oft besonders leistungsstarke und gleichzeitig sehr beitragsgünstige Tarife realisieren lassen. Je länger ein Vertrag in der privaten Krankenversicherung besteht, desto schwieriger kann ein späterer Wechsel werden. Das liegt unter anderem daran, dass bereits Altersrückstellungen aufgebaut wurden oder sich der Gesundheitszustand deines Kindes verändert hat. Umso wichtiger ist es, von Anfang an einen Tarif und einen Versicherer zu wählen, der auch langfristig zu euch passt. Da der Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife und Leistungsbausteine bietet, ist eine transparente Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler besonders hilfreich. Ein erfahrener Makler kennt die speziellen Anforderungen bei beihilfeberechtigten Kindern, achtet auf wichtige Details und kann die Angebote verschiedener Anbieter objektiv vergleichen. Für dich entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten, aber du gewinnst Sicherheit bei einer Entscheidung, die dein Kind viele Jahre begleitet und absichert.

    Allianz
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    AXA
    Barmenia
    BarmeniaGothaer
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    Continentale
    DBV - Deutsche Beamtenversicherung
    Deutscher Ring
    DKV - Deutsche Krankenversicherung
    ERGO
    Gothaer
    Hallesche
    HanseMerkur
    INTER
    LKH - Landeskrankenhilfe
    Münchener Verein
    Nürnberger
    ottonova
    R+V
    SDK - Süddeutsche Krankenversicherung
    Signal Iduna
    UKV - Union Krankenversicherung
    Versicherungskammer Bayern | Bayerische Beamtenkrankenkasse
    Württembergische

    Familienversicherung in der GKV

    Wo kann ich mein Kind versichern?

    Zunächst wird geprüft, welcher Versicherungsstatus bei dir und dem anderen Elternteil vorliegt. Dabei spielt es eine Rolle, ob ihr verheiratet seid und wie ihr jeweils krankenversichert seid. Besteht keine Ehe und ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann euer Kind in der Regel ohne eigenen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Wenn ihr verheiratet seid, wird zusätzlich das Einkommen beider Elternteile betrachtet. Entscheidend ist dann, wie hoch das Einkommen des privat versicherten Elternteils ist. Liegt dieses unter einem Zwölftel der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze, die im Jahr 2025 bei 5.775 Euro im Monat liegt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über dieser Grenze, folgt ein weiterer Vergleich. Dann wird geprüft, ob der gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat. Ist das der Fall, kann dein Kind weiterhin kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Verdient allerdings der privat versicherte Elternteil mehr, entfällt dieser Anspruch. In diesem Fall muss dein Kind eigenständig versichert werden. Dies kann entweder durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit eigenem Beitrag oder durch eine private Krankenversicherung erfolgen. Besteht ein Anspruch auf Beihilfe, zum Beispiel wenn ein Elternteil verbeamtet ist, kann die private Krankenversicherung für dein Kind eine leistungsstarke und zugleich kostengünstige Lösung sein. Eine frühzeitige und sorgfältige Entscheidung sorgt dafür, dass dein Kind optimal abgesichert ist.

    Die private Krankenversicherung ermöglicht es dir, den Gesundheitsschutz ganz gezielt auf dein Kind abzustimmen, insbesondere wenn ein Beihilfeanspruch besteht. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du individuell festlegen, welche Leistungen für dein Kind wichtig sind, und dabei eure familiäre Situation sowie die jeweilige Beihilferegelung berücksichtigen. Entscheidend ist nicht, ob ein Tarif in Tests gut abschneidet, sondern ob er wirklich zu deinem Kind passt. Allgemeine Vergleiche oder gut gemeinte Empfehlungen helfen oft nicht weiter, da sie selten die speziellen Anforderungen bei Kindern mit Beihilfeanspruch berücksichtigen. Viel sinnvoller ist eine persönliche Beratung durch jemanden, der sich mit den Besonderheiten im Beamtenbereich auskennt und den Markt genau überblickt. Nur wenn eure individuelle Ausgangslage berücksichtigt wird – etwa der genaue Beihilfesatz, mögliche gesundheitliche Themen oder bestimmte Wünsche bei Leistungen wie Vorsorge und Zahnschutz – kannst du einen Tarif finden, der deinem Kind langfristig den passenden Schutz bietet.

    Besonders beachten solltest du dabei folgende Punkte:

    Persönliche Risikofaktoren

    Wenn Beamte ihre Kinder privat krankenversichern möchten, spielt das sogenannte Äquivalenzprinzip eine zentrale Rolle. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich auch bei Kindern nach dem individuellen Risiko und dem gewünschten Leistungsumfang. Wichtige Einflussfaktoren sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei der Beantragung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden, die sich je nach Versicherungsgesellschaft auf einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in der Vergangenheit beziehen können. Auch bei Kindern sind daher frühere Diagnosen wie Allergien, Entwicklungsverzögerungen oder bestimmte Therapien von Bedeutung. Die Einschätzung dieser Angaben fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus. Während einige Versicherer bestimmte Vorerkrankungen eher kritisch bewerten, zeigen sich andere deutlich aufgeschlossener.

    Gerade wenn bereits Behandlungen oder Vorerkrankungen vorliegen, ist es sinnvoll, einen spezialisierten Versicherungsmakler einzuschalten. Dieser kann bei verschiedenen Gesellschaften anonyme Risikovoranfragen stellen. So erfahren Eltern vorab, ob und zu welchen Bedingungen eine Aufnahme in die private Krankenversicherung möglich ist, ohne dass persönliche Daten wie Name oder Adresse weitergegeben werden. Diese Möglichkeit bieten gängige Online-Rechner in der Regel nicht. Auch beim Vertragsabschluss sollte vorausschauend entschieden werden. Spätere Tarifwechsel oder Änderungen können unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern, was nachteilig sein kann, wenn sich der Gesundheitszustand des Kindes inzwischen verändert hat. Liegt eine Erkrankung vor, die eine Aufnahme normalerweise ausschließen würde, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf die sogenannte Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung zurückzugreifen. Diese ermöglicht auch Kindern mit Vorerkrankungen den Zugang zur PKV, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Grundsätzlich empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Absicherung. Ein niedriges Eintrittsalter wirkt sich positiv auf die Beitragshöhe aus, und die gesundheitliche Vorgeschichte ist im jungen Alter meist noch überschaubar. Beides kann sich langfristig sowohl finanziell als auch im Hinblick auf die Versicherbarkeit vorteilhaft auswirken.

    Persönliche Lebenssituation

    Wenn du beihilfeberechtigter Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar bist und dein Kind absichern möchtest, ist die private Krankenversicherung in den meisten Fällen die bessere Wahl. Durch die Beihilfe deines Dienstherrn werden große Teile der Krankheitskosten übernommen, sodass du nur einen vergleichsweise kleinen Teil für dein Kind privat absichern musst. Das führt oft dazu, dass dein Kind in der privaten Krankenversicherung nicht nur günstiger, sondern auch deutlich leistungsstärker versichert ist als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Du kannst den Schutz individuell auf die Bedürfnisse deines Kindes abstimmen und Leistungen wählen, die euch wirklich wichtig sind.

    Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung trotz Beihilfe sinnvoller sein kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dein Einkommen dauerhaft sehr niedrig ist, wenn du mehrere Kinder beitragsfrei über die Familienversicherung absichern möchtest, wenn bei deinem Kind schwerwiegende Vorerkrankungen bestehen oder wenn der Versicherungsschutz erst in einem späteren Lebensalter beginnen soll. In solchen Fällen lohnt sich eine sorgfältige Prüfung besonders, um herauszufinden, welche Absicherung langfristig am besten zu deinem Kind und zu eurer familiären Situation passt.

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    Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Beamten-Kinder?

