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09.10.2026
Timo Ulbricht hat mich umfassend und transparent zu einer PKV beraten. Alle Fragen wurden beantwortet. Klare Empfehlung!

Die Wahl des passenden Beihilfeergänzungstarifs zur privaten Krankenversicherung ist für Beamte oft eine Herausforderung. Die Leistungen variieren stark und nicht jeder Tarif passt zu deiner individuellen Beihilfesituation. Wichtig zu wissen: Ein Beihilfeergänzungstarif kann immer nur in Kombination mit einem bestehenden Vertrag bei derselben privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ein Abschluss bei einer anderen Gesellschaft als die, bei der dein Hauptvertrag besteht, ist grundsätzlich nicht möglich. Genau hier setzen wir als erfahrene Spezialisten für Beihilfe und Beamtenversorgung an mit einem kostenfreien und unverbindlichen Vergleichsservice. Unser transparenter Online Rechner ermöglicht dir einen einfachen Tarifvergleich speziell für Beihilfeergänzungstarife. So findest du in wenigen Minuten heraus welche Absicherung optimal zu deiner bestehenden privaten Krankenversicherung passt mit passgenauer Leistung fairen Beiträgen und maximaler beihilfekonformer Absicherung der Restkosten.
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Dein Spezialistenteam von OPTINVEST Beamte.

Als Beamtenanwärter oder Beamter sicherst du dir mit einem passenden Beihilfeergänzungstarif nicht nur eine hervorragende medizinische Versorgung, sondern auch eine besonders günstige Beitragsstruktur. Die Beihilfe übernimmt bereits einen Großteil der Krankheitskosten, der Ergänzungstarif schließt gezielt die verbleibenden Versorgungslücken. So profitierst du von frei wählbaren Leistungen, hoher Flexibilität bei der Arzt- und Behandlungsauswahl und einer optimalen Versicherungslösung, die perfekt auf deinen Status im öffentlichen Dienst zugeschnitten ist. Für einen 23-jährigen Beamten mit 50 Prozent Beihilfe liegt der monatliche Beitrag für einen Beihilfeergänzungstarif, je nach Anbieter und Leistungsumfang, aktuell zwischen rund 9 und 29 Euro.
Nachfolgend erhältst du einen ersten Überblick über ausgewählte Beihilfeergänzungstarife verschiedener Anbieter. Die Kurzbeschreibungen helfen dir dabei, Unterschiede in Leistung und Schwerpunkt zu erkennen und eine erste Orientierung für deine individuelle Absicherung zu gewinnen.
Der Beihilfeergänzungstarif BHEB der Allianz ist auf die Ergänzung eines bestehenden Beihilfeanspruchs ausgerichtet und bietet vor allem im stationären Bereich umfangreiche Leistungen. Versicherte profitieren von der Erstattung komfortabler Wahlleistungen wie der Unterbringung im Einbettzimmer sowie der privatärztlichen Behandlung durch den Chefarzt. Damit eignet sich der Tarif besonders für Personen, die bei einem Krankenhausaufenthalt auf eine gehobene medizinische Versorgung und maximale Wahlfreiheit Wert legen. Im ambulanten Bereich sind die Leistungen solide, jedoch mit gewissen Einschränkungen verbunden. So können beispielsweise bei der Erstattung von Heilmitteln oder psychotherapeutischen Behandlungen Begrenzungen im Leistungsumfang bestehen. Im zahnärztlichen Bereich sichert der Tarif die Restkosten bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Inlays weitgehend ab. Allerdings ist in den ersten Jahren eine Zahnstaffel vorgesehen, wodurch die Erstattung zunächst begrenzt ist und sich erst mit der Zeit erhöht. Insgesamt richtet sich der BHEB an Versicherte, die ihren Fokus auf eine starke stationäre Absicherung legen, während sie in anderen Leistungsbereichen bereit sind, gewisse Einschränkungen in Kauf zu nehmen.
Der Tarif BHEB50 der ARAG bietet eine umfassende Beihilfeergänzung auf Basis eines 50 Prozent Beihilfeanspruchs und richtet sich an Beamte, die eine ausgewogene Kombination aus solider Grundversorgung und erweiterten Leistungen wünschen. Neben klassischen ambulanten und stationären Behandlungen sind auch naturheilkundliche Verfahren und Heilpraktikerleistungen enthalten, was den Tarif für Versicherte mit Interesse an alternativen Heilmethoden attraktiv macht. Im Bereich Zahnersatz, Inlays und Implantate sind Erstattungen bis zu 100 Prozent möglich, ohne dass eine Zahnstaffel gilt. Zudem erlaubt der Tarif eine Kostenübernahme über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Damit eignet sich der BHEB50 für Personen, die besonderen Wert auf eine hochwertige medizinische Versorgung und größtmögliche Freiheit bei der Arztwahl legen.
Der Tarif GEP der Barmenia bietet eine besonders umfangreiche und vielseitige Absicherung für beihilfeberechtigte Personen, die eine leistungsstarke Ergänzung zur Beihilfe oder eine vollständige Abdeckung ihrer Gesundheitskosten wünschen. Er deckt nahezu alle relevanten Leistungsbereiche ab, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Dazu gehören unter anderem ärztliche Behandlungen, psychotherapeutische Leistungen sowie die Versorgung durch Heilpraktiker und alternative Heilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis. Auch der Bereich der Sehhilfen ist abgedeckt, mit einer Erstattung von bis zu 400 Euro für Brillen und Kontaktlinsen. Operative Maßnahmen zur Sehkorrektur wie eine Augenlaserbehandlung sind ebenfalls erstattungsfähig. Im zahnmedizinischen Bereich bietet der Tarif eine Absicherung bis zu 100 Prozent für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Beihilfe gezahlt wird. Ein weiterer Vorteil ist die Beitragsrückerstattung. Versicherte, die innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen, können eine Rückzahlung eines Teils ihrer Beiträge erhalten. Der GEP eignet sich somit besonders für anspruchsvolle Beamte, die eine umfassende Versorgung in allen medizinischen Bereichen wünschen, unabhängig von der konkreten Beihilfeleistung.
Der Tarif BErgänzung Plus der Bayerischen Beamtenkrankenkasse ist klassisch aufgebaut und richtet sich an beihilfeberechtigte Personen, die Wert auf eine solide Ergänzungsabsicherung legen. Er umfasst unter anderem stationäre Wahlleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer und die Behandlung durch einen Privatarzt. Auch Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis sind im Leistungsumfang enthalten. Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen werden bis zu einem Betrag von 100 Euro erstattet. Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Bei Leistungsfreiheit sieht der Tarif eine Beitragsrückerstattung vor, wodurch sich die tatsächliche Beitragslast senken lässt. Zu beachten ist, dass dieser Tarif in der Regel nur dann leistet, wenn zuvor eine Beihilfezahlung erfolgt ist. Damit eignet sich BErgänzung Plus insbesondere für Beamte, die eine kosteneffiziente Ergänzung zum bestehenden Beihilfeanspruch suchen und auf zusätzliche Komfortleistungen im Krankheitsfall nicht verzichten möchten.
