Beihilfesatz in Hessen
Wie viel Prozent deiner Kosten das Land übernimmt
In Hessen bekommt nicht jede Person einen eigenen Beihilfesatz. Der Satz richtet sich nach deiner Familie und gilt für dich, deinen Ehepartner und deine Kinder gleich. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung.
Deine Situation | Beihilfesatz |
| Alleinstehend | 50 % |
| Verheiratet | 55 % |
| Für jedes berücksichtigungsfähige Kind | 5 % mehr, höchstens 70 % |
| Als Anwärter, auch für deine Familie | 70 % |
| Im Ruhestand | 10 % mehr |
| Bei Behandlung im Krankenhaus | 15 % mehr, höchstens 85 % |
Bist du zum Beispiel verheiratet und hast zwei Kinder, bekommst du 65 % Beihilfe für die ganze Familie. Im Krankenhaus sind es dann 80 %.
Maßgeblich sind die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem du den Antrag stellst. Für die Kosten deines Ehepartners gibt es nur Beihilfe, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Antrag nicht höher waren als das Doppelte des steuerlichen Grundfreibetrags. Für Anträge im Jahr 2026 sind das 23.568 Euro. Ist dein Ehepartner selbst beihilfeberechtigt, steigt dein Satz durch ihn nicht. Deine Kinder sind so lange dabei, wie sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Das ist in der Regel der Fall, solange Kindergeld gezahlt wird.
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, bekommst du in Hessen eine Sachleistungsbeihilfe. Mehr dazu erfährst du weiter unten.