    Beiträge zur Beamten-Kinder PKV

    Wenn du beihilfeberechtigter Beamter bist und dein Kind privat krankenversichern möchtest, hängt der monatliche Beitrag von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand deines Kindes, der gewählte Leistungsumfang und der Beihilfesatz deines Dienstherrn. In vielen Bundesländern, wie etwa in Thüringen, beträgt dieser für Kinder 80 Prozent. Die private Krankenversicherung übernimmt dann die restlichen 20 Prozent über einen speziell dafür vorgesehenen Restkostentarif. Anders als häufig angenommen, lässt sich der Beitrag dabei nicht einfach aus einem prozentualen Anteil eines Normaltarifs ohne Beihilfe ableiten. Die Tarife für beihilfeberechtigte Kinder werden eigenständig kalkuliert und richten sich nach versicherungsmathematischen Vorgaben. Ein aktueller Tarifvergleich für ein siebenjähriges Kind mit 80-prozentigem Beihilfeanspruch zeigt, dass hochwertige Restkostentarife bereits zu erstaunlich günstigen Beiträgen erhältlich sind. Hier einige konkrete Beispiele aus dem aktuellen Markt:

     

    • Inter: etwa 37,06 Euro monatlich
    • Alte Oldenburger: etwa 38,09 Euro monatlich
    • HanseMerkur: etwa 38,78 Euro monatlich
    • Generali: etwa 39,73 Euro monatlich
    • Debeka: etwa 43,13 Euro monatlich
    • Continentale: etwa 45,70 Euro monatlich
    • Signal Iduna Exklusiv: etwa 37,27 Euro monatlich
    • Barmenia: etwa 50,66 Euro monatlich
    • R+V: etwa 60,91 Euro monatlich
    • Hallesche JOKER.flex: bis zu 59,56 Euro monatlich

     

    Diese Tarife beinhalten je nach Anbieter umfangreiche Leistungen, wie freie Arztwahl, Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, umfassende Vorsorgeuntersuchungen und häufig auch gute Leistungen im zahnmedizinischen Bereich oder für alternative Heilmethoden. Wenn du dich aktuell im Vorbereitungsdienst befindest, profitierst du zusätzlich von speziellen Anwärtertarifen, die für dich und dein Kind besonders günstig kalkuliert sind. Diese Tarife sind beitragsentlastet, da sie ohne Alterungsrückstellungen auskommen und der gesetzliche Zuschlag erst ab dem Jahr nach dem 21. Geburtstag deines Kindes erhoben wird. Insgesamt bietet die private Krankenversicherung für dein Kind nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch ein deutlich höheres Maß an individueller Absicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Vergleich lohnt sich, insbesondere wenn dir eine hochwertige medizinische Versorgung von Anfang an wichtig ist.

    Tipps für die Optimierung von Beitrag und Leistungen

    Wenn du den Versicherungsschutz für dein Kind optimal gestalten möchtest, kannst du durch eine clevere Tarifwahl häufig spürbar Beiträge sparen. Eine Möglichkeit besteht darin, einen moderaten Selbstbehalt zu vereinbaren – das kann die monatlichen Kosten deutlich senken, je nach Tarif sogar um rund 20 Prozent. Viele private Krankenversicherungen bieten zudem die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen flexibel zu ergänzen. So kannst du gezielt entscheiden, welche Leistungen dir für dein Kind besonders wichtig sind. Einige dieser Zusatzbausteine sind überraschend günstig. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist häufig schon für weniger als einen Euro im Monat erhältlich. Selbst Komfortleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer können in bestimmten Ausbildungstarifen für dein Kind ebenfalls zu sehr geringen Mehrkosten versichert werden. Welche Leistungen bereits im Grundtarif enthalten sind und was zusätzlich berechnet wird, unterscheidet sich allerdings deutlich von Anbieter zu Anbieter. Daher lohnt sich ein genauer Blick in die Tarifdetails. Ein fundierter Vergleich hilft dir dabei, den Schutz für dein Kind nicht nur leistungsstark, sondern auch kosteneffizient zu gestalten – ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.

    Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung setzt sich grundsätzlich aus drei Teilen zusammen: einem Risikoanteil, der die erwarteten Behandlungskosten absichert, einem Kostenanteil für Verwaltung und Organisation sowie einem Sparanteil, der für spätere Jahre mit höheren Ausgaben angesammelt wird. Da die Berechnung dieser Anteile recht komplex ist und viele Tarife mit verschiedenen Bausteinen und Wahlmöglichkeiten angeboten werden, lohnt sich eine professionelle Beratung ganz besonders. Mit einem guten Überblick und dem Einsatz moderner Vergleichsrechner lassen sich dabei nicht selten mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen – ohne dass du oder dein Kind auf wichtige Leistungen verzichten müsst. Ein zusätzlicher Vorteil: In vielen Tarifen bekommst du einen Teil deiner Beiträge zurück, wenn du innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Leistungen in Anspruch nimmst. Je nach Anbieter und Tarif kann das eine spürbare Entlastung sein. Eine häufige Frage in unseren Gesprächen ist daher: Welche Leistungen wirken sich überhaupt auf die Beitragsrückerstattung aus und welche nicht? Auch das hängt vom jeweiligen Tarif ab und sollte bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes von Anfang an berücksichtigt werden.

    Beihilfe berücksichtigungsfähiges Kind

    Warum lohnt sich eine private Krankenversicherung für Beamten-Kinder?

    Für dein Kind als Angehöriger im Beamtenverhältnis gilt eine besondere Form der Absicherung. Der Dienstherr übernimmt im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht einen erheblichen Teil der Krankheitskosten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem besonderen Dienst und Treueverhältnis im öffentlichen Dienst, das im Grundgesetz verankert ist. Auf Bundes und Landesebene wird diese Verantwortung durch die jeweiligen Beamtengesetze konkretisiert, auch mit Blick auf die Absicherung deiner Familie. Ein zentraler Bestandteil dieser Fürsorge ist die Beihilfe. Sie sorgt dafür, dass dein Kind im Krankheitsfall, bei Pflegebedarf, nach einer Geburt oder im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen finanzielle Unterstützung vom Dienstherrn erhält. Als beihilfeberücksichtigungsfähiges Kind hat dein Sohn oder deine Tochter Anspruch auf einen besonders hohen Erstattungssatz. In der Regel übernimmt der Dienstherr 80 bis 90 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Du reichst die Rechnungen ein und erhältst einen Großteil der Ausgaben zurück.

    Welche Kinder sind berücksichtigungsfähig?

    Ein Kind ist beihilfefähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Du bist kindergeldberechtigt
    • Das Kind lebt dauerhaft in deinem Haushalt
    • (vorübergehende Aufenthalte wie z. B. durch Praktika oder Ferienbesuche reichen nicht aus)

    Die Beihilfefähigkeit besteht grundsätzlich:

    • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Eine Verlängerung bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres ist möglich, wenn:

    • Das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet
    • Das Kind einen freiwilligen Dienst leistet, wie:
    1. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
    2. Bundesfreiwilligendienst (BFD)
    3. Wehrdienst oder Zivildienst
    4. (in der Regel wird eine maximale Dauer von 12 Monaten anerkannt)

    Darüber hinaus kann eine dauerhafte Beihilfefähigkeit bestehen, wenn:

    • Das Kind körperlich oder geistig behindert ist
    • Die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist
    • Die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

    Damit die restlichen zehn bis zwanzig Prozent abgesichert sind, braucht dein Kind eine passende private Krankenversicherung. Dafür gibt es spezielle PKV Kindertarife, die exakt auf die Beihilfe abgestimmt sind. Diese Tarife sind meist besonders günstig, da sie nur den Teil der Kosten absichern, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird. Die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung bildet so ein zuverlässiges und leistungsstarkes Gesundheitskonzept für dein Kind. Dein beihilfeberücksichtigungsfähiges Kind ist damit rundum gut versorgt, finanziell und medizinisch.