Der Tarif BV PLUS der Concordia ist ein Beihilfeergänzungstarif, der speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelt wurde, um Versorgungslücken zu schließen, die durch die Beihilfe entstehen können. Er richtet sich besonders an Beamte und Anwärter, die eine umfassendere Absicherung wünschen, insbesondere in den Bereichen stationäre Wahlleistungen, Kuren und Auslandsaufenthalte. Der Tarif erstattet die Differenz zwischen der Wahlleistung Unterkunft im Einbettzimmer und der Beihilfeerstattung für ein Zweibettzimmer. Alternativ wird ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro gezahlt, wenn auf die Wahlleistung verzichtet wird. Kosten für ambulante Operationen, die über die Gebührenordnung hinausgehen, werden ebenfalls übernommen. Bei Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen beträgt das Kurtagegeld 75 Euro pro Tag für ambulante Behandlungen und 150 Euro pro Tag für stationäre Behandlungen, jeweils bis zu 28 Tage. Zudem bietet der Tarif Schutz bei Auslandsreisen inklusive Krankenrücktransport. Die Beiträge variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und individuellem Bedarf. Insgesamt stellt der Tarif BV PLUS eine erweiterte Absicherung für beihilfeberechtigte Personen dar, die Wert auf hochwertige Leistungen im Krankenhaus, bei ambulanten Operationen und während Kuren legen. Er eignet sich besonders für Beamte und Anwärter, die ihre Versorgungslücken schließen und zusätzlichen Schutz bei Auslandsaufenthalten wünschen. Die Beitragskosten sind moderat und machen den Tarif zu einer attraktiven Option für eine umfassende Beihilfeergänzung.
Der Tarif BG der Debeka ist ein Beihilfeergänzungstarif, der speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelt wurde. Er ergänzt den Grundschutz und bietet erweiterte Leistungen in Bereichen, die von der Beihilfe nur teilweise oder gar nicht abgedeckt werden. Zu den wesentlichen Leistungen gehört die Erstattung von Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu einer Höhe von 6150 Euro jährlich. Im Jahr des Versicherungsbeginns und den beiden folgenden Kalenderjahren erstattet die Debeka bis zu 2250 Euro. Darüber hinaus übernimmt der Tarif BG Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen im Ausland sowie Rücktransporte und Überführungen im Todesfall. Auch Schutzimpfungen, die im Zusammenhang mit Auslandsreisen stehen, werden erstattet, sofern sie nicht bereits über den Basistarif abgedeckt sind. Bei stationären Krankenhausaufenthalten erstattet der Tarif die Differenz zwischen der Unterkunft im Einbettzimmer und dem Zweibettzimmer als Wahlleistung. Wird auf diese Wahlleistung verzichtet, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro gezahlt. Allerdings übernimmt der Tarif BG keine Leistungskürzungen der Beihilfe bei ambulanten Behandlungen und bietet eine begrenzte Erstattung für Kuraufenthalte von maximal 33 Euro, was im Vergleich zu anderen Anbietern eher gering ist. Insgesamt stellt der Tarif BG eine solide Ergänzung zum Grundschutz für Beihilfeberechtigte dar, insbesondere bei Zahnersatz und Auslandsreisen. Wer jedoch umfassendere Leistungen, insbesondere im Bereich der Kuren oder höherwertiger Erstattungen, wünscht, sollte auch den Tarif BC der Debeka in Betracht ziehen.
Der Tarif BG der Debeka ist ein Beihilfeergänzungstarif, der speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelt wurde. Er ergänzt den Grundschutz und bietet erweiterte Leistungen in Bereichen, die von der Beihilfe nur teilweise oder gar nicht abgedeckt werden. Zu den wesentlichen Leistungen gehört die Erstattung von Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu einer Höhe von 6150 Euro jährlich. Im Jahr des Versicherungsbeginns und den beiden folgenden Kalenderjahren erstattet die Debeka bis zu 2250 Euro. Darüber hinaus übernimmt der Tarif BG Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen im Ausland sowie Rücktransporte und Überführungen im Todesfall. Auch Schutzimpfungen, die im Zusammenhang mit Auslandsreisen stehen, werden erstattet, sofern sie nicht bereits über den Basistarif abgedeckt sind. Bei stationären Krankenhausaufenthalten erstattet der Tarif die Differenz zwischen der Unterkunft im Einbettzimmer und dem Zweibettzimmer als Wahlleistung. Wird auf diese Wahlleistung verzichtet, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro gezahlt. Allerdings übernimmt der Tarif BG keine Leistungskürzungen der Beihilfe bei ambulanten Behandlungen und bietet eine begrenzte Erstattung für Kuraufenthalte von maximal 33 Euro, was im Vergleich zu anderen Anbietern eher gering ist. Insgesamt stellt der Tarif BG eine solide Ergänzung zum Grundschutz für Beihilfeberechtigte dar, insbesondere bei Zahnersatz und Auslandsreisen. Wer jedoch umfassendere Leistungen, insbesondere im Bereich der Kuren oder höherwertiger Erstattungen, wünscht, sollte auch den Tarif BC der Debeka in Betracht ziehen.
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Der Tarif BN BU der DBV ist speziell auf die Bedürfnisse modern eingestellter, digital affiner Beihilfeberechtigter zugeschnitten und bietet einen zeitgemäßen sowie vielseitigen Leistungsumfang. Neben den klassischen Bestandteilen wie Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis, psychotherapeutischen Leistungen und umfassenden Vorsorgeuntersuchungen beinhaltet der Tarif auch die Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen. Ergänzend werden Präventionskurse mit bis zu 200 Euro pro Jahr bezuschusst, was insbesondere gesundheitsbewusste Versicherte anspricht. Ein besonderer Vorteil dieses Tarifs ist, dass Leistungen auch dann erbracht werden können, wenn keine Beihilfezahlung erfolgt. Damit eignet sich BN BU für Personen, die eine moderne Absicherung mit digitalen Gesundheitsleistungen wünschen und gleichzeitig eine verlässliche Ergänzung zu ihrer beihilferechtlichen Versorgung suchen.
Mit dem Tarif BE2 bietet die HUK COBURG eine einfache und kostengünstige Lösung zur Ergänzung der Beihilfe für Personen mit überschaubarem Absicherungsbedarf. Der Tarif deckt grundlegende Leistungen ab, darunter Heilpraktikerbehandlungen sowie die Erstattung von Sehhilfen bis zu einem Betrag von 300 Euro. Auf umfangreiche Leistungsbestandteile wie stationäre Wahlleistungen, etwa Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, wird hingegen verzichtet. Auch zahnärztliche Leistungen wie hochwertiger Zahnersatz oder Kieferorthopädie sind nicht Bestandteil des Tarifs. Darüber hinaus fehlen moderne Elemente wie digitale Gesundheitsanwendungen, Präventionsprogramme oder psychotherapeutische Leistungen. BE2 richtet sich daher an beihilfeberechtigte Personen, die gezielt einzelne Versorgungslücken schließen möchten und auf umfangreiche Zusatzleistungen verzichten können.
Der Beihilfeergänzungstarif BE der Signal Iduna richtet sich an beihilfeberechtigte Personen, die ihre Absicherung sinnvoll erweitern möchten. Er umfasst stationäre Wahlleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer sowie die Behandlung durch einen Privatarzt. Darüber hinaus beinhaltet der Tarif Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren und Psychotherapie. Für Sehhilfen werden Kosten bis zu 125 Euro erstattet, auch Vorsorgeuntersuchungen, Kurleistungen und ambulante Behandlungen sind abgedeckt. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und kann in bestimmten Bereichen darüber hinausgehen. Ergänzend bietet die Signal Iduna den Tarif BE Plus an, der auf dem BE aufbaut und zusätzliche Leistungen wie erweiterte Heilpraktikerbehandlungen oder höhere Erstattungen bei Sehhilfen enthält. Beide Tarife eignen sich für Beamte, die eine solide Grundabsicherung wünschen und gleichzeitig Wert auf umfassende medizinische Versorgung und komfortable stationäre Leistungen legen.
