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27.10.2026
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen zur PKV. Dennis war im Gespräch sehr sympathisch und verständnisvoll und das, obwohl ich keine Versicherung abgeschlossen habe :)

Als Beamter in Schleswig-Holstein bist du im Krankheitsfall anders abgesichert als ein Angestellter. Statt eines Arbeitgeberanteils zur Krankenkasse erhältst du von deinem Dienstherrn Beihilfe nach § 80 des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein (LBG). Das Land trägt damit einen festen Prozentsatz deiner beihilfefähigen Krankheitskosten, als aktiver Beamter in der Regel 50 Prozent. Den verbleibenden Anteil sicherst du selbst ab, meist über einen beihilfekonformen Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Krankenversicherung für Beamte in Schleswig-Holstein besteht also aus zwei Bausteinen, der Fürsorge des Dienstherrn und deiner eigenen Vorsorge.
Wie die Beihilfe im Detail funktioniert, regelt die Beihilfeverordnung des Landes (BhVO). Drei Punkte prägen das System in Schleswig-Holstein besonders. Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer sowie Leistungen von Heilpraktikern sind unter anderem nicht beihilfefähig. Die Beihilfe wird jedes Jahr um einen Selbstbehalt gekürzt, der von deiner Besoldungsgruppe abhängt. Und einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe der Hälfte des Beitrags zahlt das Land nur in den Fällen, die § 80a LBG ausdrücklich nennt.
Polizeivollzugsbeamte und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr bilden eine Ausnahme. Für sie gilt nach den §§ 112 und 113 LBG die Heilfürsorge, bei der der Dienstherr die medizinische Versorgung während der aktiven Dienstzeit selbst übernimmt. Alle übrigen Beamten des Landes und der Kommunen erhalten Beihilfe, auch im Justizvollzug.
Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Laufbahn, deinem Status, deiner Familie und deinem Gesundheitszustand ab. Du stehst vor der Verbeamtung oder bist bereits im Dienst und hast Fragen zu unserem PKV-Vergleich, zur Beihilfe in Schleswig-Holstein oder zu einzelnen Tarifen? Wir von OPTINVEST Beamte beraten dich gern persönlich, telefonisch unter 0201 858 954 40, per E-Mail via info@optinvest.de, über WhatsApp oder im Live-Chat.
Beamte sind nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der GKV versicherungsfrei. Du kannst dich also privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Finanziell unterscheiden sich beide Wege jedoch erheblich, und genau hier lohnt der Blick auf die Regeln des Landes.
Mit Beihilfe und PKV versicherst du nur den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. Diese Restkostenversicherung kalkuliert der Versicherer nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang, nicht nach deinem Einkommen. In der freiwilligen GKV zahlst du dagegen einen einkommensabhängigen Beitrag. Einen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten gibt es für Beamte nicht. Ohne Zuschuss des Landes trägst du den GKV-Beitrag deshalb vollständig selbst.
Den Zuschuss zur GKV, häufig auch pauschale Beihilfe genannt, gewährt Schleswig-Holstein nach § 80a LBG auf Antrag in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Beitrags. Anspruch darauf haben nur die folgenden Gruppen.
Wer den Zuschuss erhält, bekommt nach § 6 Absatz 3 Nummer 5 BhVO keine Beihilfe mehr zu Krankheitskosten, sondern nur noch zu Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit. Leistungen Dritter zur Krankenversicherung werden angerechnet und einen Zuschuss zur Pflegeversicherung gibt es nicht. Für eine private Vollversicherung sieht § 80a LBG keinen eigenen Zuschuss vor. Wechselt jemand mit Zuschuss später aus der GKV in die PKV, zahlt das Land den Zuschuss höchstens in der bisherigen Höhe weiter.
| Personengruppe | Bemessungssatz der Beihilfe | Anteil für die PKV |
|---|---|---|
| Aktive Beamte | 50 Prozent | 50 Prozent |
| Aktive Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Versorgungsempfänger | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Ehe- und Lebenspartner | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Ehe- und Lebenspartner bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 90 Prozent | 10 Prozent |
| Kinder und Waisen | 80 Prozent | 20 Prozent |
| Kinder bei drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 90 Prozent | 10 Prozent |
Stand Oktober 2026. Für Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit gelten teils abweichende Sätze.
