Schwangerschaft, Geburt und Kinderwunsch
Rund um Schwangerschaft und Geburt erstattet INTER BeMed Premium Hebammenleistungen sowie Geburtsvorbereitung, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik und Geburtshäuser zu den in der gesetzlichen Krankenversicherung verhandelten Vertragssätzen. Für eine Entbindung außerhalb des Krankenhauses, etwa zu Hause oder im Geburtshaus, zahlt die INTER eine Pauschale von 1.000 Euro je Geburt, unabhängig von der vereinbarten Tarifstufe. Nicht-invasive Pränataltests (NIPT) sind bei medizinischer Indikation bis 250 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr erstattungsfähig.
Auch die Kinderwunschbehandlung ist versichert. Insemination, In-vitro-Fertilisation (IVF), intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) und hormonelle Stimulation werden bei organisch bedingter Sterilität, hinreichender Erfolgsaussicht und wenn die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat erstattet. Die Behandlung muss bei Ehepaaren oder Paaren in eheähnlicher Lebensgemeinschaft und ausschließlich mit deren eigenen Ei- und Samenzellen erfolgen. Zusätzlich übernimmt der Tarif die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen bzw. Keimzellgewebe vor einer voraussichtlich keimzellschädigenden Behandlung für bis zu zehn Jahre, längstens bis zu den genannten Altersgrenzen.
Stationäre Leistungen
Im Krankenhaus erstattet INTER BeMed Premium die allgemeinen Krankenhausleistungen nach Krankenhausentgeltgesetz, DRG-System, PEPP und Bundespflegesatzverordnung, einschließlich der Leistungen von Belegärzten und Beleghebammen. Rechnet eine Privatklinik nicht nach diesen Vorschriften ab, sind die Kosten bis zum Zweifachen dessen erstattungsfähig, was eine vergleichbare Behandlung in einem Plankrankenhaus gekostet hätte. Dieselbe Grenze gilt für Krankenhausbehandlungen im Ausland.
Ebenfalls versichert sind Fahrten zum und vom Krankenhaus und Verlegungstransporte, vor- und nachstationäre Behandlung, die stationäre Anschlussrehabilitation, die Unterbringung einer Begleitperson für versicherte Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und die stationäre Hospizversorgung. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- und Zweibettzimmer sind im Premium-Tarif nicht enthalten. Dafür gibt es die Ergänzungen INTER BeMed Zweibett und Einbett.
Zahnärztliche Leistungen
Der zahnärztliche Bereich umfasst Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen), Zahnvorsorge (z. B. Fluoridierung und Fissurenversiegelung), die professionelle Zahnreinigung zweimal im Kalenderjahr (ohne Bleaching) und Kieferorthopädie. Beim Zahnersatz erstattet die INTER zahnärztliches Honorar sowie Material- und Laborkosten für Prothesen, Brücken, Kronen und Teilkronen, Inlays und Onlays, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie Implantate einschließlich knochenaufbauender Maßnahmen. Eine Zahnstaffel, also eine Begrenzung der Erstattung in den ersten Versicherungsjahren, gibt es nicht, ebenso wenig Wartezeiten. Bei voraussichtlichen Kosten ab 2.000 Euro empfiehlt die INTER, vorab einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Sie prüft ihn unverzüglich und sagt dir, mit welcher Leistung du rechnen kannst.
Kur, Reha und Entwöhnung
Für medizinisch notwendige Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen in Deutschland zahlt INTER BeMed Premium ein Kurtagegeld. Grundlage ist ein Tagessatz von 300 Euro (stationär), 225 Euro (teilstationär) bzw. 150 Euro (ambulant sowie Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur), von dem du deinen versicherten Prozentsatz erhältst. Bei einer ambulanten Kur gilt der ambulante, bei einer stationären oder teilstationären Kur der stationäre Prozentsatz. Beispiel mit INTER BeMed 45/30: Für eine ambulante Kur zahlt die INTER 45 Prozent von 150 Euro, also 67,50 Euro pro Tag, für eine stationäre Kur 30 Prozent von 300 Euro, also 90 Euro pro Tag. Die Maßnahme muss mindestens 14 Tage am Stück dauern, gezahlt wird für höchstens 42 Tage. Ein neuer Anspruch besteht frühestens 36 Monate nach dem Ende der letzten Maßnahme. Die Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt ist davon unabhängig gesondert versichert.