Wenn du einen Beihilfeergänzungstarif abschließen möchtest, muss dieser immer zusammen mit einem bestehenden Hauptvertrag bei derselben privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ein separater Abschluss bei einer anderen Gesellschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Achte daher darauf, dass dein Ergänzungsschutz genau zu deiner bestehenden Absicherung passt.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine speziell für beihilfeberechtigte Personen entwickelte Zusatzversicherung, die im Rahmen einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann, jedoch eigenständig neben dem eigentlichen Tarif besteht. Während die Beihilfe durch den Dienstherrn einen großen Teil der Krankheitskosten übernimmt, bleiben dennoch spürbare Eigenanteile bestehen, vor allem bei Leistungen, die nicht beihilfefähig sind oder von einzelnen Bundesländern ausdrücklich ausgeschlossen wurden, wie zum Beispiel Heilpraktikerbehandlungen. Genau an dieser Stelle greift der Beihilfeergänzungstarif und übernimmt die verbleibenden Kosten, auch dann, wenn die Beihilfe ihre Leistung ganz oder teilweise verweigert. Besonders vorteilhaft sind Tarife, die unabhängig von einer vorherigen Erstattung durch die Beihilfe leisten und dir so ermöglichen, medizinische Entscheidungen frei und ohne finanzielle Unsicherheit zu treffen. Damit stellt ein Beihilfeergänzungstarif eine sinnvolle Lösung dar, um die Lücken im beihilfebasierten Gesundheitssystem zu schließen und deine Versorgung auf ein verlässliches Fundament zu stellen.
Mit einem passenden Beihilfeergänzungstarif kannst du dich im Krankenhaus auf Wunsch vom Chefarzt oder einer anderen spezialisierten Ärztin oder einem spezialisierten Arzt behandeln lassen. Diese Leistung ist bei der Beihilfe nicht automatisch enthalten und auch nicht über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Wenn dir eine hochwertige und individuelle stationäre Versorgung wichtig ist, solltest du auf diesen Baustein achten. Du erhältst dadurch Zugang zu besonders erfahrener medizinischer Betreuung, unabhängig vom Dienstherrn.
Apps und digitale Programme zur Unterstützung deiner Gesundheit sind heute nicht mehr wegzudenken. Mit einem modernen Beihilfeergänzungstarif sicherst du dir die Kostenübernahme für geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen, zum Beispiel bei Schlafstörungen, Diabetes oder Angststörungen. Diese Anwendungen sind oft nicht beihilfefähig, können dir aber im Alltag enorm helfen. Du bleibst flexibel und nutzt digitale Unterstützung, ohne selbst zahlen zu müssen.
Viele beihilfeberechtigte Personen wünschen sich alternative Behandlungen – etwa durch einen Heilpraktiker. Doch nicht alle Bundesländer erkennen diese Leistungen als beihilfefähig an. Wenn dir Methoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie wichtig sind, solltest du gezielt darauf achten, dass dein Beihilfeergänzungstarif diese Kosten übernimmt. So entscheidest du selbst, wie du dich behandeln lässt, und musst nicht auf bewährte naturheilkundliche Verfahren verzichten.
Zahnspangen und kieferorthopädische Korrekturen sind nicht nur bei Kindern ein Thema. Auch Erwachsene können eine medizinisch sinnvolle Behandlung benötigen. Die Beihilfe übernimmt solche Maßnahmen oft nur eingeschränkt oder gar nicht. Mit dem richtigen Ergänzungstarif werden die Kosten für Zahnregulierungen deutlich besser abgesichert, je nach Anbieter sogar bis zu 100 Prozent. Du sorgst damit vorausschauend für eine gesunde und ästhetische Zahnstellung.
Nach einer Operation oder längerer Krankheit kann eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig sein. Doch die Beihilfe ist bei ambulanten Kuren und stationären Rehas oft sehr zurückhaltend. Ein Ergänzungstarif hilft dir dabei, wichtige Aufwendungen wie Unterkunft, Anwendungen oder Fahrten abzusichern. So stellst du sicher, dass du dich in Ruhe erholen kannst, ohne dir Sorgen um die Kosten zu machen.
Wenn du auf natürliche Behandlungsmethoden setzt, lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: Viele Tarife erstatten Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis. Dazu zählen zum Beispiel Phytotherapie, anthroposophische Medizin oder Chiropraktik. Die Beihilfe lässt solche Leistungen oft außen vor. Mit dem passenden Tarif sicherst du dir deine individuelle Gesundheitsversorgung ganz nach deinen persönlichen Vorstellungen.
Eingriffe wie eine Augenlaserbehandlung zur Sehkorrektur sind meist keine beihilfefähige Leistung. Wenn du dennoch auf Brille oder Kontaktlinsen verzichten möchtest, solltest du auf einen Tarif setzen, der diese Kosten mit abdeckt. So kannst du moderne Verfahren nutzen, ohne mit hohen Eigenanteilen rechnen zu müssen. Besonders bei jüngeren Beamten ist diese Ergänzung sehr gefragt.
Psychische Belastungen können in jeder Lebensphase auftreten. Die Beihilfe übernimmt zwar unter bestimmten Voraussetzungen Therapiekosten, doch häufig sind die Vorgaben streng oder der Zugang begrenzt. Ein guter Beihilfeergänzungstarif erleichtert dir den Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung. Du kannst frühzeitig reagieren und dir schnell Hilfe suchen, ohne unnötige Hürden.
Brillen oder Kontaktlinsen gehören für viele zum Alltag. Trotzdem beteiligt sich die Beihilfe nur selten an diesen Kosten und wenn, dann sehr begrenzt. Mit einem Ergänzungstarif, der feste Erstattungsbeträge vorsieht, etwa 300 bis 400 Euro alle zwei Jahre, sorgst du unkompliziert vor. Du erhältst damit regelmäßig Unterstützung bei der Anschaffung neuer Sehhilfen.
Ob Brücke, Krone oder Implantat, hochwertiger Zahnersatz ist teuer und wird von der Beihilfe oft nur anteilig erstattet. Damit du nicht auf Kosten sitzen bleibst, solltest du auf einen Ergänzungstarif setzen, der Zahnersatz großzügig mit absichert. Einige Tarife leisten bis zu 100 Prozent auf die Restkosten. So gehst du auch in Zukunft mit einem guten Gefühl zum Zahnarzt.
Als Beamter oder Beamtenanwärter kannst du deine beihilfekonforme private Krankenversicherung gezielt mit zusätzlichen Bausteinen ergänzen, zum Beispiel durch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Solche Erweiterungen sind oft schon für unter einen Euro im Monat erhältlich und sorgen dafür, dass du auch im Ausland optimal geschützt bist. Ob auf Urlaubsreise oder im Rahmen einer Dienstreise, du musst dir keine Gedanken um hohe Behandlungskosten machen und kannst dich ganz auf deinen Aufenthalt konzentrieren.
In der privaten Krankenversicherung für Beamte kannst du durch einen freiwillig gewählten Selbstbehalt deine monatlichen Beiträge deutlich senken. Je nach Anbieter und Tarifmodell ist eine Beitragsersparnis von bis zu 20 Prozent möglich. Dabei bestimmst du selbst, welchen Anteil du im Krankheitsfall zunächst aus eigener Tasche zahlst. Diese Option gibt dir die Freiheit, deine Krankenversicherung so zu gestalten, dass sie zu deinem persönlichen Absicherungsbedarf und deinem Budget passt, ganz ohne auf eine hochwertige Versorgung zu verzichten.
