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OPTINVEST GmbH & Co. KG
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Angie
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Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)
Dirk Matzik
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Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!
Ece
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vor einer Woche
Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.
Alina S
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vor einer Woche
Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.
Sahin Türe
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vor einer Woche
Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!
Hannah Fehlau
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vor einer Woche
Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!
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Feedback unserer Kunden zu unserer Beratung

Das sagen unsere Kunden über OPTINVEST

Von Google

24.07.2026

Angie

Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)

Von Google

22.07.2026

Dirk Matzik

Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!

Von Google

19.07.2026

Ece

Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.

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17.07.2026

Alina S

Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.

Von Google

15.07.2026

Sahin Türe

Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!

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15.07.2026

Hannah Fehlau

Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!

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15.07.2026

D. S.

Die Terminvereinbarung ging sehr leicht und schnell. Man wird auch nochmals an den Termin erinnert, was sehr hilfreich ist. Ich wurde sehr gut und ausführlich von Timo beraten. Das Gespräch verlief auf einer lockeren aber auch professionellen Ebene. Alles in allem entspannt und unkompliziert. Kann es herzlichst weiterempfehlen.

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13.07.2026

Juliane Liening

Sebastian hat mich zu den Themen PKV und BU sehr gut beraten. Kann ich nur weiterempfehlen. Vielen Dank!

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08.07.2026

Elias Haddad

Vielen Dank an Sebastian Koch für die tolle Beratung. Der gesamte Ablauf ist professionell, unkompliziert und angenehm. Egal was für eine Frage ich habe, Sebastian kann sie mir professionell beantworten, ohne dass ich Tage warten muss. Angebote versucht er perfekt passend vorzuschlagen und zu beraten, sodass man sich im Klaren ist, was das jetzt bedeutet oder wie jenes wiederum funktioniert. Absolute Empfehlung meinerseits, würde mich hier imme r wieder beraten lassen!

Von Google

03.07.2026

Lucia Komesker

Super Beratung & Engagement von Timo!
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vor einer Woche
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Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!
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Der Beihilfeergänzungstarif-Check für Beamte kostenlos und unverbindlich

Finde in wenigen Schritten den passenden Ergänzungstarif einfach, schnell und übersichtlich

Die Wahl des passenden Beihilfeergänzungstarifs zur privaten Krankenversicherung ist für Beamte oft eine Herausforderung. Die Leistungen variieren stark und nicht jeder Tarif passt zu deiner individuellen Beihilfesituation. Wichtig zu wissen: Ein Beihilfeergänzungstarif kann immer nur in Kombination mit einem bestehenden Vertrag bei derselben privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ein Abschluss bei einer anderen Gesellschaft als die, bei der dein Hauptvertrag besteht, ist grundsätzlich nicht möglich. Genau hier setzen wir als erfahrene Spezialisten für Beihilfe und Beamtenversorgung an mit einem kostenfreien und unverbindlichen Vergleichsservice. Unser transparenter Online Rechner ermöglicht dir einen einfachen Tarifvergleich speziell für Beihilfeergänzungstarife. So findest du in wenigen Minuten heraus welche Absicherung optimal zu deiner bestehenden privaten Krankenversicherung passt mit passgenauer Leistung fairen Beiträgen und maximaler beihilfekonformer Absicherung der Restkosten.

Nutze unseren kostenlosen Vergleichsrechner für Beihilfeergänzungstarife und schaffe dir Klarheit bei deiner Gesundheitsvorsorge. Egal ob du bereits Beamter bist oder als Beamtenanwärter Referendar oder im Vorbereitungsdienst startest. Der richtige Beihilfeergänzungstarif bietet dir langfristige Sicherheit ergänzt deine private Krankenversicherung sinnvoll und sorgt dafür dass du keine Leistungslücken hast. Du hast Fragen zum Beihilfeergänzungstarif zum Tarifvergleich oder zu konkreten Versicherern und Angeboten Dann ruf uns einfach an unter 0201 858 954 40 schreib uns eine Nachricht an info@optinvest.de über WhatsApp oder direkt im Live Chat auf unserer Website so wie es für dich am bequemsten ist. Wir sind gerne für dich da.

Dein Spezialistenteam von OPTINVEST Beamte.

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Inhaltsverzeichnis

    Der Vergleich für den besten Beihilfeergänzungstarif von OPTINVEST Beamte

    So findest du als Beamter mit dem Tarif-Check den besten Ergänzungstarif

    Die Vorteile eines Beihilfeergänzungstarifs für Beamte

    Attraktive Beiträge, individuell wählbare Leistungen und optimaler Anspruch auf Beihilfe

    Als Beamtenanwärter oder Beamter sicherst du dir mit einem passenden Beihilfeergänzungstarif nicht nur eine hervorragende medizinische Versorgung, sondern auch eine besonders günstige Beitragsstruktur. Die Beihilfe übernimmt bereits einen Großteil der Krankheitskosten, der Ergänzungstarif schließt gezielt die verbleibenden Versorgungslücken. So profitierst du von frei wählbaren Leistungen, hoher Flexibilität bei der Arzt- und Behandlungsauswahl und einer optimalen Versicherungslösung, die perfekt auf deinen Status im öffentlichen Dienst zugeschnitten ist. Für einen 23-jährigen Beamten mit 50 Prozent Beihilfe liegt der monatliche Beitrag für einen Beihilfeergänzungstarif, je nach Anbieter und Leistungsumfang, aktuell zwischen rund 9 und 29 Euro.

    Nachfolgend erhältst du einen ersten Überblick über ausgewählte Beihilfeergänzungstarife verschiedener Anbieter. Die Kurzbeschreibungen helfen dir dabei, Unterschiede in Leistung und Schwerpunkt zu erkennen und eine erste Orientierung für deine individuelle Absicherung zu gewinnen.

    Allianz BHEB

    Der Beihilfeergänzungstarif BHEB der Allianz ist auf die Ergänzung eines bestehenden Beihilfeanspruchs ausgerichtet und bietet vor allem im stationären Bereich umfangreiche Leistungen. Versicherte profitieren von der Erstattung komfortabler Wahlleistungen wie der Unterbringung im Einbettzimmer sowie der privatärztlichen Behandlung durch den Chefarzt. Damit eignet sich der Tarif besonders für Personen, die bei einem Krankenhausaufenthalt auf eine gehobene medizinische Versorgung und maximale Wahlfreiheit Wert legen. Im ambulanten Bereich sind die Leistungen solide, jedoch mit gewissen Einschränkungen verbunden. So können beispielsweise bei der Erstattung von Heilmitteln oder psychotherapeutischen Behandlungen Begrenzungen im Leistungsumfang bestehen. Im zahnärztlichen Bereich sichert der Tarif die Restkosten bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Inlays weitgehend ab. Allerdings ist in den ersten Jahren eine Zahnstaffel vorgesehen, wodurch die Erstattung zunächst begrenzt ist und sich erst mit der Zeit erhöht. Insgesamt richtet sich der BHEB an Versicherte, die ihren Fokus auf eine starke stationäre Absicherung legen, während sie in anderen Leistungsbereichen bereit sind, gewisse Einschränkungen in Kauf zu nehmen.

    ARAG BHEB50

    Der Tarif BHEB50 der ARAG bietet eine umfassende Beihilfeergänzung auf Basis eines 50 Prozent Beihilfeanspruchs und richtet sich an Beamte, die eine ausgewogene Kombination aus solider Grundversorgung und erweiterten Leistungen wünschen. Neben klassischen ambulanten und stationären Behandlungen sind auch naturheilkundliche Verfahren und Heilpraktikerleistungen enthalten, was den Tarif für Versicherte mit Interesse an alternativen Heilmethoden attraktiv macht. Im Bereich Zahnersatz, Inlays und Implantate sind Erstattungen bis zu 100 Prozent möglich, ohne dass eine Zahnstaffel gilt. Zudem erlaubt der Tarif eine Kostenübernahme über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Damit eignet sich der BHEB50 für Personen, die besonderen Wert auf eine hochwertige medizinische Versorgung und größtmögliche Freiheit bei der Arztwahl legen.

    Barmenia GEP

    Der Tarif GEP der Barmenia bietet eine besonders umfangreiche und vielseitige Absicherung für beihilfeberechtigte Personen, die eine leistungsstarke Ergänzung zur Beihilfe oder eine vollständige Abdeckung ihrer Gesundheitskosten wünschen. Er deckt nahezu alle relevanten Leistungsbereiche ab, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Dazu gehören unter anderem ärztliche Behandlungen, psychotherapeutische Leistungen sowie die Versorgung durch Heilpraktiker und alternative Heilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis. Auch der Bereich der Sehhilfen ist abgedeckt, mit einer Erstattung von bis zu 400 Euro für Brillen und Kontaktlinsen. Operative Maßnahmen zur Sehkorrektur wie eine Augenlaserbehandlung sind ebenfalls erstattungsfähig. Im zahnmedizinischen Bereich bietet der Tarif eine Absicherung bis zu 100 Prozent für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Beihilfe gezahlt wird. Ein weiterer Vorteil ist die Beitragsrückerstattung. Versicherte, die innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen, können eine Rückzahlung eines Teils ihrer Beiträge erhalten. Der GEP eignet sich somit besonders für anspruchsvolle Beamte, die eine umfassende Versorgung in allen medizinischen Bereichen wünschen, unabhängig von der konkreten Beihilfeleistung.

    Bayerische Beamtenkrankenkasse BErgänzung Plus

    Der Tarif BErgänzung Plus der Bayerischen Beamtenkrankenkasse ist klassisch aufgebaut und richtet sich an beihilfeberechtigte Personen, die Wert auf eine solide Ergänzungsabsicherung legen. Er umfasst unter anderem stationäre Wahlleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer und die Behandlung durch einen Privatarzt. Auch Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis sind im Leistungsumfang enthalten. Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen werden bis zu einem Betrag von 100 Euro erstattet. Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Bei Leistungsfreiheit sieht der Tarif eine Beitragsrückerstattung vor, wodurch sich die tatsächliche Beitragslast senken lässt. Zu beachten ist, dass dieser Tarif in der Regel nur dann leistet, wenn zuvor eine Beihilfezahlung erfolgt ist. Damit eignet sich BErgänzung Plus insbesondere für Beamte, die eine kosteneffiziente Ergänzung zum bestehenden Beihilfeanspruch suchen und auf zusätzliche Komfortleistungen im Krankheitsfall nicht verzichten möchten.

    Concordia BV Plus

    Der Tarif BV PLUS der Concordia ist ein Beihilfeergänzungstarif, der speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelt wurde, um Versorgungslücken zu schließen, die durch die Beihilfe entstehen können. Er richtet sich besonders an Beamte und Anwärter, die eine umfassendere Absicherung wünschen, insbesondere in den Bereichen stationäre Wahlleistungen, Kuren und Auslandsaufenthalte. Der Tarif erstattet die Differenz zwischen der Wahlleistung Unterkunft im Einbettzimmer und der Beihilfeerstattung für ein Zweibettzimmer. Alternativ wird ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro gezahlt, wenn auf die Wahlleistung verzichtet wird. Kosten für ambulante Operationen, die über die Gebührenordnung hinausgehen, werden ebenfalls übernommen. Bei Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen beträgt das Kurtagegeld 75 Euro pro Tag für ambulante Behandlungen und 150 Euro pro Tag für stationäre Behandlungen, jeweils bis zu 28 Tage. Zudem bietet der Tarif Schutz bei Auslandsreisen inklusive Krankenrücktransport. Die Beiträge variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und individuellem Bedarf. Insgesamt stellt der Tarif BV PLUS eine erweiterte Absicherung für beihilfeberechtigte Personen dar, die Wert auf hochwertige Leistungen im Krankenhaus, bei ambulanten Operationen und während Kuren legen. Er eignet sich besonders für Beamte und Anwärter, die ihre Versorgungslücken schließen und zusätzlichen Schutz bei Auslandsaufenthalten wünschen. Die Beitragskosten sind moderat und machen den Tarif zu einer attraktiven Option für eine umfassende Beihilfeergänzung.