    Erhebliches Einsparpotenzial durch Beihilfe

    Wenn dein Kind beihilfeberechtigt ist, musst du über die private Krankenversicherung nur den Teil der Krankheitskosten absichern, der nach Abzug der Beihilfe noch offen bleibt. Das macht die private Absicherung für Kinder von Beamten deutlich günstiger als für Personen ohne Beihilfeanspruch, zum Beispiel Angestellte. Denn versichert wird nicht der gesamte Kostenumfang, sondern nur der verbleibende Anteil, in der Regel 20 Prozent bei Kindern. Aus diesem Grund spricht man bei beihilfeberechtigten Personen auch von einer sogenannten Restkostenversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der Beihilfe passgenau und sorgt dafür, dass dein Kind im Krankheitsfall rundum abgesichert ist, bei meist sehr niedrigen Monatsbeiträgen und gleichzeitig starkem Leistungsniveau.

    Das Beihilferecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Für Bundesbeamte gelten die grundlegenden Bestimmungen zur Beihilfe im Bundesbeamtengesetz, zum Beispiel in Paragraf 80 BBG. Diese Regelungen werden durch die Bundesbeihilfeverordnung und ergänzende Verwaltungsvorschriften weiter ausgestaltet. In den einzelnen Bundesländern ist die Struktur meist ähnlich aufgebaut, allerdings unterscheiden sich die Inhalte je nach Landesrecht. Die jeweiligen Landesbeamtengesetze enthalten die grundlegenden Vorschriften zur Beihilfe für Landesbeamte und verweisen teils auf das Bundesrecht. Zusätzlich gibt es in vielen Ländern eigene Beihilfeverordnungen und Vorschriften, die im Detail festlegen, welche Leistungen beihilfefähig sind und wie diese abgerechnet werden. Für dein beihilfeberücksichtigungsfähiges Kind bedeutet das: Auch wenn sich die konkreten Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, liegt der Beihilfebemessungssatz für Kinder bundesweit meist bei 80 Prozent. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst tätig sind, kann der Satz auf bis zu 90 Prozent steigen. Die restlichen Kosten sicherst du mit einer privaten Krankenversicherung ab, die genau auf die Beihilfe abgestimmt ist. Das gilt auch für deinen beihilfeberechtigten Ehepartner, sofern kein eigener vorrangiger Krankenversicherungsschutz besteht. Mit der Kombination aus Beihilfe und privater Absicherung stellst du sicher, dass deine Familie umfassend geschützt ist – ohne Versorgungslücken im Krankheitsfall.

    Baden-Württemberg

    In Baden-Württemberg beträgt der Beihilfebemessungssatz für Kinder von Beamtinnen und Beamten in der Regel 80 Prozent. Grundlage dafür sind § 78 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg (LBG BW), die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW) sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift. Der Dienstherr übernimmt damit den Großteil der Krankheitskosten deines Kindes, während du die verbleibenden 20 Prozent über eine private Restkostenversicherung absichern kannst. Voraussetzung ist, dass das Kind nach beamtenrechtlichen Vorgaben berücksichtigungsfähig ist, zum Beispiel kindergeldberechtigt und nicht anderweitig krankenversichert.

    Bayern

    In Bayern beträgt der Beihilfebemessungssatz für Kinder von Beamtinnen und Beamten grundsätzlich 80 Prozent. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Bayerische Beamtengesetz (unter anderem Art. 96 BayBG) in Verbindung mit der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) sowie der dazugehörigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BayBhVBek). Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das Kind berücksichtigungsfähig ist, also beispielsweise kindergeldberechtigt und nicht anderweitig krankenversichert. Die restlichen 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Regel über eine private Restkostenversicherung abgesichert.

    Berlin

    In Berlin liegt der Beihilfebemessungssatz für Kinder von Beamtinnen und Beamten in der Regel bei 80 Prozent. Rechtsgrundlage dafür sind § 76 des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG BE), die Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO BE) sowie die entsprechenden Ausführungsvorschriften (AV LBhVO BE). Voraussetzung ist, dass das Kind als berücksichtigungsfähig gilt, also in der Regel kindergeldberechtigt ist und keine eigene anderweitige Absicherung besteht. Die verbleibenden 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Praxis über eine private Restkostenversicherung abgesichert.

    Brandenburg

    In Brandenburg gilt für Beamtinnen und Beamte das Beamtengesetz für das Land Brandenburg, insbesondere § 62 LBG BB, in Verbindung mit den Beihilfevorschriften des Bundes. Das bedeutet, dass Brandenburg sich bei der Beihilfe weitgehend an den Regelungen für Bundesbedienstete orientiert. Für Kinder von Beamtinnen und Beamten beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 80 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Kind als berücksichtigungsfähig gilt, also z. B. kindergeldberechtigt ist und nicht anderweitig krankenversichert. Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten wird üblicherweise über eine private Restkostenversicherung abgedeckt.

    Bremen

    In Bremen richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Bremischen Beamtengesetz, insbesondere § 80 BremBG, in Verbindung mit der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt auch hier in der Regel 80 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Kind beihilfeberechtigt ist, also z. B. kindergeldberechtigt und nicht gesetzlich familienversichert. Die restlichen 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Praxis über eine private Restkostenversicherung abgesichert.

    Hamburg

    In Hamburg ist die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten im Hamburgischen Beamtengesetz, insbesondere § 80 HmbBG, sowie in der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) geregelt. Der Beihilfebemessungssatz für Kinder liegt auch hier in der Regel bei 80 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Kind beihilfeberechtigt ist, also z. B. kindergeldberechtigt und nicht anderweitig krankenversichert. Die verbleibenden 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Regel über eine private Restkostenversicherung abgesichert.

    Hessen

    In Hessen richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Hessischen Beamtengesetz, insbesondere § 80 HBG, in Verbindung mit der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV HBeihVO). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt auch in Hessen in der Regel 80 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Kind als berücksichtigungsfähig gilt, also z. B. kindergeldberechtigt ist und keine eigene anderweitige Absicherung besteht. Die restlichen 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Praxis durch eine private Restkostenversicherung ergänzt.

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere § 80 LBG M-V, in Verbindung mit den Beihilfevorschriften des Bundes. Das Land hat die Regelungen des Bundes weitgehend übernommen. Der Beihilfebemessungssatz für Kinder liegt auch hier in der Regel bei 80 Prozent, sofern das Kind beihilfefähig ist, also etwa kindergeldberechtigt und nicht anderweitig krankenversichert. Die restlichen 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Praxis über eine private Restkostenversicherung abgedeckt.

    Niedersachsen

    In Niedersachsen richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz, insbesondere § 80 NBG, in Verbindung mit der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt auch hier in der Regel 80 Prozent, sofern das Kind beihilfeberechtigt ist – also beispielsweise kindergeldberechtigt und nicht anderweitig versichert. Die verbleibenden 20 Prozent der Krankheitskosten können über eine private Restkostenversicherung abgesichert werden.

    Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 75 LBG NRW, in Verbindung mit der Beihilfeverordnung des Landes (BVO NRW) sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VVzBVO NRW). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt auch in NRW in der Regel 80 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Kind als beihilfefähig gilt, also beispielsweise kindergeldberechtigt ist und keine anderweitige vorrangige Absicherung besteht. Die restlichen 20 Prozent werden in der Praxis über eine private Restkostenversicherung abgedeckt.

    Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Landesbeamtengesetz, insbesondere § 66 LBG RP, in Verbindung mit der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RP). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt auch hier in der Regel 80 Prozent, sofern das Kind beihilfeberechtigt ist – also zum Beispiel kindergeldberechtigt und nicht anderweitig krankenversichert. Die verbleibenden 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Regel über eine private Restkostenversicherung abgesichert.

    Saarland

    Im Saarland richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Saarländischen Beamtengesetz, insbesondere § 67 SBG, in Verbindung mit der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO SL). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt auch hier in der Regel 80 Prozent, vorausgesetzt, das Kind ist beihilfeberechtigt – also beispielsweise kindergeldberechtigt und nicht gesetzlich familienversichert. Die restlichen 20 Prozent der Krankheitskosten werden üblicherweise durch eine private Restkostenversicherung abgedeckt.