Manche privaten Krankenversicherungen bieten dir die Möglichkeit, einen Teil deiner Beiträge zurückzubekommen, wenn du über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen einreichst. Diese sogenannte Beitragsrückerstattung lohnt sich besonders dann, wenn du selten ärztliche Hilfe in Anspruch nimmst und gesund bleibst. Je nach Tarif bleiben bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen dabei weiterhin abgesichert, ohne dass du deine Rückerstattung verlierst. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Wir unterstützen dich dabei, genau die Versicherungslösung zu finden, die sowohl zu deinem Gesundheitsverhalten als auch zu deinen finanziellen Zielen passt.
In der privaten Krankenversicherung spielt dein Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. Er wirkt sich direkt auf die Beitragshöhe und den Umfang deines Versicherungsschutzes aus. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger fällt dein Beitrag in der Regel aus. Vor Vertragsbeginn prüft der Versicherer deine gesundheitliche Vorgeschichte anhand eines Fragenkatalogs. Dabei werden frühere Behandlungen, Diagnosen oder laufende Medikamente berücksichtigt. Wenn du später den Tarif oder Anbieter wechseln möchtest, kann erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Das kann zu höheren Beiträgen oder Einschränkungen führen. Deshalb ist es sinnvoll, von Anfang an eine Versicherungslösung zu wählen, die auch langfristig zu deiner Lebenssituation passt.
Nicht nur du selbst kannst von der Beihilfe profitieren, auch bestimmte Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Unterstützung. Dazu zählen in der Regel Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, sofern sie die Voraussetzungen nach dem jeweiligen Beihilferecht erfüllen. Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich nach dem familiären Verhältnis und den Vorgaben des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Da viele Angehörige nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben sie häufig die Möglichkeit, sich privat abzusichern und so von besseren Leistungen und günstigeren Beiträgen zu profitieren. Mit unserem objektiven Vergleich findest du schnell eine passende private Krankenversicherung, die auch für anspruchsberechtigte Angehörige eine zuverlässige Lösung bietet.
In einigen Bundesländern wie Baden Württemberg, Berlin oder Hamburg gibt es für Beamte eine besondere Wahlmöglichkeit: Statt der klassischen Beihilfe können sie sich für die pauschale Beihilfe entscheiden. Bei diesem Modell erhalten beihilfeberechtigte Personen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Angehörige keinen Zuschuss zu einzelnen Krankheitskosten, sondern eine Beteiligung an ihrem monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Zuschuss kann bis zu fünfzig Prozent des Beitrags betragen. Was zunächst attraktiv wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen nicht immer als vorteilhaft. Die pauschale Beihilfe ist ausschließlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung kombinierbar und lässt dir weniger Spielraum bei der Auswahl von Leistungen oder Tarifen. In vielen Fällen bietet die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung deutlich bessere Leistungen zu oft niedrigeren Beiträgen. Zudem wird dieses Modell nicht flächendeckend angeboten. In Bundesländern wie Bayern, Nordrhein Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen Anhalt, Mecklenburg Vorpommern oder Schleswig Holstein steht diese Option nicht zur Verfügung. Da eine Entscheidung für die pauschale Beihilfe meist nicht rückgängig gemacht werden kann, ist eine sorgfältige Abwägung wichtig. Wenn du langfristig gut abgesichert sein möchtest, solltest du rechtzeitig vergleichen und dich ausführlich beraten lassen, bevor du dich für einen Weg entscheidest.
Als Beamter oder Beamtenanwärter profitierst du von Beihilfeleistungen, also einer staatlichen Unterstützung bei Krankheitskosten, Pflege oder Vorsorge. Was viele dabei nicht wissen: Die konkreten Leistungen unterscheiden sich je nach Bundesland zum Teil erheblich. Während du in einem Bundesland zum Beispiel Heilpraktikerleistungen oder Brillen erstattet bekommst, sind diese in einem anderen kaum oder gar nicht beihilfefähig. Schleswig-Holstein erkennt Heilpraktikerkosten seit Kurzem grundsätzlich nicht mehr an. Deshalb ist es wichtig, dass du dich über die Beihilfeverordnung in deinem Bundesland genau informierst, um mögliche Versorgungslücken zu erkennen. Denn je nachdem, wo du verbeamtet bist, können bestimmte Leistungen ausgeschlossen oder nur anteilig übernommen werden. Eine Beihilfeergänzungsversicherung kann dabei helfen, genau diese Lücken zu schließen. Sie übernimmt Leistungen, die durch deine individuelle Beihilfeverordnung nicht oder nur teilweise abgedeckt sind, zum Beispiel Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder auch alternative Heilmethoden. Dadurch kannst du deine Gesundheitsversorgung sinnvoll ergänzen und dich im Krankheitsfall vor unerwarteten Kosten schützen. Gerade für Beamtenanwärter ist es wichtig, frühzeitig auf eine gute Absicherung zu achten, denn später kann es zu Einschränkungen bei der Nachversicherung kommen. Nachstehend findest du alle wichtigen Informationen zu den Beihilfeleistungen in deinem Bundesland.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Baden-Württemberg richtet sich die Beihilfe nach einer eigenen Landesverordnung. Sie ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge von Beamten, Richtern und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei Aufwendungen in Krankheitsfällen, Pflegebedürftigkeit, Geburten, Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Die Beihilfe wird auf Antrag gewährt, wenn die medizinische Notwendigkeit und wirtschaftliche Angemessenheit der Leistungen nachgewiesen ist.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Die Leistungen der Beihilfe in Baden-Württemberg unterscheiden sich in einzelnen Punkten von denen anderer Bundesländer. Du kannst zum Beispiel Unterstützung erhalten für
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
Leistungen von Heilpraktikern, sofern sie bestimmten fachlichen Anforderungen genügen und innerhalb festgelegter Höchstsätze abgerechnet werden
ärztlich verordnete Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel
stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich vorbereitender und nachgehender Versorgung
Wahlleistungen wie Behandlung durch leitende Ärzte oder Unterbringung in einem Zweibettzimmer, wenn dies zuvor erklärt wurde
Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und medizinisch verordnete Rehabilitationsmaßnahmen
Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen gemäß den Bestimmungen der Landesverordnung
Sehhilfen bei medizinischer Indikation innerhalb bestimmter Höchstgrenzen
notwendige Fahrkosten, Haushaltshilfen und unterstützende Leistungen während der Genesung
3. Pflegeleistungen
Wenn du pflegebedürftig wirst, beteiligt sich die Beihilfe an ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegekosten. Auch Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können erstattet werden. Die Beihilfehöhe richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad und den gültigen Pauschalen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht übernommen werden kosmetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit sowie Maßnahmen, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind. Für medizinische Behandlungen im Ausland gelten besondere Nachweispflichten. Eine Besonderheit in Baden-Württemberg ist, dass Heilpraktikerleistungen weiterhin grundsätzlich beihilfefähig sind, sofern sie den landesspezifischen Vorgaben entsprechen. In den letzten Jahren wurden einzelne Leistungsbereiche angepasst, zum Beispiel bei den Höchstsätzen für Heilpraktikerbehandlungen und bei den Hilfsmitteln.
