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Was ist die Beihilfe?

Die Fürsorgeleistung des Dienstherrn für Beamte

Die Beihilfe ist eine eigenständige Leistung der Fürsorgepflicht. Statt eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung erstattet der Dienstherr einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten direkt. Diesen Prozentsatz nennt man Bemessungssatz. Den übrigen Anteil sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif ab.

Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Landes- und Kommunalbeamte erhalten Beihilfe nach den Vorschriften ihres Bundeslandes. Deshalb unterscheiden sich Bemessungssätze, Leistungsgrenzen, Eigenbeteiligungen und Fristen von Land zu Land teilweise deutlich.

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Beihilfe Baden-Württemberg: Beamtin mit Landeswappen von Baden-Württemberg

Beihilfe Baden-Württemberg

Hier findest du Beihilfesatz, Leistungen, Kostendämpfungspauschale und alle Neuerungen der Beihilfeverordnung 2026 in Baden-Württemberg kompakt erklärt.

Beihilfe Bayern: Beamtin mit Landeswappen von Bayern

Beihilfe Bayern

Hier findest du Beihilfesatz, Leistungen, Eigenbeteiligungen und alle Neuerungen der Bayerischen Beihilfeverordnung 2026 kompakt erklärt.

Beihilfe Berlin: Beamtin mit Landeswappen von Berlin

Beihilfe Berlin

Die Infoseite zur Beihilfe in Berlin ist in Vorbereitung.

Beihilfe Brandenburg: Beamtin mit Landeswappen von Brandenburg

Beihilfe Brandenburg

Die Infoseite zur Beihilfe in Brandenburg ist in Vorbereitung.

Beihilfe Bremen: Beamtin mit Landeswappen von Bremen

Beihilfe Bremen

Die Infoseite zur Beihilfe in Bremen ist in Vorbereitung.

Beihilfe Hamburg: Beamtin mit Landeswappen von Hamburg

Beihilfe Hamburg

Die Infoseite zur Beihilfe in Hamburg ist in Vorbereitung.

Beihilfe Hessen: Beamtin mit Landeswappen von Hessen

Beihilfe Hessen

Die Infoseite zur Beihilfe in Hessen ist in Vorbereitung.

Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern: Beamtin mit Landeswappen von Mecklenburg-Vorpommern

Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern

Die Infoseite zur Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern ist in Vorbereitung.

Beihilfe Niedersachsen: Beamtin mit Landeswappen von Niedersachsen

Beihilfe Niedersachsen

Die Infoseite zur Beihilfe in Niedersachsen ist in Vorbereitung.

Beihilfe Nordrhein-Westfalen: Beamtin mit Landeswappen von Nordrhein-Westfalen

Beihilfe Nordrhein-Westfalen

Die Infoseite zur Beihilfe in Nordrhein-Westfalen ist in Vorbereitung.

Beihilfe Rheinland-Pfalz: Beamtin mit Landeswappen von Rheinland-Pfalz

Beihilfe Rheinland-Pfalz

Die Infoseite zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz ist in Vorbereitung.

Beihilfe Saarland: Beamtin mit Landeswappen von Saarland

Beihilfe Saarland

Die Infoseite zur Beihilfe in Saarland ist in Vorbereitung.

Beihilfe Sachsen: Beamtin mit Landeswappen von Sachsen

Beihilfe Sachsen

Die Infoseite zur Beihilfe in Sachsen ist in Vorbereitung.

Beihilfe Sachsen-Anhalt: Beamtin mit Landeswappen von Sachsen-Anhalt

Beihilfe Sachsen-Anhalt

Die Infoseite zur Beihilfe in Sachsen-Anhalt ist in Vorbereitung.

Beihilfe Schleswig-Holstein: Beamtin mit Landeswappen von Schleswig-Holstein

Beihilfe Schleswig-Holstein

Die Infoseite zur Beihilfe in Schleswig-Holstein ist in Vorbereitung.

Beihilfe Thüringen: Beamtin mit Landeswappen von Thüringen

Beihilfe Thüringen

Die Infoseite zur Beihilfe in Thüringen ist in Vorbereitung.

