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30.09.2026
Sehr freundliche und kompetente Beratung zur PKV. Kann ich nur empfehlen!
Die Beihilfe ist eine eigenständige Leistung der Fürsorgepflicht. Statt eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung erstattet der Dienstherr einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten direkt. Diesen Prozentsatz nennt man Bemessungssatz. Den übrigen Anteil sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif ab.
Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Landes- und Kommunalbeamte erhalten Beihilfe nach den Vorschriften ihres Bundeslandes. Deshalb unterscheiden sich Bemessungssätze, Leistungsgrenzen, Eigenbeteiligungen und Fristen von Land zu Land teilweise deutlich.

Beim Bund und in den meisten Bundesländern gelten ähnliche Grundsätze. Der Bemessungssatz richtet sich nach deiner persönlichen Situation und gilt für jede Person in deiner Familie gesondert.
Person | Typischer Bemessungssatz |
| Beihilfeberechtigte | 50 % |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Einige Länder weichen davon ab. In Hessen erhöht sich zum Beispiel der Grundsatz von 50 Prozent für Verheiratete und für jedes Kind um je 5 Prozentpunkte bis höchstens 70 Prozent, und dieser Satz gilt dann für die ganze Familie. Sachsen gewährt Kindern 90 Prozent. Die genauen Regeln findest du auf den Infoseiten der einzelnen Bundesländer.
Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst erhalten in der Regel 50 Prozent Beihilfe.
Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern erhalten meist 70 Prozent.
Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten in der Regel 80 Prozent Beihilfe.


Jedes Land setzt eigene Schwerpunkte, etwa bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder der Kostendämpfungspauschale. Welche Regeln für dich gelten, hängt allein von deinem Dienstherrn ab. Auf unseren Infoseiten zu den einzelnen Bundesländern findest du die aktuellen Bemessungssätze, Leistungen und Neuerungen kompakt zusammengefasst.
Die pauschale Beihilfe wird unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen angeboten. Sie ist vor allem für Beamte interessant, die gesetzlich versichert bleiben möchten. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Über alle Lebensphasen betrachtet bietet die klassische individuelle Beihilfe in Kombination mit einem Beihilfetarif meist das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis.
Weil die Beihilfe nur einen Teil deiner Kosten übernimmt, brauchst du für den Rest eine passende Krankenversicherung. Private Krankenversicherer bieten dafür spezielle Beihilfetarife an, deren Prozentsatz genau zu deinem Bemessungssatz passt. Ändert sich dein Bemessungssatz, etwa durch Kinder oder den Ruhestand, wird der Tarif angepasst.
Nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, erkennt die Beihilfe in voller Höhe an. Höchstbeträge bei Sehhilfen und Hilfsmitteln, Selbstbehalte beim Zahnersatz, Kostendämpfungspauschalen oder ausgeschlossene Wahlleistungen führen zu Eigenanteilen. Beihilfeergänzungstarife fangen solche Lücken gezielt ab.

Prüfe beim Einstieg in den Staatsdienst frühzeitig, welche Regeln für dich gelten. Viele Länder sehen Fristen vor, etwa für Wahlleistungen im Krankenhaus oder die pauschale Beihilfe. Wer früh in einen passenden Beihilfetarif wechselt, profitiert außerdem von einem jüngeren Eintrittsalter und vereinfachten Aufnahmebedingungen für Beamte.

Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil deiner Krankheitskosten, und die Regeln von Bund und Ländern enthalten viele Details, die auf den ersten Blick leicht übersehen werden. In den folgenden Antworten haben wir die häufigsten Fragen rund um die Beihilfe zusammengefasst.
Wenn du deine persönliche Situation klären möchtest, beraten wir dich gerne. Wir prüfen deinen Beihilfeanspruch und zeigen dir, welcher Beihilfetarif deine Lücken zuverlässig schließt.

Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!