Beihilfe für Kinder von Beamten in Mecklenburg-Vorpommern
Wann Kinder beihilfeberechtigt sind und was die PKV übernimmt
Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie beim Familienzuschlag nach dem Besoldungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt werden. In der Praxis ist das der Fall, solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird, also bis zum 18. Geburtstag und in Ausbildung oder Studium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Verzögert sich die Ausbildung durch einen Freiwilligendienst, verlängert sich die Berücksichtigung um bis zu zwölf Monate.
Für berücksichtigungsfähige Kinder trägt die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die übrigen 20 Prozent deckt ein PKV-Kindertarif ab. Wird das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer eines Elternteils angemeldet, entfällt dafür die Gesundheitsprüfung. Mit dem zweiten Kind steigt zudem dein eigener Beihilfesatz von 50 auf 70 Prozent. Dein eigener PKV-Tarif kann dann auf 30 Prozent Restkosten umgestellt werden, was den Beitrag spürbar senkt.
Hast du die pauschale Beihilfe gewählt, gilt sie auch für deine Kinder. In der GKV sind sie dann beitragsfrei familienversichert, in einer privaten Vollversicherung bekommst du die Hälfte ihres Beitrags als pauschale Beihilfe. Voraussetzungen und Altersgrenzen für Angehörige können sich ändern, verlässliche Auskunft gibt die Beihilfestelle.