    Sachsen

    In Sachsen richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz, insbesondere § 80 SächsBG, in Verbindung mit der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-SächsBhVO). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt auch hier in der Regel 80 Prozent, sofern das Kind beihilfefähig ist – also zum Beispiel kindergeldberechtigt und nicht anderweitig abgesichert. Die verbleibenden 20 Prozent der Kosten können durch eine private Restkostenversicherung ergänzt werden.

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere § 3 BesVersEG LSA, in Verbindung mit den Beihilfevorschriften des Bundes. Das bedeutet, dass Sachsen-Anhalt im Beihilferecht weitgehend den Regelungen des Bundes folgt. Für Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz auch hier in der Regel 80 Prozent, sofern das Kind beihilfeberechtigt ist – also zum Beispiel kindergeldberechtigt und nicht anderweitig abgesichert. Die restlichen 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Praxis durch eine private Restkostenversicherung ergänzt.

    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Landesbeamtengesetz, insbesondere § 80 LBG SH, in Verbindung mit der Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt in der Regel 80 Prozent, vorausgesetzt, das Kind ist beihilfeberechtigt – das heißt in der Regel kindergeldberechtigt und nicht anderweitig gesetzlich familienversichert. Die verbleibenden 20 Prozent der Krankheitskosten werden in der Praxis über eine private Restkostenversicherung abgesichert.

    Thüringen

    In Thüringen richtet sich die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten nach dem Thüringer Beamtengesetz, insbesondere § 72 ThürBG, in Verbindung mit der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV). Der Beihilfebemessungssatz für Kinder beträgt auch hier in der Regel 80 Prozent, vorausgesetzt, das Kind ist beihilfeberechtigt – also beispielsweise kindergeldberechtigt und nicht anderweitig krankenversichert. Die verbleibenden 20 Prozent der Krankheitskosten werden üblicherweise über eine private Restkostenversicherung abgesichert.

    Auch wenn sich die Beihilfevorschriften des Bundes und der einzelnen Bundesländer im Detail unterscheiden, betrifft das die Absicherung deines Kindes nur in sehr geringem Maß. Denn für Kinder gilt bundesweit einheitlich ein Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent. Das heißt, unabhängig davon, ob du beim Bund oder in einem bestimmten Bundesland beschäftigt bist – dein Dienstherr übernimmt in der Regel 80 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten deines Kindes. Was allerdings je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist, sind bestimmte Detailfragen – etwa zu Zuzahlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz, Sehhilfen, Kuren oder Antragsgrenzen. Diese Unterschiede wirken sich eher auf beihilfeberechtigte Erwachsene aus. Für Kinder spielen sie meist nur eine untergeordnete Rolle, da ihr Beihilfebemessungssatz konstant hoch ist. Um trotzdem mögliche Versorgungslücken zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, einen ergänzenden Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. So stellst du sicher, dass auch die wenigen nicht beihilfefähigen Kosten zuverlässig abgedeckt sind – und dein Kind rundum gut abgesichert ist.

    Als Beamtin oder Beamter bekommst du keinen direkten Zuschuss zu deiner Krankenversicherung wie Angestellte, sondern die individuelle Beihilfe, also die Erstattung eines Teils deiner tatsächlichen Krankheitskosten. Einige Bundesländer wie Berlin, Hamburg oder Niedersachsen bieten dir jedoch ein Wahlrecht zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe. Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr einen festen Zuschuss zum Beitrag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Diese Entscheidung gilt auch für dein beihilfeberücksichtigungsfähiges Kind und kann später nicht rückgängig gemacht werden. Wenn du dein Kind dauerhaft umfassend absichern willst, ist die klassische Beihilfe mit privater Krankenversicherung oft die sinnvollere Lösung.

    Achtung bei der pauschalen Beihilfe bzw. Pauschalbeihilfe

    Wenn du überlegst, die pauschale Beihilfe zu wählen, solltest du vorher genau prüfen, ob das auch zur Absicherung deines Kindes passt. Denn deine Entscheidung gilt automatisch auch für dein beihilfeberücksichtigungsfähiges Kind und kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Anders als bei der klassischen Beihilfe werden bei der pauschalen Variante keine tatsächlichen Krankheitskosten erstattet, sondern nur ein Zuschuss zum Versicherungsbeitrag gezahlt. Dieser fällt für Kinder oft deutlich geringer aus, besonders bei einer privaten Krankenversicherung. Wenn du dein Kind dauerhaft leistungsstark und umfassend absichern möchtest, ist die klassische Beihilfe mit ergänzender privater Absicherung meist die bessere Wahl.

    Weil die Entscheidung zwischen der klassischen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe viele Faktoren betrifft und langfristige Auswirkungen haben kann, solltest du dir vorab fachkundigen Rat holen – besonders wenn es um die Absicherung deines beihilfeberücksichtigungsfähigen Kindes geht. Wir von OPTINVEST Beamte sind auf die Beratung von Beamten und Beamtenanwärtern spezialisiert und wissen genau, worauf es in deiner persönlichen Situation ankommt. Sprich uns gerne an, wenn du dir unsicher bist. Gemeinsam finden wir die Lösung, die am besten zu dir und deinem Kind passt.

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    Beihilfeverordnungen regeln Beihilfeberechtigte und die zugehörigen Beihilfebemessungssätze

    Wer ist beihilfeberechtigt und welchen Leistungsumfang bietet die Beihilfe?

    Im Beihilferecht wird grundsätzlich zwischen zwei Gruppen unterschieden: Personen, die selbst Anspruch auf Beihilfe haben, und solchen, die diesen Anspruch über einen Angehörigen erhalten. Dein Kind gehört zur zweiten Gruppe und wird als sogenannter berücksichtigungsfähiger Angehöriger eingestuft. Zu den unmittelbar Beihilfeberechtigten zählen zum Beispiel Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren Witwen, Witwer, Waisen und Halbwaisen. Berücksichtigungsfähige Angehörige sind in der Regel Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner – abhängig vom Einkommen – sowie Kinder, die kindergeldberechtigt sind oder für die du einen Familienzuschlag erhältst. Während bei Partnern geprüft wird, ob ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, gelten Kinder meist automatisch als beihilfeberechtigt. Entscheidend für die Einkommensprüfung bei Erwachsenen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid, ergänzt um mögliche ausländische Einkünfte oder bestimmte Rentenzahlungen – je nach Regelung des jeweiligen Bundeslandes. Für dich bedeutet das: Dein Kind ist in der Regel ohne Einschränkung beihilfefähig und erhält meist einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent – eine besonders günstige Ausgangslage für die Kombination mit einer passenden privaten Krankenversicherung.

    Den Nachweis über das Einkommen führst du in der Regel durch eine Kopie des aktuellen Steuerbescheids oder, falls kein Steuerbescheid vorliegt, durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt. Falls es Einkünfte gibt, die im deutschen Steuerbescheid nicht aufgeführt sind – zum Beispiel aus dem Ausland –, musst du diese separat mit passenden Unterlagen belegen.

    Sonderreglung bei Unterschreitung der Einkommensgrenze im laufenden Jahr

    Liegt das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners im Jahr der Antragstellung voraussichtlich unter der maßgeblichen Einkommensgrenze, obwohl der Steuerbescheid aus dem relevanten Betrachtungszeitraum noch darüber liegt, kann dein Partner – je nach Beihilfevorschriften deines Dienstherrn – unter Vorbehalt bereits als berücksichtigungsfähig anerkannt werden. Die endgültige Entscheidung wird dann nach Vorlage des neuen Steuerbescheids überprüft und gegebenenfalls angepasst. Manche Beihilferegelungen sehen außerdem besondere Ausnahmen für Härtefälle vor, wenn die Einkommensgrenzen knapp überschritten werden oder besondere Lebensumstände vorliegen.