Nach vorheriger schriftlicher Leistungszusage übernimmt die INTER außerdem bis zu drei ambulante oder stationäre Entwöhnungsmaßnahmen während der Vertragslaufzeit (außer bei Nikotinsucht), soweit kein gesetzlicher Rehabilitationsträger zuständig ist. In einer Privatklinik sind dabei bis 250 Euro je Tag erstattungsfähig.
Leistungen im Ausland
Neben dem weltweiten Versicherungsschutz übernimmt die INTER den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport aus dem Ausland, etwa wenn die Behandlung vor Ort nicht nach deutschen Standards möglich ist oder ein Krankenhausaufenthalt von voraussichtlich mehr als 14 Tagen droht. Organisiert der medizinische Dienst im Auftrag der INTER den Rücktransport, werden die Kosten in voller Höhe erstattet, sonst bis 5.000 Euro aus dem europäischen und 10.000 Euro aus dem außereuropäischen Ausland. Versichert sind auch eine notwendige Begleitperson sowie Überführung oder Bestattung im Todesfall.
Elterngeld-Leistung
Gerade für junge Beamtenfamilien ist die Elterngeld-Leistung interessant. Beziehst du Elterngeld, zahlt die INTER dir für jeden Monat des Elterngeldbezugs eine Leistung in Höhe eines Monatsbeitrags von INTER BeMed Premium für bis zu sechs Monate. Maßgeblich ist der Premium-Beitrag zum Zeitpunkt der Geburt einschließlich gesetzlichem Zuschlag und eines eventuellen Risikozuschlags. Voraussetzung ist, dass du den Elterngeldbescheid vorlegst, zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens zwölf Monaten im Premium-Tarif versichert bist und seit Beginn der Elternzeit nicht in Zahlungsverzug geraten bist. Bekommst du nur wegen der aktuellen Einkommensgrenzen kein Elterngeld, wird die Leistung trotzdem gezahlt, wenn nach den Einkommensgrenzen für Geburten vor dem 01.04.2024 (250.000 Euro bzw. 300.000 Euro bei Paaren) ein Anspruch bestanden hätte.
Geregelt ist außerdem die Absicherung von Lebendorganspendern. Benötigst du als versicherte Person ein Organ von einem lebenden Spender, übernimmt die INTER im Rahmen deiner Tarifstufe auch die Kosten des Spenders. Das können unter anderem Voruntersuchungen, stationäre Behandlung, Nachbetreuung, angemessene Fahrtkosten und einen nachgewiesenen Verdienstausfall bis 500 Euro netto je Tag sein.
Selbstbeteiligung: 0 Euro oder 600 Euro anteilig
INTER BeMed Premium gibt es ohne Selbstbeteiligung oder als INTER BeMed Premium SB mit einer Selbstbeteiligung von 600 Euro, die sich auf deinen ambulanten Erstattungssatz reduziert. Beispielsweise beträgt die Selbstbeteiligung bei einem Erstattungssatz von 50 Prozent 300 Euro pro Person und Kalenderjahr. Sie gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen, Entwöhnungsmaßnahmen, digitale Gesundheitsanwendungen, Telemedizin und den Krankenrücktransport, nicht für stationäre Leistungen. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie die professionelle Zahnreinigung fallen nicht darunter, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Beginnt dein Vertrag im Laufe des Jahres, sinkt die Selbstbeteiligung im ersten Jahr um ein Zwölftel je fehlendem Monat. Für Anwärter, Referendare und Studierende ist eine Selbstbeteiligung nicht vorgesehen.