• Versicherungsexperten für Beamte

  • Persönlich und digital für dich da

  • Große Auswahl an Versicherern

  • Top-Rezensionen auf Bewertungsportalen

Inhaltsverzeichnis

    OPTINVEST
    Erstklassig bewertet! ⓘ

    Beihilfe-Beratung in Niedersachsen: OPTINVEST Beamte erstklassig bewertet
    Beratung zur Beihilfe in Niedersachsen

    Wir beraten dich gerne zur Beihilfe

    Kostenlos Beratungstermin für Niedersachsen sichern

    Termin vereinbaren

    Beihilfe in Niedersachsen auf einen Blick

    So funktioniert die Beihilfe für Beamte in Niedersachsen

    Das Land Niedersachsen übernimmt einen festen Teil deiner Kosten für Arzt, Krankenhaus und Medikamente. Diesen Teil nennt man Beihilfesatz. Den Rest sicherst du über einen passenden Beihilfetarif deiner privaten Krankenversicherung ab. Deine Anträge bearbeitet das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung, kurz NLBV.

    Die Grundregeln stehen in § 80 des Niedersächsischen Beamtengesetzes. Die Einzelheiten regelt die Niedersächsische Beihilfeverordnung, die zuletzt im Juni 2023 geändert wurde. Seit Februar 2024 kannst du außerdem die pauschale Beihilfe nach § 80a wählen.

    Wichtige Eckdaten

    Niedersachsen

    Grundlage§ 80 Niedersächsisches Beamtengesetz und Niedersächsische Beihilfeverordnung
    Zuständige StelleNiedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV)
    Beihilfesatz für dich50 %, ab zwei Kindern 70 %
    Eigenbehalte10 % je Medikament oder Hilfsmittel, mindestens 5 € und höchstens 10 €
    Chefarzt und Zweibettzimmerzahlt die Beihilfe in Niedersachsen nicht
    Pauschale Beihilfeseit Februar 2024 auf Antrag möglich, danach nicht mehr änderbar
    Frist für Anträgeein Jahr ab Rechnungsdatum

    Stand der Informationen: Oktober 2026. Grundlage sind die §§ 80 und 80a des Niedersächsischen Beamtengesetzes, die Niedersächsische Beihilfeverordnung und die Informationsblätter des NLBV.

    Icon Beihilfesatz

    Beihilfesatz

    Beihilfesatz in Niedersachsen

    Wie viel Prozent deiner Kosten das Land übernimmt

    Wie viel Beihilfe du bekommst, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Er wird für dich, deinen Ehepartner und jedes Kind einzeln festgelegt. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung.

    Person

    Beihilfesatz

    Du selbst als aktiver Beamter50 %
    Du selbst mit zwei oder mehr Kindern70 %
    Du im Ruhestand70 %
    Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner70 %
    Deine Kinder und Waisen80 %

    Den Satz von 70 % ab zwei Kindern bekommt nur ein Elternteil, in der Regel der, der den Familienzuschlag für die Kinder erhält. Maßgeblich ist der Tag, an dem du behandelt wirst. In der Elternzeit bekommst du weiter Beihilfe, der Satz steigt dadurch aber nicht.

    Für die Kosten deines Ehepartners gibt es Beihilfe, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Antrag nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben. Diese Grenze gilt seit Januar 2025 und ist ein fester Betrag. Deine Kinder sind so lange dabei, wie sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Das ist in der Regel der Fall, solange Kindergeld gezahlt wird.

    Bist du freiwillig gesetzlich versichert, zahlt die Beihilfe die Kosten, die deine Krankenkasse nicht übernimmt, in voller Höhe. Das gilt nicht, wenn du einen Zuschuss zu deinem Kassenbeitrag von mindestens 21 Euro im Monat bekommst.

    Beihilfesätze in Niedersachsen

    Als aktiver Beamter bekommst du 50 Prozent.