    Wie hoch der Anteil ist, den dein Dienstherr über die Beihilfe an den Krankheitskosten übernimmt, hängt sowohl von deinem persönlichen Status als auch vom jeweiligen Beihilferecht ab. Man spricht hier vom Beihilfebemessungssatz, und dieser kann unterschiedlich ausfallen. In der Regel erhalten Beamtinnen und Beamte 50 Prozent Beihilfe. Wenn du mindestens zwei Kinder hast, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden, steigt der Satz beim Bund und in vielen Bundesländern auf 70 Prozent. Auch Ehepartner, Lebenspartner, Pensionäre und teilweise Beamtinnen und Beamte in Elternzeit profitieren in vielen Regelungen von einem höheren Satz. Für dein beihilfeberücksichtigungsfähiges Kind liegt der Beihilfebemessungssatz fast überall bei 80 Prozent. Das ist ein großer Vorteil, denn nur die restlichen 20 Prozent müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. So kannst du mit vergleichsweise geringem Beitrag einen sehr hochwertigen Gesundheitsschutz für dein Kind ermöglichen. Einige Bundesländer wie Sachsen, Schleswig Holstein, Hessen oder Bremen sehen in bestimmten Fällen sogar noch höhere Sätze vor. Dort sind, je nach Situation, bis zu 90 Prozent Beihilfe möglich. Deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen und dich gut zu informieren, um für dein Kind die optimale Kombination aus Beihilfe und privater Absicherung zu finden.

    Ein hoher Beihilfesatz reduziert den PKV-Beitrag

    Je höher der Beihilfebemessungssatz ist, desto weniger musst du selbst über eine private Krankenversicherung absichern. Das bedeutet: Wenn dein Kind zum Beispiel 80 Prozent Beihilfe erhält, musst du nur noch die verbleibenden 20 Prozent abdecken. Und genau das wirkt sich positiv auf die monatlichen Beiträge aus – denn je kleiner der abzusichernde Anteil, desto günstiger fällt in der Regel der Beitrag zur privaten Krankenversicherung aus.

    Wenn du wissen möchtest, wie hoch der individueller Beitrag zur privaten Krankenversicherung für dein Kind ausfällt, unterstützen wir dich gerne – natürlich unverbindlich und ohne Kosten für dich. Mit unserem Vergleichsrechner schauen wir uns alle relevanten PKV-Tarife am Markt an und finden gemeinsam heraus, welcher Anbieter am besten zu dir und deiner Situation passt. Ob Allianz, ARAG, Barmenia, DBV, Debeka, DEVK, HUK-COBURG, LVM, Mecklenburgische, Nürnberger, Provinzial, R+V, Signal Iduna, VRK oder viele andere – wir haben den Überblick. Melde dich einfach, und wir nehmen uns die Zeit für eine persönliche Auswertung.

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    Besondere Regelungen zur Beihilfe

    Unterschiede zwischen Bundesländern

    Die Beihilfe für Kinder wird in einigen Bundesländern an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft. Besonders hervorzuheben sind Regelungen, bei denen sich der Beihilfesatz nach der Anzahl der Kinder oder der Familiensituation richtet. In manchen Bundesländern hängt die Höhe der Beihilfe zum Beispiel davon ab, ob ein berücksichtigungsfähiger Ehepartner vorhanden ist oder wie viele Kinder in der Familie leben. Diese Besonderheiten führen dazu, dass dein tatsächlicher Beihilfeanspruch variieren kann. Damit verbunden ist auch, wie viel du über die private Krankenversicherung zusätzlich absichern musst. Gerade bei mehreren Kindern oder einem komplexen Familienstatus lohnt es sich, die Regelungen deines Bundeslandes genau zu prüfen.

    Unterschiedliche Beihilfesätze für berücksichtigungsfähige Kinder

    In einigen Bundesländern gelten besondere Regelungen für die Beihilfe, die sich direkt auf deinen Eigenanteil und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auswirken können. In Hessen richtet sich der Beihilfesatz nicht pauschal nach dem Status deines Kindes, sondern nach deiner gesamten Familiensituation. Mit einem Kind erhältst du 55 Prozent Beihilfe, bei zwei Kindern sind es 60 Prozent, bei drei Kindern 65 Prozent. Ab vier Kindern oder mit einem berücksichtigungsfähigen Ehepartner steigt der Satz auf maximal 70 Prozent. Das bedeutet für dich, dass du je nach Familienkonstellation bis zu 45 Prozent der Krankheitskosten deines Kindes privat absichern musst. In Bayern liegt der Beihilfesatz für Kinder zwar wie in vielen anderen Bundesländern bei konstant 80 Prozent, allerdings gibt es dort eine besondere Regelung für dich als beihilfeberechtigtes Elternteil. Während einer Elternzeit wird dein eigener Beihilfesatz auf 70 Prozent angehoben, unabhängig davon ob du ein oder mehrere Kinder hast. Diese Regelung gilt für die Dauer der Elternzeit und kann deine Versicherungsbeiträge in dieser Phase deutlich senken. Solche Unterschiede zwischen den Bundesländern machen deutlich, wie wichtig es ist, die genauen Beihilfevorschriften vor Ort zu kennen, um die Krankenversicherung für dein Kind optimal zu planen.

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    Der frühzeitige Abschluss einer Anwartschafts-Versicherung ist extrem wichtig

    Gerade wenn dein Kind aktuell über die Heilfürsorge abgesichert ist, solltest du frühzeitig an die Zeit danach denken. Denn sobald der Anspruch auf Heilfürsorge entfällt – zum Beispiel bei Volljährigkeit, beim Wechsel in den Beihilfeanspruch oder wenn dein Kind später nicht mehr familienversichert sein kann – ist der direkte Einstieg in die private Krankenversicherung oft schwierig, vor allem bei Vorerkrankungen oder in höherem Alter.

    Damit dein Kind in so einem Fall nicht plötzlich ohne passenden Versicherungsschutz dasteht, ist es sinnvoll, frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Sie sichert das Recht auf eine spätere PKV-Aufnahme ohne neue Gesundheitsprüfung – und sorgt damit für eine stabile und planbare Absicherung, wenn die Heilfürsorge endet.

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    Schon vor der Verbeamtung beste Konditionen für die private Krankenversicherung sichern

    Welche Vorteile bietet eine Anwartschaftsversicherung angehenden Beamten?

    Bevor eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann, erfolgt eine Prüfung der persönlichen Risikofaktoren. Wie bereits beschrieben, spielen dabei insbesondere der Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen eine zentrale Rolle. Wenn bei Antragstellung bereits ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt sind oder entsprechende Diagnosen in der Patientenakte vermerkt wurden, kann dies die Aufnahme deutlich erschweren. In solchen Fällen reagieren Versicherer häufig mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen, in manchen Fällen lehnen sie eine Aufnahme auch vollständig ab. Aus diesem Grund ist der individuelle Gesundheitszustand ein entscheidender Faktor dafür, ob ein privater Krankenversicherer überhaupt ein Angebot unterbreitet und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss möglich ist.

    Sichere dir günstige Konidtionen durch eine Anwartschaft

    Mit einer Anwartschaftsversicherung lässt sich der eigene Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei einer bestimmten privaten Krankenversicherung dauerhaft sichern. Die Gesundheitsprüfung erfolgt also bereits im Vorfeld. Später kann die Anwartschaft dann in eine reguläre private Krankenversicherung für Beamte umgewandelt werden – und zwar ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustands. Erkrankungen, die erst während der Laufzeit der Anwartschaft auftreten, spielen für die spätere Aufnahme in die PKV keine Rolle mehr. Auf diese Weise schützt eine Anwartschaftsversicherung vor möglichen Nachteilen, die durch gesundheitliche Veränderungen entstehen könnten. Sie kann sowohl vorübergehend – zum Beispiel während einer Zeit ohne Versicherungsbedarf – als auch ergänzend zu einer bereits bestehenden Absicherung eingerichtet werden.