Beihilfe Baden-Württemberg: Beamtin mit Landeswappen von Baden-Württemberg

Beihilfe Baden-Württemberg

Hier findest du Beihilfesatz, Leistungen, Kostendämpfungspauschale und alle Neuerungen der Beihilfeverordnung 2026 in Baden-Württemberg kompakt erklärt.

Beihilfe Bayern: Beamtin mit Landeswappen von Bayern

Beihilfe Bayern

Hier findest du Beihilfesatz, Leistungen, Eigenbeteiligungen und alle Neuerungen der Bayerischen Beihilfeverordnung 2026 kompakt erklärt.

Beratung zur Beihilfe für Beamte

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Bemessungssätze

Bemessungssätze der Beihilfe

Welcher Anteil deiner Krankheitskosten erstattet wird

Beim Bund und in den meisten Bundesländern gelten ähnliche Grundsätze. Der Bemessungssatz richtet sich nach deiner persönlichen Situation und gilt für jede Person in deiner Familie gesondert.

Person

Typischer Bemessungssatz

Beihilfeberechtigte50 %
Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Einige Länder weichen davon ab. In Hessen erhöht sich zum Beispiel der Grundsatz von 50 Prozent für Verheiratete und für jedes Kind um je 5 Prozentpunkte bis höchstens 70 Prozent, und dieser Satz gilt dann für die ganze Familie. Sachsen gewährt Kindern 90 Prozent. Die genauen Regeln findest du auf den Infoseiten der einzelnen Bundesländer.

Typische Bemessungssätze der Beihilfe

Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst erhalten in der Regel 50 Prozent Beihilfe.

Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern erhalten meist 70 Prozent.

Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten in der Regel 80 Prozent Beihilfe.

Beihilfesatz berechnen: Hände mit Taschenrechner
Beihilfe nach Bundesland: Beamtin vergleicht die Regeln der Länder
Icon Bundesländer

Bundesländer

Beihilfe nach Bundesland

Warum sich ein Blick in die Regeln deines Landes lohnt

Jedes Land setzt eigene Schwerpunkte, etwa bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder der Kostendämpfungspauschale. Welche Regeln für dich gelten, hängt allein von deinem Dienstherrn ab. Auf unseren Infoseiten zu den einzelnen Bundesländern findest du die aktuellen Bemessungssätze, Leistungen und Neuerungen kompakt zusammengefasst.

Wichtige Unterschiede zwischen den Ländern

Worauf du beim Vergleich achten solltest

  • In einigen Ländern sind Wahlleistungen im Krankenhaus gar nicht beihilfefähig, in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag.
  • Mehrere Länder kürzen die Beihilfe jedes Jahr um eine Kostendämpfungspauschale, deren Höhe von der Besoldungsgruppe abhängt.
  • Zahlreiche Länder bieten statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung an.
  • Die Einkommensgrenzen für Ehepartner und ihre Bezugszeiträume unterscheiden sich von Land zu Land.

Pauschale oder individuelle Beihilfe

Eine Entscheidung mit langfristigen Folgen

Die pauschale Beihilfe wird unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen angeboten. Sie ist vor allem für Beamte interessant, die gesetzlich versichert bleiben möchten. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Über alle Lebensphasen betrachtet bietet die klassische individuelle Beihilfe in Kombination mit einem Beihilfetarif meist das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis.

Icon Absicherung

Absicherung

Beihilfe und private Krankenversicherung

Beihilfetarife schließen den Restanteil

Weil die Beihilfe nur einen Teil deiner Kosten übernimmt, brauchst du für den Rest eine passende Krankenversicherung. Private Krankenversicherer bieten dafür spezielle Beihilfetarife an, deren Prozentsatz genau zu deinem Bemessungssatz passt. Ändert sich dein Bemessungssatz, etwa durch Kinder oder den Ruhestand, wird der Tarif angepasst.

Beihilfelücken erkennen

Wo trotz Beihilfe und PKV Eigenanteile entstehen

Nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, erkennt die Beihilfe in voller Höhe an. Höchstbeträge bei Sehhilfen und Hilfsmitteln, Selbstbehalte beim Zahnersatz, Kostendämpfungspauschalen oder ausgeschlossene Wahlleistungen führen zu Eigenanteilen. Beihilfeergänzungstarife fangen solche Lücken gezielt ab.

