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30.09.2026
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Die Beihilfe ist Teil der Fürsorgepflicht deines Dienstherrn. Das Land Baden-Württemberg erstattet einen festen Prozentsatz deiner beihilfefähigen Aufwendungen, den sogenannten Bemessungssatz. Den verbleibenden Anteil sicherst du über eine private Krankenversicherung mit einem passenden Beihilfetarif ab. Zuständig für die Bearbeitung deiner Anträge ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV).
Rechtsgrundlage ist die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO). Sie wurde zum 1. Januar 2026 vollständig neu gefasst und führt die bisherigen 20 Paragrafen, 12 Buchstabenparagrafen und die frühere Verwaltungsvorschrift in einer Verordnung mit 67 Paragrafen und zwei Anlagen zusammen. Die neuen Regeln gelten grundsätzlich für alle Behandlungen ab dem 1. Januar 2026.
Eckdaten | Baden-Württemberg |
| Rechtsgrundlage | Beihilfeverordnung (BVO), Neufassung ab 01.01.2026 |
| Beihilfestelle | Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) |
| Bemessungssatz aktiv | 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % |
| Kostendämpfungspauschale | 100 bis 480 € pro Jahr ab Besoldungsgruppe A 8 |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | gegen Einbehalt von 22 € im Monat |
| Pauschale Beihilfe | auf Antrag innerhalb von fünf Monaten, Entscheidung unwiderruflich |
Stand der Informationen: Oktober 2026
Wie hoch deine Beihilfe ausfällt, hängt von deinem persönlichen Beihilfesatz ab, im Beihilferecht Bemessungssatz genannt. Er gilt personenbezogen, also für dich, deinen Ehepartner und deine Kinder jeweils getrennt. Den Rest deckst du über deine private Krankenversicherung ab.
Person | Bemessungssatz |
| Beihilfeberechtigte | 50 % |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Hast du zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, steigt dein Beihilfesatz auf 70 Prozent. Waren drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, bleibt es auch nach deren Wegfall dauerhaft bei 70 Prozent. Für deinen Ehepartner gibt es keine Beihilfe, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte in beiden Kalenderjahren vor der Antragstellung jeweils über 20.000 Euro lag. Dabei zählen auch Kapitalerträge und ausländische Einkünfte mit. Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Eine Besonderheit in Baden-Württemberg: Sie bleiben bis zum Ende des Kalenderjahres berücksichtigungsfähig, in dem dieser Anspruch endet.
Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst erhalten 50 Prozent Beihilfe.
Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 Prozent.
Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten 80 Prozent Beihilfe.