    Bei Anwartschaftsversicherungen wird zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft unterschieden. Beide Varianten haben gemeinsam, dass sie vor der späteren Umwandlung in eine private Krankenversicherung für Beamte keine laufenden Krankenversicherungsleistungen beinhalten. Es handelt sich in dieser Zeit um ein sogenanntes ruhendes Vertragsverhältnis. Eine Anwartschaft ersetzt daher nicht den bestehenden Versicherungsschutz, zum Beispiel in der gesetzlichen oder einer anderweitigen privaten Krankenversicherung. Ihr wesentlicher Vorteil liegt jedoch darin, dass sie beim späteren Wechsel in die PKV eine erneute Gesundheitsprüfung überflüssig macht.

    Wird die Anwartschaft genutzt, um eine vorübergehende Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu überbrücken – etwa während eines Auslandsaufenthalts oder bei ruhendem Beamtenstatus – bleiben bereits gebildete Alterungsrückstellungen erhalten. Bei der kleinen Anwartschaft erfolgt während der Laufzeit keine weitere Rückstellung. Die große Anwartschaft hingegen enthält genau diesen zusätzlichen Vorteil: Auch während der Anwartschaftszeit werden weiter Alterungsrückstellungen aufgebaut. Dadurch wird beim späteren Wechsel in die PKV das ursprüngliche Eintrittsalter einschließlich der Anwartschaftszeit berücksichtigt, was sich positiv auf die Beitragshöhe auswirkt. Dieser langfristige Vorteil geht mit einem höheren laufenden Beitrag für die große Anwartschaft einher.

    Die Kosten für eine kleine Anwartschaft sind hingegen sehr gering. Je nach Anbieter sind solche Tarife für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bereits für unter einem Euro im Monat erhältlich. Einige Versicherungsgesellschaften bieten die kleine Anwartschaft zudem in Kombination mit einer privaten Pflegepflichtversicherung speziell für Heilfürsorgeberechtigte zu besonders günstigen Konditionen an. Der Beitrag für eine große Anwartschaft ist vom jeweiligen Anbieter und der persönlichen Ausgangslage abhängig, liegt aber in der Regel im mittleren zweistelligen Bereich pro Monat.

    Neben der Anwartschaftsversicherung bieten einige Versicherungsgesellschaften auch sogenannte Optionstarife für Kinder von Beamten an. Diese Tarife sichern das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt – zum Beispiel beim Wechsel in den Vorbereitungsdienst oder zum Studienbeginn – eine private Krankenversicherung bei derselben Gesellschaft abschließen zu können, ohne dass dann erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Genau wie bei der Anwartschaft entsteht daraus keine Pflicht, den Versicherungsschutz tatsächlich in Anspruch zu nehmen, das Kind bleibt also flexibel. Ein wichtiger Unterschied zur Anwartschaftsversicherung besteht darin, dass bei einem Optionstarif noch kein konkreter Tarif festgelegt wird. Erst im Moment der späteren Ausübung wird entschieden, welcher der dann verfügbaren Tarife gewählt werden soll. Dadurch ist die Tarifauswahl meist deutlich breiter als bei einer Anwartschaft, bei der der Tarif von Beginn an festgelegt ist. In beiden Fällen gilt allerdings: Die spätere Krankenversicherung kann nur bei der Gesellschaft abgeschlossen werden, bei der auch die Option oder Anwartschaft zuvor bestanden hat. Daher sollten Eltern bereits bei der Auswahl darauf achten, dass der Versicherer langfristig leistungsstarke und passende Tarife für die private Krankenversicherung anbietet. Durch die frühzeitige Einrichtung eines Optionstarifs oder einer Anwartschaft können Eltern die spätere Aufnahme ihres Kindes in die PKV oft deutlich erleichtern. Zum einen bleibt der Gesundheitszustand des Kindes „eingefroren“, zum anderen können altersbedingte Beitragsanpassungen reduziert oder ganz vermieden werden. Da sich die am Markt angebotenen Tarife hinsichtlich Leistungen, Bedingungen und Beiträgen teils erheblich unterscheiden, ist ein fundierter Vergleich unverzichtbar. Gerne unterstützen wir dich dabei mit unserem Marktüberblick, unseren professionellen Vergleichsrechnern und der Erfahrung aus der Beratung von Beamtenfamilien.

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    Spezialisierte Beratung zu Anwartschaftsversicherung und Optionstarifen

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    Du hast nach Durchsicht unseres PKV-Vergleichs noch Fragen? Sprich uns gerne an!

    Häufige Fragen (FAQ) zur PKV für Beamten-Kinder

    Als Beamter oder Beamtin mit Kindern trägst du nicht nur Verantwortung für deine eigene Absicherung, sondern auch für die Gesundheit und Zukunft deiner Familie. Die Wahl der passenden privaten Krankenversicherung ist daher ein bedeutender Schritt, der gut überlegt sein will. Es geht nicht nur darum, den passenden Tarif für heute zu finden, sondern auch darum, langfristig stabile Leistungen und finanzielle Sicherheit für dich und deine Kinder zu gewährleisten. Die Angebote auf dem Markt unterscheiden sich oft stark – sei es bei den Leistungen für Kinder, der Beitragsgestaltung bei Beihilfeberechtigung oder den Regelungen im Krankheitsfall. Gerade mit Familie kann es deshalb herausfordernd sein, den Überblick zu behalten und eine Entscheidung zu treffen, die wirklich zu euch passt.

    Wenn du dir unsicher bist, welche private Krankenversicherung zu deiner Familiensituation passt oder du Fragen zur Absicherung deiner Kinder, zur Beihilfe oder zu bestimmten Anbietern hast, helfen wir dir gerne weiter. Mit unserer Erfahrung aus der Beratung von Beamten und Familien nehmen wir uns Zeit für deine Fragen und unterstützen dich dabei, eine fundierte und sinnvolle Entscheidung zu treffen – unverbindlich und individuell auf deine Lebenssituation abgestimmt. Wir sind für dich da, wenn es darum geht, deine Familie gut aufzustellen – heute und für die Zukunft.

    Muss mein Kind privat oder gesetzlich versichert werden, wenn ich Beamter bin?

    Nein, du kannst dein Kind auch gesetzlich versichern, wenn dein Ehepartner gesetzlich versichert ist und ein höheres Einkommen hat. Allerdings ist die private Versicherung mit Beihilfeunterstützung in den meisten Fällen günstiger und leistungsstärker.

    Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Beamten-Kinder?

    Die monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung deines beihilfeberücksichtigungsfähigen Kindes liegen je nach Tarif, Leistungsumfang und gewählter Selbstbeteiligung aktuell zwischen etwa 35 und 60 Euro. Es handelt sich dabei um sogenannte Restkostentarife, die den Teil der Krankheitskosten abdecken, den der Dienstherr nicht übernimmt. In vielen Fällen kann durch eine moderate Selbstbeteiligung, zum Beispiel 120 Euro im Jahr, der monatliche Beitrag zusätzlich gesenkt werden. Einfache und solide Tarife beginnen bereits bei etwa 35 Euro, während leistungsstärkere Varianten mit erweiterten Leistungen zwischen 45 und 60 Euro pro Monat liegen. Einige etablierte Versicherer bieten in diesem Bereich ausgewogene Lösungen an, die eine gute Absicherung für dein Kind ermöglichen. Eine individuelle Beratung hilft dir dabei, den Tarif zu finden, der am besten zu deinem Beihilfeanspruch und den Bedürfnissen deines Kindes passt.

    Was passiert mit der Beihilfe, wenn mein Kind volljährig wird?

    Der Anspruch bleibt bis zum 25. Lebensjahr bestehen, sofern dein Kind sich noch in Ausbildung oder Studium befindet. Danach endet der Beihilfeanspruch, es sei denn, es liegt eine gesundheitliche Einschränkung vor. Durch die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung erhält dein Kind eine leistungsstarke und kosteneffiziente Absicherung – mit hoher Kostenübernahme und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten.

