Inhaltsübersicht

Schwanger als Beamtin: Kompletter Leitfaden zu Versicherung, Beihilfe und Elternzeit

    Mutterschutz für Beamte

    Finanzielle Sicherheit und Versicherungsschutz

    Wenn du schwanger bist, beginnt eine Zeit der gesetzlich verankerten Schutzfristen. Der Mutterschutz für Beamte ist darauf ausgerichtet, dich und dein ungeborenes Kind vor Überlastung am Arbeitsplatz zu schützen und gleichzeitig deine finanzielle Basis zu erhalten. In der Regel beginnt diese Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten oder Mehrlingen verlängert sich dieser Zeitraum nach der Entbindung auf zwölf Wochen.

    Die Fortzahlung der Dienstbezüge

    Ein wesentlicher Unterschied zu Angestellten in der freien Wirtschaft liegt in der Art deiner Besoldung. Während der gesamten Dauer des Mutterschutzes erhältst du deine vollen Dienstbezüge weiter. Das bedeutet, dass dein monatliches Einkommen stabil bleibt. Da du weiterhin dein Gehalt beziehst, gibt es im System der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung kein klassisches Mutterschaftsgeld, wie man es von der gesetzlichen Krankenkasse kennt.

    Für dich als Beamtin bedeutet das:

    • Die Besoldung läuft ohne Kürzung weiter.
    • Es ist kein Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse notwendig.
    • Sonderzahlungen oder Zulagen können unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben.

    Sonderfall: Heilfürsorge und Schwangerschaft

    Wenn du als Beamtin Anspruch auf Heilfürsorge hast, etwa bei Polizei oder Feuerwehr, gelten während der Schwangerschaft besondere Rahmenbedingungen. Anders als bei der klassischen Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung übernimmt dein Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge grundsätzlich die medizinische Versorgung.
    Für dich bedeutet das zunächst, auch während der Schwangerschaft, der Vorsorgeuntersuchungen und der Entbindung bist du in der Regel vollständig über die Heilfürsorge abgesichert. Eigene Beiträge zur Krankenversicherung fallen in dieser Phase nicht an, sofern keine Zusatzversicherungen bestehen.

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    Krankenversicherung im Mutterschutz: Was du wissen musst

    Da deine Dienstbezüge während der Schutzfristen weitergezahlt werden, ändert sich an deinem Status in der Krankenversicherung zunächst nichts. Du bleibst weiterhin beihilfeberechtigt und führst deine Private Krankenversicherung als Restkostenversicherung fort.

    Hinsichtlich der Kosten und Leistungen gilt:

    • Beitragslast: Die Beiträge für deine beihilfekonforme PKV sind weiterhin in voller Höhe von dir zu entrichten. Da du dein volles Gehalt beziehst, entsteht hier keine finanzielle Deckungslücke.
    • Leistungsumfang: Medizinisch notwendige Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge werden durch Beihilfe und PKV abgedeckt. Der genaue Umfang hängt von deinem individuellen Tarif ab.
    • Mutterschaftsgeld: Oft wird gefragt, ob man als Privatversicherte ein Mutterschaftsgeld erhält. Da deine Bezüge weiterlaufen und keine Einkommenslücke entsteht, leisten die privaten Versicherer hier in der Regel keine Ersatzzahlung. Das System ist so aufgebaut, dass dein Dienstherr die volle Verantwortung für deine Absicherung übernimmt.

    Krankengeld und Krankentagegeld bei Schwangerschaft

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Absicherung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vor Beginn des Mutterschutzes. Solltest du aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden dienstunfähig werden, greift die reguläre Besoldungsfortzahlung deines Dienstherrn. Ein zusätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht daher nicht. Auch ein privates Krankentagegeld spielt für Beamtinnen in der Regel keine Rolle, da kein Verdienstausfall entsteht.

    Beamtin mit Krücken

    Die Elternzeit

    Absicherung während der Familienphase

    Die Elternzeit ist eine besondere Phase, in der du dich ganz deinem Kind widmest. Dein Dienstverhältnis als Beamtin oder Beamter ruht in dieser Zeit, doch dein Status bleibt erhalten. Das hat wichtige Auswirkungen auf deine Krankenversicherung. Während der Elternzeit entfällt deine Besoldung, stattdessen erhältst du Elterngeld. Dein Anspruch auf Beihilfe bleibt jedoch bestehen.

    Je nach Dienstherr erhöht sich mit einem Kind häufig dein Beihilfesatz, beispielsweise auf 70 Prozent. Dadurch reduziert sich der Anteil, den du über deine private Krankenversicherung absichern musst. Der genaue Satz ist jedoch abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften.

    Trotz des höheren Beihilfesatzes musst du deine PKV-Beiträge weiterhin selbst tragen. Da dein reguläres Einkommen entfällt, kann diese Belastung während der Elternzeit stärker ins Gewicht fallen.

