Von Google
09.10.2026
Timo Ulbricht hat mich umfassend und transparent zu einer PKV beraten. Alle Fragen wurden beantwortet. Klare Empfehlung!

Die Stadt Hamburg übernimmt einen festen Teil deiner Kosten für Arzt, Krankenhaus und Medikamente. Diesen Teil nennt man Beihilfesatz. Den Rest sicherst du über einen passenden Beihilfetarif deiner privaten Krankenversicherung ab. Deine Anträge bearbeitet das Zentrum für Personaldienste Hamburg (ZPD).
Die Grundregeln stehen in § 80 des Hamburgischen Beamtengesetzes. Die Einzelheiten regelt die Hamburgische Beihilfeverordnung, die zuletzt zum 1. Januar 2025 geändert wurde. Seitdem gibt es zum Beispiel Beihilfe für Präventionskurse, und der Mindestbetrag von 200 Euro für einen Antrag ist weggefallen.
Wichtige Eckdaten | Hamburg |
| Grundlage | § 80 Hamburgisches Beamtengesetz und Hamburgische Beihilfeverordnung |
| Zuständige Stelle | Zentrum für Personaldienste Hamburg (ZPD) |
| Beihilfesatz für dich | 50 %, ab zwei Kindern 70 % |
| Eigenanteile | 10 % je Medikament und je Fahrt, mindestens 5 € und höchstens 10 € |
| Belastungsgrenze | 2 % des Jahreseinkommens, höchstens 312 € im Jahr |
| Chefarzt und Zweibettzimmer | zahlt die Beihilfe in Hamburg nicht |
| Heilpraktiker | zahlt die Beihilfe in Hamburg nicht |
| Frist für Anträge | zwei Jahre |
Stand der Informationen: Oktober 2026. Grundlage ist die Hamburgische Beihilfeverordnung mit der Änderung vom 10. Dezember 2024.
Wie viel Beihilfe du bekommst, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Er wird für dich, deinen Ehepartner und jedes Kind einzeln festgelegt. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung.
Person | Beihilfesatz |
| Du selbst als aktiver Beamter | 50 % |
| Du selbst mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Du im Ruhestand | 70 % |
| Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| Deine Kinder und Waisen | 80 % |
Maßgeblich sind die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Kosten entstehen. Dein Ehepartner ist nur mitversichert, wenn seine Einkünfte im Jahr vor dem Antrag nicht mehr als 20.000 Euro betragen haben. Deine Kinder sind so lange dabei, wie sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Das ist in der Regel der Fall, solange Kindergeld gezahlt wird.
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, zahlt die Beihilfe den Teil der Kosten, den die Krankenkasse nicht übernimmt. Einen Zuschuss zum Kassenbeitrag gibt es nur mit der pauschalen Beihilfe.
Als aktiver Beamter bekommst du 50 Prozent.
Im Ruhestand, mit zwei oder mehr Kindern und für deinen Ehepartner sind es 70 Prozent.
Für deine Kinder zahlt die Beihilfe 80 Prozent.