Persönliche Beratung

Den passenden Beihilfetarif für dein Bundesland finden

  • Wir prüfen deinen Bemessungssatz und die Beihilfevorschriften, die für dich gelten.
  • Wir vergleichen die Beihilfetarife aller relevanten Anbieter für dich.
  • Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich und findet persönlich oder digital statt.
Beihilfe und private Krankenversicherung: Ärztin mit Stethoskop

OPTINVEST-Empfehlung

Prüfe beim Einstieg in den Staatsdienst frühzeitig, welche Regeln für dich gelten. Viele Länder sehen Fristen vor, etwa für Wahlleistungen im Krankenhaus oder die pauschale Beihilfe. Wer früh in einen passenden Beihilfetarif wechselt, profitiert außerdem von einem jüngeren Eintrittsalter und vereinfachten Aufnahmebedingungen für Beamte.

Hinweise zu Kundenbewertungen: Die auf unserer Homepage dargestellten Rezensionen zu unserem Unternehmen und unseren Dienstleistungen stammen von Drittanbieterportalen (Google). Neue Bewertungen, die auf derartigen Portalen zu unserem Unternehmen bzw. zu unseren Dienstleistungen eingestellt werden, gleichen wir – sobald wir von ihnen Kenntnis erlangen – unverzüglich mit uns bekannten Kundenkontakten bzw. Geschäftsvorgängen ab. Sollten wir dabei den begründeten Eindruck gewinnen, dass Bewertungen mit hinreichender Sicherheit nicht von echten Kunden bzw. Interessenten unseres Unternehmens abgegeben wurden bzw. Angaben gemacht wurden, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, informieren wir im Regelfall den Betreiber des betreffenden Portals über unsere Feststellung und bitten diesen um entsprechende Prüfung der Authentizität bzw. um Löschung der betreffenden Rezension. Da die auf unserer Homepage veröffentlichten Kundenbewertungen zu unserem Unternehmen bzw. zu unseren Dienstleistungen ausschließlich von Drittanbieterportalen stammen, haben wir keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt bzw. auf die Löschung dieser Rezensionen. Ebenso wenig nehmen wir durch unsere Bitte um Überprüfung ggf. nicht authentischer Bewertungen durch die betreffenden Portalbetreiber gezielt Einfluss in Abhängigkeit davon, ob es sich um positive bzw. um negative Rezensionen handelt. Auf unserer Homepage veröffentlichen wir auf dieser Grundlage neben den aktuellsten Einzelrezensionen von bestimmten Drittanbieterportalen zu unserem Unternehmen bzw. unseren Dienstleistungen auch kumulierte Bewertungen von bestimmten Drittanbieterportalen.

Feedback unserer Kunden zu unserer Beratung

Das sagen unsere Kunden über OPTINVEST

Von Google

30.09.2026

Yannik Fleischer

Sehr freundliche und kompetente Beratung zur PKV. Kann ich nur empfehlen!

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29.09.2026

Eric Hecken

Ich wurde von Sebastian Koch beraten und Sebastian hat sich (kostenlos!) unglaublich viel Zeit für mich genommen. Er ist nett und ich hatte nie das Gefühl "belabert" zu werden. Er verglich für mich viele PKV´s und ist dabei stets auf meine Wünsche eingegangen. Klare Empfehlung für dieses Unternehmen, es gibt keine Falle! Liebe Grüße ans Team Eric Hecken

Von Google

28.09.2026

Steffen M.

Sehr gute Beratung bei Optinvest durch Sebastian. Kompetent, verständlich und ohne jeden Druck. Ich habe mich rundum gut aufgehoben gefühlt. Uneingeschränkt empfehlenswert!

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23.09.2026

Dr. Carlos Marcial Acuña Acuña

Tolle Beratung

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22.09.2026

renata rametta

Ich bin mit der Unterstützung von Optinvest, insbesondere von Sebastian Koch, sehr zufrieden. Er hat mir geholfen, eine private Krankenversicherung zu finden, die optimal zu meinen Bedürfnissen passt. Er ist sehr aufmerksam, engagiert, professionell und darüber hinaus sehr freundlich. Absolut empfehlenswert.

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21.09.2026

JG

Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Alle meine Fragen wurden kompetent beantwortet und auf meine Anliegen wurde immer schnell und zuverlässig reagiert. Eine rundum angenehme und professionelle Beratung!