Den erhöhten Satz von 70 Prozent ab zwei Kindern erhält bei zwei beihilfeberechtigten Elternteilen nur derjenige, den beide bestimmen. Bei Pflegebedürftigkeit bleibt es für Ehe- und Lebenspartner bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent. Schließt ein Versicherer bestimmte Leiden trotz rechtzeitiger Versicherung individuell aus, erhöht sich der Bemessungssatz für diese Aufwendungen nach § 7 Absatz 3 BhVO um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent.
Für wen eignet sich welcher Weg? Wer keinen Anspruch auf den Zuschuss hat, zahlt in der GKV den vollen Beitrag allein. Für gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und PKV dann meist die wirtschaftlichere Lösung. Die GKV mit Zuschuss kann vor allem interessant sein, wenn Vorerkrankungen den Zugang zur PKV erschweren oder eine der Sonderregeln des § 80a LBG greift. Weil die Entscheidung über Jahrzehnte wirkt, lohnt es sich, beide Varianten vorher mit konkreten Zahlen durchzurechnen.
Ob du in Schleswig-Holstein eine eigene Krankenversicherung brauchst, entscheidet sich an einer Frage. Bekommst du Beihilfe oder Heilfürsorge? Bei der Beihilfe zahlst du Rechnungen zunächst selbst und lässt dir den beihilfefähigen Anteil erstatten. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung. Bei der Heilfürsorge rechnet der Dienstherr die Behandlung direkt ab, und eine Vollversicherung ist während der aktiven Dienstzeit nicht nötig.
Heilfürsorge erhalten in Schleswig-Holstein nur zwei Gruppen, die Polizeivollzugsbeamten nach § 112 LBG und die Beamten im Einsatzdienst der Feuerwehr nach § 113 LBG. Neben der Heilfürsorge wird keine Beihilfe gewährt. Alle anderen Beamten sind beihilfeberechtigt, beim Land ebenso wie bei Gemeinden, Kreisen und Ämtern. Für die wichtigsten Berufsgruppen sieht das so aus.

Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst, dem sogenannten Einsatzdienst, haben in Schleswig-Holstein Anspruch auf Heilfürsorge. § 113 Absatz 4 LBG erklärt dafür die Regeln der Polizei für entsprechend anwendbar. Die Heilfürsorge umfasst die ärztliche und zahnärztliche Versorgung, die Vorsorge sowie Heil- und Hilfsmittel und orientiert sich grundsätzlich an den Leistungen des SGB V. Zum Einsatzdienst kann auch der Rettungsdienst gehören. Feuerwehrbeamte ohne Einsatzdienst erhalten dagegen Beihilfe, sofern ihre Verwendung nicht dem Einsatzdienst gleichgestellt ist.
Auch mit Heilfürsorge bleiben zwei Bausteine wichtig. Eine private Pflegepflichtversicherung ist nach § 23 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Heilfürsorgeberechtigte vorgeschrieben. Außerdem endet die Heilfürsorge mit dem Ruhestand, der im Einsatzdienst in der Regel mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. Ab dann erhältst du als Versorgungsempfänger 70 Prozent Beihilfe und benötigst für die übrigen 30 Prozent eine private Krankenversicherung. Eine Anwartschaftsversicherung sichert dir diesen späteren Zugang ohne neue Gesundheitsprüfung.
Beamte im Justizvollzug, im Abschiebungshaftvollzug, in der Steuerverwaltung, an Hochschulen und in der allgemeinen Verwaltung sind in Schleswig-Holstein beihilfeberechtigt. Für den Straf- und Abschiebungshaftvollzug übernimmt § 114 LBG zwar die besondere Altersgrenze und die Regeln zur Dienstunfähigkeit der Polizei. Eine Heilfürsorge sieht das Gesetz für diese Laufbahnen aber nicht vor. Auch Richter des Landes erhalten Beihilfe.
Wechselst du den Dienstherrn, etwa vom Bund oder aus einem anderen Bundesland nach Schleswig-Holstein, ändern sich Beihilfesätze, Selbstbehalt und Leistungsgrenzen. Wir prüfen gern für dich, ob dein bisheriger PKV-Tarif noch zur Beihilfe in Schleswig-Holstein passt.


Verbeamtete Lehrkräfte in Schleswig-Holstein erhalten Beihilfe nach § 80 LBG. Der Bemessungssatz liegt bei 50 Prozent und steigt auf 70 Prozent, sobald zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind. In den Besoldungsgruppen A 12 bis A 15 beträgt der jährliche Selbstbehalt der Beihilfe 250 Euro, bei Teilzeit entsprechend weniger.
