Inhaltsübersicht

Beihilfe Schleswig-Holstein: Änderung der Beihilfeverordnung

    Anpassung der Beihilfeverordnung

    Was ändert sich bei der Beihilfe in Schleswig-Holstein?

    Seit dem 08. Februar 2025 gelten in Schleswig-Holstein neue Beihilfevorschriften. Heilpraktikerleistungen sind dort grundsätzlich nicht mehr beihilfefähig, selbst wenn die Behandlung medizinisch sinnvoll oder ärztlich empfohlen ist. Das kann für privatversicherte Beamtinnen und Beamte schnell zur finanziellen Belastung werden. Denn ohne passenden Beihilfeergänzungstarif übernehmen weder die Beihilfe noch die PKV die Kosten. In diesem Beitrag erfährst du, was sich konkret geändert hat und wie du dich vor Versorgungslücken schützen kannst.

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    Wenn die Beihilfe nicht zahlt

    Heilpraktikerleistungen selbst absichern

    Manche medizinische Leistungen, wie beispielsweise Behandlungen durch Heilpraktiker, werden in Schleswig-Holstein aktuell nicht mehr von der Beihilfe übernommen. Das kann finanziell ins Gewicht fallen. Eine gute Absicherung bietet hier ein Beihilfeergänzungstarif. Bei dieser Art von Tarif ist die Erstattung nicht von einer vorherigen Leistung der Beihilfe abhängig. Das bedeutet, dass der Tarif auch dann leistet, wenn die Beihilfe selbst keine Kosten trägt. 
    So kannst du sicherstellen, dass du auch dann passend abgesichert bist, wenn du ausschließlich Heilpraktikerleistungen in Anspruch nimmst.

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    Versorgungslücken in der Beihilfe

    Praktisches Beispiel aus Schleswig-Holstein

    Ein 23-jähriger Beamter mit einem Beihilfesatz von 50 % in Schleswig-Holstein zieht sich im August einen Bänderriss zu und lässt sich naturheilkundlich behandeln. Die Rechnung beläuft sich auf 300 EUR. Da Heilpraktikerleistungen seit dem 8. Februar 2025 nicht mehr beihilfefähig sind, müsste er ohne Ergänzungstarif die vollen 300 EUR aus eigener Tasche zahlen. Hätte er jedoch einen Beihilfe-Ergänzungstarif mit 100 % GOÄ-Erstattung abgeschlossen, würde er je nach PKV-Tarif einen Teil der Kosten erstattet bekommen. In der Regel werden rund 50 % der Heilpraktikerkosten übernommen, teilweise auch bis zu oder über den Höchstsätzen des GebüH hinaus.

    Absicherung über eine PKV möglich

    Beihilfeergänzungstarif als Lösung

    Als beihilfeberechtigte Person deckt dein Dienstherr einen prozentualen Anteil deiner Gesundheitskosten ab. Die übrigen Kosten sicherst du über eine private Krankenversicherung ab. Doch nicht jeder Haupttarif einer privaten Krankenversicherung für Beamte reicht alleine aus. Viele Leistungen, die die Beihilfe nicht übernimmt, werden nur dann von der PKV ersetzt, wenn du einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen hast. Jetzt wird es entscheidend: Manche dieser Tarife leisten nur dann, wenn die Beihilfe ebenfalls zahlt. Andere springen auch dann ein, wenn die Beihilfe komplett ablehnt. Und genau das ist bei Heilpraktikerrechnungen in Schleswig-Holstein seit 2025 der Fall.

