Beihilfesatz in Niedersachsen
Wie viel Prozent deiner Kosten das Land übernimmt
Wie viel Beihilfe du bekommst, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Er wird für dich, deinen Ehepartner und jedes Kind einzeln festgelegt. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung.
Person | Beihilfesatz |
| Du selbst als aktiver Beamter | 50 % |
| Du selbst mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Du im Ruhestand | 70 % |
| Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| Deine Kinder und Waisen | 80 % |
Den Satz von 70 % ab zwei Kindern bekommt nur ein Elternteil, in der Regel der, der den Familienzuschlag für die Kinder erhält. Maßgeblich ist der Tag, an dem du behandelt wirst. In der Elternzeit bekommst du weiter Beihilfe, der Satz steigt dadurch aber nicht.
Für die Kosten deines Ehepartners gibt es Beihilfe, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Antrag nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben. Diese Grenze gilt seit Januar 2025 und ist ein fester Betrag. Deine Kinder sind so lange dabei, wie sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Das ist in der Regel der Fall, solange Kindergeld gezahlt wird.
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, zahlt die Beihilfe die Kosten, die deine Krankenkasse nicht übernimmt, in voller Höhe. Das gilt nicht, wenn du einen Zuschuss zu deinem Kassenbeitrag von mindestens 21 Euro im Monat bekommst.