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25.06.2026
Bettina Maderner
Super tolle Beratung - tolle Begleitung durch Timo! Kann ich nur empfehlen! Timo hat viele meiner Probleme versicherungstechnisch gelöst! Danke!

Vergleiche beihilfekonforme PKV-Tarife gezielt für Beamte und Anwärter
Triff eine fundierte Entscheidung für deine langfristige Absicherung
Die Krankenversicherung für Beamte in Sachsen-Anhalt basiert auf einem klaren System: der Kombination aus Beihilfe des Dienstherrn und einer ergänzenden Absicherung – meist über eine private Krankenversicherung (PKV).
Wenn du beihilfeberechtigt bist, übernimmt dein Dienstherr einen Teil deiner Krankheitskosten. In der Regel sind das 50 bis 70 Prozent. Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt orientiert sich dabei weitgehend an den Regelungen des Bundes. Den verbleibenden Anteil sicherst du über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab. Dadurch versicherst du nur den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt – ein zentraler Vorteil für Beamte.
In bestimmten Laufbahnen gilt jedoch nicht die Beihilfe, sondern die sogenannte Heilfürsorge. Diese betrifft in Sachsen-Anhalt in der Regel Polizeivollzugsbeamte, Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst und teilweise Verwendungen im Verfassungsschutz oder Justizvollzug.
Die Heilfürsorge übernimmt die medizinische Versorgung im Krankheitsfall nahezu vollständig über den Dienstherrn. Grundlage ist die Heilfürsorgeverordnung Sachsen-Anhalt. Während dieser Zeit benötigst du in der Regel keine private Krankenversicherung, allerdings kann eine Anwartschaft sinnvoll sein, um dir später den Zugang zur PKV zu sichern.
In einigen Bundesländern – so auch seit 1. Januar 2026 in Sachsen-Anhalt – gibt es eine pauschale Beihilfe, bei der der Dienstherr einen Zuschuss gewährt, ähnlich wie der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Welche Option für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Status, deiner Laufbahn und deiner persönlichen Situation ab. Gerade zu Beginn deiner Beamtenlaufbahn ist es wichtig, die Weichen richtig zu stellen, denn viele Entscheidungen wirken langfristig auf Beitrag, Leistungen und Wechselmöglichkeiten. Bist du bereits Beamter und hast Fragen zu unserem PKV-Vergleich, zur Beihilfe-Krankenversicherung oder zu einzelnen Anbietern bzw. Tarifen? Wir beraten dich gerne persönlich – telefonisch unter 0201 858 954 40, per E-Mail via info@optinvest.de, WhatsApp oder im Live-Chat. Dein Spezialisten-Team von OPTINVEST Beamte.

Als Beamter in Sachsen-Anhalt hast du grundsätzlich die Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Welche Option für dich am sinnvollsten ist, hängt vor allem von deinem Beamtenstatus, deiner Laufbahn und deiner persönlichen Situation ab.
Ein wichtiger Unterschied zu früheren Regelungen: Sachsen Anhalt hat zum 1. Januar 2026 die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte eingeführt. Wenn du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, erhältst du vom Dienstherrn einen pauschalen Zuschuss in der Regel in Höhe von etwa 50 Prozent deines GKV Beitrags, den Rest trägst du selbst.
Die private Krankenversicherung ist für viele Beamte die typische Lösung, da sie gezielt auf das Beihilfesystem abgestimmt ist. Dabei wird nur der Teil der Krankheitskosten abgesichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. Diese sogenannte Restkostenversicherung ermöglicht es dir, Leistungen und Beitrag individuell an deine Bedürfnisse anzupassen In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich dein Beitrag nach deinem Einkommen. Zwar erhältst du vom Dienstherrn einen pauschalen Beihilfezuschuss, doch kann diese Option – je nach Situation – mit teils höherem Eigenanteil verbunden sein. Zudem ist die Entscheidung für die pauschale Beihilfe langfristig. Ein späterer Wechsel zur individuellen Beihilfe ist in Sachsen‑Anhalt nicht vorgesehen.
