Private Krankenversicherung für Beamte: das Tarifsystem INTER BeMed
INTER BeMed ist das Tarifsystem der INTER Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und weitere Beihilfeberechtigte. Es sichert die Krankheitskosten ab, die nach der Erstattung durch die Beihilfe offenbleiben, und ist damit eine klassische Beihilfeversicherung. Die INTER Krankenversicherung AG mit Sitz in Mannheim wurde 1926 gegründet und liegt im aktuellen PKV-Bilanzrating des map-Reports von Franke und Bornberg auf Platz 1. Sie hat das BeMed-Tarifsystem zum 15. Oktober 2026 eingeführt.
Aufgebaut ist das Tarifsystem modular. Grundlage ist der Restkostentarif INTER BeMed Premium. Er erstattet den Prozentsatz, den der Dienstherr nicht übernimmt. Zusammen mit der Beihilfe sind so bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen und tariflich versicherten Aufwendungen abgesichert. Drei Ergänzungstarife erweitern den Schutz: INTER BeMed Premium E für Lücken im Beihilferecht, INTER BeMed Zweibett für Chefarzt und Zweibettzimmer und INTER BeMed Einbett für das Einbettzimmer im Krankenhaus.
Zu den Besonderheiten von INTER BeMed gehören die Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ), der Verzicht auf Wartezeiten, Leistungen für Heilpraktiker nach Hufeland-Verzeichnis und GebüH sowie familienbezogene Leistungen wie eine Elterngeld-Leistung und die Kinderwunschbehandlung.
Zielgruppe
Versicherungsfähig sind Personen und deren Familienangehörige, die Anspruch auf Beihilfe nach den Vorschriften des Bundes, der Länder und Gemeinden oder Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Für Anwärter und Referendare sowie für Schüler, Auszubildende und Studierende mit Beihilfeanspruch gelten Besondere Bedingungen mit Beiträgen nach Altersgruppen. Beamten mit freier Heilfürsorge, etwa bei der Polizei, bietet die INTER große und kleine Anwartschaften, einen Optionstarif (bis Alter 50) sowie die Ergänzungstarife der Serie QualiMedZ an.
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Tarifbausteine
INTER BeMed Premium: Restkostentarif für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Die Tarifstufen werden getrennt für ambulant/zahnärztlich und stationär festgelegt, zum Beispiel INTER BeMed 45/30 bei einem Beihilfebemessungssatz von 55 Prozent bzw. 70 Prozent. Für Bundesbeamte mit 50 Prozent Beihilfe besteht der Tarif aus den Stufen BMP 3030 und BMP 2020 K. Die K-Stufe entfällt im Alter, wenn die Beihilfe auf 70 Prozent steigt.
- INTER BeMed Premium SB: Variante mit einer Selbstbeteiligung von 600 Euro, die sich auf den ambulanten/zahnärztlichen Erstattungssatz reduziert. Bei 50 Prozent sind das 300 Euro pro Person und Kalenderjahr. Stationäre Leistungen sind davon nicht betroffen.
- INTER BeMed Premium E: Ergänzungstarif für Kosten, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise anerkennt, für beihilferechtliche Zuzahlungen und für zusätzliche Beträge bei Leistungen mit Höchstrechnungsbetrag. Die INTER beschreibt ihn als Leistungsgarantie gegen künftige Beihilfekürzungen. Wie solche Tarife funktionieren, erklärt unser Beitrag zum Beihilfeergänzungstarif.
- INTER BeMed Zweibett: Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer oder bei Verzicht ein Ersatz-Krankenhaustagegeld.
- INTER BeMed Einbett: 100 Prozent der Differenzkosten zwischen Ein- und Zweibettzimmer, Voraussetzung ist der Zweibett-Tarif.