Diese Darstellung ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner konkreten Beihilfeansprüche ist in jedem Fall ratsam.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
Die Bayerische Beihilfeverordnung regelt die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen sowie zur Gesundheitsvorsorge. Anspruchsberechtigt sind Beamte, Versorgungsempfänger, Richter und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge und ist antragsgebunden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen notwendig, wirtschaftlich und angemessen sind.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Beihilfe wird für medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen gewährt. Dazu gehören unter anderem
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
Leistungen durch Heilpraktiker, sofern im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker und entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben
ärztlich verordnete Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel
Krankenhausbehandlungen einschließlich vor- und nachstationärer Leistungen
Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- bzw. Zweibettzimmer, bei vorheriger Wahlleistungsvereinbarung
Maßnahmen der Vorsorge, z. B. Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen
Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Maßnahmen entsprechend der Regelungen der Verordnung
Sehhilfen bei medizinischer Notwendigkeit, innerhalb beihilfefähiger Höchstgrenzen
Rehabilitationsmaßnahmen, Kurmaßnahmen, Fahrtkosten sowie Haushaltshilfe bei medizinischer Indikation
3. Pflegeleistungen
Im Fall anerkannter Pflegebedürftigkeit sind je nach Pflegegrad beihilfefähig
ambulante Pflegeleistungen
teilstationäre und vollstationäre Pflege
Leistungen bei Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Feststellung erfolgt in der Regel durch die Pflegeversicherung oder auf Grundlage eines entsprechenden Gutachtens. Pauschalen und Höchstbeträge richten sich nach der geltenden Anlage zur Verordnung.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind etwa Leistungen ohne medizinische Indikation, kosmetische Eingriffe oder Aufwendungen, die überhöht oder unwirtschaftlich sind. Ebenso sind bestimmte alternative Heilmethoden nur eingeschränkt oder gar nicht beihilfefähig, wenn keine ausreichende wissenschaftliche Anerkennung vorliegt. Auch bei bestimmten Einkommensgrenzen von Angehörigen kann der Beihilfeanspruch entfallen.
Die Beihilfeverordnung Bayern wird regelmäßig angepasst. Zuletzt wurden unter anderem digitale Antragsverfahren erweitert, beihilfefähige Hilfsmittel ergänzt und Regelungen zur Auslandsbehandlung präzisiert.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Bayern im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Ansprüche ist stets zu empfehlen.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Berlin ergänzt die Beihilfe deine eigene Gesundheitsversorgung, wenn du ärztliche Leistungen im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall in Anspruch nimmst oder Vorsorge betreibst. Anspruch hast du als Beamtin, Beamter, Richterin oder Richter sowie deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ein formloser Antrag, meist innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum, ist Voraussetzung für die Leistung.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
In Berlin bekommst du Beihilfe für medizinisch notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Leistungen, darunter
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
Heilpraktikerleistungen innerhalb der Gebührenordnung für Heilpraktiker
verordnete Arzneimittel, Heil- und Verbandmittel innerhalb der gesetzlich definierten Zuzahlungsgrenzen
stationäre Krankenhausaufenthalte; Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer werden nicht erstattet
Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
Zahnersatz, Implantate und zahntechnische Leistungen zu 60 % der Material- und Laborkosten
Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit; Brillengestelle werden grundsätzlich nicht übernommen
Fahrkosten, Haushaltshilfe und andere notwendige Begleitleistungen
Die Eigenbeteiligung im Krankenhaus liegt bei 10 Euro pro Tag, maximal für 28 Tage jährlich. Außerdem existiert eine Kostendämpfungspauschale gemäß Besoldungsgruppe, du erhältst Beihilfe also erst ab einem bestimmten Jahresaufwand.
3. Pflegeleistungen
Bei Pflegebedürftigkeit werden ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegekosten unterstützt. Auch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind beihilfefähig. Die jeweilige Höhe hängt vom Pflegegrad ab.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Leistungen ohne medizinischen Nutzen sowie alternativmedizinische Methoden ohne wissenschaftliche Anerkennung sind ausgeschlossen. Wahlleistungen im Krankenhaus sind generell nicht förderfähig. Für Sehhilfen gibt es Einschränkungen und bei Auslandsbehandlungen gelten strenge Nachweispflichten. Zudem kannst du in Berlin eine pauschale Beihilfe wählen – dabei bekommst du 50 % Zuschuss auf deine Beiträge zur Vollkrankenversicherung, entweder GKV oder PKV. Diese Entscheidung ist dauerhaft und schließt die individuelle Beihilfe aus. Beachte, dass diese Pauschale auf maximal die Hälfte des Beitrags für einen Basistarif begrenzt ist.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Berliner Beihilfeverordnung im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner Beihilfeansprüche ist dringend zu empfehlen.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Brandenburg richtet sich die Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung ergänzt durch § 62 Landesbeamtengesetz. Du hast Anspruch als aktive oder versorgungsberechtigte Beamtin oder Beamter, Richter*in und für deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Es gibt zwei Beihilfeformen: die individuelle Beihilfe, bei der du anteilig erstattete Krankheitskosten einreichst, oder die pauschale Beihilfe, die einen festen Zuschuss zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen bietet. Die Wahl ist unwiderruflich und kann langfristig deine Beihilfegestaltung beeinflussen.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
In Brandenburg erhältst du Beihilfe für medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen, darunter
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen nach GOÄ/GOZ
Heilpraktikerleistungen bis zu festgelegten Höchstsätzen
verordnete Arznei‑, Verband‑ und Heilmittel mit Eigenbeteiligung
Hilfsmittel und Körperersatzstücke aus dem offiziellen Katalog
stationäre Krankenhausaufenthalte mit täglicher Eigenbeteiligung
ambulante Reha‑ und Kurmaßnahmen alle vier Jahre (maximal 21 Tage)
Zahnersatz und Implantate (in der Regel bis zu zwei pro Kiefer, teils vier) inklusive Material- und Laborkosten bis zu 60 %
Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen, Gestelle bei Kinderregelung oder starker Sehschwäche
Fahrtkosten, Haushaltshilfe und weitere notwendige Heilverfahren
3. Pflegeleistungen
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit wird Pflegebeihilfe gewährt – ambulant, teilstationär und stationär. Auch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und landesrechtlich festgelegten Pauschalen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinischen Grund, alternativmedizinische Verfahren ohne wissenschaftliche Grundlage und Brillengestelle (außer in Ausnahmen). Für Krankenhausaufenthalte besteht eine tägliche Eigenbeteiligung. Eine Kostendämpfungspauschale existiert nicht. Mit der pauschalen Beihilfe kannst du pauschal 50 % deiner Krankenversicherungsbeiträge erstattet bekommen – individuell oder im Basistarif – unabhängig vom Leistungsfall.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf der Beihilfeverordnung Brandenburg im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche bleibt stets sinnvoll.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
Die Bremische Beihilfeverordnung regelt die Unterstützung bei Krankheitskosten, Pflegebedürftigkeit sowie bei Geburten. Beihilfeberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge und ersetzt in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für die Gewährung ist die medizinische Notwendigkeit der Aufwendungen sowie ein fristgerechter Antrag innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Beihilfe wird für medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen gewährt. Dazu zählen unter anderem
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen gemäß den einschlägigen Gebührenordnungen
Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel auf ärztliche Verordnung mit Eigenbeteiligung
stationäre Krankenhausbehandlungen einschließlich vor- und nachstationärer Versorgung
Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer sind grundsätzlich nicht beihilfefähig
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nach Maßgabe der Verordnung
Zahnersatz und Implantate unter bestimmten Voraussetzungen, mit Begrenzung der Anzahl
Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation; Gestelle sind nicht beihilfefähig
Fahrkosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren und Haushaltshilfen bei medizinischer Begründung
3. Pflegeleistungen
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit werden ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeaufwendungen unterstützt. Ebenfalls beihilfefähig sind Aufwendungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Die Leistungen orientieren sich am jeweiligen Pflegegrad und werden in Form fester Pauschalen oder beihilfefähiger Höchstbeträge gewährt.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit, alternative Heilverfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung sowie überhöhte oder unwirtschaftliche Aufwendungen. Brillengestelle sind von der Beihilfe ausgeschlossen. Für stationäre Aufenthalte gilt eine Eigenbeteiligung pro Behandlungstag. In Bremen besteht zudem die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung als Alternative zur individuellen Beihilfe. Zuletzt wurden Leistungsbegrenzungen für Zahnersatz, neue Höchstsätze für Laborkosten sowie digitale Antragsverfahren eingeführt.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Bremen im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche wird empfohlen.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Hamburg richtet sich die Beihilfe nach landesrechtlichen Vorgaben und dient der Unterstützung bei Aufwendungen im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit, Geburt oder Tod sowie bei Vorsorgemaßnahmen. Anspruch haben Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Du kannst zwischen der klassischen individuellen Beihilfe oder der pauschalen Beihilfe als Zuschuss zu deiner Krankenversicherung wählen. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist dauerhaft und ersetzt den Anspruch auf individuelle Beihilfe vollständig.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
In Hamburg sind zahlreiche Leistungen beihilfefähig, sofern sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Dazu gehören zum Beispiel
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
Heilpraktikerleistungen innerhalb der Gebührenordnung, mit Einschränkungen bei psychotherapeutischen Maßnahmen
verordnete Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel mit festgelegten Eigenanteilen
stationäre Krankenhausbehandlungen im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
Zahnersatz und Implantate, begrenzt auf bestimmte Höchstzahlen je Kiefer und mit pauschaler Erstattung von Material- und Laborkosten
Sehhilfen bei medizinischer Indikation, Brillengestelle sind nicht beihilfefähig
Fahrtkosten, Haushaltshilfe sowie unterstützende Leistungen bei ambulanter Versorgung
3. Pflegeleistungen
Bei Pflegebedürftigkeit leistet die Beihilfe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege ebenso wie für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds sind erstattungsfähig. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und den geltenden Pauschalen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, Heilpraktikerpsychotherapie, Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie Auslandsrücktransporte. Für stationäre Aufenthalte fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Außerdem gelten Eigenanteile für Arznei- und Hilfsmittel sowie eine Kostendämpfungspauschale. Bei Wahl der pauschalen Beihilfe wird monatlich ein Zuschuss zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen gewährt, der an den Beitrag des Basistarifs oder der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt ist.