Eine Besonderheit im öffentlichen Dienst ist, in bestimmten Laufbahnen besteht Anspruch auf Heilfürsorge. Das betrifft in Sachsen-Anhalt insbesondere:
In diesen Fällen übernimmt der Dienstherr die medizinische Versorgung während der aktiven Dienstzeit weitgehend vollständig auf Grundlage der Heilfürsorgeverordnung Sachsen-Anhalt.
Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt orientiert sich an den Regelungen des Bundes. Üblicherweise gelten folgende Bemessungssätze:
Die konkreten Sätze können je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und individueller Situation variieren.
Die Entscheidung zwischen PKV oder GKV solltest du gut durchdenken. Sie beeinflusst nicht nur deine aktuellen Beiträge, sondern auch deine langfristige Absicherung im öffentlichen Dienst.
Wie die Krankenversicherung für dich als Beamter in Sachsen-Anhalt geregelt ist, hängt von Laufbahn, Einsatzbereich und Status ab. Entscheidend ist vor allem, ob für dich Beihilfe oder Heilfürsorge gilt.
Während viele Beamte über das klassische Beihilfesystem abgesichert sind und dieses mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen, übernimmt in bestimmten Berufsgruppen der Dienstherr die Gesundheitsversorgung über die Heilfürsorge. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an deine Absicherung.
Im Folgenden findest du die wichtigsten Konstellationen für typische Berufsgruppen in Sachsen-Anhalt.

Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst erhalten in Sachsen-Anhalt ebenfalls Heilfürsorge. Der Dienstherr übernimmt damit die wesentlichen Gesundheitskosten während der aktiven Dienstzeit.
Auch hier gilt: Eine private Krankenversicherung ist zunächst nicht notwendig.
Dennoch sind ergänzende Bausteine sinnvoll, zum Beispiel Anwartschaft für die spätere PKV, Pflegepflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben) und optionale Zusatzabsicherungen.
Die Heilfürsorge ist an die aktive Dienstzeit gebunden. Spätestens im Ruhestand erfolgt in der Regel der Wechsel in das Beihilfesystem.
Im Justizvollzug und in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt hängt die Absicherung stark von deiner konkreten Tätigkeit ab. Im Vollzugsdienst kann Heilfürsorge gelten, während in der Verwaltung in der Regel die Beihilfe greift.
Das bedeutet, während einige Beamte keine zusätzliche Krankenversicherung für die Grundversorgung benötigen, müssen andere eine abschließen.
Gerade bei Laufbahnwechseln oder Beförderungen kann sich dein Absicherungssystem ändern. Deshalb ist es wichtig, deine Krankenversicherung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.


Lehrer im Beamtenverhältnis sind in Sachsen-Anhalt klassisch über die Beihilfe abgesichert. Der Dienstherr übernimmt einen festen Anteil der Krankheitskosten (z. B. 50 oder 70 Prozent), während du den Rest beispielsweise über eine private Krankenversicherung abdeckst.
Für viele Lehrkräfte ist die beihilfekonforme PKV die naheliegende Lösung, da sie sich flexibel anpassen lässt. Du kannst Leistungsbausteine gezielt wählen, zum Beispiel ambulante und stationäre Versorgung, Zahnleistungen und Vorsorge und individuelle Selbstbehalte zur Beitragssteuerung.
Auch die Absicherung von Familienangehörigen spielt hier eine wichtige Rolle, da diese ebenfalls beihilfeberechtigt sein können.
Als Polizeibeamter oder -anwärter in Sachsen-Anhalt erhältst du in der Regel Heilfürsorge. Das bedeutet, dass dein Dienstherr die medizinische Versorgung weitgehend übernimmt.
Die Leistungen umfassen unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausleistungen und Rehabilitation. Die rechtliche Grundlage bildet die Heilfürsorgeverordnung Sachsen-Anhalt.
Während deiner aktiven Dienstzeit benötigst du daher keine klassische private Krankenversicherung. Trotzdem ist es sinnvoll, dich frühzeitig mit deiner späteren Absicherung zu beschäftigen. Auch ein Beihilfeergänzungstarif kann für dich infrage kommen, um bestimmte Leistungen zu versichern, die über die Heilfürsorge hinausgehen.