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    Beihilfe im Wandel

    Länderregelungen und Leistungslücken gezielt absichern

    Im Zeitvergleich tendiert die Beihilfe dazu, weniger Leistungen zu übernehmen. So hat Schleswig‑Holstein im Februar 2025 seine Beihilfeverordnung angepasst: Heilpraktikerleistungen sowie von Heilpraktikern verordnete Arzneimittel gelten seitdem nicht mehr als beihilfefähig. Diese Änderung verdeutlicht eine allgemeine Entwicklung. Beihilfeberechtigte müssen künftig mit geringeren Erstattungen rechnen. Wenn weiterhin auf alternative Heilmethoden oder nicht mehr anerkannte Leistungen gesetzt wird, sollte rechtzeitig über einen ergänzenden Versicherungsschutz in Form eines Beihilfeergänzungstarifs nachgedacht werden. Die Vorgaben der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich teilweise deutlich, etwa bei Zuzahlungen im Krankenhaus, Leistungen für Zahnersatz, Arzneimittel, Hilfsmittel sowie bei Kur- und Pflegekosten. Der sogenannte Beihilfebemessungssatz gibt an, welchen Anteil der Krankheitskosten die Beihilfestelle übernimmt. Der Beihilfesatz liegt meist zwischen 50 und 80 %. Nur in Sachsen und Schleswig-Holstein kann er unter bestimmten Voraussetzungen bei 90 % liegen. Die verbleibenden Kosten werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung getragen. Reichen die Beihilfeleistungen nicht aus, kann ein Ergänzungstarif eine Kostenerstattung sicherstellen. 

    Beihilfeergänzung zur PKV

    Schließt Lücken, wenn die Beihilfe nicht übernimmt

    Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine sinnvolle Ergänzung zu deiner privaten Krankenversicherung, wenn du beihilfeberechtigt bist. Er schließt Lücken, die entstehen, wenn die Beihilfe bestimmte Kosten nicht übernimmt, etwa weil sie ausgeschlossen oder nicht beihilfefähig sind. Besonders vorteilhaft sind Tarife, die unabhängig von einer vorherigen Beihilfeerstattung leisten. Du erhältst also auch dann Unterstützung, wenn die Beihilfe eine Kostenübernahme vollständig ablehnt. So kannst du dich medizinisch frei entscheiden, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen.

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    Tarifverlgeich Beihilfeergänzungsversicherung

    Objektiver Vergleich

    OPTINVEST ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und kann für dich als Beamter alle relevanten Beihilfeergänzungstarife am Markt objektiv vergleichen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dir die passende Lösung zu finden – individuell, transparent und bedarfsorientiert. Verglichen wurde in diesem Fall ein Beihilfeergänzungstarif mit dem Fokus auf eine möglichst umfassende Absicherung für einen 23-jährigen Beamten auf Widerruf in Schleswig Holstein. Bei einem Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent entstehen trotz der Unterstützung durch den Dienstherrn immer noch Restkosten. Um diese optimal abzudecken, stehen unterschiedliche Beihilfeergänzungstarife zur Verfügung. Die Tarife im Vergleich unterscheiden sich nicht nur im Beitrag, sondern auch im Umfang der enthaltenen Leistungen. Zu den wichtigsten Bereichen zählen ambulante Behandlungen, stationäre Leistungen, Zahnversorgung, Heilpraktikerbehandlung, Sehhilfen sowie Leistungen im Ausland. Je nach Anbieter gibt es hier deutliche Unterschiede in der Erstattungshöhe, in möglichen Begrenzungen oder in der Abhängigkeit von einer vorherigen Leistung durch die Beihilfe.

     

    Allianz BHEB

    Der Tarif BHEB der Allianz punktet mit starken stationären Leistungen wie Einbettzimmer und Privatarztbehandlung. Im ambulanten Bereich gibt es jedoch Einschränkungen, etwa bei Heilmitteln oder Psychotherapie. Zahnleistungen sind solide abgedeckt, wobei eine Zahnstaffel zu beachten ist. Der Tarif bietet damit eine gezielte Absicherung für Versicherte mit Fokus auf stationäre Versorgung.

