Schwangerschaft, Geburt und Kinderwunsch
Versichert sind Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, die Entbindung im Krankenhaus, zu Hause oder im Geburtshaus, Hebammenleistungen sowie Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse. Im Krankenhaus zahlt BeihilfeBest während des Aufenthalts der Mutter auch die allgemeinen Krankenhausleistungen für das gesunde Neugeborene, soweit sie nicht schon im Pflegesatz der Mutter enthalten sind und kein anderer Kostenträger zahlt.
Eine Kinderwunschbehandlung erstattet die ARAG nach vorheriger schriftlicher Zusage. Voraussetzungen sind eine organisch bedingte Sterilität, bei der nur eine Kinderwunschbehandlung zur Schwangerschaft führen kann, und eine hinreichende Erfolgsaussicht. Das Paar muss verheiratet sein oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben, verwendet werden nur eigene Ei- und Samenzellen. Die Frau muss mindestens 25 und jünger als 40 sein, der Mann mindestens 25 und jünger als 50. Versichert sind bis zu sechs Inseminationen und entweder bis zu vier IVF- oder bis zu vier ICSI-Versuche. Nach einer erfolgreichen Geburt entsteht der Anspruch neu, bis zur Geburt des dritten Kindes.
Hast du oder dein Partner für die Behandlung Anspruch bei einem anderen Leistungsträger als deiner Beihilfe, zum Beispiel einer anderen Krankenversicherung, zahlt die ARAG nur, was danach übrig bleibt. Die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen ist versichert, wenn du dich wegen einer Erkrankung einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen musst. Für die Dauer der Kryokonservierung gelten die Altershöchstgrenzen der Kinderwunschbehandlung, die Frau muss also jünger als 40 und der Mann jünger als 50 sein. Ein Mindestalter nennen die Bedingungen hier nicht.
Stationäre Leistungen
Im Krankenhaus erstattet BeihilfeBest die allgemeinen Krankenhausleistungen mit Unterbringung im Mehrbettzimmer, auch in Privatkliniken. Eine Begrenzung auf die Kosten eines öffentlichen Krankenhauses nennen die Bedingungen nicht. Bietet eine Klinik auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen an, brauchst du vorher eine schriftliche Zusage der ARAG. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Notfälle und Anschlussheilbehandlungen bis 21 Tage. Belegärzte werden mit Honorarvereinbarung auch über den Höchstsätzen der GOÄ bezahlt. Chefarzt und Zweibettzimmer gehören nicht zum Grundtarif, dafür gibt es BeihilfeKlinik.
Für Kinder unter zwölf Jahren übernimmt die ARAG die Mitaufnahme einer Begleitperson, ohne dass medizinische Gründe nachgewiesen werden müssen. Bei Älteren gilt das, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist. Versichert sind auch Hospizaufenthalte und Krankentransporte bis 100 Kilometer oder zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Anschlussheilbehandlungen von bis zu 21 Tagen zahlt die ARAG ohne vorherige Zusage, wenn sie innerhalb von 28 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt beginnen. Nach vorheriger schriftlicher Zusage übernimmt sie bis zu drei Entwöhnungsbehandlungen während der gesamten Vertragsdauer, wenn kein anderer Kostenträger zahlt.
Zahnärztliche Leistungen
Beim Zahnarzt erstattet BeihilfeBest Zahnbehandlung, Prophylaxe einschließlich professioneller Zahnreinigung, Füllungen, Inlays sowie Wurzel- und Parodontosebehandlung. Dazu kommen Zahnersatz mit Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten einschließlich Knochenaufbau und Sinuslift sowie Kieferorthopädie. Material- und Laborkosten und die Kosten des Heil- und Kostenplans gehören dazu. Mit Honorarvereinbarung zahlt die ARAG auch über den Höchstsätzen der GOZ.
Eine Zahnstaffel gibt es nicht, die Zahnleistungen sind also schon in den ersten Versicherungsjahren nicht begrenzt. Für die professionelle Zahnreinigung nennen die Bedingungen keine Höchstzahl pro Jahr, für die Kieferorthopädie keine Altersgrenze. BeihilfeBest zahlt dabei immer den Prozentsatz deiner Tarifstufe. Ob die Beihilfe ihren Anteil übernimmt, hängt von deinen Beihilfevorschriften ab.
Kur, Reha und Rücktransport
Ärztlich verordnete Kuren, Sanatoriumsbehandlungen und Rehamaßnahmen zahlt die ARAG erstmals nach zwei Jahren Versicherungsdauer. Danach entsteht der Anspruch jeweils drei Jahre nach Beginn der letzten Maßnahme neu. Bei stationären Kuren und Rehamaßnahmen mit der Beihilfe als Rehabilitationsträger sind es höchstens 28 Tage je Maßnahme und 300 Euro Rechnungsbetrag pro Tag. Für Anschlussheilbehandlungen gilt diese Grenze nicht. Ambulante und stationäre Kur können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Leistungen im Ausland
Bei vorübergehenden Aufenthalten in Europa gilt keine zeitliche Grenze. Außerhalb Europas gilt der Schutz für die ersten drei Monate eines vorübergehenden Aufenthalts und darüber hinaus, solange du wegen einer Erkrankung nicht ohne Gefahr zurückreisen kannst. Für längere Aufenthalte außerhalb Europas kannst du gegen einen Beitragszuschlag eine Verlängerung vereinbaren. Den Antrag stellst du spätestens 14 Tage vor der Reise in Textform. Im Ausland akzeptiert die ARAG ortsübliche Honorare. Verlegst du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land der EU oder des EWR, leistet sie höchstens so viel wie im Inland.
Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist versichert, zum Beispiel wenn die Versorgung hier besser ist oder der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde. Bei Minderjährigen zahlt die ARAG auch die Reisekosten einer erwachsenen Begleitperson. Dazu kommen Bergungskosten im In- und Ausland bis 2.500 Euro Rechnungsbetrag je Versicherungsfall und bis 10.000 Euro für Überführung oder Bestattung im Todesfall im Ausland.