Viele Polizeibeamte entscheiden sich für eine Anwartschaft. Damit sicherst du dir den späteren Zugang zur PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie stabile Beiträge beim Wechsel in die Beihilfe, z. B. im Ruhestand.

Um die für dich passende Krankenversicherung zu wählen, solltest du die Besonderheiten im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt genau kennen. Je nach Laufbahn erfolgt deine Absicherung entweder über die Beihilfe in Kombination mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung oder über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – in bestimmten Bereichen wie Polizei oder Feuerwehr – über die Heilfürsorge.
Wichtig ist: Die einmal getroffene Entscheidung wirkt oft langfristig. Beiträge, Leistungsumfang und auch die Absicherung deiner Familie hängen direkt davon ab. Zudem sind spätere Wechsel je nach gewähltem Modell nur eingeschränkt möglich. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Eine objektive Beratung hilft dir dabei, deine individuelle Situation richtig zu bewerten und eine Lösung zu wählen, die langfristig zu deinem Berufsweg im öffentlichen Dienst passt.

Als Beamtenanwärter oder Referendar in Sachsen-Anhalt bist du in der Regel beihilfeberechtigt. Dein Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten, während du den verbleibenden Anteil über eine beihilfekonforme Krankenversicherung absicherst.
Gerade in der Anwärterzeit profitierst du bei der privaten Krankenversicherung von speziell kalkulierten Anwärtertarifen. Diese sind auf deinen Status zugeschnitten und ermöglichen dir einen günstigen Einstieg in die beihilfekonforme PKV.
Neben niedrigeren Beiträgen bietet sich ein früher Einstieg auch deshalb an, da der Gesundheitszustand oftmals besser ist als in höherem Alter. Eine frühzeitige Entscheidung kann dir außerdem langfristige Vorteile bei Beitrag und Leistungsumfang sichern.
Unser kostenloser PKV-Vergleich hilft dir dabei, schnell herauszufinden, welche private Krankenversicherung zu deiner Situation als Beamter in Sachsen-Anhalt passt. Mit ein paar Angaben erhältst du einen strukturierten Überblick über relevante Tarife für den öffentlichen Dienst.
Du gibst zunächst einige grundlegende Informationen ein, zum Beispiel zu deinem Beamtenstatus, deinem aktuellen Versicherungsstand und deiner individuellen Ausgangssituation. Auf dieser Basis werden dir passende, beihilfekonforme PKV-Tarife übersichtlich dargestellt.
So kannst du Leistungen, Beiträge und Tarifbausteine verschiedener Anbieter direkt gegenüberstellen. Das erleichtert dir die Auswahl und hilft dir, eine Entscheidung zu treffen, die langfristig zu deiner Laufbahn und deinen Anforderungen passt.
Die Beihilfe ist ein zentrales Element der Krankenabsicherung für Beamte in Sachsen-Anhalt. Sie basiert auf beamtenrechtlichen Vorschriften und lehnt sich in ihrer Ausgestaltung weitgehend an die Regelungen des Bundes an. Ziel ist es, einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten durch den Dienstherrn abzudecken. Anspruch auf Beihilfe haben in der Regel Beamte des Landes Sachsen-Anhalt sowie Versorgungsempfänger. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Familienangehörige berücksichtigt werden, etwa Ehepartner oder Kinder, sofern sie die jeweiligen Kriterien erfüllen.
Im Alltag funktioniert das System nach dem Prinzip der nachträglichen Kostenerstattung. Das bedeutet: Nach einer Behandlung erhältst du eine Rechnung, beispielsweise vom Arzt oder Krankenhaus. Diese begleichst du zunächst selbst. Anschließend reichst du die Unterlagen bei deiner Beihilfestelle ein, die prüft, welche Kosten beihilfefähig sind und erstattet dir den entsprechenden Anteil.
Da die Beihilfe nur einen Teil der entstandenen Aufwendungen abdeckt, bleibt immer ein Restbetrag offen. Genau dieser Anteil wird üblicherweise über eine private Krankenversicherung abgesichert. Diese ist speziell auf die Bedürfnisse von Beamten abgestimmt und ergänzt die Beihilfe gezielt.