    ARAG BHEB50

    Der Tarif BHEB50 der ARAG bietet eine solide Grundabsicherung auf 50-Prozent-Basis. Besonders im Bereich Zahnersatz, Inlays und Implantate ist eine Erstattung bis zu 100 Prozent vorgesehen. Auch Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren sind enthalten. Zudem erlaubt der Tarif die Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus. 

    Barmenia GEP

    Der Tarif GEP der Barmenia bietet einen umfassenden Schutz in nahezu allen Leistungsbereichen. Dazu zählen Leistungen bei ambulanter und stationärer Behandlung, Psychotherapie, Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren nach Hufeland, Sehhilfen bis zu 400 Euro sowie operative Augenbehandlungen. Auch im zahnmedizinischen Bereich sind Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu 100 Prozent abgesichert. Die Erstattung erfolgt unabhängig von einer Beihilfeleistung. Zusätzlich wird eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit angeboten.

    Bayerische Beamtenkrankenkasse BErgänzung Plus

    Der Tarif BErgänzung Plus der Bayerischen Beamtenkrankenkasse bietet eine klassische Ausgestaltung. Versichert sind unter anderem stationäre Leistungen wie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren nach Hufeland sowie Sehhilfen bis zu 100 Euro. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist ebenfalls vorgesehen. Dieser Tarif leistet meist nur dann, wenn die Beihilfe vorleistet.

    DBV BN B-U

    Der Tarif BN B-U der DBV richtet sich an moderne, digital orientierte Versicherte. Er beinhaltet neben klassischen Leistungen wie Heilpraktiker, Naturheilverfahren nach Hufeland, Vorsorgeuntersuchungen und Psychotherapie auch die Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen sowie Präventionskurse bis 200 Euro jährlich. Die Absicherung greift auch dann, wenn die Beihilfe nicht leistet. Der Tarif bietet damit einen zeitgemäßen Leistungsumfang für gesundheitsbewusste Beihilfeberechtigte.

    Debeka BC

    Der Tarif BC der Debeka legt seinen Schwerpunkt auf die stationäre Versorgung. Enthalten sind unter anderem Leistungen für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Ambulante Leistungen wie Psychotherapie oder Heilpraktikerbehandlungen sind hingegen nicht Bestandteil des Tarifs. Im Zahnbereich sind die Leistungen begrenzt, und es gelten bestimmte Wartezeiten. Der Tarif eignet sich besonders für Personen mit hohem Absicherungsbedarf im stationären Bereich.

    HUK-COBURG BE2

    Mit dem Tarif BE2 bietet die HUK-COBURG einen preisgünstigen Beihilfeergänzungstarif für Versicherte mit geringen Leistungsansprüchen. Abgedeckt sind unter anderem Heilpraktikerbehandlungen und Sehhilfen bis zu 300 Euro. Stationäre Wahlleistungen oder umfassende Zahnleistungen sind nicht enthalten, ebenso wenig wie moderne Gesundheitsanwendungen oder Psychotherapie.

     

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    Heilpraktikerleistungen: Erstattung abhängig von Tarifvorgaben

    Beispielhafter Vergleich zwischen GEP (Barmenia) und BC (Debeka)

    Im Tarif BC der Debeka ist eine Kostenerstattung an die Voraussetzung geknüpft, dass zuvor eine Leistung durch die Beihilfe oder einen anderen Tarif des Versicherers erfolgt ist. Fehlt diese Vorleistung, entfällt auch der Anspruch auf Erstattung über den Ergänzungstarif. In Schleswig-Holstein bedeutet das zum Beispiel: Bei einer Heilpraktikerbehandlung ohne Beteiligung der Beihilfe erfolgt auch aus dem Ergänzungstarif keine Leistung.