    Debeka BC

    Der Tarif BG der Debeka ist ein Beihilfeergänzungstarif, der speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelt wurde. Er ergänzt den Grundschutz und bietet erweiterte Leistungen in Bereichen, die von der Beihilfe nur teilweise oder gar nicht abgedeckt werden. Zu den wesentlichen Leistungen gehört die Erstattung von Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu einer Höhe von 6150 Euro jährlich. Im Jahr des Versicherungsbeginns und den beiden folgenden Kalenderjahren erstattet die Debeka bis zu 2250 Euro. Darüber hinaus übernimmt der Tarif BG Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen im Ausland sowie Rücktransporte und Überführungen im Todesfall. Auch Schutzimpfungen, die im Zusammenhang mit Auslandsreisen stehen, werden erstattet, sofern sie nicht bereits über den Basistarif abgedeckt sind. Bei stationären Krankenhausaufenthalten erstattet der Tarif die Differenz zwischen der Unterkunft im Einbettzimmer und dem Zweibettzimmer als Wahlleistung. Wird auf diese Wahlleistung verzichtet, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro gezahlt. Allerdings übernimmt der Tarif BG keine Leistungskürzungen der Beihilfe bei ambulanten Behandlungen und bietet eine begrenzte Erstattung für Kuraufenthalte von maximal 33 Euro, was im Vergleich zu anderen Anbietern eher gering ist. Insgesamt stellt der Tarif BG eine solide Ergänzung zum Grundschutz für Beihilfeberechtigte dar, insbesondere bei Zahnersatz und Auslandsreisen. Wer jedoch umfassendere Leistungen, insbesondere im Bereich der Kuren oder höherwertiger Erstattungen, wünscht, sollte auch den Tarif BC der Debeka in Betracht ziehen.

    Debeka BG

    Der Tarif BG der Debeka ist ein Beihilfeergänzungstarif, der speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelt wurde. Er ergänzt den Grundschutz und bietet erweiterte Leistungen in Bereichen, die von der Beihilfe nur teilweise oder gar nicht abgedeckt werden. Zu den wesentlichen Leistungen gehört die Erstattung von Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu einer Höhe von 6150 Euro jährlich. Im Jahr des Versicherungsbeginns und den beiden folgenden Kalenderjahren erstattet die Debeka bis zu 2250 Euro. Darüber hinaus übernimmt der Tarif BG Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen im Ausland sowie Rücktransporte und Überführungen im Todesfall. Auch Schutzimpfungen, die im Zusammenhang mit Auslandsreisen stehen, werden erstattet, sofern sie nicht bereits über den Basistarif abgedeckt sind. Bei stationären Krankenhausaufenthalten erstattet der Tarif die Differenz zwischen der Unterkunft im Einbettzimmer und dem Zweibettzimmer als Wahlleistung. Wird auf diese Wahlleistung verzichtet, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro gezahlt. Allerdings übernimmt der Tarif BG keine Leistungskürzungen der Beihilfe bei ambulanten Behandlungen und bietet eine begrenzte Erstattung für Kuraufenthalte von maximal 33 Euro, was im Vergleich zu anderen Anbietern eher gering ist. Insgesamt stellt der Tarif BG eine solide Ergänzung zum Grundschutz für Beihilfeberechtigte dar, insbesondere bei Zahnersatz und Auslandsreisen. Wer jedoch umfassendere Leistungen, insbesondere im Bereich der Kuren oder höherwertiger Erstattungen, wünscht, sollte auch den Tarif BC der Debeka in Betracht ziehen.

     


        

        
        


        

        
        

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    Text

    WYSIWYG-Editor, data_tt_content__9811__pi_flexform__data__options__lDEF__elements__el__6867bb3edc54b269572057__item__el__text__vDEF_Editor WerkzeugleistenStileFormatFormatGrundstile Fett Tastaturkürzel Strg+B Kursiv Tastaturkürzel Strg+I Tiefgestellt HochgestelltAbsatz Nummerierte Liste einfügen/entfernen Liste Einzug verkleinern Einzug vergrößern Zitatblock Linksbündig Zentriert Rechtsbündig BlocksatzLinks Link einfügen/editieren Tastaturkürzel Strg+K Link entfernenZwischenablage/Rückgängig Ausschneiden Tastaturkürzel Strg+X Kopieren Tastaturkürzel Strg+C Einfügen Tastaturkürzel Strg+V Als Klartext einfügen Tastaturkürzel Strg+Umschalt+V Aus Word einfügen Formatierung entfernen Rückgängig Tastaturkürzel Strg+Z Wiederherstellen Tastaturkürzel Strg+YEditieren Rechtschreibprüfung während der Texteingabe (SCAYT)Einfügen Tabelle Horizontale Linie einfügen Sonderzeichen einfügenWerkzeuge Ein bedingtes Trennzeichen einfügen Tastaturkürzel Strg+½ MaximierenDokument QuellcodeDrücken Sie ALT 0 für Hilfe◢Elementepfad 

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    DBV BN B-U

    Der Tarif BN BU der DBV ist speziell auf die Bedürfnisse modern eingestellter, digital affiner Beihilfeberechtigter zugeschnitten und bietet einen zeitgemäßen sowie vielseitigen Leistungsumfang. Neben den klassischen Bestandteilen wie Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis, psychotherapeutischen Leistungen und umfassenden Vorsorgeuntersuchungen beinhaltet der Tarif auch die Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen. Ergänzend werden Präventionskurse mit bis zu 200 Euro pro Jahr bezuschusst, was insbesondere gesundheitsbewusste Versicherte anspricht. Ein besonderer Vorteil dieses Tarifs ist, dass Leistungen auch dann erbracht werden können, wenn keine Beihilfezahlung erfolgt. Damit eignet sich BN BU für Personen, die eine moderne Absicherung mit digitalen Gesundheitsleistungen wünschen und gleichzeitig eine verlässliche Ergänzung zu ihrer beihilferechtlichen Versorgung suchen.

    HUK-COBURG BE2

    Mit dem Tarif BE2 bietet die HUK COBURG eine einfache und kostengünstige Lösung zur Ergänzung der Beihilfe für Personen mit überschaubarem Absicherungsbedarf. Der Tarif deckt grundlegende Leistungen ab, darunter Heilpraktikerbehandlungen sowie die Erstattung von Sehhilfen bis zu einem Betrag von 300 Euro. Auf umfangreiche Leistungsbestandteile wie stationäre Wahlleistungen, etwa Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, wird hingegen verzichtet. Auch zahnärztliche Leistungen wie hochwertiger Zahnersatz oder Kieferorthopädie sind nicht Bestandteil des Tarifs. Darüber hinaus fehlen moderne Elemente wie digitale Gesundheitsanwendungen, Präventionsprogramme oder psychotherapeutische Leistungen. BE2 richtet sich daher an beihilfeberechtigte Personen, die gezielt einzelne Versorgungslücken schließen möchten und auf umfangreiche Zusatzleistungen verzichten können.

    Signal Iduna BE

    Der Beihilfeergänzungstarif BE der Signal Iduna richtet sich an beihilfeberechtigte Personen, die ihre Absicherung sinnvoll erweitern möchten. Er umfasst stationäre Wahlleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer sowie die Behandlung durch einen Privatarzt. Darüber hinaus beinhaltet der Tarif Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren und Psychotherapie. Für Sehhilfen werden Kosten bis zu 125 Euro erstattet, auch Vorsorgeuntersuchungen, Kurleistungen und ambulante Behandlungen sind abgedeckt. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und kann in bestimmten Bereichen darüber hinausgehen. Ergänzend bietet die Signal Iduna den Tarif BE Plus an, der auf dem BE aufbaut und zusätzliche Leistungen wie erweiterte Heilpraktikerbehandlungen oder höhere Erstattungen bei Sehhilfen enthält. Beide Tarife eignen sich für Beamte, die eine solide Grundabsicherung wünschen und gleichzeitig Wert auf umfassende medizinische Versorgung und komfortable stationäre Leistungen legen.

    Beihilfeergänzung nur mit passendem PKV-Vertrag möglich

    Wenn du einen Beihilfeergänzungstarif abschließen möchtest, muss dieser immer zusammen mit einem bestehenden Hauptvertrag bei derselben privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ein separater Abschluss bei einer anderen Gesellschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Achte daher darauf, dass dein Ergänzungsschutz genau zu deiner bestehenden Absicherung passt.

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    Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?

    Darauf solltest du bei der Wahl deines Ergänzungstarifs zur privaten Krankenversicherung achten

    Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelte Zusatzversicherung, die im Rahmen einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann, jedoch eigenständig neben dem eigentlichen Tarif besteht. Während die Beihilfe durch den Dienstherrn einen großen Teil der Krankheitskosten übernimmt, bleiben dennoch spürbare Eigenanteile bestehen, vor allem bei Leistungen, die nicht beihilfefähig sind oder von einzelnen Bundesländern ausdrücklich ausgeschlossen wurden, wie zum Beispiel Heilpraktikerbehandlungen. Genau an dieser Stelle greift der Beihilfeergänzungstarif und übernimmt die verbleibenden Kosten, auch dann, wenn die Beihilfe ihre Leistung ganz oder teilweise verweigert. Besonders vorteilhaft sind Tarife, die unabhängig von einer vorherigen Erstattung durch die Beihilfe leisten und dir so ermöglichen, medizinische Entscheidungen frei und ohne finanzielle Unsicherheit zu treffen. Damit stellt ein Beihilfeergänzungstarif eine sinnvolle Lösung dar, um die Lücken im beihilfebasierten Gesundheitssystem zu schließen und deine Versorgung auf ein verlässliches Fundament zu stellen.

    Chefarztbehandlung

    Mit einem passenden Beihilfeergänzungstarif kannst du dich im Krankenhaus auf Wunsch vom Chefarzt oder einer anderen spezialisierten Ärztin oder einem spezialisierten Arzt behandeln lassen. Diese Leistung ist bei der Beihilfe nicht automatisch enthalten und auch nicht über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Wenn dir eine hochwertige und individuelle stationäre Versorgung wichtig ist, solltest du auf diesen Baustein achten. Du erhältst dadurch Zugang zu besonders erfahrener medizinischer Betreuung, unabhängig vom Dienstherrn.

    Digitale Gesundheitsanwendungen

    Apps und digitale Programme zur Unterstützung deiner Gesundheit sind heute nicht mehr wegzudenken. Mit einem modernen Beihilfeergänzungstarif sicherst du dir die Kostenübernahme für geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen, zum Beispiel bei Schlafstörungen, Diabetes oder Angststörungen. Diese Anwendungen sind oft nicht beihilfefähig, können dir aber im Alltag enorm helfen. Du bleibst flexibel und nutzt digitale Unterstützung, ohne selbst zahlen zu müssen.