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21.09.2026

L Ou

Ich wat mit der Beratung bei Optinvest sehr zufrieden. Timo Ulbricht hat mich kompetent und freundlich beraten. Er ist auf meine Fragen und Wünsche eingegangen. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. Kann ich nur empfehlen!

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15.09.2026

T. B

Top Beratung und absolute Empfehlung! Ich starte jetzt ins Referendariat und hatte aufgrund meines Gesundheitszustands zunächst große Schwierigkeiten, eine passende private Krankenversicherung zu finden. Zuvor hatte ich bereits mehrere Ablehnungen erhalten und war ehrlich gesagt ziemlich unsicher, ob eine Aufnahme überhaupt noch möglich ist. Dann wurde mir Timo empfohlen mit dem Hinweis, dass er auch scheinbar Unmögliches möglich macht. Und genau das hat sich bewahrheitet. Timo hat sich sehr viel Zeit genommen, alles ausführlich und verständlich erklärt und es letztendlich geschafft, dass ich doch noch von einer Versicherung aufgenommen wurde. Vielen Dank für die tolle Unterstützung und die kompetente Beratung – klare Empfehlung!

Von Google

11.09.2026

Lena Tettenborn

Ich war sehr zufrieden mit der Beratung bei Timo Ulbricht. Die Gespräche waren immer sehr sympathisch und hilfreich. Wer auf der suche nach einer seriösen und nicht aufdringlichen Beratung ist, ist hier meiner Meinung nach richtig!

Von Google

08.09.2026

Orsolya Anita Jonas

Timo hat mich beim Abschluss meiner privaten Krankenversicherung hervorragend unterstützt. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen! Er arbeitet äußerst professionell und holt umfassend und sorgfältig verschiedene Angebote ein, sodass man einen sehr guten Überblick über die verfügbaren Möglichkeiten erhält. Besonders positiv fand ich, dass er alles klar, transparent und verständlich erklärt – auch für Menschen, die sich mit Versicherungen nicht besonders gut auskennen. Ich habe mich während des gesamten Prozesses sehr gut beraten und betreut gefühlt. Vielen Dank für die kompetente und professionelle Unterstützung!
Sehr gut bewertet | OPTINVEST Beamte

Noch Fragen zur Beihilfe

Antworten, die dir bei der Entscheidung helfen

Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil deiner Krankheitskosten, und die Regeln von Bund und Ländern enthalten viele Details, die auf den ersten Blick leicht übersehen werden. In den folgenden Antworten haben wir die häufigsten Fragen rund um die Beihilfe zusammengefasst.

Wenn du deine persönliche Situation klären möchtest, beraten wir dich gerne. Wir prüfen deinen Beihilfeanspruch und zeigen dir, welcher Beihilfetarif deine Lücken zuverlässig schließt.

Was ist die Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Er erstattet Beamten einen festen Prozentsatz ihrer beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege und Geburt. Den Rest sichern Beamte meist über eine private Krankenversicherung ab.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Beim Bund und in den meisten Ländern erhalten aktive Beamte 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten in der Regel 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Einzelne Länder weichen davon ab.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Ehepartner und Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigungsfähig, beim Ehepartner zum Beispiel abhängig von einer Einkommensgrenze.

Warum unterscheidet sich die Beihilfe je Bundesland?

Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für Landesbeamte das Beihilferecht ihres Landes. Jedes Land legt eigene Bemessungssätze, Leistungsgrenzen, Selbstbehalte und Fristen fest.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr statt der individuellen Beihilfe einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Sie wird in mehreren Ländern angeboten, die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich.

Was ist die Kostendämpfungspauschale?

Einige Länder kürzen die Beihilfe einmal jährlich um einen festen Betrag. Die Höhe hängt meist von der Besoldungsgruppe ab.

Brauche ich neben der Beihilfe eine private Krankenversicherung?

Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Für den Rest ist eine Krankenversicherung erforderlich, in der Regel ein privater Beihilfetarif, der genau zu deinem Bemessungssatz passt.

Wie finde ich den passenden Beihilfetarif?

Entscheidend sind dein Bundesland, dein Bemessungssatz und die Leistungen, die du dir wünschst. In einer kostenlosen Beratung vergleichen wir die Beihilfetarife aller relevanten Anbieter für dich.

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