    Welche Fristen müssen berücksichtigt werden und welche Unterlagen werden für die Kindernachversicherung benötigt?

    Wenn dein Kind von Geburt an in einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgesichert werden soll, musst du bestimmte Fristen und Unterlagen beachten. Nach der Geburt hast du in der Regel zwei Monate Zeit, um dein Kind ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufzunehmen. Diese Frist nennt man Kindernachversicherung. Wenn du dein Kind innerhalb dieser zwei Monate anmeldest, erfolgt die Aufnahme unabhängig von bestehenden Vorerkrankungen. Verpasst du diese Frist, kann eine Gesundheitsprüfung notwendig werden. Das kann dazu führen, dass Risikozuschläge erhoben werden oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind.

    Für die Anmeldung deines Kindes bei der privaten Krankenversicherung sind mehrere Unterlagen erforderlich. Dazu gehören die Geburtsurkunde des Kindes, ein Nachweis über deine eigene Beihilfeberechtigung, ein Kindergeldbescheid oder alternativ ein Nachweis über den Familienzuschlag sowie das Antragsformular der gewählten privaten Krankenversicherung. Da die Bearbeitung des Antrags einige Wochen in Anspruch nehmen kann, ist es ratsam, den Antrag möglichst frühzeitig einzureichen.

    Wann ist ein Ehepartner beihilfefähig?

    Auch dein Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig sein. Voraussetzung ist, dass ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt, also einen gemeinsamen Wohnsitz habt. Zudem darf dein Ehepartner nicht gesetzlich oder anderweitig pflichtversichert sein. Ein eigener vorrangiger Anspruch auf Beihilfe oder eine andere Krankenversicherung darf ebenfalls nicht bestehen.

    Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Einkommen deines Ehepartners. In den beiden Kalenderjahren vor der Antragstellung darf das Einkommen jeweils unter 20.000 Euro gelegen haben. Die genaue Einkommensgrenze kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. In der Regel ist zur Prüfung ein Steuerbescheid als Nachweis erforderlich.

    Was ist ein Familienzuschlag?

    Zusätzlich zur Beihilfe erhältst du als Beamter einen Familienzuschlag. Dieser orientiert sich an deinem Familienstand sowie an der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Familienzuschlag nach aktuellem Stand im Jahr 2024 in der ersten Stufe rund 153,50 Euro monatlich, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst. Mit einem kindergeldberechtigten Kind erhöht sich der Zuschlag um etwa 143,00 Euro. Für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind kommen jeweils rund 133,00 Euro hinzu.

    Ein Beamter mit Ehepartner und zwei Kindern erhält somit insgesamt monatlich 429,50 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 153,50 Euro für die Ehe, 143,00 Euro für das erste Kind und 133,00 Euro für das zweite Kind.

    Wann ist ein Ehepartner beihilfefähig?

    Auch dein Ehepartner kann beihilfefähig sein. Dafür muss er mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben und darf keine vorrangige Absicherung durch eine gesetzliche oder andere Pflichtversicherung haben. Entscheidend ist außerdem das Einkommen deines Ehepartners. Wenn in den beiden Kalenderjahren vor Antragstellung das Einkommen jeweils unter zwanzigtausend Euro lag, kann dein Ehepartner in vielen Bundesländern als beihilfefähig anerkannt werden. Die genauen Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden, da jedes Land eigene Bestimmungen zur Einkommensgrenze festlegt. Für die Prüfung ist in der Regel ein Steuerbescheid vorzulegen.

    Was gibt es bei der Kombination von Beihilfe und Familienzuschlag zu beachten?

    Die Beihilfeberechtigung und der Familienzuschlag sind zwei voneinander unabhängige Leistungen. Ein Kind kann gleichzeitig beihilfefähig sein und einen Anspruch auf Kindergeld auslösen. Für den Familienzuschlag ist allein die Kindergeldberechtigung ausschlaggebend, nicht der Versicherungsstatus des Kindes. Der Zuschlag wird daher unabhängig von der Beihilfe gewährt. Auch Ehepartner können beihilfefähig sein, ohne dass daraus automatisch ein Anspruch auf den Familienzuschlag entsteht.

    Wann müssen Kinder von Beamten in die private Krankenversicherung?

    Kinder von Beamten müssen nicht automatisch in die private Krankenversicherung wechseln. Sie haben Anspruch auf Beihilfe über ihre Eltern, sodass ein Großteil der Krankheitskosten abgedeckt ist. Kinder können entweder über die private Krankenversicherung mit Beihilfe abgesichert werden oder, wenn der andere Elternteil gesetzlich versichert ist, über die Familienversicherung der GKV beitragsfrei mitversichert werden. Die Entscheidung hängt von individuellen Faktoren wie gewünschtem Leistungsumfang und den persönlichen Präferenzen der Eltern ab

    OPTINVEST Beamte: Einer der bestbewerteten Versicherungsspezialisten für den öffentlichen Dienst

    Wer wir sind und was uns zum besten Berater für Beamte und Beamtenanwärter macht

    Seit der Gründung von OPTINVEST im Jahr 2012 liegt der Fokus des Unternehmens auf der Beratung von Beamten zu Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen. Der Unternehmensgründer Mirko Feller, der selbst Berufsschullehramt studiert hat und einige Jahre als Lehrkraft tätig war, sowie die Mitarbeiter von OPTINVEST verfügen insgesamt über mehr als 50 Jahre Berufspraxis in verschieden Funktionen des öD und kennen daher die besten Versicherungs- und Finanzlösungen für Menschen im öffentlichen Bereich aus eigener Erfahrung. OPTINVEST berät mehrere tausend Kundinnen und Kunden mit dem festen Anspruch, auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten und stets die besten Lösungen am Markt nach den jeweils spezifischen Kundenwünschen zu finden. Besonders stolz sind wir dabei auf das großartige Feedback, dass uns unsere Kundinnen und Kunden zu unserer Arbeit geben. Wenn auch du von unserer Beratung profitieren möchtest, danken wir dir schon jetzt ganz herzlich für dein Vertrauen und sichern dir zu, dass wir auch für dich unser Allerbestes geben werden. Wir freuen uns auf dich!

    Carolin Vienken | OPTINVEST Beamte
    Carolin Vienken | OPTINVEST Beamte

    Carolin Vienken

    Projektmanagerin
    Spezialistin HR

    • Master of Science (M.Sc.)
    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Bankkauffrau (IHK)
    • Versicherungsfachfrau (IHK)
    • PSM (scrum.org)
    • Ausbilderin (IHK)

    carolin.vienken@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
    OPTINVEST Beamte - Platzhalter

    Dennis Kaspers

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

    dennis.kaspers@optinvest.de

    Dirk Schiff | OPTINVEST Beamte
    Dirk Schiff | OPTINVEST Beamte

    Dirk Schiff

    Leiter Onlinemarketing

    • Master of Business Administration (MBA)
    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Journalist (FJS)
    • Diplomierter Online Marketing Manager
    • Versicherungsfachmann (IHK)

    dirk.schiff@optinvest.de

    Dr. med. Hosai Noltemeier | OPTINVEST Beamte
    Dr. med. Hosai Noltemeier | OPTINVEST Beamte

    Dr. med. Hosai Noltemeier

    Fachconsultant Humanmedizin

    • Fachärztin für Neurochirurgie
    • Humanmedizinerin
    • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie
    • Mitglied der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft

    hosai.noltemeier@optinvest.de

    Jessica Müller | OPTINVEST Beamte
    Jessica Müller | OPTINVEST Beamte

    Jessica Müller

    Spezialistin Kundenservice

    • Hauswirtschafterin (LWK)
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    jessica.mueller@optinvest.de