Diese Darstellung ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Hamburg im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche ist in jedem Fall empfehlenswert.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Hessen richtet sich die Beihilfe nach der Hessischen Beihilfeverordnung und dem Landesbesoldungsgesetz. Anspruch haben Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe unterstützt dich bei notwendigen medizinischen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Vorsorge. Die Erstattung erfolgt auf Antrag in der Regel innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
In Hessen umfasst die Beihilfe unter anderem:
ambulante Behandlungen bei Ärzt:innen, Zahnärzt:innen oder Psychotherapeut:innen nach geltender Gebührenordnung
Heilpraktikerleistungen nach Rahmenbedingungen der Landesverordnung
verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel mit definierten Eigenanteilen
stationäre Krankenhausbehandlung, einschließlich Eigenbeteiligung pro Tag
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren
Zahnersatz, Implantate mit anteiliger Erstattung von Material- und Laborkosten
Sehhilfen bei medizinischer Indikation, jedoch keine Beihilfe für Brillengestelle
Hilfsmittel und medizinische Geräte gegen Zuzahlung nach festem Katalog
Fahrtkosten zu Behandlungen und Haushaltshilfe bei medizinischer Notwendigkeit
3. Pflegeleistungen
Wenn du pflegebedürftig wirst, beteiligt sich die Beihilfe an aufs Pflegegradniveau abgestimmten Leistungen für ambulante, teilstationäre sowie stationäre Pflege. Außerdem umfasst die Regelung Beiträge zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln und Anpassungen im häuslichen Umfeld gemäß festgelegter Pauschalen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht erstattungsfähig sind kosmetische Eingriffe ohne medizinischen Grund, alternativmedizinische Verfahren ohne ausreichende Anerkennung und überhöhte Ausgaben. Brillengestelle werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Eigenbeteiligung im Krankenhaus liegt bei 16 € pro Tag, hinzu kommt ein monatlicher Pauschbetrag von 18,90 € für Wahlleistungen. Für Arznei- und Hilfsmittel gelten feste Zuzahlungen von mindestens 5 € bis maximal 10 €, und für Rezeptmittel wird eine Eigenbeteiligung erhoben. Es besteht eine Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige. Eine Sachleistungsbeihilfe ist möglich, das heißt: Wenn deine gesetzlichen Krankheitskosten höher sind als dein Beitragsaufwand, kannst du bis zu 50 % des Krankenkassenbeitrags rückerstattet bekommen.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Hessen im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche ist dringend zu empfehlen.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Mecklenburg‑Vorpommern richtet sich die Beihilfe nach dem Landesbeamtengesetz und der Bundesbeihilfeverordnung. Anspruchsberechtigt sind Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Beihilfe gibt es als individuelle Anteilserstattung oder als pauschalen Zuschuss zur Krankenversicherung. Anträge sind in der Regel innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung zu stellen.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Beihilfe deckt medizinisch notwendige und wirtschaftlich vertretbare Leistungen ab, darunter
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen
Heilpraktikerleistungen bis zu festgelegten Höchstsätzen
verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel mit 10 % Eigenanteil (mindestens 5 €, maximal 10 €)
stationäre Krankenhausbehandlung im Regelbereich mit 10 € Eigenbeteiligung pro Tag bis zu 28 Tagen jährlich
ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen (alle vier Jahre, Unterkunftszuschuss etwa 16 €/Tag)
Zahnersatz, Implantate (bis zu zwei pro Kiefer, Ausnahmen möglich), Material- und Laborkosten zu 60 %
kieferorthopädische Leistungen nur bei Minderjährigen oder schwerwiegenden Problemen
Sehhilfen eingeschränkt für Kinder oder schwer Sehbehinderte; Gestelle meist nicht erstattungsfähig
Fahrtkosten, Haushaltshilfe und andere medizinisch notwendige Begleitleistungen
3. Pflegeleistungen
Beihilfe wird für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege gewährt. Auch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden bezuschusst. Pauschalen richten sich nach dem Pflegegrad und reichen – je nach Pflegeform – von einigen hundert bis über 2 000 € pro Monat.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, alternativmedizinische Verfahren ohne ausreichende Anerkennung und Brillengestelle sind nicht beihilfefähig. Die Bagatellgrenze liegt bei 200 €, darunter erfolgt in der Regel keine Erstattung. Es besteht eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen (2 % des Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %). Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarzt oder Zweibettzimmer werden nicht übernommen. Eine pauschale Beihilfe als fester Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen ist derzeit in Vorbereitung, ersetzt die individuelle Beihilfe dauerhaft.