Bei der Wahl deines PKV-Tarifs als Lehrer solltest du auf drei Punkte achten. Erstens auf einen Baustein für Wahlleistungen im Krankenhaus, weil die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer nicht übernimmt. Zweitens auf einen Beihilfeergänzungstarif, der Differenzen zu den Höchstbeträgen der BhVO schließt, etwa bei Brillen, Hörgeräten oder den zahntechnischen Kosten von Zahnersatz, die nur zu 60 Prozent beihilfefähig sind. Drittens auf die Frage, ob dir Heilpraktikerleistungen wichtig sind, denn auch sie sind seit 2025 nicht mehr beihilfefähig. Angestellte Lehrkräfte ohne Verbeamtung erhalten keine Beihilfe und sind in der Regel gesetzlich versichert.
Polizeivollzugsbeamte haben nach § 112 LBG Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten. Der Anspruch besteht auch während der Elternzeit. Die Heilfürsorge gilt als Sachbezug und wird mit 1 Prozent des Grundgehalts oder des Anwärtergrundbetrags auf die Besoldung angerechnet. Ihr Umfang richtet sich grundsätzlich nach dem SGB V und damit nach dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Polizeibeamte ohne Vollzugsstatus, etwa in der Verwaltung, erhalten Beihilfe.
Eine Besonderheit ist das Wahlrecht nach § 112 Absatz 3 LBG. Neu eingestellte oder nach Schleswig-Holstein versetzte Polizeivollzugsbeamte können die Heilfürsorge innerhalb von sechs Monaten schriftlich ablehnen. Das Gleiche gilt innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung zum Beamten auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst. Ab dem Folgemonat erhältst du dann Beihilfe nach § 80 LBG und sicherst die übrigen 50 Prozent über einen PKV-Tarif ab. Ein Widerruf der Ablehnung ist ausgeschlossen.
Bleibst du in der Heilfürsorge, solltest du trotzdem vorsorgen. Die private Pflegepflichtversicherung ist auch für dich Pflicht. Spätestens mit dem Ruhestand, dessen Altersgrenze im Polizeivollzug bei 62 Jahren liegt, wechselst du in die Beihilfe mit 70 Prozent. Eine Anwartschaftsversicherung hält dir den Weg in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung offen. Ergänzungstarife zur Heilfürsorge, etwa für Zahnersatz oder Wahlleistungen im Krankenhaus, schließen Lücken zum Niveau einer privaten Krankenversicherung.

Erstens sind Wahlleistungen im Krankenhaus und Heilpraktikerleistungen nach § 6 Absatz 3 BhVO nicht beihilfefähig, du kannst sie nur über deine PKV absichern. Zweitens kürzt das Land die Beihilfe jedes Jahr um einen Selbstbehalt zwischen 160 und 710 Euro, abhängig von deiner Besoldungsgruppe, wobei Anwärter davon befreit sind. Drittens gibt es den Zuschuss zur GKV nur in den Fällen des § 80a LBG, ein freies Wahlrecht zwischen Beihilfe und Pauschale besteht nicht. Wer diese Regeln kennt, wählt seinen Tarif gezielter. Eine Beratung durch unsere Spezialisten für den öffentlichen Dienst hilft dir, deine Situation richtig einzuordnen.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf beginnt dein Anspruch auf Beihilfe, zum Beispiel als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst oder als Anwärter in der Verwaltung. Das Land trägt 50 Prozent deiner beihilfefähigen Aufwendungen. Einen Selbstbehalt gibt es für Anwärter nach § 16 Absatz 5 BhVO nicht. Für die übrigen 50 Prozent wählen viele Anwärter einen Anwärtertarif der PKV. Diese Tarife sind auf die Zeit mit Anwärterbezügen kalkuliert und gehen nach dem Vorbereitungsdienst in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Beamtentarif desselben Versicherers über.
Achte dabei auf eine Lücke beim Zahnersatz. Nach Anlage 2 Nummer 6 BhVO sind prothetische Leistungen, Inlays, Kronen, funktionsanalytische Leistungen und Implantate für Beamte auf Widerruf und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen nicht beihilfefähig. Ausnahmen gelten nach einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder wenn du zuvor mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt warst. Ein guter Anwärtertarif fängt diese Lücke auf.
Beamte auf Widerruf können nach § 80a Absatz 3 LBG alternativ einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres GKV-Beitrags beantragen. Nach dem Vorbereitungsdienst kommt ein Zuschuss nur noch unter den übrigen Voraussetzungen des § 80a LBG in Betracht. Wer dann in die PKV wechseln möchte, muss in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Rechtsreferendare werden in Schleswig-Holstein nach § 4 Absatz 3 LBG nicht im Beamtenverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe ausgebildet. Ihre Absicherung sollte deshalb individuell geprüft werden.
