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30.09.2026
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Das Land Brandenburg übernimmt einen festen Teil deiner Kosten für Arzt, Krankenhaus und Medikamente. Diesen Teil nennt man Beihilfesatz. Den Rest sicherst du über einen passenden Beihilfetarif deiner privaten Krankenversicherung ab. Für Landesbeamte bearbeitet in der Regel die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) die Anträge.
Die Grundregeln stehen in § 62 des Landesbeamtengesetzes. Dort ist festgelegt, dass in Brandenburg die Bundesbeihilfeverordnung gilt. Das Landesgesetz macht davon nur wenige Ausnahmen. So zahlt die Beihilfe in Brandenburg keinen Chefarzt und kein Zweibettzimmer, und für Ehepartner gilt eine eigene Einkommensgrenze.
Wichtige Eckdaten | Brandenburg |
| Grundlage | § 62 Landesbeamtengesetz und Bundesbeihilfeverordnung |
| Zuständige Stelle | Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) |
| Beihilfesatz für dich | 50 %, ab zwei Kindern 70 % |
| Eigenbehalte | 10 % je Medikament oder Hilfsmittel, mindestens 5 € und höchstens 10 € |
| Chefarzt und Zweibettzimmer | zahlt die Beihilfe in Brandenburg grundsätzlich nicht |
| Pauschale Beihilfe | seit 2020 auf Antrag möglich, danach nicht mehr änderbar |
| Frist für Anträge | drei Jahre ab Rechnungsdatum |
Stand der Informationen: Oktober 2026. Grundlage ist das Informationsblatt der ZBB mit Stand 1. Januar 2026.
Wie viel Beihilfe du bekommst, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Er wird für dich, deinen Ehepartner und jedes Kind einzeln festgelegt. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung.
Person | Beihilfesatz |
| Du selbst als aktiver Beamter | 50 % |
| Du selbst mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Du in Elternzeit | 70 % |
| Du im Ruhestand | 70 % |
| Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| Deine Kinder und Waisen | 80 % |
Den Satz von 70 % ab zwei Kindern bekommt nur der Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder erhält. Dein Ehepartner ist nur mitversichert, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Antrag nicht mehr als 20.000 Euro betragen haben. Diese Grenze legt Brandenburg im eigenen Landesbeamtengesetz fest.
Deine Kinder sind so lange dabei, wie sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Das ist in der Regel der Fall, solange Kindergeld gezahlt wird. Hat ein Kind seine Ausbildung wegen eines Freiwilligendienstes später beendet, verlängert sich das um bis zu zwölf Monate.
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, gilt eine Sonderregel. Die Beihilfe zahlt dann den Teil der Kosten, den die Krankenkasse nicht übernimmt. Zuschüsse zum Kassenbeitrag gibt es dabei nur mit der pauschalen Beihilfe.
Als aktiver Beamter bekommst du 50 Prozent.
Im Ruhestand, mit zwei oder mehr Kindern und für deinen Ehepartner sind es 70 Prozent.
Für deine Kinder zahlt die Beihilfe 80 Prozent.