    Heilpraktikerbehandlung

    Viele beihilfeberechtigte Personen wünschen sich alternative Behandlungen – etwa durch einen Heilpraktiker. Doch nicht alle Bundesländer erkennen diese Leistungen als beihilfefähig an. Wenn dir Methoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie wichtig sind, solltest du gezielt darauf achten, dass dein Beihilfeergänzungstarif diese Kosten übernimmt. So entscheidest du selbst, wie du dich behandeln lässt, und musst nicht auf bewährte naturheilkundliche Verfahren verzichten.

    Kieferorthopädie

    Zahnspangen und kieferorthopädische Korrekturen sind nicht nur bei Kindern ein Thema. Auch Erwachsene können eine medizinisch sinnvolle Behandlung benötigen. Die Beihilfe übernimmt solche Maßnahmen oft nur eingeschränkt oder gar nicht. Mit dem richtigen Ergänzungstarif werden die Kosten für Zahnregulierungen deutlich besser abgesichert, je nach Anbieter sogar bis zu 100 Prozent. Du sorgst damit vorausschauend für eine gesunde und ästhetische Zahnstellung.

    Kur und Reha

    Nach einer Operation oder längerer Krankheit kann eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig sein. Doch die Beihilfe ist bei ambulanten Kuren und stationären Rehas oft sehr zurückhaltend. Ein Ergänzungstarif hilft dir dabei, wichtige Aufwendungen wie Unterkunft, Anwendungen oder Fahrten abzusichern. So stellst du sicher, dass du dich in Ruhe erholen kannst, ohne dir Sorgen um die Kosten zu machen.

    Naturheilverfahren nach Hufelandverzeichnis

    Wenn du auf natürliche Behandlungsmethoden setzt, lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: Viele Tarife erstatten Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis. Dazu zählen zum Beispiel Phytotherapie, anthroposophische Medizin oder Chiropraktik. Die Beihilfe lässt solche Leistungen oft außen vor. Mit dem passenden Tarif sicherst du dir deine individuelle Gesundheitsversorgung ganz nach deinen persönlichen Vorstellungen.

    Operative Augenbehandlungen

    Eingriffe wie eine Augenlaserbehandlung zur Sehkorrektur sind meist keine beihilfefähige Leistung. Wenn du dennoch auf Brille oder Kontaktlinsen verzichten möchtest, solltest du auf einen Tarif setzen, der diese Kosten mit abdeckt. So kannst du moderne Verfahren nutzen, ohne mit hohen Eigenanteilen rechnen zu müssen. Besonders bei jüngeren Beamten ist diese Ergänzung sehr gefragt.

    Psychotherapie

    Psychische Belastungen können in jeder Lebensphase auftreten. Die Beihilfe übernimmt zwar unter bestimmten Voraussetzungen Therapiekosten, doch häufig sind die Vorgaben streng oder der Zugang begrenzt. Ein guter Beihilfeergänzungstarif erleichtert dir den Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung. Du kannst frühzeitig reagieren und dir schnell Hilfe suchen, ohne unnötige Hürden.

    Sehhilfen

    Brillen oder Kontaktlinsen gehören für viele zum Alltag. Trotzdem beteiligt sich die Beihilfe nur selten an diesen Kosten und wenn, dann sehr begrenzt. Mit einem Ergänzungstarif, der feste Erstattungsbeträge vorsieht, etwa 300 bis 400 Euro alle zwei Jahre, sorgst du unkompliziert vor. Du erhältst damit regelmäßig Unterstützung bei der Anschaffung neuer Sehhilfen.

    Zahnersatz

    Ob Brücke, Krone oder Implantat, hochwertiger Zahnersatz ist teuer und wird von der Beihilfe oft nur anteilig erstattet. Damit du nicht auf Kosten sitzen bleibst, solltest du auf einen Ergänzungstarif setzen, der Zahnersatz großzügig mit absichert. Einige Tarife leisten bis zu 100 Prozent auf die Restkosten. So gehst du auch in Zukunft mit einem guten Gefühl zum Zahnarzt.

    Erweiterte Leistungen im Rahmen der Beihilfeabsicherung

    Als Beamter oder Beamtenanwärter kannst du deine beihilfekonforme private Krankenversicherung gezielt mit zusätzlichen Bausteinen ergänzen, zum Beispiel durch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Solche Erweiterungen sind oft schon für unter einen Euro im Monat erhältlich und sorgen dafür, dass du auch im Ausland optimal geschützt bist. Ob auf Urlaubsreise oder im Rahmen einer Dienstreise, du musst dir keine Gedanken um hohe Behandlungskosten machen und kannst dich ganz auf deinen Aufenthalt konzentrieren.

    Selbstbeteiligung

    In der privaten Krankenversicherung für Beamte kannst du durch einen freiwillig gewählten Selbstbehalt deine monatlichen Beiträge deutlich senken. Je nach Anbieter und Tarifmodell ist eine Beitragsersparnis von bis zu 20 Prozent möglich. Dabei bestimmst du selbst, welchen Anteil du im Krankheitsfall zunächst aus eigener Tasche zahlst. Diese Option gibt dir die Freiheit, deine Krankenversicherung so zu gestalten, dass sie zu deinem persönlichen Absicherungsbedarf und deinem Budget passt, ganz ohne auf eine hochwertige Versorgung zu verzichten.

    Beitragsrückerstattung

    Manche privaten Krankenversicherungen bieten dir die Möglichkeit, einen Teil deiner Beiträge zurückzubekommen, wenn du über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen einreichst. Diese sogenannte Beitragsrückerstattung lohnt sich besonders dann, wenn du selten ärztliche Hilfe in Anspruch nimmst und gesund bleibst. Je nach Tarif bleiben bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen dabei weiterhin abgesichert, ohne dass du deine Rückerstattung verlierst. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Wir unterstützen dich dabei, genau die Versicherungslösung zu finden, die sowohl zu deinem Gesundheitsverhalten als auch zu deinen finanziellen Zielen passt.

    Gesundheitszustand

    In der privaten Krankenversicherung spielt dein Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. Er wirkt sich direkt auf die Beitragshöhe und den Umfang deines Versicherungsschutzes aus. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger fällt dein Beitrag in der Regel aus. Vor Vertragsbeginn prüft der Versicherer deine gesundheitliche Vorgeschichte anhand eines Fragenkatalogs. Dabei werden frühere Behandlungen, Diagnosen oder laufende Medikamente berücksichtigt. Wenn du später den Tarif oder Anbieter wechseln möchtest, kann erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Das kann zu höheren Beiträgen oder Einschränkungen führen. Deshalb ist es sinnvoll, von Anfang an eine Versicherungslösung zu wählen, die auch langfristig zu deiner Lebenssituation passt.

    Angehörige

    Nicht nur du selbst kannst von der Beihilfe profitieren, auch bestimmte Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Unterstützung. Dazu zählen in der Regel Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, sofern sie die Voraussetzungen nach dem jeweiligen Beihilferecht erfüllen. Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich nach dem familiären Verhältnis und den Vorgaben des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Da viele Angehörige nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben sie häufig die Möglichkeit, sich privat abzusichern und so von besseren Leistungen und günstigeren Beiträgen zu profitieren. Mit unserem objektiven Vergleich findest du schnell eine passende private Krankenversicherung, die auch für anspruchsberechtigte Angehörige eine zuverlässige Lösung bietet.

    Pauschale Beihilfe

    In einigen Bundesländern wie Baden Württemberg, Berlin oder Hamburg gibt es für Beamte eine besondere Wahlmöglichkeit: Statt der klassischen Beihilfe können sie sich für die pauschale Beihilfe entscheiden. Bei diesem Modell erhalten beihilfeberechtigte Personen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Angehörige keinen Zuschuss zu einzelnen Krankheitskosten, sondern eine Beteiligung an ihrem monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Zuschuss kann bis zu fünfzig Prozent des Beitrags betragen. Was zunächst attraktiv wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen nicht immer als vorteilhaft. Die pauschale Beihilfe ist ausschließlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung kombinierbar und lässt dir weniger Spielraum bei der Auswahl von Leistungen oder Tarifen. In vielen Fällen bietet die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung deutlich bessere Leistungen zu oft niedrigeren Beiträgen. Zudem wird dieses Modell nicht flächendeckend angeboten. In Bundesländern wie Bayern, Nordrhein Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen Anhalt, Mecklenburg Vorpommern oder Schleswig Holstein steht diese Option nicht zur Verfügung. Da eine Entscheidung für die pauschale Beihilfe meist nicht rückgängig gemacht werden kann, ist eine sorgfältige Abwägung wichtig. Wenn du langfristig gut abgesichert sein möchtest, solltest du rechtzeitig vergleichen und dich ausführlich beraten lassen, bevor du dich für einen Weg entscheidest.

    Allianz
    Alte Oldenburger
    ARAG
    AXA
    Barmenia
    BarmeniaGothaer
    Concordia
    Continentale
    DBV - Deutsche Beamtenversicherung
    Deutscher Ring
    DKV - Deutsche Krankenversicherung
    ERGO
    Gothaer
    Hallesche
    HanseMerkur
    INTER
    LKH - Landeskrankenhilfe
    Münchener Verein
    Nürnberger
    ottonova
    R+V
    SDK - Süddeutsche Krankenversicherung
    Signal Iduna
    UKV - Union Krankenversicherung
    Versicherungskammer Bayern | Bayerische Beamtenkrankenkasse
    Württembergische

    Warum du deine Beihilfeleistungen genau kennen solltest

    Informiere dich über die Beihilfeverordnung in deinem Bundesland

    Als Beamter oder Beamtenanwärter profitierst du von Beihilfeleistungen, also einer staatlichen Unterstützung bei Krankheitskosten, Pflege oder Vorsorge. Was viele dabei nicht wissen: Die konkreten Leistungen unterscheiden sich je nach Bundesland zum Teil erheblich. Während du in einem Bundesland zum Beispiel Heilpraktikerleistungen oder Brillen erstattet bekommst, sind diese in einem anderen kaum oder gar nicht beihilfefähig. Schleswig-Holstein erkennt Heilpraktikerkosten seit Kurzem grundsätzlich nicht mehr an. Deshalb ist es wichtig, dass du dich über die Beihilfeverordnung in deinem Bundesland genau informierst, um mögliche Versorgungslücken zu erkennen. Denn je nachdem, wo du verbeamtet bist, können bestimmte Leistungen ausgeschlossen oder nur anteilig übernommen werden. Eine Beihilfeergänzungsversicherung kann dabei helfen, genau diese Lücken zu schließen. Sie übernimmt Leistungen, die durch deine individuelle Beihilfeverordnung nicht oder nur teilweise abgedeckt sind, zum Beispiel Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder auch alternative Heilmethoden. Dadurch kannst du deine Gesundheitsversorgung sinnvoll ergänzen und dich im Krankheitsfall vor unerwarteten Kosten schützen. Gerade für Beamtenanwärter ist es wichtig, frühzeitig auf eine gute Absicherung zu achten, denn später kann es zu Einschränkungen bei der Nachversicherung kommen. Nachstehend findest du alle wichtigen Informationen zu den Beihilfeleistungen in deinem Bundesland.