Beihilfefähig sind Aufwendungen, die medizinisch notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Für viele Leistungsbereiche legt die Beihilfeverordnung allerdings Höchstbeträge, Selbstbehalte oder abschließende Kataloge fest. Genau dort entstehen Lücken, die deine private Krankenversicherung schließen sollte.
Leistung | Regelung in Baden-Württemberg |
| Ärztliche Behandlung | nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), oberhalb des Schwellenwerts nur mit schriftlicher Begründung |
| Heilpraktiker | nur Leistungen aus Anlage 1 der BVO, jeweils bis zum dort festgelegten Höchstbetrag (neu seit 2026) |
| Arzneimittel | apothekenpflichtige Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel sind nicht mehr beihilfefähig (neu seit 2026) |
| Hilfsmittel | nach dem Hilfsmittelverzeichnis in Anlage 2 der BVO |
| Sehhilfen | Brillenfassung bis 20,50 €, Gläser und Kontaktlinsen bis zu Höchstbeträgen je nach Sehstärke |
| Fahrtkosten | nur für festgelegte Fahrten, etwa zur stationären Behandlung, höchstens 120 € je einfache Fahrt; unter anderem bei stationären Behandlungen und ambulanten Operationen 9 € Selbstbehalt je Fahrt, mit Taxi 20 € (neu seit 2026) |
| Behandlung durch nahe Angehörige | grundsätzlich beihilfefähig (neu seit 2026) |
Im Zahnbereich bringt die neue Beihilfeverordnung die größten Veränderungen. Zahnärztliche Leistungen sind weiterhin nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig. Neu geregelt sind die Eigenanteile:
Für Implantatbehandlungen, die vor dem 1. Januar 2026 begonnen wurden, gilt eine Übergangsregel: Das alte Recht bleibt anwendbar, wenn es für dich günstiger ist und die Kosten vor dem 1. Januar 2027 entstehen.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind immer beihilfefähig. Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder das Zweibettzimmer erstattet das Land Baden-Württemberg dagegen nur, wenn du dich aktiv dafür entscheidest und monatlich 22 Euro von deinen Bezügen einbehalten werden. Die Erklärung ist an eine Frist von fünf Monaten gebunden. Wer diese Option nicht wählt, kann Wahlleistungen über einen privaten Ergänzungstarif absichern.
Stationäre Leistung | Beihilfe Baden-Württemberg |
| Allgemeine Krankenhausleistungen | beihilfefähig |
| Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer | nur bei Einbehalt von 22 € monatlich |
| Begleitperson | ärztliche Bescheinigung genügt, bei Kindern unter 12 Jahren entbehrlich (neu seit 2026) |
| Stationäre Reha und Suchtbehandlung | Pauschale 250 € pro Tag, teilpauschaliert 175 € pro Tag (neu seit 2026) |
Baden-Württemberg kürzt die Beihilfe einmal pro Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale. Ihre Höhe richtet sich nach deiner Besoldungsgruppe. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die frühere Regelung im März 2024 beanstandet hatte, hat das Land die Pauschale im Landesbeamtengesetz neu verankert. Beamte der Besoldungsgruppen A 1 bis A 7 sind von der Pauschale befreit. Nicht gekürzt werden unter anderem Pflegeleistungen sowie Geburts- und Todesfallpauschalen.
Besoldungsgruppe | Aktive | Versorgungsempfänger |
| A 8 bis A 9 | 100 € | 85 € |
| A 10 bis A 11 | 115 € | 105 € |
| A 12, C 1 bis C 3 | 150 € | 125 € |
| A 13 bis A 14, R 1, W 1, H 1 bis H 2 | 180 € | 140 € |
| A 15 bis A 16, R 2, C 4, W 2, H 3 | 225 € | 175 € |
| B 1 bis B 2, W 3, H 4 | 275 € | 210 € |
| B 3 bis B 5, R 3 bis R 5, H 5 | 340 € | 240 € |
| B 6 bis B 8, R 6 bis R 8 | 400 € | 300 € |
| Höhere Besoldungsgruppen | 480 € | 330 € |
Statt der klassischen individuellen Beihilfe kannst du in Baden-Württemberg auf Antrag eine pauschale Beihilfe wählen. Das Land zahlt dir dann einen Zuschuss zu deinem Krankenversicherungsbeitrag, ähnlich dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten. Den Zuschuss erhältst du, wenn du freiwillig gesetzlich oder in einer privaten Krankheitskostenvollversicherung versichert bist. Den Antrag musst du innerhalb von fünf Monaten nach Entstehen deines Beihilfeanspruchs stellen. Beihilfe zu Pflege- und Todesfällen bleibt daneben bestehen.
Weil die Wahl nicht rückgängig gemacht werden kann, solltest du beide Varianten vorher durchrechnen lassen.
Auch bei Pflegebedürftigkeit beteiligt sich das Land über die Beihilfe an deinen Kosten. Die monatlichen Höchstbeträge richten sich nach dem Pflegegrad. Bei stationärer Pflege in zugelassenen Einrichtungen gibt es keine feste Höchstgrenze, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig.
Pflegegrad | Pflege durch Angehörige | Pflege durch Pflegekraft |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Für ambulante Behandlungen und für Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz ist in der Regel kein Kostenvergleich mit Deutschland nötig. Außerhalb dieser Staaten erstattet die Beihilfe grundsätzlich höchstens die Kosten, die in Deutschland entstanden wären. Ein Rücktransport wegen einer Erkrankung auf einer privaten Reise ist nie beihilfefähig, deshalb ist eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.


Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil deiner Krankheitskosten, und die Regeln in Baden-Württemberg enthalten viele Details, die auf den ersten Blick leicht übersehen werden. In den folgenden Antworten haben wir die häufigsten Fragen zur Beihilfe in Baden-Württemberg zusammengefasst.
Wenn du deine persönliche Situation klären möchtest, beraten wir dich gerne. Wir prüfen deinen Beihilfeanspruch und zeigen dir, welcher Beihilfetarif deine Lücken zuverlässig schließt.
Prüfe bei deiner privaten Krankenversicherung genau, ob der Tarif zu den Regeln in Baden-Württemberg passt. Die neuen Selbstbehalte von 30 Prozent bei Material- und Laborkosten und 25 Prozent bei Implantaten, die Kostendämpfungspauschale und nicht gewählte Wahlleistungen sind typische Beihilfelücken. Spezielle Beihilfeergänzungstarife fangen solche Eigenanteile gezielt ab.

Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!