Von Google
30.09.2026
Sehr freundliche und kompetente Beratung zur PKV. Kann ich nur empfehlen!

Das Land Berlin übernimmt einen festen Teil deiner Kosten für Arzt, Krankenhaus und Medikamente. Diesen Teil nennt man Beihilfe. Den Rest sicherst du über eine private Krankenversicherung mit einem passenden Beihilfetarif ab. Deine Anträge bearbeitet das Landesverwaltungsamt Berlin.
Die Regeln stehen im Landesbeamtengesetz und in der Landesbeihilfeverordnung. Die Verordnung wurde zuletzt zum 1. März 2026 geändert. Die neuen Höchstbeträge für Physiotherapie und ähnliche Behandlungen gelten sogar schon seit dem 1. Februar 2026.
Wichtige Eckdaten | Berlin |
| Grundlage | Landesbeamtengesetz und Landesbeihilfeverordnung, zuletzt geändert zum 1. März 2026 |
| Zuständige Stelle | Landesverwaltungsamt Berlin |
| Beihilfesatz für dich | 50 %, ab zwei Kindern 70 % |
| Jährlicher Abzug | keiner, aber 10 € pro Tag im Krankenhaus, höchstens 28 Tage im Jahr |
| Chefarzt und Zweibettzimmer | zahlt die Beihilfe in Berlin grundsätzlich nicht |
| Pauschale Beihilfe | auf Antrag möglich, danach nicht mehr änderbar |
| Frist für Anträge | drei Jahre ab Rechnungsdatum |
Stand der Informationen: Oktober 2026
Wie viel Beihilfe du bekommst, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Er wird für dich, deinen Ehepartner und jedes Kind einzeln festgelegt. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung.
Person | Beihilfesatz |
| Du selbst als aktiver Beamter | 50 % |
| Du selbst mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Du in Elternzeit | 70 % |
| Du im Ruhestand | 70 % |
| Dein Ehepartner | 70 % |
| Deine Kinder und Waisen | 80 % |
Hast du zwei oder mehr Kinder, für die du Kindergeld bekommst, erhältst du 70 Prozent statt 50 Prozent Beihilfe. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, bekommt nur einer von beiden die 70 Prozent. In der Elternzeit bekommst du 70 Prozent, egal wie viele Kinder du hast.
Dein Ehepartner bekommt Beihilfe, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr vor deinem Antrag nicht über der Einkommensgrenze lagen. Diese Grenze liegt seit dem 1. März 2026 bei 20.748 Euro und steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 21.628 Euro. Deine Kinder sind in der Beihilfe berücksichtigt, solange für sie Kindergeld gezahlt wird.
Als aktiver Beamter bekommst du 50 Prozent.
Im Ruhestand, mit zwei oder mehr Kindern und für deinen Ehepartner sind es 70 Prozent.
Für deine Kinder zahlt die Beihilfe 80 Prozent.