    Baden-Württemberg

    Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Baden-Württemberg richtet sich die Beihilfe nach einer eigenen Landesverordnung. Sie ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge von Beamten, Richtern und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei Aufwendungen in Krankheitsfällen, Pflegebedürftigkeit, Geburten, Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Die Beihilfe wird auf Antrag gewährt, wenn die medizinische Notwendigkeit und wirtschaftliche Angemessenheit der Leistungen nachgewiesen ist.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Die Leistungen der Beihilfe in Baden-Württemberg unterscheiden sich in einzelnen Punkten von denen anderer Bundesländer. Du kannst zum Beispiel Unterstützung erhalten für

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen

    • Leistungen von Heilpraktikern, sofern sie bestimmten fachlichen Anforderungen genügen und innerhalb festgelegter Höchstsätze abgerechnet werden

    • ärztlich verordnete Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel

    • stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich vorbereitender und nachgehender Versorgung

    • Wahlleistungen wie Behandlung durch leitende Ärzte oder Unterbringung in einem Zweibettzimmer, wenn dies zuvor erklärt wurde

    • Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und medizinisch verordnete Rehabilitationsmaßnahmen

    • Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen gemäß den Bestimmungen der Landesverordnung

    • Sehhilfen bei medizinischer Indikation innerhalb bestimmter Höchstgrenzen

    • notwendige Fahrkosten, Haushaltshilfen und unterstützende Leistungen während der Genesung

    3. Pflegeleistungen
    Wenn du pflegebedürftig wirst, beteiligt sich die Beihilfe an ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegekosten. Auch Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können erstattet werden. Die Beihilfehöhe richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad und den gültigen Pauschalen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht übernommen werden kosmetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit sowie Maßnahmen, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind. Für medizinische Behandlungen im Ausland gelten besondere Nachweispflichten. Eine Besonderheit in Baden-Württemberg ist, dass Heilpraktikerleistungen weiterhin grundsätzlich beihilfefähig sind, sofern sie den landesspezifischen Vorgaben entsprechen. In den letzten Jahren wurden einzelne Leistungsbereiche angepasst, zum Beispiel bei den Höchstsätzen für Heilpraktikerbehandlungen und bei den Hilfsmitteln.

    Diese Darstellung ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner konkreten Beihilfeansprüche ist in jedem Fall ratsam.

    Bayern

    Beihilfeverordnung Bayern (BayBhV)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    Die Bayerische Beihilfeverordnung regelt die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen sowie zur Gesundheitsvorsorge. Anspruchsberechtigt sind Beamte, Versorgungsempfänger, Richter und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge und ist antragsgebunden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen notwendig, wirtschaftlich und angemessen sind.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Beihilfe wird für medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen gewährt. Dazu gehören unter anderem

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen

    • Leistungen durch Heilpraktiker, sofern im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker und entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben

    • ärztlich verordnete Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel

    • Krankenhausbehandlungen einschließlich vor- und nachstationärer Leistungen

    • Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- bzw. Zweibettzimmer, bei vorheriger Wahlleistungsvereinbarung

    • Maßnahmen der Vorsorge, z. B. Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen

    • Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Maßnahmen entsprechend der Regelungen der Verordnung

    • Sehhilfen bei medizinischer Notwendigkeit, innerhalb beihilfefähiger Höchstgrenzen

    • Rehabilitationsmaßnahmen, Kurmaßnahmen, Fahrtkosten sowie Haushaltshilfe bei medizinischer Indikation

    3. Pflegeleistungen
    Im Fall anerkannter Pflegebedürftigkeit sind je nach Pflegegrad beihilfefähig

    • ambulante Pflegeleistungen

    • teilstationäre und vollstationäre Pflege

    • Leistungen bei Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

    • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
      Die Feststellung erfolgt in der Regel durch die Pflegeversicherung oder auf Grundlage eines entsprechenden Gutachtens. Pauschalen und Höchstbeträge richten sich nach der geltenden Anlage zur Verordnung.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind etwa Leistungen ohne medizinische Indikation, kosmetische Eingriffe oder Aufwendungen, die überhöht oder unwirtschaftlich sind. Ebenso sind bestimmte alternative Heilmethoden nur eingeschränkt oder gar nicht beihilfefähig, wenn keine ausreichende wissenschaftliche Anerkennung vorliegt. Auch bei bestimmten Einkommensgrenzen von Angehörigen kann der Beihilfeanspruch entfallen.
    Die Beihilfeverordnung Bayern wird regelmäßig angepasst. Zuletzt wurden unter anderem digitale Antragsverfahren erweitert, beihilfefähige Hilfsmittel ergänzt und Regelungen zur Auslandsbehandlung präzisiert.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Bayern im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Ansprüche ist stets zu empfehlen.

    Berlin

    Beihilfeverordnung Berlin (LBhVO)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Berlin ergänzt die Beihilfe deine eigene Gesundheitsversorgung, wenn du ärztliche Leistungen im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall in Anspruch nimmst oder Vorsorge betreibst. Anspruch hast du als Beamtin, Beamter, Richterin oder Richter sowie deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ein formloser Antrag, meist innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum, ist Voraussetzung für die Leistung.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    In Berlin bekommst du Beihilfe für medizinisch notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Leistungen, darunter

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen

    • Heilpraktikerleistungen innerhalb der Gebührenordnung für Heilpraktiker

    • verordnete Arzneimittel, Heil- und Verbandmittel innerhalb der gesetzlich definierten Zuzahlungsgrenzen

    • stationäre Krankenhausaufenthalte; Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer werden nicht erstattet

    • Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen

    • Zahnersatz, Implantate und zahntechnische Leistungen zu 60 % der Material- und Laborkosten

    • Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit; Brillengestelle werden grundsätzlich nicht übernommen

    • Fahrkosten, Haushaltshilfe und andere notwendige Begleitleistungen

    Die Eigenbeteiligung im Krankenhaus liegt bei 10 Euro pro Tag, maximal für 28 Tage jährlich. Außerdem existiert eine Kostendämpfungspauschale gemäß Besoldungsgruppe, du erhältst Beihilfe also erst ab einem bestimmten Jahresaufwand.

    3. Pflegeleistungen
    Bei Pflegebedürftigkeit werden ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegekosten unterstützt. Auch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind beihilfefähig. Die jeweilige Höhe hängt vom Pflegegrad ab.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Leistungen ohne medizinischen Nutzen sowie alternativmedizinische Methoden ohne wissenschaftliche Anerkennung sind ausgeschlossen. Wahlleistungen im Krankenhaus sind generell nicht förderfähig. Für Sehhilfen gibt es Einschränkungen und bei Auslandsbehandlungen gelten strenge Nachweispflichten. Zudem kannst du in Berlin eine pauschale Beihilfe wählen – dabei bekommst du 50 % Zuschuss auf deine Beiträge zur Vollkrankenversicherung, entweder GKV oder PKV. Diese Entscheidung ist dauerhaft und schließt die individuelle Beihilfe aus. Beachte, dass diese Pauschale auf maximal die Hälfte des Beitrags für einen Basistarif begrenzt ist.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Berliner Beihilfeverordnung im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner Beihilfeansprüche ist dringend zu empfehlen.

    Brandenburg

    Beihilfeverordnung Brandenburg (BbgBhV)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Brandenburg richtet sich die Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung ergänzt durch § 62 Landesbeamtengesetz. Du hast Anspruch als aktive oder versorgungsberechtigte Beamtin oder Beamter, Richter*in und für deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Es gibt zwei Beihilfeformen: die individuelle Beihilfe, bei der du anteilig erstattete Krankheitskosten einreichst, oder die pauschale Beihilfe, die einen festen Zuschuss zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen bietet. Die Wahl ist unwiderruflich und kann langfristig deine Beihilfegestaltung beeinflussen.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    In Brandenburg erhältst du Beihilfe für medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen, darunter

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen nach GOÄ/GOZ

    • Heilpraktikerleistungen bis zu festgelegten Höchstsätzen

    • verordnete Arznei‑, Verband‑ und Heilmittel mit Eigenbeteiligung

    • Hilfsmittel und Körperersatzstücke aus dem offiziellen Katalog

    • stationäre Krankenhausaufenthalte mit täglicher Eigenbeteiligung

    • ambulante Reha‑ und Kurmaßnahmen alle vier Jahre (maximal 21 Tage)

    • Zahnersatz und Implantate (in der Regel bis zu zwei pro Kiefer, teils vier) inklusive Material- und Laborkosten bis zu 60 %

    • Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen, Gestelle bei Kinderregelung oder starker Sehschwäche

    • Fahrtkosten, Haushaltshilfe und weitere notwendige Heilverfahren

    3. Pflegeleistungen
    Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit wird Pflegebeihilfe gewährt – ambulant, teilstationär und stationär. Auch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und landesrechtlich festgelegten Pauschalen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinischen Grund, alternativmedizinische Verfahren ohne wissenschaftliche Grundlage und Brillengestelle (außer in Ausnahmen). Für Krankenhausaufenthalte besteht eine tägliche Eigenbeteiligung. Eine Kostendämpfungspauschale existiert nicht. Mit der pauschalen Beihilfe kannst du pauschal 50 % deiner Krankenversicherungsbeiträge erstattet bekommen – individuell oder im Basistarif – unabhängig vom Leistungsfall.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf der Beihilfeverordnung Brandenburg im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche bleibt stets sinnvoll. 

    Bremen

    Beihilfeverordnung Bremen (BremBVO)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    Die Bremische Beihilfeverordnung regelt die Unterstützung bei Krankheitskosten, Pflegebedürftigkeit sowie bei Geburten. Beihilfeberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge und ersetzt in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für die Gewährung ist die medizinische Notwendigkeit der Aufwendungen sowie ein fristgerechter Antrag innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Beihilfe wird für medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen gewährt. Dazu zählen unter anderem

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen gemäß den einschlägigen Gebührenordnungen

    • Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel auf ärztliche Verordnung mit Eigenbeteiligung

    • stationäre Krankenhausbehandlungen einschließlich vor- und nachstationärer Versorgung

    • Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer sind grundsätzlich nicht beihilfefähig

    • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nach Maßgabe der Verordnung

    • Zahnersatz und Implantate unter bestimmten Voraussetzungen, mit Begrenzung der Anzahl

    • Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    • Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation; Gestelle sind nicht beihilfefähig

    • Fahrkosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren und Haushaltshilfen bei medizinischer Begründung

    3. Pflegeleistungen
    Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit werden ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeaufwendungen unterstützt. Ebenfalls beihilfefähig sind Aufwendungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Die Leistungen orientieren sich am jeweiligen Pflegegrad und werden in Form fester Pauschalen oder beihilfefähiger Höchstbeträge gewährt.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit, alternative Heilverfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung sowie überhöhte oder unwirtschaftliche Aufwendungen. Brillengestelle sind von der Beihilfe ausgeschlossen. Für stationäre Aufenthalte gilt eine Eigenbeteiligung pro Behandlungstag. In Bremen besteht zudem die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung als Alternative zur individuellen Beihilfe. Zuletzt wurden Leistungsbegrenzungen für Zahnersatz, neue Höchstsätze für Laborkosten sowie digitale Antragsverfahren eingeführt.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Bremen im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche wird empfohlen.

