Beihilfesatz in Rheinland-Pfalz
Wie viel Prozent deiner Kosten das Land übernimmt
Wie viel Beihilfe du bekommst, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Er wird für dich, deinen Ehepartner und jedes Kind einzeln festgelegt. Den Rest übernimmt deine private Krankenversicherung.
Person | Beihilfesatz |
| Du selbst als aktiver Beamter | 50 % |
| Du selbst mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Du im Ruhestand | 70 % |
| Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| Deine Kinder und Waisen | 80 % |
Den Satz von 70 % ab zwei Kindern bekommt der Elternteil, der den Kinderanteil im Familienzuschlag erhält. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kosten entstehen. Im Ruhestand kannst du bei niedrigem Einkommen und hohen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung auf Antrag 80 % bekommen.
Für die Kosten deines Ehepartners gibt es Beihilfe, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Antrag nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben. Diese Grenze gilt seit Januar 2026 für alle. Deine Kinder sind so lange dabei, wie sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Das ist in der Regel der Fall, solange Kindergeld gezahlt wird.
Bekommst du einen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung, zum Beispiel vom Arbeitgeber deines Ehepartners, sinkt der Beihilfesatz für diese Person um 20 Prozentpunkte.