Beihilfesatz in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viel Prozent deiner Kosten das Land übernimmt
Wie viel Beihilfe du bekommst, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Er wird für dich, deinen Ehepartner und jedes Kind einzeln festgelegt. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung.
Person | Beihilfesatz |
| Du selbst als aktiver Beamter | 50 % |
| Du selbst mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Du in Elternzeit | 70 % |
| Du im Ruhestand | 70 % |
| Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| Deine Kinder und Waisen | 80 % |
Den Satz von 70 % ab zwei Kindern bekommt nur der Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder erhält. Für die Kosten deines Ehepartners gibt es Beihilfe, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Antrag nicht zu hoch waren. Die Grenze liegt nach den Regeln des Bundes bei 20.000 Euro und steigt jedes Jahr mit den Renten. Für Anträge im Jahr 2026 sind das 22.648 Euro.
Deine Kinder sind so lange dabei, wie sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Das ist in der Regel der Fall, solange Kindergeld gezahlt wird.
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, gilt eine Sonderregel. Die Beihilfe zahlt dann den Teil der Kosten, den die Krankenkasse nicht übernimmt. Zuschüsse zum Kassenbeitrag gibt es dabei nur mit der pauschalen Beihilfe.