Eine Besonderheit im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt sind Laufbahnen mit Heilfürsorge. Dazu gehören insbesondere Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst, im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst sowie in ausgewählten Bereichen des Verfassungsschutzes oder Justizvollzugs. In diesen Fällen übernimmt der Dienstherr die medizinische Versorgung während der aktiven Dienstzeit weitgehend vollständig. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Heilfürsorgeverordnung Sachsen-Anhalt.
In Sachsen-Anhalt können Familienangehörige von Beamten von der Beihilfe profitieren, sofern sie als berücksichtigungsfähig anerkannt sind. Dazu zählen in erster Linie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder.
Für Ehe- oder Lebenspartner gilt: Ein Beihilfeanspruch besteht nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist insbesondere, dass das eigene Einkommen unterhalb der jeweils geltenden Einkommensgrenze liegt (Einkommensgrenze 2026: 22.648 Euro/Jahr). Wird diese Voraussetzung erfüllt, beteiligt sich der Dienstherr in der Regel mit einem hohen Anteil an den beihilfefähigen Krankheitskosten – in der Regel 70 Prozent.
Der verbleibende Eigenanteil wird üblicherweise durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Dafür stehen spezielle beihilfekonforme Tarife zur Verfügung, die genau auf die Kombination mit der Beihilfe abgestimmt sind.


Auch Kinder von Beamten in Sachsen-Anhalt sind häufig beihilfeberechtigt. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Anspruch auf Kindergeld oder Familienzuschlag besteht. Zudem spielen Alter, Schul- oder Ausbildungsstatus eine Rolle.
Der Beihilfeanteil für Kinder ist in der Regel besonders hoch und liegt in Sachsen-Anhalt bei 80 Prozent. Je nach Familienkonstellation werden große Teile der Krankheitskosten übernommen, sodass nur ein vergleichsweise kleiner Rest über eine private Absicherung ergänzt werden muss. Hier kommen speziell entwickelte PKV-Tarife für Kinder zum Einsatz, die auf die Beihilfe abgestimmt sind.
Wichtig für dich: Die konkreten Voraussetzungen – etwa Einkommensgrenzen, Altersregelungen oder Anspruchsvoraussetzungen – können sich ändern und hängen von deiner individuellen Situation ab. Es lohnt sich daher, regelmäßig die aktuellen Regelungen zu prüfen oder direkt bei deiner Beihilfestelle nachzufragen.
Wenn du Familie hast, solltest du deine Krankenversicherung von Anfang an ganzheitlich planen. Denn beihilfeberechtigte Angehörige wie Ehepartner oder Kinder wirken sich direkt auf deinen Beihilfeanspruch und damit auch auf deine PKV-Struktur aus.
Mit jedem berücksichtigungsfähigen Familienmitglied kann sich dein Beihilfesatz verändern. Gleichzeitig entstehen eigene Absicherungsbedarfe für deine Angehörigen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sein sollten. Ein frühzeitiger Vergleich passender Tarife hilft dir dabei, Leistungen und Beiträge langfristig im Gleichgewicht zu halten.
Du kennst nun die zentralen Grundlagen zur privaten Krankenversicherung für Beamte in Sachsen-Anhalt. Dazu zählen insbesondere das Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung, die Einordnung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Besonderheiten einzelner Laufbahnen, etwa mit Heilfürsorge.
Dieses Wissen verschafft dir eine fundierte Basis, um deine Krankenversicherung im öffentlichen Dienst langfristig sinnvoll auszurichten. Mit unserem kostenlosen PKV-Vergleich für Beamte in Sachsen-Anhalt erhältst du schnell einen Überblick darüber, welche Tarife und Anbieter zu deiner persönlichen Situation passen.
Wünschst du dir zusätzlich eine individuelle Einschätzung oder Fragen zu Leistungen, Tarifoptionen oder deiner konkreten Laufbahn, stehen dir unsere Spezialisten gerne zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die zu deinem Beamtenstatus, deinen Anforderungen und deiner langfristigen Planung passt.