Die Beihilfe in Hamburg zahlt nur Kosten, die medizinisch notwendig und in der Höhe angemessen sind. Für viele Leistungen gibt es feste Höchstbeträge.
Leistung | So ist es in Hamburg |
| Arzt und Psychotherapeut | nach den Gebührenordnungen der Ärzte und Psychotherapeuten |
| Heilpraktiker | nicht beihilfefähig |
| Medikamente | 10 % Eigenanteil je Mittel, mindestens 5 € und höchstens 10 € |
| Physiotherapie und Massagen | bis zu festen Höchstbeträgen |
| Brillen für Erwachsene | nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung |
| Fahrten | 10 % Eigenanteil je einfacher Fahrt, mindestens 5 € und höchstens 10 € |
| Präventionskurse | bis zu zwei Kurse im Jahr, je Kurs höchstens 80 € Beihilfe |
Für Kinder fällt der Eigenanteil bei Medikamenten weg. Auch bei Schwangerschaft und Entbindung zahlst du ihn nicht. Brillen sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beihilfefähig, für Erwachsene nur bei einer schweren Sehbeeinträchtigung. Für ein Brillenglas gilt dann ein fester Betrag von 134 Euro.
Die normale Behandlung beim Zahnarzt zahlt die Beihilfe nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Bei Zahnersatz, Implantaten und Laborkosten gelten aber Grenzen.
Für den Teil, den die Beihilfe nicht anerkennt, springt nur deine private Krankenversicherung ein. Ein guter Tarif zahlt hier mehr, als die Beihilfe vorsieht.
Musst du ins Krankenhaus, zahlt die Beihilfe die allgemeinen Krankenhausleistungen. Das ist die normale Behandlung im Mehrbettzimmer. Mehrkosten für Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer sind in Hamburg nicht beihilfefähig.
Im Krankenhaus | So ist es in Hamburg |
| Allgemeine Krankenhausleistungen | werden von der Beihilfe übernommen |
| Chefarztbehandlung | wird von der Beihilfe nicht übernommen |
| Zweibettzimmer oder Einbettzimmer | wird von der Beihilfe nicht übernommen |
| Eigenanteil pro Tag | gibt es in Hamburg nicht |
| Begleitperson | beihilfefähig, wenn sie aus medizinischen Gründen nötig ist |
Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt werden und im Zweibettzimmer liegen, brauchst du dafür einen eigenen Baustein in deiner privaten Krankenversicherung.
In Hamburg zieht die Beihilfe bei Medikamenten und Fahrten einen kleinen Eigenanteil ab. Diesen Betrag zahlst du selbst.
Eigenanteil | Höhe |
| Medikamente und Verbandmittel | 10 % je Mittel, mindestens 5 € und höchstens 10 € |
| Fahrten | 10 % je einfacher Fahrt, mindestens 5 € und höchstens 10 € |
| Krankenhaus | kein Eigenanteil pro Tag |
Damit dich die Eigenanteile nicht überfordern, gibt es eine Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2 % deines Jahreseinkommens, höchstens bei 312 Euro im Jahr für dich und deine Angehörigen zusammen. Wird sie überschritten, zieht die Beihilfe auf Antrag keine Eigenanteile mehr ab.
Bist du wegen einer Krankheit in Dauerbehandlung und wurde die Belastungsgrenze einmal festgestellt, entfallen die Abzüge auf Antrag, solange die Krankheit andauert.
Hamburg hat die pauschale Beihilfe im August 2018 als erstes Land eingeführt. Statt der normalen Beihilfe zahlt die Stadt dann jeden Monat einen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung. Er beträgt die Hälfte deines Beitrags.
Vor allem für Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen, kann das interessant sein. Weil du nie mehr zurückwechseln kannst, solltest du dich vorher gut beraten lassen.
Wirst du pflegebedürftig, hilft dir die Beihilfe auch dabei. Hamburg hat dafür eigene Regeln, die sich von den Beträgen der Pflegeversicherung unterscheiden. Bei der Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst richtet sich die Beihilfe nach den Kosten einer Berufspflegekraft.
Pflegegrad | Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst |
| Pflegegrad 2 | bis zu 20 % der Kosten einer Berufspflegekraft |
| Pflegegrad 3 | bis zu 40 % der Kosten einer Berufspflegekraft |
| Pflegegrad 4 | bis zu 60 % der Kosten einer Berufspflegekraft |
| Pflegegrad 5 | bis zu 100 % der Kosten einer Berufspflegekraft |
Pflegen dich Angehörige, gibt es eine Pauschale. Lebst du in einem Pflegeheim, zahlt die Beihilfe auch einen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn ein bestimmter Eigenanteil überschritten wird. Lass dich im Pflegefall am besten individuell beraten.
Wirst du außerhalb Deutschlands behandelt, zahlt die Beihilfe höchstens so viel, wie die Behandlung in Hamburg gekostet hätte. Das gilt nicht, wenn du auf einer Dienstreise erkrankst und die Behandlung nicht warten kann.


Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beihilfe in Hamburg. Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, beraten wir dich gern persönlich.
Schau bei deiner privaten Krankenversicherung genau hin, ob sie zu den Regeln in Hamburg passt. Typische Lücken sind Chefarzt und Zweibettzimmer, die die Beihilfe nicht zahlt, der Eigenanteil bei Zahnersatz und Laborkosten, Heilpraktiker und Brillen. Mit einem Beihilfeergänzungstarif kannst du diese Lücken schließen.
Du willst wissen, wie die Beihilfe in einem anderen Bundesland geregelt ist, zum Beispiel weil du den Dienstherrn wechselst? Hier findest du alle Infoseiten, die es bereits gibt.
Alle BundesländerBaden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburg

Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!