    GEP der Barmenia

    Erstattung auch ohne Beihilfeleistung
    Heilpraktiker: bis 2.000 € jährlich, auch über GebüH
    Naturheilverfahren: 100 Prozent inkl. Hufeland
    Zahnersatz: 100 Prozent der Restkosten

    BC der Debeka

    Erstattung nur mit voriger Leistung der Beihilfe
    Heilpraktiker: nur mit voriger Leistung der Beihilfe
    Naturheilverfahren: keine Hufeland-Leistungen
    Zahnersatz: nur Material- und Laborkosten

    Der Tarif GEP der Barmenia bietet eine umfassende Ergänzung zur Beihilfe und deckt zahlreiche medizinische Leistungen ab, die über die Beihilfeleistungen hinausgehen. Erstattungen erfolgen sowohl bei Beteiligung der Beihilfestelle als auch dann, wenn dort keine Leistungen gewährt werden, vorausgesetzt der Haupttarif sieht die jeweilige Leistung vor. Dazu zählen unter anderem Heilpraktikerbehandlungen bis zu einem Betrag von 2000 Euro pro Kalenderjahr, Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis, sowie Sehhilfen bis 400 Euro. Für operative Maßnahmen zur Sehschärfenkorrektur wie Lasik stehen bis zu 2000 Euro pro Auge zur Verfügung. Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie sind in vollem Umfang im Rahmen der Zahnstaffel abgesichert. Stationäre Leistungen wie ärztliche Behandlung durch Wahlärzte, Unterbringung im Einbettzimmer und Aufenthalte in Privatkliniken gehören ebenfalls zum Leistungsumfang.

    Ein weiterer Bestandteil ist die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Sie beginnt nach einem Jahr mit einem Monatsbeitrag und steigt bei weiterer Leistungsfreiheit auf bis zu zwei Monatsbeiträge. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigungen wirken sich dabei nicht negativ auf den Anspruch aus. Der Tarif eignet sich insbesondere für Beamte in Schleswig Holstein, die Wert auf eine zuverlässige und breit angelegte Absicherung legen und Leistungslücken in der beihilfekonformen Versorgung gezielt schließen möchten.

    Der Ergänzungstarif entscheidet, ob du auf den Kosten sitzen bleibst

    Wähle einen Tarif, der auch ohne Beihilfeleistung schützt

    Nicht nur der Haupttarif deiner privaten Krankenversicherung ist entscheidend, sondern auch der ergänzende Baustein. Der richtige Beihilfeergänzungstarif macht oft den Unterschied, ob du auf mehreren hundert Euro Kosten sitzen bleibst oder nicht. Gerade wenn dein Bundesland bestimmte Leistungen wie Heilpraktikerbehandlungen aus der Beihilfe ausschließt, brauchst du einen Tarif, der unabhängig von der Beihilfe leistet. Achte bei der Tarifauswahl also unbedingt darauf, dass dein Ergänzungsschutz auch dann zahlt, wenn die Beihilfe keine Beteiligung übernimmt. Das schützt dich vor finanziellen Überraschungen und sichert dir die Freiheit, selbst über deine Behandlungsmethoden zu entscheiden.

    Wenn du auf der Suche nach einem vollumfänglichen Schutz bist, ist der Barmenia GEP aktuell die stärkste Lösung, insbesondere dann, wenn du Wert auf Psychotherapie, Naturheilverfahren, hohe Zahnleistungen und stationären Komfort legst. Für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis im Einsteigersegment ist der ARAG BHEB50 eine clevere Wahl. DBV BN B-U überzeugt, wenn du präventionsorientiert und digital denkst, sowie unabhängig von der Beihilfeleistung zahlt. Die anderen Tarife bieten dir teils sinnvolle Ergänzungen, aber immer mit klaren Schwerpunkten und Schwächen, die du kennen solltest.

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    Über den Autor

    Sebastian Koch

    Bachelor of Science (B.Sc.) • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) • Versicherungsfachmann

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    Sebastian Koch

    Quellenangaben

    schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/DLZP/V-FAQ/FAQSeiten/I-FAQBeihilfe/_documents/Fachinhalt_Heilpraktiker

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