Mit unserem kostenlosen PKV-Vergleich siehst du schnell, welche beihilfekonformen Tarife zu deiner Situation in Schleswig-Holstein passen. Du gibst dafür nur wenige Daten ein, etwa dein Geburtsdatum, deinen Status als Anwärter, Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit, deinen Beihilfesatz und das gewünschte Leistungsniveau.
Als Ergebnis erhältst du von uns eine Übersicht über Tarife mehrerer Versicherer mit Beitrag und Leistungsumfang. Für Schleswig-Holstein zählen dabei vor allem ein Baustein für Chefarzt und Zweibettzimmer, ein Beihilfeergänzungstarif für die Differenzen zu den Höchstbeträgen der BhVO, eine Lösung für Heilpraktikerleistungen und ein Tarifselbstbehalt, der zum jährlichen Selbstbehalt der Beihilfe passt.
Rechtsgrundlage der Beihilfe sind § 80 LBG und die Beihilfeverordnung vom 15. November 2016, die zuletzt 2025 geändert wurde. Beihilfeberechtigt sind Beamte, entpflichtete Hochschullehrer, Versorgungsempfänger sowie Witwen, Witwer und Waisen, solange Bezüge gezahlt werden. Der Anspruch besteht unter anderem auch während der Elternzeit und bei einer Beurlaubung von Alleinerziehenden zur Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren.
Für Landesbeamte setzt das Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP) die Beihilfe fest. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Du bezahlst die Rechnung, reichst sie mit dem Antragsformular schriftlich oder in Textform ein und erhältst den beihilfefähigen Anteil per Bescheid erstattet. Als Belege genügen gut lesbare Kopien. Den Rest reichst du bei deiner PKV ein. Wichtig ist die Frist nach § 80 Absatz 2 LBG, denn Beihilfe gibt es nur, wenn du sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragst. Bei Aufwendungen über 2.600 Euro kannst du nach § 5 Absatz 7 BhVO eine Abschlagszahlung erhalten. Neben dem Postweg und der E-Mail bietet das DLZP auch eine Beihilfe-App an.
Beihilfefähig sind notwendige und der Höhe nach angemessene Aufwendungen. Ärztliche Gebühren gelten nach § 6 Absatz 1 BhVO ohne besondere Begründung bis zum Schwellenwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als angemessen, zahnärztliche bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Von der errechneten Beihilfe zieht das Land nach § 16 BhVO je Kalenderjahr einen Selbstbehalt ab. Maßgeblich ist deine Besoldungsgruppe am 1. Januar des jeweiligen Jahres.
| Stufe | Besoldungsgruppen | Selbstbehalt je Kalenderjahr |
|---|---|---|
| 1 | A 10 bis A 11 | 160 Euro |
| 2 | A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W 2, R 1 | 250 Euro |
| 3 | A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3 | 400 Euro |
| 4 | B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7 | 550 Euro |
| 5 | Höhere Besoldungsgruppen | 710 Euro |
Stand Oktober 2026, Grundlage § 16 Absatz 1 BhVO.
Bei Teilzeit sinkt der Selbstbehalt im Verhältnis zur Arbeitszeit, und er darf 1 Prozent des Grundgehalts nicht übersteigen. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind verringert er sich um 25 Euro, mindestens bleiben aber 50 Euro. Anwärter sind befreit. Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit, Vorsorgeleistungen und Kosten nach einer Schädigung durch Dritte unterliegen keinem Selbstbehalt. Für Besoldungsgruppen unterhalb von A 10 nennt § 16 BhVO keinen Betrag.
Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist in Schleswig-Holstein berücksichtigungsfähig, wenn sein Einkommen eine feste Grenze nicht übersteigt. Nach § 80 Absatz 6 LBG darf der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes im zweiten Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag höchstens 20.000 Euro betragen. Für einen Antrag im Jahr 2026 kommt es also auf die Einkünfte des Jahres 2024 an. Eine Ausnahme gilt, wenn dein Partner trotz rechtzeitiger Versicherung wegen eines individuellen Leistungsausschlusses keine Versicherungsleistungen erhält.