    Im Ruhestand, mit zwei oder mehr Kindern und für deinen Ehepartner sind es 70 Prozent.

    Für deine Kinder zahlt die Beihilfe 80 Prozent.

    Beihilfesatz Niedersachsen berechnen: Frau mit Taschenrechner
    Leistungen der Beihilfe Niedersachsen: Röntgenbild
    Icon Leistungen

    Leistungen

    Leistungen der Beihilfe Niedersachsen

    Was die Beihilfe zahlt und wo sie Grenzen setzt

    Die Beihilfe in Niedersachsen zahlt nur Kosten, die medizinisch notwendig und in der Höhe angemessen sind. Für viele Leistungen gibt es feste Höchstbeträge.

    Leistung

    So ist es in Niedersachsen

    Arzt und Psychotherapeutnach den Gebührenordnungen GOÄ und GOP, über dem Schwellenwert nur mit Begründung
    Heilpraktikerbeihilfefähig für die Leistungen aus der Anlage zur Beihilfeverordnung
    Medikamente10 % Eigenbehalt je Mittel, mindestens 5 € und höchstens 10 €
    Brillengläserauch für Erwachsene, je Glas zum Beispiel 31 € für Einstärkengläser und 72 € für Mehrstärkengläser
    Brillengestellnicht beihilfefähig
    Fahrten mit dem Auto0,20 € je Kilometer
    Präventionskursebis zu zwei Kurse im Jahr, je Kurs höchstens 75 € Beihilfe

    Für Brillengläser gibt es Zuschläge, zum Beispiel für Gleitsichtgläser oder bei mehr als 6 Dioptrien. Eine neue Brille bei gleicher Sehstärke ist frühestens nach drei Jahren beihilfefähig. Für die erste Brille brauchst du eine Verordnung vom Augenarzt.

    Für eine längere Psychotherapie muss das NLBV vorher zustimmen. Bis zu 24 Sitzungen einer Kurzzeittherapie bekommst du nach Anerkennung ohne Gutachten.

    Zahnbehandlung und Zahnersatz

    Beim Zahnersatz zahlst du in Niedersachsen einen Teil selbst

    Die normale Behandlung beim Zahnarzt zahlt die Beihilfe nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Bei Zahnersatz, Implantaten und Kosten für Material und Labor gelten aber Grenzen.

    • Kosten für Material und Labor erkennt die Beihilfe nur zu 60 % an.
    • Implantate zahlt sie bis zu vier Stück je Kiefer, im zahnlosen Oberkiefer in bestimmten Fällen bis zu sechs.
    • Eine Zahnspange zahlt die Beihilfe, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt und vorher genehmigt wurde.
    • Als Anwärter im Vorbereitungsdienst bekommst du keine Beihilfe für Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate, außer nach einem Unfall in dieser Zeit oder wenn du vorher mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst warst.

    Für den Teil, den die Beihilfe nicht anerkennt, springt nur deine private Krankenversicherung ein. Ein guter Tarif zahlt hier mehr, als die Beihilfe vorsieht.

    Krankenhaus und Wahlleistungen

    Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe in Niedersachsen nicht

    Musst du ins Krankenhaus, zahlt die Beihilfe die allgemeinen Krankenhausleistungen. Das ist die normale Behandlung im Mehrbettzimmer. Wahlleistungen wie Chefarzt, Einbettzimmer und Zweibettzimmer sind in Niedersachsen ohne Ausnahme nicht beihilfefähig. Das regelt § 21 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung.

    Im Krankenhaus

    So ist es in Niedersachsen

    Allgemeine Krankenhausleistungenwerden von der Beihilfe übernommen
    Chefarztbehandlungwird von der Beihilfe nicht übernommen
    Zweibettzimmer oder Einbettzimmerwird von der Beihilfe nicht übernommen
    Eigenbehalt10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr
    Privatkliniknur bis zu dem Betrag, den ein zugelassenes Krankenhaus kosten würde

    Anders als in manchen anderen Ländern kannst du in Niedersachsen die Wahlleistungen auch nicht gegen einen monatlichen Beitrag dazukaufen. Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt werden und im Zweibettzimmer liegen, brauchst du dafür einen eigenen Baustein in deiner privaten Krankenversicherung.