Diese Darstellung ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Mecklenburg‑Vorpommern im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche bleibt in jedem Fall erforderlich.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Niedersachsen erfolgt die Beihilfe auf Basis der Landesbeihilfeverordnung, die Leistungen im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit, Geburt und Tod sowie bei Vorsorgemaßnahmen regelt. Anspruch haben Beamtinnen und Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ergänzt deine Eigenvorsorge und wird auf Antrag gewährt, vorausgesetzt, die Aufwendungen sind medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen. Ein Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Du erhältst Unterstützung in Niedersachsen etwa für
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen nach den geltenden Gebührenordnungen
Heilpraktikerleistungen im Rahmen konkreter Höchstsätze
verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie medizinische Hilfsmittel gemäß definierter Pauschalen
stationäre Krankenhausbehandlungen inklusive häuslicher Krankenpflege und Kurzzeitpflege
Zahnersatz und Implantate mit anteiliger Erstattung von Material- und Laborkosten
kieferorthopädische Leistungen für Kinder und Jugendliche
Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit, jedoch keine Beihilfe für Gestelle
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
Fahrtkostenerstattungen und Haushaltsunterstützung bei medizinischer Indikation
3. Pflegeleistungen
Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, zahlt die Beihilfe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Auch Mittel der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie Anpassungen im häuslichen Umfeld werden bezuschusst. Die Höhe orientiert sich an den aktuellen Pauschalen und dem jeweiligen Pflegegrad.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinischen Grund, Alternativverfahren ohne anerkannte Basis, Brillengestelle und unangemessene oder überhöhte Aufwendungen. Im Krankenhaus wird eine tägliche Eigenbeteiligung erhoben. Kürzlich wurde in Niedersachsen die Erstattung von Laborkosten beim Zahnersatz angepasst. Psychotherapeutische Leistungen wurden erweitert, ebenso die Anerkennung bestimmter Impfungen und Verhütungsmittel für junge Beihilfeberechtigte.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Niedersachsen im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche bleibt in jedem Fall ratsam.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Nordrhein‑Westfalen regelt die Landesbeihilfeverordnung deine Ansprüche bei gesundheitlichen Aufwendungen im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit, Geburt, Tod sowie bei Vorsorgemaßnahmen. Anspruch hast du als Beamtin, Beamter, Richter oder Versorgungsempfänger sowie für deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Beihilfe ergänzt deine private Eigenvorsorge und setzt voraus, dass die Aufwendungen medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Ein Antrag ist innerhalb eines Jahres zu stellen.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Die Landesbeihilfe deckt in Nordrhein‑Westfalen unter anderem ab
ambulante Behandlungen bei Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen, Zahnärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
Heilpraktikerleistungen innerhalb festgelegter Höchstsätze und unter bestimmten Voraussetzungen
verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie medizinische Hilfsmittel nach Katalog
stationäre Krankenhausbehandlungen inklusive häuslicher Krankenpflege und Kurzzeitpflege
Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind beihilfefähig, allerdings jeweils mit täglicher Eigenbeteiligung
Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Behandlung mit anteiliger Erstattung von Material- und Laborkosten
Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie medizinisch notwendige Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit; Brillengestelle sind ausgeschlossen
Fahrtkosten, Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen während ambulanter oder stationärer Behandlungen
3. Pflegeleistungen
Bei anerkanntem Pflegegrad leistet die Beihilfe in Nordrhein‑Westfalen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Zudem werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds berücksichtigt. Die Erstattung orientiert sich an pauschalen Förderbeträgen und dem entsprechenden Pflegegrad.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Maßnahmen ohne medizinischen Grund, alternative Heilverfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung und überhöhte oder unwirtschaftliche Aufwendungen. Brillengestelle werden nicht übernommen. Die Eigenbeteiligung für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer beträgt jeweils 25 Euro pro Tag, die allgemeine Krankenhausbeteiligung liegt zwischen 10 und 15 Euro pro Tag. In jüngster Zeit wurden Regelungen zur Einkommensgrenze für Angehörige angepasst, psychotherapeutische Leistungen ausgeweitet und eine Verjährungsfrist von 24 Monaten für Anträge eingeführt.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Nordrhein‑Westfalen im Juli 2025. Für deine individuelle Beihilfeplanung solltest du eine persönliche Prüfung deiner Ansprüche einplanen.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
Die Beihilfeverordnung Rheinland‑Pfalz regelt die Unterstützung bei Krankheitskosten, Pflege, Geburten und Vorsorge. Anspruchsberechtigt sind Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ergänzt die private Vorsorge und wird auf Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Rechnungsstellung gewährt. Sie soll notwendige, angemessene und wirtschaftliche Aufwendungen abdecken.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Unter anderem werden folgende Leistungen beihilfefähig gewährt:
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
Heilpraktikerleistungen im Rahmen der festgelegten Höchstsätze
ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
stationäre Krankenhausaufenthalte einschließlich vor- und nachstationärer Versorgung
Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer gegen festgelegte Eigenbeteiligungen
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
Zahnersatz, Implantate (in der Regel bis zu zwei pro Kiefer, mit Ausnahmeregelungen bei medizinischer Indikation)
Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen nach Höchstsätzen
Hilfsmittel sowie Fahrtkosten und Haushaltshilfe bei medizinischer Notwendigkeit
3. Pflegeleistungen
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit sind Leistungen bis zu den festgelegten Pauschalen beihilfefähig. Dies umfasst ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Maßgeblich ist der festgestellte Pflegegrad.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, alternativmedizinische Verfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung sowie Brillengestelle. Bei stationären Aufenthalten fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Es gelten Höchstsätze für Heil- und Hilfsmittel sowie Kosten für Zahnersatzmaterial. Die Verordnung wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 angepasst, mit höheren Höchstsätzen für Heilbehandlungen und präzisierten Bestimmungen zu Auslandsleistungen.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Rheinland‑Pfalz im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Ansprüche bleibt in jedem Fall empfehlenswert.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
Die Saarländische Beihilfeverordnung regelt die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Gesundheitsvorsorge, Früherkennung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation. Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Ruhestandsbeamte, Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe ist ein Rechtsanspruch, der nicht abgetreten oder verpfändet werden kann.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Beihilfe wird für notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen gewährt, zum Beispiel
Ambulante ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und psychosomatische Behandlungen
Heilpraktikerleistungen und alternativmedizinische Behandlungsmethoden im Rahmen der geltenden Regelungen
Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie bestimmte Hilfsmittel und Geräte zur Selbstbehandlung
Stationäre Krankenhausbehandlungen sowie geplante Kuren und Sanatoriumsaufenthalte nach ärztlicher Indikation
Zahnersatz, Implantate (in der Regel bis zu zwei pro Kiefer, in Ausnahmefällen bis zu vier) und kieferorthopädische Leistungen
Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit; Brillengestelle sind ausgeschlossen
Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten
Leistungen im Zusammenhang mit Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation, wenn ärztlich erforderlich
Fahrkosten, Haushaltshilfe und bestimmte Leistungen aus dem Bereich Reha oder Heilverfahren
3. Pflegeleistungen
Im Fall einer anerkannten Pflegebedürftigkeit umfasst die Beihilfe Aufwendungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können erstattet werden. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und gesetzlichen Regelungen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, Heilverfahren ohne ausreichend wissenschaftliche Anerkennung und Brillengestelle. Bei stationären Aufenthalten wird eine monatliche Eigenbeteiligung verlangt. Die Kostendämpfungspauschale entfällt für bestimmte Leistungsbereiche. Im Saarland gelten regelmäßige Änderungen – etwa Anpassungen bei Eigenbeteiligungen oder Leistungsgrenzen sowie die Einführung digitaler Antragsmöglichkeiten.
Diese Übersicht dient als beispielhafte Darstellung und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Saarland im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche ist immer erforderlich.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Sachsen ergänzt die Landesbeihilfeverordnung deine private oder gesetzliche Gesundheitsversorgung, wenn du Aufwendungen im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall sowie bei Vorsorge oder Familienplanung hast. Anspruch haben Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Voraussetzung ist ein formgerechter Antrag – meist innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum – und der Nachweis, dass die Aufwendungen medizinisch notwendig sowie wirtschaftlich vertretbar sind.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
In Sachsen kannst du Beihilfe erhalten für:
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
Heilpraktikerleistungen innerhalb klar definierter Höchstsätze
verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie medizinische Hilfsmittel
stationäre Krankenhausbehandlungen einschließlich vor- und nachstationärer Versorgung
ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen mit Leistungen für Material und Laborkosten
Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit; Brillengestelle sind ausgeschlossen
Fahrtkosten und Haushaltshilfe im Rahmen notwendiger ambulanter oder stationärer Versorgung
3. Pflegeleistungen
Wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, gewährst du Beihilfe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Auch Leistungen für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind abgedeckt. Die Höhe der Beihilfe orientiert sich an dem Pflegegrad und den gesetzlich festgelegten Pauschalen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht erstattet werden kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, alternativmedizinische Verfahren ohne anerkannte Wirkung, Brillengestelle sowie Wahlleistungen in Krankenhäusern wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Zweibettzimmer. Für stationäre Aufenthalte fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Seit 2024 gibt es in Sachsen zusätzlich die Möglichkeit, eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung zu wählen – meist gekoppelt an den Basistarif. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf individuelle Beihilfe vollständig.