    Johan Holst | OPTINVEST
    Johan Holst | OPTINVEST Beamte

    Johan Holst

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Fachmann für Finanzanlagen (DVA)
    • Automobilkaufmann (HK)

    johan.holst@optinvest.de

    Kathrin Wittfeld | OPTINVEST Beamte
    Kathrin Wittfeld | OPTINVEST Beamte

    Kathrin Wittfeld

    Leiterin Kundenservice
    Finanz- & Versicherungsspezialistin

    • Master of Science (M.Sc.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Versicherungsfachfrau (IHK)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Ausbilderin (IHK)

    kathrin.wittfeld@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
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    Kevin von Seelen

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Industriekaufmann (IHK)

    kevin.von.seelen@optinvest.de

    Leah Ilske | OPTINVEST Beamte
    Leah Ilske | OPTINVEST Beamte

    Leah Ilske

    Finanz- & Versicherungsspezialistin

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    leah.ilske@optinvest.de

    Leonard Hentrich | OPTINVEST Beamte
    Leonard Hentrich | OPTINVEST Beamte

    Leonard Hentrich

    Social Media Manager
    Content Creator

    Eventmanager

    • Bachelor of Arts (B.A.)

    leonard.hentrich@optinvest.de

    Lisa Liller | OPTINVEST Beamte
    Lisa Liller | OPTINVEST Beamte

    Lisa Liller

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Risikoprüfung
    Spezialistin Sachversicherungen

    • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)
    • Bürokauffrau (IHK)
    • Verkäuferin (IHK)
    • Ausbilderin (IHK)

    lisa.liller@optinvest.de

    Lucas Arndt | OPTINVEST Beamte
    Lucas Arndt | OPTINVEST Beamte

    Lucas Arndt

    Projektmanager
    Spezialist IT

    lucas.arndt@optinvest.de

    Marvin Noltemeier | OPTINVEST Beamte
    Marvin Noltemeier | OPTINVEST Beamte

    Marvin Noltemeier

    Geschäftsführer
    Leiter Beratung Heilberufe
    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bankbetriebswirt (BankColleg)
    • Bankfachwirt (IHK)
    • Bankkaufmann (IHK)
    • Versicherungsfachmann (IHK)
    • Berater Heilwesen (IHK)
    • Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    marvin.noltemeier@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
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    Mine Kuru

    Leiterin Social Media

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Bankfachwirtin
    • Bankkauffrau (IHK)

    mine.kuru@optinvest.de

    Mirko Feller | OPTINVEST Beamte
    Mirko Feller | OPTINVEST Beamte

    Mirko Feller

    Geschäftsführer
    Leiter Beratung Beamte & öD
    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bankkaufmann (IHK)
    • Versicherungsfachmann (IHK)
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    mirko.feller@optinvest.de

    Natascha Depta | OPTINVEST Beamte
    Natascha Depta | OPTINVEST Beamte

    Natascha Depta

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Risikoprüfung

    • Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    natascha.depta@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
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    Petra Mayer

    Social Media Managerin
    Markenbotschafterin

    • Diplom-Sozialwissenschaftlerin

    petra.mayer@optinvest.de

    Philip Franeta | OPTINVEST Beamte
    Philip Franeta | OPTINVEST Beamte

    Philip Franeta

    Content Creator

    • Mediengestalter Digital und Print (IHK)

    philip.franeta@optinvest.de

    Sebastian Koch | OPTINVEST Beamte
    Sebastian Koch | OPTINVEST Beamte

    Sebastian Koch

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
    • Zertifizierter Beamten Berater
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    sebastian.koch@optinvest.de

    Stephan Kaster | OPTINVEST Beamte
    Stephan Kaster | OPTINVEST Beamte

    Stephan Kaster

    Geschäftsführer
    Leiter Unternehmensentwicklung
    Justiziar

    • Master of Laws (LL.M.)
    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Bankkaufmann (IHK)
    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Zertifizierter Beamten Berater
    • PSM (scrum.org)
    • PSPO (scrum.org)
    • Ausbilder (IHK)

    stephan.kaster@optinvest.de

    Steven Foster | OPTINVEST Beamte
    Steven Foster | OPTINVEST Beamte

    Steven Foster

    Leiter Performance Marketing

    • Bachelor of Arts (B.A.)

    steven.foster@optinvest.de

    Timo Ulbricht | OPTINVEST Beamte
    Timo Ulbricht | OPTINVEST Beamte

    Timo Ulbricht

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

    timo.ulbricht@optinvest.de

    Ulrike Zimmerhäkel | OPTINVEST Beamte
    Ulrike Zimmerhäkel | OPTINVEST Beamte

    Ulrike Zimmerhäkel

    SEO- und Content-Managerin

    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Content Marketing Managerin (IHK)

    ulrike.zimmerhaekel@optinvest.de

    Vivian Feller | OPTINVEST Beamte
    Vivian Feller | OPTINVEST Beamte

    Vivian Feller

    Büromanagerin

    • Bachelor of Laws (LL.B.)
    • Bankkauffrau (IHK)

    vivian.feller@optinvest.de

    Vivien Witt | OPTINVEST Beamte
    Vivien Witt | OPTINVEST Beamte

    Vivien Witt

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Sachversicherungen

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Staatlich geprüfte Betriebswirtin
    • Kauffrau für Büromanagement (IHK)
    • Ausbilderin (IHK)

    vivien.witt@optinvest.de

    Bela | OPTINVEST
    Bela | OPTINVEST Beamte

    Bela

    Feelgood Manager

    • Zertifizierter Wolkenimitator mit Fellnote „sehr flauschig“
    • Staatlich geprüfter Dauergrinser mit Schwerpunkt gute Laune
    • Experte für lautstarke Meinungsäußerung bei minimalem Anlass
    • Qualitätsbeauftragter für Leckerlis aller Art
    • Sachverständiger für Snackgeräusche aus drei Zimmern Entfernung
    • Bewegungscoach für müde Menschen mit Leinenpflicht

    bela@optinvest.de

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    Feedback unserer Kunden zu unserer Beratung

    Das sagen unsere Kunden über OPTINVEST

    Von Google

    24.07.2026

    Angie

    Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)

    Von Google

    22.07.2026

    Dirk Matzik

    Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!

    Von Google

    19.07.2026

    Ece

    Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.

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    17.07.2026

    Alina S

    Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.

    Von Google

    15.07.2026

    Sahin Türe

    Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!

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    15.07.2026

    Hannah Fehlau

    Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!

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    15.07.2026

    D. S.

    Die Terminvereinbarung ging sehr leicht und schnell. Man wird auch nochmals an den Termin erinnert, was sehr hilfreich ist. Ich wurde sehr gut und ausführlich von Timo beraten. Das Gespräch verlief auf einer lockeren aber auch professionellen Ebene. Alles in allem entspannt und unkompliziert. Kann es herzlichst weiterempfehlen.

    Von Google

    13.07.2026

    Juliane Liening

    Sebastian hat mich zu den Themen PKV und BU sehr gut beraten. Kann ich nur weiterempfehlen. Vielen Dank!

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    08.07.2026

    Elias Haddad

    Vielen Dank an Sebastian Koch für die tolle Beratung. Der gesamte Ablauf ist professionell, unkompliziert und angenehm. Egal was für eine Frage ich habe, Sebastian kann sie mir professionell beantworten, ohne dass ich Tage warten muss. Angebote versucht er perfekt passend vorzuschlagen und zu beraten, sodass man sich im Klaren ist, was das jetzt bedeutet oder wie jenes wiederum funktioniert. Absolute Empfehlung meinerseits, würde mich hier imme r wieder beraten lassen!

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    03.07.2026

    Lucia Komesker

    Super Beratung & Engagement von Timo!
    Sehr gut bewertet | OPTINVEST Beamte
    OPTINVEST Beamte | Infobox

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    Quellen

    • www.vdek.com/presse/daten/b_versicherte.html
    • www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61813/krankenversicherungsschutz/
    • www.pkv.de/wissen/beitraege/warum-die-beitraege-steigen/
    • www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl
    • www.privat-patienten.de/beim-arzt/arztrechnungen-welche-fristen-gibt-es-in-der-pkv/
    • www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_551_742.html

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