    Icon Eigenbehalte

    Eigenbeteiligungen & Pflege

    Eigenbehalte und Belastungsgrenze

    Kleine Eigenanteile bei Medikamenten, Fahrten und im Krankenhaus

    In Niedersachsen zieht die Beihilfe bei einigen Leistungen einen kleinen Eigenbehalt ab. Diesen Betrag zahlst du selbst. Eine jährliche Kostendämpfungspauschale gibt es in Niedersachsen nicht.

    Eigenbehalt

    Höhe

    Medikamente, Verbandmittel und Hilfsmittel10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €
    Fahrten10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €
    Physiotherapie und andere Heilmittel10 % der Kosten und 10 € je Verordnung
    Krankenhaus10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr
    Stationäre Reha10 € pro Tag

    Für Kinder unter 18 Jahren fallen außer bei Fahrten keine Eigenbehalte an. Auch bei Schwangerschaft und Entbindung sowie bei Vorsorgeuntersuchungen zahlst du nichts dazu.

    Damit dich die Eigenbehalte nicht überfordern, gibt es eine Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2 % deiner Einkünfte im Jahr, bei chronisch Kranken bei 1 %. Wird sie überschritten, zieht die Beihilfe auf Antrag für dieses Jahr keine Eigenbehalte mehr ab. Den Antrag kannst du bis zum Ende des folgenden Jahres stellen.

    Pauschale Beihilfe in Niedersachsen

    Ein fester Zuschuss statt der normalen Beihilfe

    Seit dem 1. Februar 2024 kannst du in Niedersachsen statt der normalen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen. Geregelt ist das in § 80a des Niedersächsischen Beamtengesetzes. Das Land zahlt dir dann jeden Monat einen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung. Er beträgt die Hälfte deines Beitrags.

    • Die pauschale Beihilfe gibt es, wenn du freiwillig gesetzlich oder vollständig privat krankenversichert bist.
    • In der privaten Krankenversicherung ist der Zuschuss höchstens so hoch wie die Hälfte des Basistarifs.
    • Den Antrag musst du innerhalb eines Jahres stellen, nachdem du beihilfeberechtigt geworden bist, zum Beispiel nach deiner Einstellung.
    • Deine Entscheidung gilt für immer, auch im Ruhestand und für deine Angehörigen.
    • Für Pflegekosten bekommst du weiterhin die normale Beihilfe.

    Vor allem für Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen, kann das interessant sein. Weil du nie mehr zurückwechseln kannst und der Zuschuss im Ruhestand nicht steigt, solltest du dich vorher gut beraten lassen.

    Pflege und Behandlungen im Ausland

    Was die Beihilfe bei Pflege und im Ausland zahlt

    Wirst du pflegebedürftig, hilft dir die Beihilfe auch dabei. Wie viel sie anerkennt, hängt von deinem Pflegegrad ab. Bei der Pflege zu Hause richtet sich Niedersachsen nach den Beträgen der Pflegeversicherung.

    Pflegegrad

    Pflege durch Angehörige

    Pflege durch Pflegedienst

    Pflegegrad 2347 €796 €
    Pflegegrad 3599 €1.497 €
    Pflegegrad 4800 €1.859 €
    Pflegegrad 5990 €2.299 €

    Die Beträge gelten im Monat und werden zwischen Beihilfe und Pflegeversicherung aufgeteilt. Lebst du in einem Pflegeheim, erkennt die Beihilfe die Pflegekosten bis zu den vereinbarten Pflegesätzen an. Für Unterkunft und Verpflegung zahlt sie den Teil, der über einem Eigenanteil liegt, in voller Höhe. Der Eigenanteil hängt von deinem Einkommen und deiner Familie ab.