    Hamburg

    Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Hamburg richtet sich die Beihilfe nach landesrechtlichen Vorgaben und dient der Unterstützung bei Aufwendungen im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit, Geburt oder Tod sowie bei Vorsorgemaßnahmen. Anspruch haben Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Du kannst zwischen der klassischen individuellen Beihilfe oder der pauschalen Beihilfe als Zuschuss zu deiner Krankenversicherung wählen. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist dauerhaft und ersetzt den Anspruch auf individuelle Beihilfe vollständig.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    In Hamburg sind zahlreiche Leistungen beihilfefähig, sofern sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Dazu gehören zum Beispiel

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen

    • Heilpraktikerleistungen innerhalb der Gebührenordnung, mit Einschränkungen bei psychotherapeutischen Maßnahmen

    • verordnete Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel mit festgelegten Eigenanteilen

    • stationäre Krankenhausbehandlungen im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen

    • Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen

    • Zahnersatz und Implantate, begrenzt auf bestimmte Höchstzahlen je Kiefer und mit pauschaler Erstattung von Material- und Laborkosten

    • Sehhilfen bei medizinischer Indikation, Brillengestelle sind nicht beihilfefähig

    • Fahrtkosten, Haushaltshilfe sowie unterstützende Leistungen bei ambulanter Versorgung

    3. Pflegeleistungen
    Bei Pflegebedürftigkeit leistet die Beihilfe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege ebenso wie für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds sind erstattungsfähig. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und den geltenden Pauschalen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, Heilpraktikerpsychotherapie, Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie Auslandsrücktransporte. Für stationäre Aufenthalte fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Außerdem gelten Eigenanteile für Arznei- und Hilfsmittel sowie eine Kostendämpfungspauschale. Bei Wahl der pauschalen Beihilfe wird monatlich ein Zuschuss zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen gewährt, der an den Beitrag des Basistarifs oder der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt ist.

    Diese Darstellung ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Hamburg im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche ist in jedem Fall empfehlenswert.

    Hessen

    Beihilfeverordnung Hessen (HBeihVO)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Hessen richtet sich die Beihilfe nach der Hessischen Beihilfeverordnung und dem Landesbesoldungsgesetz. Anspruch haben Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe unterstützt dich bei notwendigen medizinischen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Vorsorge. Die Erstattung erfolgt auf Antrag in der Regel innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    In Hessen umfasst die Beihilfe unter anderem:

    • ambulante Behandlungen bei Ärzt:innen, Zahnärzt:innen oder Psychotherapeut:innen nach geltender Gebührenordnung

    • Heilpraktikerleistungen nach Rahmenbedingungen der Landesverordnung

    • verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel mit definierten Eigenanteilen

    • stationäre Krankenhausbehandlung, einschließlich Eigenbeteiligung pro Tag

    • Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren

    • Zahnersatz, Implantate mit anteiliger Erstattung von Material- und Laborkosten

    • Sehhilfen bei medizinischer Indikation, jedoch keine Beihilfe für Brillengestelle

    • Hilfsmittel und medizinische Geräte gegen Zuzahlung nach festem Katalog

    • Fahrtkosten zu Behandlungen und Haushaltshilfe bei medizinischer Notwendigkeit

    3. Pflegeleistungen
    Wenn du pflegebedürftig wirst, beteiligt sich die Beihilfe an aufs Pflegegradniveau abgestimmten Leistungen für ambulante, teilstationäre sowie stationäre Pflege. Außerdem umfasst die Regelung Beiträge zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln und Anpassungen im häuslichen Umfeld gemäß festgelegter Pauschalen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht erstattungsfähig sind kosmetische Eingriffe ohne medizinischen Grund, alternativmedizinische Verfahren ohne ausreichende Anerkennung und überhöhte Ausgaben. Brillengestelle werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Eigenbeteiligung im Krankenhaus liegt bei 16 € pro Tag, hinzu kommt ein monatlicher Pauschbetrag von 18,90 € für Wahlleistungen. Für Arznei- und Hilfsmittel gelten feste Zuzahlungen von mindestens 5 € bis maximal 10 €, und für Rezeptmittel wird eine Eigenbeteiligung erhoben. Es besteht eine Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige. Eine Sachleistungsbeihilfe ist möglich, das heißt: Wenn deine gesetzlichen Krankheitskosten höher sind als dein Beitragsaufwand, kannst du bis zu 50 % des Krankenkassenbeitrags rückerstattet bekommen.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Hessen im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche ist dringend zu empfehlen.

    Mecklenburg-Vorpommern

    Beihilfe Mecklenburg‑Vorpommern (BhVO M‑V)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Mecklenburg‑Vorpommern richtet sich die Beihilfe nach dem Landesbeamtengesetz und der Bundesbeihilfeverordnung. Anspruchsberechtigt sind Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Beihilfe gibt es als individuelle Anteilserstattung oder als pauschalen Zuschuss zur Krankenversicherung. Anträge sind in der Regel innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung zu stellen.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Beihilfe deckt medizinisch notwendige und wirtschaftlich vertretbare Leistungen ab, darunter

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen

    • Heilpraktikerleistungen bis zu festgelegten Höchstsätzen

    • verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel mit 10 % Eigenanteil (mindestens 5 €, maximal 10 €)

    • stationäre Krankenhausbehandlung im Regelbereich mit 10 € Eigenbeteiligung pro Tag bis zu 28 Tagen jährlich

    • ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen (alle vier Jahre, Unterkunftszuschuss etwa 16 €/Tag)

    • Zahnersatz, Implantate (bis zu zwei pro Kiefer, Ausnahmen möglich), Material- und Laborkosten zu 60 %

    • kieferorthopädische Leistungen nur bei Minderjährigen oder schwerwiegenden Problemen

    • Sehhilfen eingeschränkt für Kinder oder schwer Sehbehinderte; Gestelle meist nicht erstattungsfähig

    • Fahrtkosten, Haushaltshilfe und andere medizinisch notwendige Begleitleistungen

    3. Pflegeleistungen
    Beihilfe wird für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege gewährt. Auch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden bezuschusst. Pauschalen richten sich nach dem Pflegegrad und reichen – je nach Pflegeform – von einigen hundert bis über 2 000 € pro Monat.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, alternativmedizinische Verfahren ohne ausreichende Anerkennung und Brillengestelle sind nicht beihilfefähig. Die Bagatellgrenze liegt bei 200 €, darunter erfolgt in der Regel keine Erstattung. Es besteht eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen (2 % des Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %). Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarzt oder Zweibettzimmer werden nicht übernommen. Eine pauschale Beihilfe als fester Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen ist derzeit in Vorbereitung, ersetzt die individuelle Beihilfe dauerhaft.

    Diese Darstellung ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Mecklenburg‑Vorpommern im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche bleibt in jedem Fall erforderlich.

    Niedersachsen

    Beihilfeverordnung Niedersachsen (NBhVO)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Niedersachsen erfolgt die Beihilfe auf Basis der Landesbeihilfeverordnung, die Leistungen im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit, Geburt und Tod sowie bei Vorsorgemaßnahmen regelt. Anspruch haben Beamtinnen und Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ergänzt deine Eigenvorsorge und wird auf Antrag gewährt, vorausgesetzt, die Aufwendungen sind medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen. Ein Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Du erhältst Unterstützung in Niedersachsen etwa für

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen nach den geltenden Gebührenordnungen

    • Heilpraktikerleistungen im Rahmen konkreter Höchstsätze

    • verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie medizinische Hilfsmittel gemäß definierter Pauschalen

    • stationäre Krankenhausbehandlungen inklusive häuslicher Krankenpflege und Kurzzeitpflege

    • Zahnersatz und Implantate mit anteiliger Erstattung von Material- und Laborkosten

    • kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Jugendliche

    • Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit, jedoch keine Beihilfe für Gestelle

    • Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren

    • Fahrtkostenerstattungen und Haushaltsunterstützung bei medizinischer Indikation

    3. Pflegeleistungen
    Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, zahlt die Beihilfe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Auch Mittel der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie Anpassungen im häuslichen Umfeld werden bezuschusst. Die Höhe orientiert sich an den aktuellen Pauschalen und dem jeweiligen Pflegegrad.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinischen Grund, Alternativverfahren ohne anerkannte Basis, Brillengestelle und unangemessene oder überhöhte Aufwendungen. Im Krankenhaus wird eine tägliche Eigenbeteiligung erhoben. Kürzlich wurde in Niedersachsen die Erstattung von Laborkosten beim Zahnersatz angepasst. Psychotherapeutische Leistungen wurden erweitert, ebenso die Anerkennung bestimmter Impfungen und Verhütungsmittel für junge Beihilfeberechtigte.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Niedersachsen im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche bleibt in jedem Fall ratsam.

    Nordrhein-Westfalen

    eihilfeverordnung Nordrhein‑Westfalen (BVO NRW)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Nordrhein‑Westfalen regelt die Landesbeihilfeverordnung deine Ansprüche bei gesundheitlichen Aufwendungen im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit, Geburt, Tod sowie bei Vorsorgemaßnahmen. Anspruch hast du als Beamtin, Beamter, Richter oder Versorgungsempfänger sowie für deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Beihilfe ergänzt deine private Eigenvorsorge und setzt voraus, dass die Aufwendungen medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Ein Antrag ist innerhalb eines Jahres zu stellen.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Die Landesbeihilfe deckt in Nordrhein‑Westfalen unter anderem ab

    • ambulante Behandlungen bei Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen, Zahnärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten

    • Heilpraktikerleistungen innerhalb festgelegter Höchstsätze und unter bestimmten Voraussetzungen

    • verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie medizinische Hilfsmittel nach Katalog

    • stationäre Krankenhausbehandlungen inklusive häuslicher Krankenpflege und Kurzzeitpflege

    • Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind beihilfefähig, allerdings jeweils mit täglicher Eigenbeteiligung

    • Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Behandlung mit anteiliger Erstattung von Material- und Laborkosten

    • Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie medizinisch notwendige Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen

    • Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit; Brillengestelle sind ausgeschlossen

    • Fahrtkosten, Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen während ambulanter oder stationärer Behandlungen

    3. Pflegeleistungen
    Bei anerkanntem Pflegegrad leistet die Beihilfe in Nordrhein‑Westfalen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Zudem werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds berücksichtigt. Die Erstattung orientiert sich an pauschalen Förderbeträgen und dem entsprechenden Pflegegrad.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Maßnahmen ohne medizinischen Grund, alternative Heilverfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung und überhöhte oder unwirtschaftliche Aufwendungen. Brillengestelle werden nicht übernommen. Die Eigenbeteiligung für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer beträgt jeweils 25 Euro pro Tag, die allgemeine Krankenhausbeteiligung liegt zwischen 10  und 15 Euro pro Tag. In jüngster Zeit wurden Regelungen zur Einkommensgrenze für Angehörige angepasst, psychotherapeutische Leistungen ausgeweitet und eine Verjährungsfrist von 24 Monaten für Anträge eingeführt.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Nordrhein‑Westfalen im Juli 2025. Für deine individuelle Beihilfeplanung solltest du eine persönliche Prüfung deiner Ansprüche einplanen.

    Rheinland-Pfalz

    Beihilfeverordnung Rheinland‑Pfalz

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    Die Beihilfeverordnung Rheinland‑Pfalz regelt die Unterstützung bei Krankheitskosten, Pflege, Geburten und Vorsorge. Anspruchsberechtigt sind Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ergänzt die private Vorsorge und wird auf Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Rechnungsstellung gewährt. Sie soll notwendige, angemessene und wirtschaftliche Aufwendungen abdecken.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Unter anderem werden folgende Leistungen beihilfefähig gewährt:

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen

    • Heilpraktikerleistungen im Rahmen der festgelegten Höchstsätze

    • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel

    • stationäre Krankenhausaufenthalte einschließlich vor- und nachstationärer Versorgung

    • Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer gegen festgelegte Eigenbeteiligungen

    • Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen

    • Zahnersatz, Implantate (in der Regel bis zu zwei pro Kiefer, mit Ausnahmeregelungen bei medizinischer Indikation)

    • Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen nach Höchstsätzen

    • Hilfsmittel sowie Fahrtkosten und Haushaltshilfe bei medizinischer Notwendigkeit

    3. Pflegeleistungen
    Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit sind Leistungen bis zu den festgelegten Pauschalen beihilfefähig. Dies umfasst ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Maßgeblich ist der festgestellte Pflegegrad.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, alternativmedizinische Verfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung sowie Brillengestelle. Bei stationären Aufenthalten fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Es gelten Höchstsätze für Heil- und Hilfsmittel sowie Kosten für Zahnersatzmaterial. Die Verordnung wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 angepasst, mit höheren Höchstsätzen für Heilbehandlungen und präzisierten Bestimmungen zu Auslandsleistungen.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Rheinland‑Pfalz im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Ansprüche bleibt in jedem Fall empfehlenswert.