Die Beihilfe in Brandenburg folgt den Regeln des Bundes. Sie zahlt nur Kosten, die medizinisch notwendig und in der Höhe angemessen sind. Für viele Leistungen gibt es feste Höchstbeträge.
Leistung | So ist es in Brandenburg |
| Arzt und Psychotherapeut | nach den Gebührenordnungen GOÄ und GOP, über dem Schwellenwert nur mit Begründung |
| Heilpraktiker | bis zu festen Höchstbeträgen, Psychotherapie beim Heilpraktiker nicht |
| Medikamente | verschreibungspflichtige Mittel bis zum Festbetrag |
| Physiotherapie und Massagen | bis zu festen Höchstbeträgen |
| Brillen | 110 € mit Einstärkengläsern, 260 € mit Mehrstärkengläsern |
| Perücken | bis 512 € |
| Fahrten mit dem Auto | 0,20 € je Kilometer, höchstens 130 € je Behandlung |
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente zahlt die Beihilfe nur für Kinder bis zwölf Jahre und in wenigen Ausnahmefällen. Bildschirmbrillen und Brillenversicherungen sind nicht beihilfefähig.
Für eine längere Psychotherapie muss die Beihilfestelle vorher zustimmen. Bis zu 24 Sitzungen einer Kurzzeittherapie kannst du ohne Gutachten beantragen.
Die normale Behandlung beim Zahnarzt zahlt die Beihilfe nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Einen Heil- und Kostenplan brauchst du dafür in der Regel nicht. Bei Zahnersatz, Implantaten und Kosten für Material und Labor gelten aber Grenzen.
Für den Teil, den die Beihilfe nicht anerkennt, springt nur deine private Krankenversicherung ein. Ein guter Tarif zahlt hier mehr, als die Beihilfe vorsieht.
Musst du ins Krankenhaus, zahlt die Beihilfe die allgemeinen Krankenhausleistungen. Das ist die normale Behandlung im Mehrbettzimmer. Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer sind in Brandenburg nicht beihilfefähig. Das schreibt § 62 des Landesbeamtengesetzes vor.
Im Krankenhaus | So ist es in Brandenburg |
| Allgemeine Krankenhausleistungen | werden von der Beihilfe übernommen |
| Chefarztbehandlung | wird von der Beihilfe nicht übernommen |
| Zweibettzimmer oder Einbettzimmer | wird von der Beihilfe nicht übernommen |
| Eigenbehalt | 10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr |
| Privatklinik | nur bis zu dem Betrag, den ein zugelassenes Krankenhaus kosten würde |
Eine Ausnahme gilt nur für Menschen, die schon am 1. Januar 1999 schwerbehindert waren, solange die Schwerbehinderung andauert. Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt werden und im Zweibettzimmer liegen, brauchst du dafür einen eigenen Baustein in deiner privaten Krankenversicherung.
In Brandenburg zieht die Beihilfe bei einigen Leistungen einen kleinen Eigenbehalt ab. Diesen Betrag zahlst du selbst.
Eigenbehalt | Höhe |
| Medikamente, Verbandmittel und Hilfsmittel | 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € |
| Fahrten | 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € |
| Krankenhaus | 10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr |
| Stationäre Reha | 10 € pro Tag |
Für Kinder unter 18 Jahren fallen außer bei Fahrten keine Eigenbehalte an. Auch bei Schwangerschaft und Vorsorgeuntersuchungen zahlst du nichts dazu.
Damit dich die Eigenbehalte nicht überfordern, gibt es eine Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2 % deiner Einnahmen im Jahr, bei chronisch Kranken bei 1 %. Wird sie überschritten, zieht die Beihilfe auf Antrag für dieses Jahr keine Eigenbehalte mehr ab. Den Antrag kannst du bis zum Ende des folgenden Jahres stellen.
Seit dem 1. Januar 2020 kannst du in Brandenburg statt der normalen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen. Dann zahlt das Land jeden Monat einen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich die Hälfte deines Beitrags für eine volle Krankenversicherung.
Vor allem für Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen, kann das interessant sein. Weil du nie mehr zurückwechseln kannst, solltest du dich vorher gut beraten lassen.
Wirst du pflegebedürftig, hilft dir die Beihilfe auch dabei. Wie viel sie anerkennt, hängt von deinem Pflegegrad ab. Brandenburg richtet sich dabei nach den Regeln des Bundes und den Beträgen der Pflegeversicherung.
Pflegegrad | Pflege durch Angehörige | Pflege durch Pflegedienst | Pflege im Heim |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Die Beträge gelten im Monat und werden zwischen Beihilfe und Pflegeversicherung aufgeteilt. Lebst du in einem Pflegeheim, kannst du für Unterkunft und Verpflegung zusätzliche Beihilfe bekommen, wenn dir sonst zu wenig Geld zum Leben bleibt.
Wirst du in einem Land der EU behandelt, zahlt die Beihilfe so, als wärst du in Deutschland behandelt worden. Außerhalb der EU erstattet sie bei Kosten über 1.000 Euro höchstens so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Das gilt nicht bei einem Notfall im nächstgelegenen Krankenhaus oder auf einer Dienstreise.


Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beihilfe in Brandenburg. Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, beraten wir dich gern persönlich.
Schau bei deiner privaten Krankenversicherung genau hin, ob sie zu den Regeln in Brandenburg passt. Typische Lücken sind Chefarzt und Zweibettzimmer, die die Beihilfe nicht zahlt, der Eigenbehalt im Krankenhaus, der Eigenanteil bei Zahnersatz und Implantaten sowie die Höchstbeträge bei Brillen. Mit einem Beihilfeergänzungstarif kannst du diese Lücken schließen.
Du willst wissen, wie die Beihilfe in einem anderen Bundesland geregelt ist, zum Beispiel weil du den Dienstherrn wechselst? Hier findest du alle Infoseiten, die es bereits gibt.

Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!