    Wirst du in einem Land der EU behandelt, erkennt die Beihilfe die dort üblichen Kosten an. Außerhalb der EU zahlt sie höchstens so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Arzt- und Zahnarztkosten bis 1.000 Euro je Krankheitsfall werden dort aber ohne Vergleich anerkannt. Den Rücktransport nach einer Erkrankung im Urlaub zahlt die Beihilfe nicht.

    Eigenbehalte in der Beihilfe Niedersachsen: Frau mit Rechenschieber
    Beihilfetarife für Beamte in Niedersachsen

    Beihilfe und private Krankenversicherung abstimmen

    Jetzt kostenlos zu Beihilfetarifen in Niedersachsen beraten lassen

    Termin vereinbaren
    Hinweise zu Kundenbewertungen: Die auf unserer Homepage dargestellten Rezensionen zu unserem Unternehmen und unseren Dienstleistungen stammen von Drittanbieterportalen (Google). Neue Bewertungen, die auf derartigen Portalen zu unserem Unternehmen bzw. zu unseren Dienstleistungen eingestellt werden, gleichen wir – sobald wir von ihnen Kenntnis erlangen – unverzüglich mit uns bekannten Kundenkontakten bzw. Geschäftsvorgängen ab. Sollten wir dabei den begründeten Eindruck gewinnen, dass Bewertungen mit hinreichender Sicherheit nicht von echten Kunden bzw. Interessenten unseres Unternehmens abgegeben wurden bzw. Angaben gemacht wurden, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, informieren wir im Regelfall den Betreiber des betreffenden Portals über unsere Feststellung und bitten diesen um entsprechende Prüfung der Authentizität bzw. um Löschung der betreffenden Rezension. Da die auf unserer Homepage veröffentlichten Kundenbewertungen zu unserem Unternehmen bzw. zu unseren Dienstleistungen ausschließlich von Drittanbieterportalen stammen, haben wir keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt bzw. auf die Löschung dieser Rezensionen. Ebenso wenig nehmen wir durch unsere Bitte um Überprüfung ggf. nicht authentischer Bewertungen durch die betreffenden Portalbetreiber gezielt Einfluss in Abhängigkeit davon, ob es sich um positive bzw. um negative Rezensionen handelt. Auf unserer Homepage veröffentlichen wir auf dieser Grundlage neben den aktuellsten Einzelrezensionen von bestimmten Drittanbieterportalen zu unserem Unternehmen bzw. unseren Dienstleistungen auch kumulierte Bewertungen von bestimmten Drittanbieterportalen.

    Feedback unserer Kunden zu unserer Beratung

    Das sagen unsere Kunden über OPTINVEST

    Von Google

    12.10.2026

    Magda

    Ich bin super zufrieden mit der Beratung, sehr freundlich, kompetent und ehrlich. Timo Ulbricht auf alles ausführlich eingegangen und alles verständlich erklärt, vor allem als junge Person, die sich da nicht gut auskennt. Ich hatte auch nie das Gefühl mir wird was aufgeschwatzt! Ich kann Optinvest und den Timo definitiv weiterempfehlen!

    Von Google

    12.10.2026

    Alina Ogioiu

    Die Beratung durch Timo Ulbricht war wirklich super. Timo hat sich außergewöhnlich viel Zeit für mich genommen und mich ausführlich beraten. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!

    Von Google

    09.10.2026

    Nicholas Mackes

    Timo Ulbricht hat mich umfassend und transparent zu einer PKV beraten. Alle Fragen wurden beantwortet. Klare Empfehlung!