    Saarland

    Beihilfeverordnung Saarland (BhVO Saarland)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    Die Saarländische Beihilfeverordnung regelt die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Gesundheitsvorsorge, Früherkennung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation. Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Ruhestandsbeamte, Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ist ein Rechtsanspruch, der nicht abgetreten oder verpfändet werden kann.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Beihilfe wird für notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen gewährt, zum Beispiel

    • Ambulante ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und psychosomatische Behandlungen

    • Heilpraktikerleistungen und alternativmedizinische Behandlungsmethoden im Rahmen der geltenden Regelungen

    • Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie bestimmte Hilfsmittel und Geräte zur Selbstbehandlung

    • Stationäre Krankenhausbehandlungen sowie geplante Kuren und Sanatoriumsaufenthalte nach ärztlicher Indikation

    • Zahnersatz, Implantate (in der Regel bis zu zwei pro Kiefer, in Ausnahmefällen bis zu vier) und kieferorthopädische Leistungen

    • Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit; Brillengestelle sind ausgeschlossen

    • Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten

    • Leistungen im Zusammenhang mit Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation, wenn ärztlich erforderlich

    • Fahrkosten, Haushaltshilfe und bestimmte Leistungen aus dem Bereich Reha oder Heilverfahren

    3. Pflegeleistungen
    Im Fall einer anerkannten Pflegebedürftigkeit umfasst die Beihilfe Aufwendungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können erstattet werden. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und gesetzlichen Regelungen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, Heilverfahren ohne ausreichend wissenschaftliche Anerkennung und Brillengestelle. Bei stationären Aufenthalten wird eine monatliche Eigenbeteiligung verlangt. Die Kostendämpfungspauschale entfällt für bestimmte Leistungsbereiche. Im Saarland gelten regelmäßige Änderungen – etwa Anpassungen bei Eigenbeteiligungen oder Leistungsgrenzen sowie die Einführung digitaler Antragsmöglichkeiten.

    Diese Übersicht dient als beispielhafte Darstellung und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Saarland im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche ist immer erforderlich.

    Sachsen

    Beihilfeverordnung Sachsen (SächsBhVO)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Sachsen ergänzt die Landesbeihilfeverordnung deine private oder gesetzliche Gesundheitsversorgung, wenn du Aufwendungen im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall sowie bei Vorsorge oder Familienplanung hast. Anspruch haben Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Voraussetzung ist ein formgerechter Antrag – meist innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum – und der Nachweis, dass die Aufwendungen medizinisch notwendig sowie wirtschaftlich vertretbar sind.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    In Sachsen kannst du Beihilfe erhalten für:

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen

    • Heilpraktikerleistungen innerhalb klar definierter Höchstsätze

    • verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie medizinische Hilfsmittel

    • stationäre Krankenhausbehandlungen einschließlich vor- und nachstationärer Versorgung

    • ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen

    • Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen mit Leistungen für Material und Laborkosten

    • Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit; Brillengestelle sind ausgeschlossen

    • Fahrtkosten und Haushaltshilfe im Rahmen notwendiger ambulanter oder stationärer Versorgung

    3. Pflegeleistungen
    Wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, gewährst du Beihilfe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Auch Leistungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind abgedeckt. Die Höhe der Beihilfe orientiert sich an dem Pflegegrad und den gesetzlich festgelegten Pauschalen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht erstattet werden kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, alternativmedizinische Verfahren ohne anerkannte Wirkung, Brillengestelle sowie Wahlleistungen in Krankenhäusern wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Zweibettzimmer. Für stationäre Aufenthalte fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Seit 2024 gibt es in Sachsen zusätzlich die Möglichkeit, eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung zu wählen – meist gekoppelt an den Basistarif. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf individuelle Beihilfe vollständig.

    Diese Darstellung ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Sachsen im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche bleibt in jedem Fall ratsam.

    Sachsen-Anhalt

    Beihilfeverordnung Sachsen‑Anhalt (BVO ST)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Sachsen‑Anhalt basiert die Beihilfe auf der Bundesbeihilfeverordnung und landesrechtlichen Regelungen. Du hast Anspruch, wenn du Beamtin, Beamter, Richterin, Richter oder Versorgungsempfänger bist – ebenso wie deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Beihilfe ist eine ergänzende Absicherung zu deiner eigenen Krankenversicherung bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Vorsorgemaßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Antrag in der Regel innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum gestellt wird.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Die Leistungen der Beihilfe in Sachsen‑Anhalt umfassen:

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen

    • Heilpraktikerleistungen gemäß den Vorgaben der Verordnung

    • ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel

    • medizinische Hilfsmittel, darunter auch Körperersatzstücke

    • stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich vor- und nachstationärer Pflege, mit täglicher Eigenbeteiligung

    • ambulante Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren

    • Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Versorgung

    • Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation; Brillengestelle sind nicht beihilfefähig

    • Fahrtkosten, Haushaltshilfe und unterstützende Maßnahmen bei ambulanter oder stationärer Versorgung

    3. Pflegeleistungen
    Bei Pflegebedürftigkeit kannst du Beihilfe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Auch Kosten für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds sind beihilfefähig. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und festen Pauschalen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, alternativmedizinische Leistungen ohne anerkannte Wirksamkeit und Brillengestelle. Überhöhte oder unwirtschaftliche Aufwendungen werden nicht übernommen. Im Krankenhaus wird in der Regel eine tägliche Eigenbeteiligung erhoben. Zuletzt wurden Regelungen zu Rehabilitationsmaßnahmen und Heilmitteleigenleistungen aktualisiert.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Sachsen‑Anhalt im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche ist unbedingt empfehlenswert.

    Schleswig-Holstein

    Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Schleswig-Holstein ergänzt die Beihilfe deine private oder gesetzliche Krankenversicherung bei notwendigen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfällen sowie bei Vorsorgeleistungen. Anspruch hast du als Beamtin, Beamter, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe musst du innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragen, sofern eine medizinische Notwendigkeit und wirtschaftliche Angemessenheit nachgewiesen werden kann.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    In Schleswig-Holstein sind bestimmte Leistungen beihilfefähig, nicht aber andere, die anderswo oft zum Leistungskatalog gehören:

    • ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen

    • Heilpraktikerleistungen wurden ab Februar 2025 vollständig gestrichen; auch verordnete Heilmittel aus diesem Bereich sind nicht mehr unterstützt

    • verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel

    • stationäre Krankenhausleistungen inklusive notwendiger vor- und nachstationärer Versorgung

    • medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren und Vorsorgeuntersuchungen

    • Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Leistungen nach festgelegten Sätzen

    • Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation; Brillengestelle sind nicht förderfähig

    • notwendige Fahrtkosten, Haushaltshilfe und weitere Unterstützungsleistungen

    3. Pflegeleistungen
    Wenn du pflegebedürftig bist, gilt: ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege werden gefördert. Ebenfalls unterstützt werden Pflegehilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Maßnahmen zur wohnumfeldverbessernden Pflege. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad und nach gesetzlichen Pauschalen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Schleswig-Holstein unterscheidet sich spürbar von anderen Bundesländern: Heilpraktikerleistungen sind seit Februar 2025 ganz gestrichen. Brillengestelle werden nicht übernommen – auch bei Erwachsenen nicht. Für stationäre Krankenhausaufenthalte fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Die Kostendämpfungspauschale wurde angepasst und stärker an deine Besoldungsgruppe gekoppelt.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basierend auf dem Stand der Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche bleibt in jedem Fall zu empfehlen.

    Thüringen

    Beihilfeverordnung Thüringen (ThürBhV)

    1. Grundlagen der Beihilfe im Land
    In Thüringen ergänzt die Beihilfe deine private oder gesetzliche Krankenversicherung bei medizinisch notwendigen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfällen sowie bei Vorsorge- und Familienplanungsmaßnahmen. Beamtinnen und Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige sind beihilfeberechtigt. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung und der Nachweis medizinischer Notwendigkeit und wirtschaftlicher Angemessenheit.

    2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
    Die Beihilfe Thüringen deckt folgende medizinisch notwendige Leistungen ab:

    • Ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen

    • Heilpraktikerleistungen bis zu definierten Höchstsätzen

    • Ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie medizinische Hilfsmittel

    • Stationäre Krankenhausbehandlungen inklusive vor- und nachstationärer Versorgung

    • Ambulante Kuren und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

    • Zahnersatz, Implantate sowie kieferorthopädische Versorgung, einschließlich Material- und Laborkosten

    • Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation; Brillengestelle sind nicht beihilfefähig

    • Fahrtkosten, Haushaltshilfen und andere notwendige Begleitleistungen bei ambulanter oder stationärer Behandlung

    3. Pflegeleistungen
    Bei Pflegebedürftigkeit bekommst du Beihilfe für ambulante, teilstationäre sowie stationäre Pflege. Außerdem werden Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds erstattet. Die Höhe richtet sich dabei nach dem festgestellten Pflegegrad und den dafür geltenden Pauschalen.

    4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
    Nicht beihilfefähig sind kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, wissenschaftlich nicht anerkannte alternative Verfahren sowie Brillengestelle und Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer. Für stationäre Aufenthalte fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Seit 2024 besteht zusätzlich die Option einer pauschalen Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung – dann entfällt der Anspruch auf individuelle Beihilfe komplett.

    Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Thüringer Beihilfeverordnung im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche bleibt in jedem Fall zu empfehlen.

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    4. Die PKV-Bedingungen der einzelnen Anbieter und Tarife sind recht umfangreich und unterscheiden sich teils deutlich voneinander. Wenn du nach dem Vergleichen noch fragen hast, lass dich vor dem Abschluss deiner PKV von einem qualifizierten Versicherungsspezialisten für Beamte beraten. Hierdurch entstehen dir in aller Regel keinerlei Zusatzkosten.
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    Häufige Fragen (FAQ) zum Beihilfeergänzungstarif 

    Die Entscheidung für die richtige private Krankenversicherung und den passenden Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte ein wichtiger Schritt mit langfristigen Auswirkungen. Es geht nicht nur darum, deine Gesundheit optimal abzusichern, sondern auch den Tarif zu wählen, der zu deinen persönlichen Bedürfnissen und deinem finanziellen Rahmen passt. Dabei können sich Leistungen, Beiträge und Vertragsbedingungen von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden, was die Auswahl nicht immer leicht macht. Wenn du dir unsicher bist, welcher Beihilfeergänzungstarif und welche private Krankenversicherung die beste Lösung für dich sind, Fragen zur Beihilfe deines Dienstherrn hast oder einfach eine fachkundige und objektive Beratung wünschst, unterstützen wir dich gerne. Als erfahrene Experten für Beamtenversicherungen beantworten wir deine Fragen verständlich, helfen dir dabei, die besten Tarife für deine Situation zu finden, und begleiten dich bei deiner Entscheidung, kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns darauf, dich bei deiner Absicherung zuverlässig zu unterstützen.

    Was ist eine Öffnungsklausel im Beihilfeergänzungstarif?