Leistungen
Ambulante Leistungen
Der Premium-Tarif erstattet ärztliche Leistungen (auch per Telefon oder Video), Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und übliche Früherkennungsuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen einschließlich Reise- und beruflich bedingter Impfungen sowie Arznei- und Verbandmittel. Ärztliche Leistungen erstattet die INTER auch über den Höchstsatz der GOÄ hinaus, wenn eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt. Hinzu kommen unter anderem häusliche Behandlungspflege einschließlich spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, ambulante Operationen, Soziotherapie, digitale Gesundheitsanwendungen und eine Haushaltshilfe, für die bis zu 50 Euro pro Tag an bis zu 50 Tagen im Kalenderjahr erstattungsfähig sind.
Sehhilfen, Hörgeräte und Augenlaser
Für Brillen und Kontaktlinsen sind Rechnungen bis 500 Euro innerhalb von zwei Jahren erstattungsfähig, für Hörgeräte bis 2.500 Euro je Ohr innerhalb von fünf Jahren. Augenlaser-Operationen wie LASIK werden bis 2.000 Euro Rechnungsbetrag je Auge berücksichtigt, erstmals nach zwei Jahren Versicherungsdauer und danach frühestens wieder nach fünf Jahren. Mit Premium E kommt jeweils ein zusätzlicher Erstattungsbetrag in Höhe dieser Grenzen hinzu.
Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, Podologie und Ernährungstherapie sind bis zum Zweifachen der beihilfefähigen Höchstsätze des Bundes versichert. Hilfsmittel werden erstattet, wenn sie körperliche Behinderungen mildern oder ausgleichen oder als medizinisch notwendige Hilfsmittel der Therapie und Diagnostik dienen, etwa Bewegungsschienen, Blutzuckermessgeräte oder TENS-Geräte. Wartung und Reparatur sind nach vorheriger Genehmigung erstattungsfähig.
Psychotherapie und Naturheilverfahren
Versichert ist Richtlinienpsychotherapie bei Ärzten mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie, approbierten psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Eine Höchstzahl an Sitzungen gibt es nicht. Naturheilkundliche Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis und dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) übernimmt die INTER bei Heilpraktikern und Ärzten, Heilpraktiker-Gebühren auch über den GebüH-Rahmen hinaus.
Zahnleistungen
Zum Leistungsumfang gehören Zahnbehandlung, Zahnvorsorge, zweimal im Jahr die professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie und Zahnersatz einschließlich Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen sowie Implantaten mit knochenaufbauenden Maßnahmen, jeweils mit Honorar, Material- und Laborkosten. Erstattet wird auch über den GOZ-Höchstsatz hinaus, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt. Eine Zahnstaffel gibt es nicht, Wartezeiten ebenfalls nicht. Ab voraussichtlich 2.000 Euro empfiehlt die INTER einen Heil- und Kostenplan.
Stationäre Leistungen und Wahlleistungen
Im Premium-Tarif sind die allgemeinen Krankenhausleistungen versichert, außerdem vor- und nachstationäre Behandlung, Anschlussrehabilitation, Hospizversorgung und die Begleitperson für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Privatkliniken ohne Abrechnung nach Krankenhausentgeltrecht werden bis zum Zweifachen der Kosten eines Plankrankenhauses erstattet. Wahlleistungen gibt es über die Ergänzungen. Zweibett übernimmt Chefarzt und Zweibettzimmer oder zahlt bei Verzicht ein Ersatz-Krankenhaustagegeld (Grundbetrag 50 Euro bzw. 100 Euro pro Tag, multipliziert mit dem versicherten Prozentsatz). Einbett übernimmt 100 Prozent der Differenzkosten zum Einbettzimmer oder zahlt bei Verzicht 16 Euro pro Tag.