    Von Google

    07.10.2026

    Sophia Grüter

    Ich kann Optinvest und insbesondere Kathrin wirklich von Herzen weiterempfehlen. Ich hatte das große Glück, von ihr betreut zu werden, und bin unglaublich dankbar für die gesamte Begleitung.🙏♥️ Mein Fall war definitiv nicht ganz unkompliziert und der Weg zu meiner privaten Krankenversicherung hat einiges an Geduld, Rückfragen und auch Nerven gekostet. Umso mehr hat mich beeindruckt, wie engagiert Kathrin mich während des gesamten Prozesses begleitet hat. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, mit meinen Fragen, Sorgen oder Zweifeln allein zu sein. Wann immer etwas unklar war, wurde sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären und mir wieder Sicherheit und ein gutes Gefühl zu geben. Besonders hervorheben möchte ich, dass ich nie das Gefühl hatte, dass es einfach nur darum geht, irgendeine Versicherung zu vermitteln. Stattdessen wurde wirklich geschaut, welche private Krankenversicherung zu mir, meiner persönlichen Situation und meinen Bedürfnissen passt. Es wurde sich unglaublich viel Mühe gegeben und wirklich alles in Bewegung gesetzt, was möglich war. Das Ergebnis spricht für sich: Ich habe eine private Krankenversicherung gefunden, mit der ich mich rundum wohlfühle und die wirklich genau auf mich zugeschnitten ist. Nach dem ganzen Weg dorthin bin ich mit meiner Entscheidung umso glücklicher. Meine Dienstunfähigkeitsversicherung werde ich hier auch noch abschließen. Man merkt einfach, dass hier nicht nur vermittelt wird, sondern dass einem auch das Gefühl gegeben wird, gut aufgehoben und abgesichert zu sein. Gerade bei einem so wichtigen Thema wie der Krankenversicherung ist das für mich unglaublich viel wert. Ich bin wirklich froh und dankbar, mich für Optinvest entschieden zu haben. Danke für die Geduld, das Engagement, die Erreichbarkeit und dafür, dass ihr auch bei einem schwierigeren Fall nicht lockergelassen habt. Ich würde mich jederzeit wieder für euch entscheiden. ❤️🫂🫶

    Von Google

    30.09.2026

    Yannik Fleischer

    Sehr freundliche und kompetente Beratung zur PKV. Kann ich nur empfehlen!

    Von Google

    29.09.2026

    Eric Hecken

    Ich wurde von Sebastian Koch beraten und Sebastian hat sich (kostenlos!) unglaublich viel Zeit für mich genommen. Er ist nett und ich hatte nie das Gefühl "belabert" zu werden. Er verglich für mich viele PKV´s und ist dabei stets auf meine Wünsche eingegangen. Klare Empfehlung für dieses Unternehmen, es gibt keine Falle! Liebe Grüße ans Team Eric Hecken

    Von Google

    28.09.2026

    Steffen M.

    Sehr gute Beratung bei Optinvest durch Sebastian. Kompetent, verständlich und ohne jeden Druck. Ich habe mich rundum gut aufgehoben gefühlt. Uneingeschränkt empfehlenswert!

    Von Google

    23.09.2026

    Dr. Carlos Marcial Acuña Acuña

    Tolle Beratung

    Von Google

    22.09.2026

    renata rametta

    Ich bin mit der Unterstützung von Optinvest, insbesondere von Sebastian Koch, sehr zufrieden. Er hat mir geholfen, eine private Krankenversicherung zu finden, die optimal zu meinen Bedürfnissen passt. Er ist sehr aufmerksam, engagiert, professionell und darüber hinaus sehr freundlich. Absolut empfehlenswert.

    Von Google

    21.09.2026

    JG

    Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Alle meine Fragen wurden kompetent beantwortet und auf meine Anliegen wurde immer schnell und zuverlässig reagiert. Eine rundum angenehme und professionelle Beratung!
    Sehr gut bewertet | OPTINVEST Beamte

    Noch Fragen zur Beihilfe in Niedersachsen?

    Antworten, die dir bei der Entscheidung helfen

    Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beihilfe in Niedersachsen. Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, beraten wir dich gern persönlich.

    Wie hoch ist der Beihilfesatz in Niedersachsen?