    Die Öffnungsklausel ist Teil der sogenannten Beamtenöffnungsaktion, einer freiwilligen Vereinbarung der privaten Krankenversicherer, um beihilfeberechtigten Beamten den Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erleichtern. Diese Öffnungsaktion richtet sich an alle, die neu verbeamtet werden und ansonsten aufgrund von Vorerkrankungen Schwierigkeiten hätten, in die PKV aufgenommen zu werden. Sie garantiert, dass innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung ein Antrag gestellt werden kann, ohne dass der Versicherer diesen ablehnt. Stattdessen wird ein begrenzter Risikozuschlag erhoben, maximal 30 Prozent, Ausschlüsse sind nicht erlaubt. Im Rahmen dieser Öffnungsaktion kann auch ein Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass du neben deiner privaten Krankenversicherung auch den passenden Ergänzungstarif zur Schließung von Versorgungslücken erhältst, selbst wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. So stellt die Öffnungsklausel sicher, dass jeder Beamte Zugang zu einer umfassenden, beihilfekonformen Absicherung bekommt, ohne Angst vor Ablehnung haben zu müssen.

    Was ist ein Ergänzungstarif oder Beihilfeergänzungstarif?

    Ein Ergänzungstarif, auch Beihilfeergänzungstarif genannt, ist eine spezielle Zusatzversicherung für Beamte, die die Leistungen der Beihilfe optimal ergänzt. Als beihilfeberechtigte Person übernimmt dein Dienstherr zwar einen Großteil deiner Krankheitskosten, doch es bleiben immer bestimmte Eigenanteile oder Lücken, zum Beispiel bei Zahnersatz, Sehhilfen oder Wahlleistungen im Krankenhaus. Genau hier setzt der Beihilfeergänzungstarif an. Er deckt diese verbleibenden Kosten ab und übernimmt teils auch Leistungen, die von der Beihilfe gar nicht erstattet werden, wie Heilpraktikerbehandlungen oder moderne Therapieformen. Mit einem Ergänzungstarif stellst du sicher, dass du rundum abgesichert bist und dir auch über höhere Restkosten keine Sorgen machen musst.

    Ist ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll?

    Ein Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare grundsätzlich sehr sinnvoll. Zwar übernimmt die Beihilfe einen großen Teil deiner Krankheitskosten, doch es bleiben immer Eigenanteile, die du ohne Ergänzungstarif selbst zahlen müsstest. Besonders Leistungen wie Heilpraktikerbehandlungen, alternative Therapieformen oder Wahlleistungen im Krankenhaus werden entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt erstattet. Ein aktuelles Beispiel zeigt sich in Schleswig Holstein: Dort wurden Heilpraktikerleistungen ab Februar 2025 komplett aus der Beihilfe gestrichen. Das bedeutet, dass du diese Kosten ohne privaten Ergänzungsschutz in voller Höhe selbst tragen müsstest. Mit einem Beihilfeergänzungstarif kannst du solche Lücken zuverlässig schließen und sicherstellen, dass du auch weiterhin Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen kannst, ohne dir Sorgen um hohe Rechnungen zu machen. Insgesamt lohnt sich ein Beihilfeergänzungstarif also für alle, die eine hochwertige medizinische Versorgung möchten und dabei auf eine nahezu hundertprozentige Absicherung ihrer Gesundheitskosten Wert legen.

    Was zahlt die Beihilfeergänzung?

    Die Beihilfeergänzung zahlt genau die Kosten, die nach der Erstattung durch die Beihilfe und gegebenenfalls deine private Krankenversicherung übrig bleiben. Sie schließt also gezielt die Versorgungslücken, die entstehen, weil die Beihilfe bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise übernimmt. Dazu zählen zum Beispiel Eigenanteile bei Zahnersatz, Inlays oder Implantaten, Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie Wahlleistungen im Krankenhaus, etwa die Unterbringung im Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Außerdem übernehmen viele Beihilfeergänzungstarife auch Aufwendungen für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren, die nicht in allen Bundesländern beihilfefähig sind. Im Ergebnis sorgt die Beihilfeergänzung dafür, dass du nahezu eine vollständige Absicherung deiner Krankheitskosten erhältst und dich im Leistungsfall nicht mit hohen Restkosten belasten musst. So kannst du dich bei allen medizinischen Fragen voll auf deine Genesung konzentrieren und musst dir keine Gedanken um finanzielle Risiken machen.

    Was deckt die Beihilfe nicht ab?

    Die Beihilfe deckt viele Krankheitskosten, übernimmt aber längst nicht alle Aufwendungen, die im Krankheitsfall entstehen können. Nicht abgedeckt sind zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus wie die Unterbringung im Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Auch bei Zahnersatz, Inlays oder Implantaten bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil übrig, den du selbst tragen musst. Zudem werden Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen nur sehr eingeschränkt bezuschusst. Leistungen von Heilpraktikern oder Naturheilverfahren sind je nach Bundesland entweder gar nicht oder nur teilweise beihilfefähig. Moderne digitale Gesundheitsanwendungen, alternative Therapien oder bestimmte Vorsorgeleistungen zählen ebenfalls nicht zum festen Leistungsumfang der Beihilfe. Genau an diesen Punkten setzt ein Beihilfeergänzungstarif an, um deine Absicherung zu vervollständigen und sicherzustellen, dass du dich im Krankheitsfall rundum geschützt fühlst, ohne hohe Restkosten tragen zu müssen.

    Was passiert wenn die Beihilfe nicht zahlt?

    Wenn deine Beihilfe eine Leistung nicht übernimmt oder nur teilweise erstattet, musst du den fehlenden Betrag zunächst selbst zahlen. Du kannst in bestimmten Fällen Widerspruch einlegen oder prüfen, ob deine private Krankenversicherung einspringt. Wenn ein passender Beihilfeergänzungstarif besteht, übernimmt dieser die verbleibenden Restkosten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und schützt dich so vor finanziellen Lücken.

    Welche Besonderheiten bieten die Tarife R+V EB 1 und EB 2?

    Die Tarife R+V EB 1 und R+V EB 2 sind Beihilfeergänzungstarife der R+V Versicherung, die speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelt wurden. Diese Tarife ergänzen die Leistungen der Beihilfe und bieten einen erweiterten Versicherungsschutz in verschiedenen Bereichen.

    R+V EB 1
    Der Tarif R+V EB 1 richtet sich an Beihilfeberechtigte, die besonderen Wert auf eine umfassende Absicherung im stationären Bereich legen. Er bietet unter anderem die Erstattung der Differenzkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Zusätzlich beinhaltet der Tarif ein Krankenhaustagegeld, das finanzielle Unterstützung im Falle eines Krankenhausaufenthalts bietet.

    R+V EB 2
    Der Tarif R+V EB 2 bietet einen erweiterten Schutz und richtet sich an Beihilfeberechtigte, die auch im ambulanten und zahnärztlichen Bereich eine umfassende Absicherung wünschen. Neben den Leistungen des Tarifs EB 1 umfasst dieser Tarif zusätzliche Leistungen wie die Erstattung von Kosten für ambulante Operationen und zahnärztliche Behandlungen. Auch hier sind die Erstattung der Differenzkosten für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung sowie das Krankenhaustagegeld enthalten.

    Fazit
    Die Tarife R+V EB 1 und EB 2 bieten Beihilfeberechtigten einen erweiterten Versicherungsschutz, der über die Leistungen der Beihilfe hinausgeht. Der Tarif EB 1 konzentriert sich auf die stationäre Absicherung, während der Tarif EB 2 zusätzlich auch ambulante und zahnärztliche Leistungen umfasst. Die Wahl des passenden Tarifs hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

    Welcher Debeka-Tarif ist besser – BG oder BC?

    Ob der Debeka-Tarif BG oder BC für dich besser ist, hängt von deinen persönlichen Bedürfnissen und den gewünschten Leistungen ab. Der BG-Tarif deckt vor allem Leistungen im Bereich Zahnersatz, zahntechnische Behandlungen und Auslandsaufenthalte ab. Der BC-Tarif enthält diese Leistungen ebenfalls, ergänzt sie aber um weitere Bausteine wie Einbettzimmer im Krankenhaus, Kur- und Privatklinikaufenthalte, zusätzliche Impfungen sowie die Erstattung von Honoraren über der GOÄ-Höchstsatzgrenze. Am Ende kommt es darauf an, ob dir eine solide Grundabsicherung ausreicht oder ob du dir mehr Komfort und erweiterte Leistungen sichern möchtest.

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    Fazit zum Vergleich der Beihilfeergänzungstarife

    Persönliche Beratung durch Versicherungsspezialisten 

    In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zur privaten Krankenversicherung für Beamte und Beihilfeberechtigte zusammengefasst. Wir hoffen, dass dir diese Details einen klaren Überblick über die PKV für dein Referendariat oder deinen Vorbereitungsdienst geben konnten und du von unseren kostenlosen Vergleichs- und Tarif-Check-Angeboten profitieren wirst.

    Nutze dieses praktische Tool völlig unverbindlich, um die ideale private Krankenversicherung für deine individuellen Bedürfnisse zu finden. Solltest du noch Fragen haben oder eine umfassende Beratung wünschen, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Sichere dir jetzt den besten Versicherungsschutz für deine Zukunft im Beamtenverhältnis!

    Allianz
    Alte Oldenburger
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    Barmenia
    BarmeniaGothaer
    Concordia
    Continentale
    DBV - Deutsche Beamtenversicherung
    Deutscher Ring
    DKV - Deutsche Krankenversicherung
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    HanseMerkur
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    LKH - Landeskrankenhilfe
    Münchener Verein
    Nürnberger
    ottonova
    R+V
    SDK - Süddeutsche Krankenversicherung
    Signal Iduna
    UKV - Union Krankenversicherung
    Versicherungskammer Bayern | Bayerische Beamtenkrankenkasse
    Württembergische

    OPTINVEST Beamte: Einer der bestbewerteten Versicherungsspezialisten für Beamte

    Wer wir sind und was uns zum besten Berater für Beamte und Referendare macht

    Seit der Gründung von OPTINVEST im Jahr 2012 liegt der Fokus unseres Unternehmens auf der Beratung von Lehramtsanwärtern, Referendaren und Beamten in den Bereichen Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen. Unser Gründer Mirko Feller, der nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann selbst Berufsschullehramt studiert hat und einige Jahre als Lehrkraft tätig war, kennt die Herausforderungen und Bedürfnisse von Beamten aus erster Hand. Gemeinsam mit unserem erfahrenen Team bringen wir mehr als 50 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst mit und wissen genau, welche Versicherungs- und Finanzlösungen optimal zu deiner Laufbahn passen.

    Wir beraten bereits mehrere tausend Kundinnen und Kunden mit dem klaren Anspruch, individuell abgestimmte Lösungen auf Augenhöhe zu bieten. Besonders stolz sind wir auf das hervorragende Feedback, das wir für unsere Arbeit erhalten. Solltest du ebenfalls von unserer Expertise profitieren wollen, danken wir dir schon jetzt herzlich für dein Vertrauen. Wir versichern dir, dass wir auch für dich die beste Absicherung und Finanzstrategie finden werden.

    Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

    Carolin Vienken | OPTINVEST Beamte
    Carolin Vienken | OPTINVEST Beamte

    Carolin Vienken

    Projektmanagerin
    Spezialistin HR

    • Master of Science (M.Sc.)
    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Bankkauffrau (IHK)
    • Versicherungsfachfrau (IHK)
    • PSM (scrum.org)
    • Ausbilderin (IHK)

    carolin.vienken@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
    OPTINVEST Beamte - Platzhalter

    Dennis Kaspers

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

    dennis.kaspers@optinvest.de

    Dirk Schiff | OPTINVEST Beamte
    Dirk Schiff | OPTINVEST Beamte

    Dirk Schiff

    Leiter Onlinemarketing

    • Master of Business Administration (MBA)
    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Journalist (FJS)
    • Diplomierter Online Marketing Manager
    • Versicherungsfachmann (IHK)

    dirk.schiff@optinvest.de

    Dr. med. Hosai Noltemeier | OPTINVEST Beamte
    Dr. med. Hosai Noltemeier | OPTINVEST Beamte

    Dr. med. Hosai Noltemeier

    Fachconsultant Humanmedizin

    • Fachärztin für Neurochirurgie
    • Humanmedizinerin
    • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie
    • Mitglied der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft

    hosai.noltemeier@optinvest.de

    Jessica Müller | OPTINVEST Beamte
    Jessica Müller | OPTINVEST Beamte

    Jessica Müller

    Spezialistin Kundenservice

    • Hauswirtschafterin (LWK)
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    jessica.mueller@optinvest.de

    Johan Holst | OPTINVEST
    Johan Holst | OPTINVEST Beamte

    Johan Holst

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Fachmann für Finanzanlagen (DVA)
    • Automobilkaufmann (HK)

    johan.holst@optinvest.de

    Kathrin Wittfeld | OPTINVEST Beamte
    Kathrin Wittfeld | OPTINVEST Beamte

    Kathrin Wittfeld

    Leiterin Kundenservice
    Finanz- & Versicherungsspezialistin

    • Master of Science (M.Sc.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Versicherungsfachfrau (IHK)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Ausbilderin (IHK)

    kathrin.wittfeld@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
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    Kevin von Seelen

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Industriekaufmann (IHK)

    kevin.von.seelen@optinvest.de

    Leah Ilske | OPTINVEST Beamte
    Leah Ilske | OPTINVEST Beamte

    Leah Ilske

    Finanz- & Versicherungsspezialistin

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    leah.ilske@optinvest.de

    Leonard Hentrich | OPTINVEST Beamte
    Leonard Hentrich | OPTINVEST Beamte

    Leonard Hentrich

    Content Creator
    Eventmanager

    • Bachelor of Arts (B.A.)

    leonard.hentrich@optinvest.de

    Lisa Liller | OPTINVEST Beamte
    Lisa Liller | OPTINVEST Beamte

    Lisa Liller

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Risikoprüfung
    Spezialistin Sachversicherungen

    • Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)
    • Bürokauffrau (IHK)
    • Verkäuferin (IHK)
    • Ausbilderin (IHK)

    lisa.liller@optinvest.de

    Lucas Arndt | OPTINVEST Beamte
    Lucas Arndt | OPTINVEST Beamte

    Lucas Arndt

    Projektmanager
    Spezialist IT

    lucas.arndt@optinvest.de

    Marvin Noltemeier | OPTINVEST Beamte
    Marvin Noltemeier | OPTINVEST Beamte

    Marvin Noltemeier

    Geschäftsführer
    Leiter Beratung Heilberufe
    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bankbetriebswirt (BankColleg)
    • Bankfachwirt (IHK)
    • Bankkaufmann (IHK)
    • Versicherungsfachmann (IHK)
    • Berater Heilwesen (IHK)
    • Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    marvin.noltemeier@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
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    Mine Kuru

    Leiterin Social Media

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Bankfachwirtin
    • Bankkauffrau (IHK)

    mine.kuru@optinvest.de

    Mirko Feller | OPTINVEST Beamte
    Mirko Feller | OPTINVEST Beamte

    Mirko Feller

    Geschäftsführer
    Leiter Beratung Beamte & öD
    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bankkaufmann (IHK)
    • Versicherungsfachmann (IHK)
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    mirko.feller@optinvest.de

    Natascha Depta | OPTINVEST Beamte
    Natascha Depta | OPTINVEST Beamte

    Natascha Depta

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Risikoprüfung

    • Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA)
    • Zertifizierte Beamten Beraterin
    • Zertifizierte Expertin für den öffentlichen Dienst

    natascha.depta@optinvest.de

    OPTINVEST Beamte - Platzhalter
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    Petra Mayer

    Social Media Managerin
    Markenbotschafterin

    • Diplom-Sozialwissenschaftlerin

    petra.mayer@optinvest.de

    Philip Franeta | OPTINVEST Beamte
    Philip Franeta | OPTINVEST Beamte

    Philip Franeta

    Content Creator

    • Mediengestalter Digital und Print (IHK)

    philip.franeta@optinvest.de

    Sebastian Koch | OPTINVEST Beamte
    Sebastian Koch | OPTINVEST Beamte

    Sebastian Koch

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
    • Zertifizierter Beamten Berater
    • Zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst

    sebastian.koch@optinvest.de

    Stephan Kaster | OPTINVEST Beamte
    Stephan Kaster | OPTINVEST Beamte

    Stephan Kaster

    Geschäftsführer
    Leiter Unternehmensentwicklung
    Justiziar

    • Master of Laws (LL.M.)
    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Science (B.Sc.)
    • Bankkaufmann (IHK)
    • Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
    • Zertifizierter Beamten Berater
    • PSM (scrum.org)
    • PSPO (scrum.org)
    • Ausbilder (IHK)

    stephan.kaster@optinvest.de

    Steven Foster | OPTINVEST Beamte
    Steven Foster | OPTINVEST Beamte

    Steven Foster

    Leiter Performance Marketing

    • Bachelor of Arts (B.A.)

    steven.foster@optinvest.de

    Timo Ulbricht | OPTINVEST Beamte
    Timo Ulbricht | OPTINVEST Beamte

    Timo Ulbricht

    Finanz- & Versicherungsspezialist

    • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

    timo.ulbricht@optinvest.de

    Ulrike Zimmerhäkel | OPTINVEST Beamte
    Ulrike Zimmerhäkel | OPTINVEST Beamte

    Ulrike Zimmerhäkel

    SEO- und Content-Managerin

    • Master of Arts (M.A.)
    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Content Marketing Managerin (IHK)

    ulrike.zimmerhaekel@optinvest.de

    Vivian Feller | OPTINVEST Beamte
    Vivian Feller | OPTINVEST Beamte

    Vivian Feller

    Büromanagerin

    • Bachelor of Laws (LL.B.)
    • Bankkauffrau (IHK)

    vivian.feller@optinvest.de

    Vivien Witt | OPTINVEST Beamte
    Vivien Witt | OPTINVEST Beamte

    Vivien Witt

    Spezialistin Kundenservice
    Spezialistin Sachversicherungen

    • Bachelor of Arts (B.A.)
    • Staatlich geprüfte Betriebswirtin
    • Kauffrau für Büromanagement (IHK)
    • Ausbilderin (IHK)

    vivien.witt@optinvest.de

    Bela | OPTINVEST
    Bela | OPTINVEST Beamte

    Bela

    Feelgood Manager

    • Zertifizierter Wolkenimitator mit Fellnote „sehr flauschig“
    • Staatlich geprüfter Dauergrinser mit Schwerpunkt gute Laune
    • Experte für lautstarke Meinungsäußerung bei minimalem Anlass
    • Qualitätsbeauftragter für Leckerlis aller Art
    • Sachverständiger für Snackgeräusche aus drei Zimmern Entfernung
    • Bewegungscoach für müde Menschen mit Leinenpflicht

    bela@optinvest.de

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    Feedback unserer Kunden zu unserer Beratung

    Das sagen unsere Kunden über OPTINVEST

    Von Google

    24.07.2026

    Angie

    Optinvest ist ein unabhängiger Versicherungsmarkler, mit Fokus auf Beamte. Wir wurden kompetent und ausführlich von Kathrin über PKV für Beamtenanwärter beraten. Die Beratung erfolgte online per Videochat. Es wurde sich Zeit genommen und alle Fragen ausfühlich beantwortet. Wir fühlen uns hier gut aufgehoben und würden Optinvest weiterempfehlen. Vielen Dank :)

    Von Google

    22.07.2026

    Dirk Matzik

    Sehr zugewandte Mitarbeiter, die konstruktive und sinnvolle Empfehlungen geben!

    Von Google

    19.07.2026

    Ece

    Ich habe meine Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie meine Rechtsschutzversicherung über Optinvest abgeschlossen und bin sehr zufrieden. Sebastian hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Er hat sich Zeit genommen, meine persönliche Situation und meine Prioritäten zu verstehen, verschiedene Versicherer objektiv miteinander verglichen und mir die jeweils sinnvollsten und vorteilhaftesten Optionen aufgezeigt. Dadurch fiel mir die Entscheidung deutlich leichter. Besonders positiv fand ich, dass wir gemeinsam die für mich beste private Krankenversicherung ausgewählt haben und dabei mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen wurden. Als Ärztin war es mir außerdem wichtig, dass auch die berufsspezifischen Versicherungen optimal auf meine Tätigkeit abgestimmt sind – genau darauf wurde geachtet. Ich hatte jederzeit das Gefühl, unabhängig, transparent und kompetent beraten zu werden. Wer eine umfassende und objektive Versicherungsberatung sucht, ist bei Optinvest meiner Meinung nach bestens aufgehoben.

    Von Google

    17.07.2026

    Alina S

    Ich bin zur Beratung bezüglich Versicherungen für das Referendariat hier und fühle mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mein Berater, Timo, ist auch sehr freundlich, erklärt viel und hilft mir die besten Optionen für mich zu finden.

    Von Google

    15.07.2026

    Sahin Türe

    Ich hab mich beim Timo bezüglich eines PKV Wechsels im Rahmen eines neuen Berufs gemeldet und wirklich von Anfang an (der unverbindlichen kostenlosen Erstberatung) wurde ich bestens beraten. Egal zu welchen Aspekten und nun haben wir eine richtig tolle PKV Versicherung zusammen gefunden. Ich kann Timo wirklich nur wärmstens empfehlen!

    Von Google

    15.07.2026

    Hannah Fehlau

    Sehr gute, angenehme und kompetente Beratung. Ich habe mich mit allen Fragen sehr wohlgefühlt und konkrete Antworten bekommen. Sehr empfehlenswert; vielen Dank, liebe Kathrin!

    Von Google

    15.07.2026

    D. S.

    Die Terminvereinbarung ging sehr leicht und schnell. Man wird auch nochmals an den Termin erinnert, was sehr hilfreich ist. Ich wurde sehr gut und ausführlich von Timo beraten. Das Gespräch verlief auf einer lockeren aber auch professionellen Ebene. Alles in allem entspannt und unkompliziert. Kann es herzlichst weiterempfehlen.

    Von Google

    13.07.2026

    Juliane Liening

    Sebastian hat mich zu den Themen PKV und BU sehr gut beraten. Kann ich nur weiterempfehlen. Vielen Dank!

    Von Google

    08.07.2026

    Elias Haddad

    Vielen Dank an Sebastian Koch für die tolle Beratung. Der gesamte Ablauf ist professionell, unkompliziert und angenehm. Egal was für eine Frage ich habe, Sebastian kann sie mir professionell beantworten, ohne dass ich Tage warten muss. Angebote versucht er perfekt passend vorzuschlagen und zu beraten, sodass man sich im Klaren ist, was das jetzt bedeutet oder wie jenes wiederum funktioniert. Absolute Empfehlung meinerseits, würde mich hier imme r wieder beraten lassen!

    Von Google

    03.07.2026

    Lucia Komesker

    Super Beratung & Engagement von Timo!
    Sehr gut bewertet | OPTINVEST Beamte
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