Schwangerschaft, Familie und Kinderwunsch
Versichert sind Hebammenleistungen, Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik, eine Pauschale von 1.000 Euro bei Entbindung außerhalb des Krankenhauses und nicht-invasive Pränataltests bei medizinischer Indikation bis 250 € pro Kalenderjahr. Bei Bezug von Elterngeld zahlt die INTER bis zu sechs Monate lang je einen Monatsbeitrag des Premium-Tarifs, wenn die versicherte Person bei der Geburt seit mindestens zwölf Monaten im Tarif ist. Künstliche Befruchtung (Insemination, IVF, ICSI und hormonelle Stimulation) ist versichert, wenn bei der versicherten Person eine organisch bedingte Sterilität vorliegt, die sich nur reproduktionsmedizinisch überwinden lässt, die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht. Behandelt werden Ehepaare oder Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit ihren eigenen Ei- und Samenzellen. Die Kryokonservierung vor einer voraussichtlich keimzellschädigenden Behandlung ist für bis zu zehn Jahre versichert, längstens bis zu diesen Altersgrenzen. Ist ein Elternteil bei der INTER versichert, können Neugeborene ohne Risikozuschläge und Wartezeiten nachversichert werden, wenn sie innerhalb von zwei Monaten angemeldet werden.
Kur, Reha und Ausland
Für Kuren und Rehamaßnahmen in Deutschland zahlt der Premium-Tarif ein Kurtagegeld aus 300 Euro (stationär), 225 Euro (teilstationär) bzw. 150 Euro (ambulant, Mutter-/Vater-Kind-Kur) pro Tag, multipliziert mit dem versicherten Prozentsatz. Bei ambulanten Kuren zählt der ambulante, bei stationären und teilstationären der stationäre Prozentsatz. Mit INTER BeMed 45/30 sind das zum Beispiel 67,50 Euro pro Tag für eine ambulante Kur. Gezahlt wird für 14 bis 42 Tage und frühestens alle 36 Monate. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit. Medizinisch notwendige Rücktransporte übernimmt die INTER in voller Höhe, wenn ihr medizinischer Dienst sie organisiert, sonst bis 5.000 Euro aus Europa und 10.000 Euro von außerhalb Europas.
Besondere Regelungen
Anpassung an den Beihilfesatz
Ändert sich der Beihilfebemessungssatz oder fällt der Beihilfeanspruch weg, passt die INTER den Versicherungsschutz auf Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten an. Bei späterer Meldung einer Minderung ist eine Erhöhung nur nach erneuter Risikoprüfung möglich. Den Wechsel in den Ruhestand bildet bei Bundesbeamten mit 50 Prozent Beihilfe bereits die K-Stufe BMP 2020 K ab, die im Alter entfällt, wenn die Beihilfe auf 70 Prozent steigt.
Optionsrechte ohne Gesundheitsprüfung
Premium E, Zweibett und Einbett sowie ein Wechsel in eine niedrigere Selbstbeteiligung sind ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich: zum Ende des 3., 5. und 7. Versicherungsjahres, bei der ersten Ernennung zum Beamten auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit, bei beruflich oder durch ein Studium bedingten Auslandsaufenthalten in den ersten 15 Versicherungsjahren, einmalig bei Heirat sowie bei Geburt oder Adoption. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten zu stellen.
Besondere Bedingungen für Anwärter und Studierende
Während der Ausbildung oder des Studiums zu einem Beamtenberuf, etwa als Anwärter oder Referendar, richtet sich der Beitrag nach Altersgruppen (Stufen mit 21, 26, 31 und 35 Jahren). Eine Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen, und nicht berufstätige Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenen Beihilfe- oder GKV-Anspruch können mitversichert werden. INTER BeMed Einbett kann bereits während der Ausbildung abgeschlossen werden, dann ohne besondere Ausbildungskonditionen. Die Besonderen Bedingungen gelten längstens bis zum vollendeten 39. Lebensjahr. Danach läuft die Versicherung automatisch im regulären Tarif weiter, der Beitrag richtet sich dann nach dem erreichten Eintrittsalter.
Beitragsrückerstattung
Die INTER sieht eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vor, über die der Vorstand entscheidet. Eine garantierte Rückerstattung gibt es nicht, was bei Beihilfetarifen marktüblich ist. Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Impfungen und die professionelle Zahnreinigung zählen bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag nicht als Leistungsinanspruchnahme.



