Liegt das Einkommen unter der Grenze, übernimmt die Beihilfe 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen deines Partners. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der Satz auf 90 Prozent. Dann muss der PKV-Tarif deines Partners nur noch 10 Prozent der Kosten abdecken. Übersteigt das Einkommen die Grenze, entfällt die Beihilfe für deinen Partner, und er muss sich vollständig selbst versichern, gesetzlich oder mit einem PKV-Volltarif. Ist dein Partner selbst Beamter, hat er einen eigenen Beihilfeanspruch und wird nicht bei dir berücksichtigt.
Weil die Grenze auf das Vorvorjahr abstellt, lohnt sich bei schwankendem Einkommen eine jährliche Prüfung. Verbindliche Auskünfte im Einzelfall gibt die für dich zuständige Beihilfestelle.


Deine Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie im Familienzuschlag nach § 44 des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein berücksichtigt werden. In der Praxis hängt das eng mit dem Anspruch auf Kindergeld zusammen. Der Bemessungssatz für Kinder beträgt 80 Prozent. Sind drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt er für alle Kinder auf 90 Prozent. Für die Restkosten von 20 oder 10 Prozent gibt es spezielle PKV-Kindertarife.
Mit dem zweiten Kind ändert sich die Beihilfe für die ganze Familie. Dein eigener Bemessungssatz steigt von 50 auf 70 Prozent, der deines berücksichtigungsfähigen Partners von 70 auf 90 Prozent. Diese Änderungen solltest du in euren PKV-Verträgen nachvollziehen, weil die Beiträge mit dem geringeren Restkostenanteil sinken. Außerdem verringert sich dein jährlicher Selbstbehalt für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 25 Euro.
Für Neugeborene sieht § 198 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Kindernachversicherung vor. Meldest du dein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend bei deinem Versicherer an, muss er es ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen, sofern der Schutz nicht höher ist als dein eigener. Der Versicherer darf dafür eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils von höchstens drei Monaten verlangen. Kieferorthopädische Behandlungen sind nach der BhVO beihilfefähig, wenn sie vor dem 18. Geburtstag beginnen, und für Brillenfassungen von Kindern sind bis zu 60 Euro beihilfefähig.
Melde dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei deiner PKV an, damit keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Ab dem zweiten Kind steigen dein Beihilfesatz auf 70 Prozent und der deines Partners auf 90 Prozent, sodass sich beide Tarife anpassen lassen. Fällt ein Kind später aus dem Familienzuschlag, sinken die Sätze wieder, und die Tarife müssen rechtzeitig aufgestockt werden. Prüfe außerdem jedes Jahr, ob dein Partner die Einkommensgrenze von 20.000 Euro einhält. Ein gemeinsamer Tarifvergleich für die ganze Familie zeigt, welche Kombination Leistungen und Beiträge langfristig im Gleichgewicht hält.
Die Krankenversicherung für Beamte in Schleswig-Holstein folgt klaren Regeln. Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst sind über die Heilfürsorge versorgt. Alle anderen Beamten erhalten Beihilfe mit jährlichem Selbstbehalt und ohne Erstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus oder Heilpraktiker. Einen Zuschuss zur GKV gibt es nur in den Fällen des § 80a LBG.
Mit unserem kostenlosen PKV-Vergleich findest du heraus, welche beihilfekonformen Tarife für dich infrage kommen. Gerade Entscheidungen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen, etwa beim Verzicht auf die Heilfürsorge oder auf ergänzende Beihilfen, sollten gut durchdacht sein. Unsere Versicherungsexperten rechnen alle Varianten gemeinsam mit dir durch. Wir von OPTINVEST Beamte haben bereits über 6000 Kunden beraten, kostenfrei und mit Zugang zu den Tarifen zahlreicher Versicherer.
Beihilfe, Heilfürsorge, Selbstbehalt und GKV-Zuschuss greifen in Schleswig-Holstein auf eigene Weise ineinander. Diese Fragen stellen uns Beamte und Anwärter aus dem Land besonders häufig.
Seit der Gründung von OPTINVEST im Jahr 2012 liegt der Fokus unseres Unternehmens auf der Beratung von Beamten in den Bereichen Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen. Unser Gründer Mirko Feller, der nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann selbst Berufsschullehramt studiert hat und einige Jahre als Lehrkraft tätig war, kennt die Herausforderungen und Bedürfnisse von Beamten aus erster Hand. Gemeinsam mit unserem erfahrenen Team bringen wir mehr als 50 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst mit und wissen genau, welche Versicherungs- und Finanzlösungen optimal zu deiner Laufbahn passen.
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