    Finanzielle Zuschüsse während der Elternzeit

    Finanzielle Unterstützung während der Elternzeit ist möglich, jedoch nicht einheitlich geregelt. Einige Dienstherren gewähren Zuschüsse zur Krankenversicherung oder besondere Unterstützungen, deren Höhe und Voraussetzungen je nach Bund oder Bundesland variieren:

    • Beitragszuschuss: In vielen Bundesländern und beim Bund erhältst du einen Zuschuss von bis zu 31 Euro monatlich zu deiner PKV, sofern deine Bezüge vor der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze (77.400 Euro/Jahr, Stand 2026) nicht überschritten haben.
    • Tw. volle Erstattung für Anwärter: Beamtenanwärter und Referendare erhalten in einigen wenigen Bundesländern während der Elternzeit sogar die kompletten Kosten für ihre beihilfekonforme PKV erstattet.

     

    Besonderheiten für gesetzlich versicherte Beamte

    Obwohl die meisten Beamtinnen privat versichert sind, gibt es einige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Wenn das auf dich zutrifft, solltest du Folgendes beachten:

    In der GKV musst du als freiwillig versicherte Beamtin während der Elternzeit deine Beiträge in der Regel vollständig selbst zahlen, weil kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird. Eine Ausnahme besteht, wenn du die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung über deinen gesetzlich versicherten Ehepartner erfüllst. In Bundesländern mit der Option der pauschalen Beihilfe (z. B. Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen) beteiligt sich dein Dienstherr auf Antrag weiterhin anteilig an deinem GKV Beitrag – ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss, die genaue Höhe richtet sich nach den jeweils gültigen Landesregelungen.

     

    Willkommen im Leben

    Die Versicherung für dein Baby

    Sobald dein Baby das Licht der Welt erblickt hat, ist einer der ersten administrativen Schritte die Anmeldung bei der Krankenversicherung. Als Beamtin profitierst du hier von der sogenannten Kindernachversicherung.

    Die Kindernachversicherung in der PKV

    Du hast das Recht, dein Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in deiner privaten Krankenversicherung anzumelden. Damit ist sichergestellt, dass dein Kind vom ersten Tag an den besten medizinischen Schutz genießt, völlig unabhängig von seinem Gesundheitszustand bei der Geburt.

    Dabei gelten folgende Regeln:

    • Frist einhalten: Du musst den Antrag auf Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei deinem Versicherer einreichen.
    • Voraussetzung beachten: Du bist mindestens seit drei Monaten privat versichert. 
    • Tarifwahl: Das Kind kann maximal in dem Leistungsumfang versichert werden, den du selbst auch hast.
    • Rückwirkung: Der Schutz gilt rückwirkend ab dem Moment der Geburt.

    Wichtig: Ist dein Partner gesetzlich versichert, kann euer Kind beitragsfrei familienversichert werden. Aber das geht nicht, wenn der privatversicherte Elternteil das höhere Einkommen hat und über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 77.400 € (Stand: 2026) liegt.

    Beihilfe und Restkosten für Kinder

    Kinder von Beamten sind in der Regel zu 80 Prozent beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass der Dienstherr den Großteil aller Krankheitskosten übernimmt. Für die verbleibenden 20 Prozent schließt du eine private Restkostenversicherung für dein Kind ab. Diese Tarife sind speziell für Kinder kalkuliert und sehr preiswert. In der Regel liegen die Kosten hierfür zwischen 30 Euro und 50 Euro pro Monat.

    Gut zu wissen

    Unabhängig von der Elternzeit steigt dein eigener Beihilfesatz bei den meisten Dienstherren (abhängig vom Bundesland) dauerhaft auf 70 Prozent, sobald du zwei oder mehr Kinder hast, für die du Kindergeld beziehst.

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    Welche weiteren Versicherungen für dich und deine Familie wichtig sind

    Neben der Krankenversicherung gibt es weitere Verträge, die du mit der Ankunft deines Babys auf den Prüfstand stellen solltest. Ein Kind verändert deinen Absicherungsbedarf grundlegend, da du nun nicht mehr nur für dich selbst, sondern auch für ein neues Familienmitglied verantwortlich bist. Viele Versicherer bieten für den Fall einer Geburt unkomplizierte Anpassungsmöglichkeiten an.

     

    Private Haftpflichtversicherung: Vom Single zum Familientarif

    Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen. Als Beamtin hattest du bisher vermutlich einen entsprechenden Single-Tarif. Mit der Geburt deines Kindes solltest du diesen in einen Familientarif umstellen.

    Das Gute daran: In vielen modernen Tarifen sind Kinder ab der Geburt automatisch mitversichert. Dennoch musst du den Versicherer über die Änderung deiner Lebenssituation informieren. Achte dabei besonders auf den Einschluss von deliktunfähigen Kindern. Da Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) gesetzlich noch nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, leistet eine Standard-Haftpflicht hier oft nicht. Ein guter Tarif für Familien schließt diese Lücke jedoch explizit ein, damit auch Schäden reguliert werden, die dein kleiner Entdecker bei Dritten verursacht.