Die Absicherung im Beamtenverhältnis kann auf den ersten Blick komplex wirken. Beihilfe, individueller Status, Laufbahn und persönliche Lebensumstände beeinflussen sich gegenseitig und bestimmen, welche Form der Krankenversicherung für dich sinnvoll ist.
Damit du schneller Klarheit bekommst, haben wir die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung für Beamte in Sachsen-Anhalt für dich zusammengestellt und verständlich beantwortet. So kannst du dich gezielt informieren und die nächsten Schritte sicher angehen.
Beamte in Sachsen-Anhalt haben grundsätzlich die Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Praxis entscheiden sich viele für die PKV, da sie optimal auf die Beihilfe abgestimmt ist. Dabei wird nur der Teil der Krankheitskosten versichert, den der Dienstherr nicht übernimmt. In bestimmten Laufbahnen, wie bei Polizei oder Feuerwehr, gilt stattdessen die Heilfürsorge. Hier übernimmt der Dienstherr die medizinische Versorgung während der aktiven Dienstzeit weitgehend vollständig.
Die private Krankenversicherung lohnt sich häufig dann, wenn du beihilfeberechtigt bist. Da dein Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, musst du nur den verbleibenden Anteil absichern. Besonders für junge Beamte oder Beamtenanwärter ist der Einstieg oft mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen möglich. Zudem kannst du Leistungen individuell wählen und langfristig anpassen.
Ja, auch Beamte unterliegen in Deutschland der Krankenversicherungspflicht. Sie müssen also entweder privat oder gesetzlich versichert sein. Eine Ausnahme besteht während der Heilfürsorge: In dieser Zeit übernimmt der Dienstherr die medizinische Versorgung, sodass keine zusätzliche Vollversicherung notwendig ist.
Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung ergibt sich aus der Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung hängt der monatliche Beitrag vor allem von drei Faktoren ab: Alter bei Eintritt, Gesundheitszustand und gewählter Leistungsumfang. Da Beamte nur den Restkostenanteil absichern, sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung oft niedriger als bei Angestellten. Für Beamtenanwärter beginnen Tarife häufig im niedrigen zweistelligen Bereich, während sie mit zunehmendem Alter und Leistungsniveau steigen können. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist hingegen dein Einkommen für die Ermittlung des Beitrags relevant.
Die Beihilfesätze in Sachsen-Anhalt orientieren sich an den Bundesregelungen und liegen typischerweise bei 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent für Ehepartner (bei Erfüllung der Voraussetzungen, 80 Prozent für Kinder und 70 Prozent für Versorgungsempfänger. Die genaue Höhe kann je nach Familienstand und individueller Situation variieren.
Die Beihilfe beteiligt sich an vielen medizinisch notwendigen Leistungen. Dazu gehören unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen. Welche Kosten konkret übernommen werden, richtet sich nach den beihilferechtlichen Vorschriften und kann im Detail variieren.
Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen der beihilfefähigen Höchstsätze. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind häufig nur teilweise oder gar nicht beihilfefähig. Wenn du Wert auf diese Leistungen legst, kannst du sie über entsprechende PKV-Tarife gezielt absichern.
Die Beihilfe ist eine anteilige Kostenerstattung. Das bedeutet, du bekommst einen Teil deiner Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet und musst den Rest selbst absichern, meist über eine private Krankenversicherung. Die Heilfürsorge hingegen übernimmt die medizinische Versorgung während der aktiven Dienstzeit nahezu vollständig. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist in dieser Zeit in der Regel nicht erforderlich.
Während der Heilfürsorge bist du weder klassisch gesetzlich noch privat krankenversichert. Deine medizinische Versorgung erfolgt direkt über den Dienstherrn im Rahmen eines eigenen Versorgungssystems. Ergänzende Absicherungen, zum Beispiel für Zusatzleistungen oder die Zeit nach der Heilfürsorge, sind jedoch möglich und oft sinnvoll.
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und in der Praxis oft schwierig. Zum Beispiel kann ein Wechsel nur funktionieren, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird und die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Daher sollte die Entscheidung für oder gegen die PKV gut durchdacht sein.
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