Die Beihilfe zahlt für Behandlungen, die medizinisch notwendig sind und angemessen abgerechnet werden. Für viele Leistungen gibt es aber Höchstbeträge oder feste Listen. Dort entstehen Lücken, die deine private Krankenversicherung schließen sollte.
Leistung | So ist es in Berlin |
| Arztbesuche | Erstattet wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte. Höhere Gebühren gibt es nur, wenn der Arzt sie begründet. |
| Heilpraktiker | Erstattet wird bis zu festen Höchstbeträgen der Landesbeihilfeverordnung. |
| Medikamente | Erstattet werden ärztlich verordnete Medikamente aus der Apotheke. Für manche Medikamente gibt es nur einen Festbetrag. Mittel gegen leichte Erkältungen zahlt die Beihilfe für Erwachsene in der Regel nicht, und Abnehmspritzen werden seit März 2026 nicht mehr erstattet. |
| Physiotherapie und Massagen | Erstattet wird bis zu festen Höchstbeträgen. Diese wurden zum 1. Februar 2026 angehoben. |
| Brillen | Für Brillengläser gibt es Höchstbeträge, die erste Brille muss ein Augenarzt verordnen. Das Brillengestell zahlt die Beihilfe nicht, nur bei einer Schulsportbrille gibt es bis zu 52 €. |
| Fahrtkosten | Erstattet werden ärztlich verordnete Fahrten, zum Beispiel ins Krankenhaus oder zu einer ambulanten Behandlung, in Höhe der günstigsten Verbindung. Rettungsfahrten werden auch ohne Verordnung erstattet. |
Die Zahnbehandlung wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet. Beim Zahnersatz gibt es in Berlin aber Grenzen:
Die normale Behandlung im Krankenhaus zahlt die Beihilfe. Für jeden Tag im Krankenhaus werden aber 10 Euro von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen, höchstens für 28 Tage im Jahr. Extras wie Chefarzt oder Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe in Berlin grundsätzlich nicht. Nur ein kleiner Personenkreis hat nach einer Übergangsregel aus dem Jahr 1998 noch Anspruch darauf. Möchtest du Chefarzt und Zweibettzimmer haben, brauchst du dafür einen privaten Zusatztarif.
Im Krankenhaus | So ist es in Berlin |
| Normale Krankenhausbehandlung | wird bezahlt, abzüglich 10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr |
| Chefarzt | wird grundsätzlich nicht bezahlt |
| Zweibettzimmer | wird grundsätzlich nicht bezahlt |
| Kinder unter 18 Jahren und Schwangere | kein Abzug von 10 € pro Tag |
In Berlin gibt es keinen festen jährlichen Abzug von der Beihilfe. Einen Eigenbehalt gibt es nur noch bei stationären Aufenthalten. Damit er nicht zu hoch wird, gibt es eine Obergrenze.
Eigenbehalt | Höhe |
| Krankenhaus und stationäre Reha | 10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr |
| Obergrenze pro Jahr | 2 % deiner jährlichen Einnahmen, bei chronisch Kranken 1 % |
Kinder unter 18 Jahren und Schwangere zahlen keinen Eigenbehalt. Hast du die Obergrenze überschritten, bekommst du den zu viel abgezogenen Betrag auf Antrag zurück. Diesen Antrag musst du bis zum Ende des folgenden Jahres stellen.
Statt der normalen Beihilfe kannst du in Berlin auch eine pauschale Beihilfe wählen. Das geht, wenn du freiwillig gesetzlich oder voll privat krankenversichert bist. Dann bekommst du die Hälfte deines Krankenversicherungsbeitrags als Zuschuss. Bist du privat versichert, gibt es höchstens die Hälfte des Beitrags im Basistarif. Den Antrag stellst du schriftlich beim Landesverwaltungsamt. Bei Pflege bekommst du weiterhin die normale Beihilfe.
Weil du dich nur einmal entscheiden kannst, solltest du beide Wege vorher durchrechnen lassen.
Wirst du pflegebedürftig, hilft dir die Beihilfe auch dabei. Wie viel sie anerkennt, hängt von deinem Pflegegrad ab. Berlin orientiert sich dabei an den Beträgen der Pflegeversicherung.
Pflegegrad | Pflege durch Angehörige | Pflege durch Pflegedienst | Pflege im Heim |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Lebst du in einem Pflegeheim, kannst du für Unterkunft und Verpflegung auf Antrag zusätzliche Beihilfe bekommen, wenn dir sonst zu wenig Geld zum Leben bleibt.
Wirst du in einem Land der EU behandelt, zahlt die Beihilfe so, als wärst du in Deutschland behandelt worden. Außerhalb der EU erstattet sie höchstens so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Kosten für Arzt und Zahnarzt bis 1.000 Euro pro Krankheitsfall und Notfälle im nächstgelegenen Krankenhaus werden aber auch dort ohne diesen Vergleich erstattet. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist trotzdem sehr zu empfehlen.


Die Beihilfe in Berlin hat viele Regeln, die man leicht übersieht. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen.
Du möchtest wissen, was das für dich bedeutet? Dann beraten wir dich gerne kostenlos und zeigen dir, welcher Tarif deine Lücken schließt.
Schau bei deiner privaten Krankenversicherung genau hin, ob sie zu den Regeln in Berlin passt. Typische Lücken sind Chefarzt und Zweibettzimmer, die die Beihilfe nicht zahlt, der Eigenbehalt im Krankenhaus, der hohe Eigenanteil beim Zahnersatz und das Brillengestell. Mit einem Beihilfeergänzungstarif kannst du diese Lücken schließen.
Du willst wissen, wie die Beihilfe in einem anderen Bundesland geregelt ist, zum Beispiel weil du den Dienstherrn wechselst? Hier findest du alle Infoseiten, die es bereits gibt.

Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!