     

    Einkommensschutz für die Familie: Die Dienstunfähigkeitsversicherung

    Neben der Krankenversicherung ist die Absicherung deiner Arbeitskraft durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung ein zentraler Baustein für deine junge Familie. Die Geburt eines Kindes löst in den meisten Tarifen eine Nachversicherungsgarantie aus. Diese Option ermöglicht es dir, deine monatliche Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Das ist besonders wertvoll, da dein finanzieller Bedarf mit einem Kind steigt, während gesundheitliche Veränderungen aus der Schwangerschaft keine Rolle für die Erhöhung spielen. 

    Achte unbedingt auf die Fristen, die meist zwischen einigen Monaten und bis zu einem Jahr nach der Geburt enden. Unsere Versicherungsexperten können dir dabei helfen, die Rente rechtzeitig und unkompliziert an deine neue Lebenssituation anzupassen.

     

    Risikolebensversicherung: Schutz für die Hinterbliebenen

    Eine Risikolebensversicherung ist besonders dann unverzichtbar, wenn Nachwuchs da ist. Sie stellt sicher, dass dein Kind und gegebenenfalls dein Partner finanziell abgesichert sind, falls dir etwas zustoßen sollte.

    Falls du bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, bietet auch hier die Geburt oft die Möglichkeit einer Nachversicherungsgarantie. Ähnlich wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung kannst du die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Dies ist sinnvoll, da die Kosten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung deines Kindes über viele Jahre hinweg abgesichert sein müssen. 
    Falls du noch keine Risikolebensversicherung hast, ist der Zeitpunkt der Familiengründung der ideale Moment für einen Neuabschluss.

     

    Unfallversicherung und Hausratversicherung

    Auch bei der Unfallversicherung gibt es Anpassungsbedarf. Du kannst dein Kind entweder über eine eigenständige Kinder-Unfallversicherung absichern oder es in deinen bestehenden Vertrag integrieren. Da Kinder einen hohen Bewegungsdrang haben und Gefahren noch nicht einschätzen können, ist ein oft weltweiter 24-Stunden-Schutz sinnvoll.

    Bei der Hausratversicherung solltest du prüfen, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. Neue Möbel für das Kinderzimmer, Kinderwagen und die gesamte Erstausstattung können den Gesamtwert deines Hausrates schnell um mehrere tausend Euro erhöhen. Eine kurze Mitteilung an den Versicherer stellt sicher, dass keine Unterversicherung entsteht.

     

    Die Bezugsberechtigung aktualisieren

    Ein oft vergessener, aber entscheidender Punkt bei allen Lebens- und Rentenversicherungen ist die Bezugsberechtigung. Prüfe, wer im Todesfall die Leistungen aus deinen Verträgen erhalten soll. Oft sind hier noch die Eltern oder Partner allein eingetragen. Mit der Geburt deines Kindes möchtest du vielleicht sicherstellen, dass auch dein Nachwuchs direkt als bezugsberechtigte Person hinterlegt ist.

    Indem du diese Versicherungen proaktiv anpasst, schaffst du ein stabiles finanzielles Fundament für deine Familie. So kannst du dich entspannt auf die kommenden Abenteuer mit deinem Baby konzentrieren, im Wissen, dass für alle Eventualitäten vorgesorgt ist.

     

     

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    Warum Beratung so wichtig ist

    Die Schwangerschaft als Beamtin bringt einige Besonderheiten mit sich, bietet dir aber gleichzeitig ein sehr stabiles und gut planbares Absicherungssystem aus Beihilfe und privater Krankenversicherung. Vom Mutterschutz über die Elternzeit bis hin zur optimalen Absicherung deines Kindes und deiner Familie lohnt es sich, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen und bestehende Verträge zu überprüfen.

    Da sich Beihilferegelungen je nach Bundesland, Status und Familiensituation unterscheiden und auch PKV-Tarife individuell aufgebaut sind, gibt es keine pauschale Lösung. Eine persönliche Beratung hilft dir, deine Absicherung exakt auf deine Situation abzustimmen und typische Fehler oder Versorgungslücken zu vermeiden. Unsere auf Beamte spezialisierten Versicherungsexperten unterstützen dich dabei jederzeit verständlich und praxisnah.

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    Über den Autor

    Mirko Feller

    Geschäftsführer • Leiter Beratung Beamte & öD • Finanz- & Versicherungsspezialist

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    Mirko Feller

    Quellenangaben

    bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/elternzeit/elternzeit-node.html
    privat-patienten.de/verbraucher/pkv-versichert-und-schwanger-was-sollte-ich-beachten/
    beamte.verdi.de/themen/++co++10f31284-4b56-11ef-9315-77c9493b8831
    gesetze-im-internet.de/bpolhfv/BJNR058600014.html

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