Diese Darstellung ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Sachsen im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche bleibt in jedem Fall ratsam.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Sachsen‑Anhalt basiert die Beihilfe auf der Bundesbeihilfeverordnung und landesrechtlichen Regelungen. Du hast Anspruch, wenn du Beamtin, Beamter, Richterin, Richter oder Versorgungsempfänger bist – ebenso wie deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Beihilfe ist eine ergänzende Absicherung zu deiner eigenen Krankenversicherung bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Vorsorgemaßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Antrag in der Regel innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum gestellt wird.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Die Leistungen der Beihilfe in Sachsen‑Anhalt umfassen:
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen
Heilpraktikerleistungen gemäß den Vorgaben der Verordnung
ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel
medizinische Hilfsmittel, darunter auch Körperersatzstücke
stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich vor- und nachstationärer Pflege, mit täglicher Eigenbeteiligung
ambulante Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Versorgung
Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation; Brillengestelle sind nicht beihilfefähig
Fahrtkosten, Haushaltshilfe und unterstützende Maßnahmen bei ambulanter oder stationärer Versorgung
3. Pflegeleistungen
Bei Pflegebedürftigkeit kannst du Beihilfe für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Auch Kosten für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds sind beihilfefähig. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und festen Pauschalen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, alternativmedizinische Leistungen ohne anerkannte Wirksamkeit und Brillengestelle. Überhöhte oder unwirtschaftliche Aufwendungen werden nicht übernommen. Im Krankenhaus wird in der Regel eine tägliche Eigenbeteiligung erhoben. Zuletzt wurden Regelungen zu Rehabilitationsmaßnahmen und Heilmitteleigenleistungen aktualisiert.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Beihilfeverordnung Sachsen‑Anhalt im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche ist unbedingt empfehlenswert.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Schleswig-Holstein ergänzt die Beihilfe deine private oder gesetzliche Krankenversicherung bei notwendigen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfällen sowie bei Vorsorgeleistungen. Anspruch hast du als Beamtin, Beamter, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Beihilfe musst du innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragen, sofern eine medizinische Notwendigkeit und wirtschaftliche Angemessenheit nachgewiesen werden kann.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
In Schleswig-Holstein sind bestimmte Leistungen beihilfefähig, nicht aber andere, die anderswo oft zum Leistungskatalog gehören:
ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
Heilpraktikerleistungen wurden ab Februar 2025 vollständig gestrichen; auch verordnete Heilmittel aus diesem Bereich sind nicht mehr unterstützt
verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel
stationäre Krankenhausleistungen inklusive notwendiger vor- und nachstationärer Versorgung
medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren und Vorsorgeuntersuchungen
Zahnersatz, Implantate und kieferorthopädische Leistungen nach festgelegten Sätzen
Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation; Brillengestelle sind nicht förderfähig
notwendige Fahrtkosten, Haushaltshilfe und weitere Unterstützungsleistungen
3. Pflegeleistungen
Wenn du pflegebedürftig bist, gilt: ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege werden gefördert. Ebenfalls unterstützt werden Pflegehilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Maßnahmen zur wohnumfeldverbessernden Pflege. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad und nach gesetzlichen Pauschalen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Schleswig-Holstein unterscheidet sich spürbar von anderen Bundesländern: Heilpraktikerleistungen sind seit Februar 2025 ganz gestrichen. Brillengestelle werden nicht übernommen – auch bei Erwachsenen nicht. Für stationäre Krankenhausaufenthalte fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Die Kostendämpfungspauschale wurde angepasst und stärker an deine Besoldungsgruppe gekoppelt.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basierend auf dem Stand der Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Ansprüche bleibt in jedem Fall zu empfehlen.
1. Grundlagen der Beihilfe im Land
In Thüringen ergänzt die Beihilfe deine private oder gesetzliche Krankenversicherung bei medizinisch notwendigen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfällen sowie bei Vorsorge- und Familienplanungsmaßnahmen. Beamtinnen und Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige sind beihilfeberechtigt. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung und der Nachweis medizinischer Notwendigkeit und wirtschaftlicher Angemessenheit.
2. Beihilfefähige Leistungen – beispielhafte Übersicht
Die Beihilfe Thüringen deckt folgende medizinisch notwendige Leistungen ab:
Ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
Heilpraktikerleistungen bis zu definierten Höchstsätzen
Ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie medizinische Hilfsmittel
Stationäre Krankenhausbehandlungen inklusive vor- und nachstationärer Versorgung
Ambulante Kuren und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
Zahnersatz, Implantate sowie kieferorthopädische Versorgung, einschließlich Material- und Laborkosten
Sehhilfen wie Brillengläser oder Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation; Brillengestelle sind nicht beihilfefähig
Fahrtkosten, Haushaltshilfen und andere notwendige Begleitleistungen bei ambulanter oder stationärer Behandlung
3. Pflegeleistungen
Bei Pflegebedürftigkeit bekommst du Beihilfe für ambulante, teilstationäre sowie stationäre Pflege. Außerdem werden Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds erstattet. Die Höhe richtet sich dabei nach dem festgestellten Pflegegrad und den dafür geltenden Pauschalen.
4. Einschränkungen und aktuelle Hinweise
Nicht beihilfefähig sind kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, wissenschaftlich nicht anerkannte alternative Verfahren sowie Brillengestelle und Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer. Für stationäre Aufenthalte fällt eine tägliche Eigenbeteiligung an. Seit 2024 besteht zusätzlich die Option einer pauschalen Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung – dann entfällt der Anspruch auf individuelle Beihilfe komplett.
Diese Übersicht ist beispielhaft und basiert auf dem Stand der Thüringer Beihilfeverordnung im Juli 2025. Eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Beihilfeansprüche bleibt in jedem Fall zu empfehlen.
Es gibt nicht den einen besten Beihilfeergänzungstarif für alle Beamten und Beamtenanwärter. Jeder Tarif ist so individuell wie deine persönliche Lebenssituation, deine Gesundheitsgeschichte und deine Wünsche an die Absicherung. Daher ist es wichtig, sich nicht allein auf Empfehlungen von Kollegen oder Testergebnisse zu verlassen, sondern einen professionellen und objektiven Vergleich durchzuführen. Nur so stellst du sicher, dass du genau den Tarif findest, der wirklich zu dir passt und dich langfristig optimal absichert. In deinem aktuellen Vergleich stehen dir unterschiedliche Versicherer mit ihren speziellen Beihilfeergänzungstarifen zur Verfügung, darunter R+V, Barmenia, Signal Iduna, ARAG, die Bayerische Beamtenkrankenkasse, DBV (AXA) und HUK Coburg. Jeder dieser Anbieter hat unterschiedliche Schwerpunkte, Beitragshöhen und Leistungsumfänge im Angebot. Auch die Bewertung deines Gesundheitszustandes und die Aufnahmekriterien können variieren. Deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen und dich vor Abschluss umfassend beraten zu lassen, damit du dich für den Tarif entscheidest, der perfekt zu deiner beruflichen Laufbahn, deinem Gesundheitsstatus und deinen persönlichen Zielen passt.
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Finanz- & Versicherungsspezialist


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