    Als aktiver Beamter bekommst du 50 % Beihilfe. Mit zwei oder mehr Kindern im Familienzuschlag und im Ruhestand sind es 70 %. Für deinen Ehepartner gelten ebenfalls 70 % und für deine Kinder 80 %.

    Welche Beihilfevorschriften gelten in Niedersachsen?

    Niedersachsen hat eigene Regeln. Die Grundlagen stehen in § 80 des Niedersächsischen Beamtengesetzes, die Einzelheiten in der Niedersächsischen Beihilfeverordnung. Die pauschale Beihilfe ist in § 80a des Beamtengesetzes geregelt. Zuständig für deine Anträge ist das NLBV.

    Zahlt die Beihilfe in Niedersachsen Chefarzt und Zweibettzimmer?

    Nein. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und Zweibettzimmer sind in Niedersachsen ohne Ausnahme nicht beihilfefähig. Du kannst sie auch nicht gegen einen Beitrag dazukaufen. Wer diese Leistungen möchte, braucht einen eigenen Baustein in der privaten Krankenversicherung.

    Wann bekommt mein Ehepartner in Niedersachsen Beihilfe?

    Für die Kosten deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gibt es Beihilfe, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Antrag nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben. Dann übernimmt die Beihilfe 70 % seiner Kosten.

    Welche Eigenbehalte gibt es in Niedersachsen?

    Bei Medikamenten, Verbandmitteln, Hilfsmitteln und Fahrten werden 10 % der Kosten abgezogen, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Im Krankenhaus zahlst du 10 Euro pro Tag selbst, höchstens für 28 Tage im Jahr. Eine jährliche Kostendämpfungspauschale gibt es nicht.

    Was ist die pauschale Beihilfe in Niedersachsen?

    Seit Februar 2024 kannst du statt der normalen Beihilfe einen monatlichen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung wählen. Er beträgt die Hälfte deines Beitrags, in der privaten Krankenversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Den Antrag stellst du innerhalb eines Jahres nach Beginn deiner Beihilfeberechtigung, die Entscheidung gilt für immer.

    Wie lange habe ich in Niedersachsen Zeit für meinen Beihilfeantrag?

    Du musst die Beihilfe innerhalb eines Jahres beantragen. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Ein Antrag lohnt sich, wenn die Summe deiner Rechnungen mehr als 100 Euro beträgt. Droht die Frist abzulaufen, kannst du auch kleinere Beträge einreichen.

    Was zahlt die Beihilfe in Niedersachsen beim Zahnersatz?

    Kosten für Material und Labor erkennt die Beihilfe nur zu 60 % an. Implantate zahlt sie bis zu vier Stück je Kiefer. Als Anwärter im Vorbereitungsdienst bekommst du für Zahnersatz, Kronen und Implantate keine Beihilfe, außer nach einem Unfall in dieser Zeit oder nach drei Jahren im öffentlichen Dienst.

    OPTINVEST-Empfehlung

    Schau bei deiner privaten Krankenversicherung genau hin, ob sie zu den Regeln in Niedersachsen passt. Typische Lücken sind Chefarzt und Zweibettzimmer, die die Beihilfe nicht zahlt, der Eigenanteil bei Material und Labor beim Zahnersatz sowie Brillengestelle und die Höchstbeträge bei Brillengläsern. Mit einem Beihilfeergänzungstarif kannst du diese Lücken schließen.

    Beihilfe in weiteren Bundesländern

    Hier findest du die Regeln für andere Länder

    Du willst wissen, wie die Beihilfe in einem anderen Bundesland geregelt ist, zum Beispiel weil du den Dienstherrn wechselst? Hier findest du alle Infoseiten, die es bereits gibt.

    Alle BundesländerBaden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsen

    Newsletter

    Schade, dass du gehen möchtest. Hast du nicht gefunden, was du suchst?

    Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!

    Termin vereinbaren