Synonyme:
Nürnberger DU
Alle Infos zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Die Nürnberger SDU Komfort ist eine selbstständige Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten. Der Tarif gehört zur Produktgeneration DU4Future aktiv und richtet sich an Personen im öffentlichen Dienst sowie an Menschen, die eine spätere Beamtenlaufbahn anstreben.
Die Absicherung gesundheitlicher Risiken unterscheidet sich bei Beamten in vielen Punkten von der Situation eines Arbeitnehmers in der Privatwirtschaft. Während Arbeitnehmer in erster Linie das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern, steht bei Beamten häufig die Frage im Vordergrund, ob die Voraussetzungen für die weitere Ausübung des Dienstes noch erfüllt werden. Die Entscheidung darüber trifft grundsätzlich der Dienstherr. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz.
Die Nürnberger berücksichtigt diese Besonderheiten durch eigenständige Regelungen für Beamte, Richter und Soldaten. Neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit werden auch Teil-Dienstunfähigkeit, Polizeidienstunfähigkeit und verschiedene Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst erfasst. Hinzu kommen Nachversicherungsmöglichkeiten, Karriereoptionen, Rehabilitationsleistungen und Leistungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Versicherbare Personen
Die Nürnberger SDU Komfort richtet sich an verschiedene Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Versichert werden können Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Polizeivollzugsbeamte, Beamtenanwärter, Referendare sowie Studenten mit geplanter Beamtenlaufbahn.
Der Abschluss ist bereits in frühen Ausbildungs- und Laufbahnphasen möglich. Gerade für Beamtenanwärter und Referendare kann dies von Bedeutung sein, da gesundheitliche Vorbelastungen mit zunehmendem Alter häufiger auftreten oder dokumentiert werden. Durch einen frühzeitigen Abschluss lassen sich die damaligen Gesundheitsverhältnisse dauerhaft sichern.
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit – wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden häufig gleichgesetzt. Tatsächlich handelt es sich um unterschiedliche Sachverhalte. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Grundlage der Beurteilung ist die konkrete berufliche Tätigkeit. Bei Beamten kommt zusätzlich das Beamtenrecht hinzu. Hier entscheidet der Dienstherr, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die weitere Dienstausübung noch erfüllt werden. Wird festgestellt, dass ein Beamter dienstunfähig ist, kann dies zu einer Ruhestandsversetzung oder Entlassung führen. Nach den Bedingungen der Nürnberger liegt Dienstunfähigkeit unter anderem vor, wenn der Beamte voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mehr als 50 Prozent außerstande ist, seine dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen.
Die finanziellen Folgen können erheblich sein. Zwar verfügen Beamte grundsätzlich über Versorgungsansprüche, deren Umfang hängt jedoch maßgeblich von der bisherigen Dienstzeit und dem jeweiligen Status ab. Gerade Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe verfügen oftmals noch nicht über ausreichende Ansprüche, um den bisherigen Lebensstandard dauerhaft aufrechterhalten zu können.
Warum die Absicherung der Dienstunfähigkeit für Beamte wichtig ist
Für Beamte auf Probe besitzt die Absicherung der Dienstunfähigkeit häufig eine größere Bedeutung als für Beamte auf Lebenszeit. Während Beamte auf Lebenszeit im Laufe ihrer Dienstjahre Versorgungsansprüche erwerben, befinden sich Beamte auf Probe oftmals noch in einer Phase mit deutlich geringerer staatlicher Absicherung. Zwar kann Beamten auf Probe unter bestimmten Voraussetzungen ein Ruhegehalt gewährt werden, regelmäßig kommt dies jedoch nur bei einer Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung in Betracht. In den übrigen Fällen erfolgt bei festgestellter Dienstunfähigkeit häufig die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Die daraus entstehende finanzielle Belastung kann erheblich sein. Die Nürnberger berücksichtigt diese besondere Situation ausdrücklich. Dadurch richtet sich der Versicherungsschutz nicht ausschließlich an Beamte auf Lebenszeit, sondern auch an Personen in frühen Laufbahnphasen. Zu beachten ist jedoch, dass die Leistungsvoraussetzungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Insbesondere kann das Fortbestehen oder Fortschreiten der gesundheitlichen Beeinträchtigung eine Voraussetzung für die Anerkennung des Leistungsfalls sein.
Die Dienstunfähigkeitsregelungen der Nürnberger
Die Nürnberger unterscheidet innerhalb der SDU Komfort zwischen verschiedenen Formen der Dienstunfähigkeit. Berücksichtigt werden die allgemeine Dienstunfähigkeit von Beamten und Richtern, die Dienstunfähigkeit von Soldaten, die Teil-Dienstunfähigkeit sowie die Polizeidienstunfähigkeit. Darüber hinaus enthält der Tarif Regelungen für Personen, die später aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden oder erst nach Vertragsabschluss eine Beamtenlaufbahn einschlagen.
Allgemeine Dienstunfähigkeit bei Beamten und Richtern
Für Beamte und Richter kann eine Leistung erfolgen, wenn der Dienstherr die allgemeine Dienstunfähigkeit feststellt und die versicherte Person aufgrund dessen in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlässt. Je nach Status der versicherten Person und den tariflichen Voraussetzungen können hierfür unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen gelten.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Nürnberger hat die Dienstunfähigkeitsregelungen im Rahmen der Tarifgeneration DU4Future aktiv erweitert und dabei ausdrücklich auch Richter in die Klausel aufgenommen.
Leistungsprüfung und Nachprüfung
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn besitzt bei der Nürnberger eine hohe Bedeutung für die Leistungsprüfung. Gleichzeitig sieht der Tarif bestimmte Prüfungs- und Nachprüfungsrechte des Versicherers vor. Im Leistungsfall kann die Nürnberger medizinische Unterlagen, Gutachten oder weitere Informationen anfordern, die für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sind. Auch nach einer Anerkennung der Leistungen können die Voraussetzungen regelmäßig überprüft werden.
Verbessert sich der Gesundheitszustand dauerhaft oder entfallen die Voraussetzungen für die anerkannte Dienst- oder Berufsunfähigkeit, kann die Leistungspflicht neu bewertet werden. Versicherte sind verpflichtet, Änderungen mitzuteilen, die für die Leistungsprüfung relevant sind. Die Nachprüfung gehört zu den üblichen Bestandteilen moderner Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen. Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen bestehen vor allem darin, welche Bedeutung der Entscheidung des Dienstherrn zukommt und welche zusätzlichen Prüfungsrechte sich der Versicherer vorbehält.
Beamte auf Probe
Für Beamte auf Probe besitzt die Absicherung der Dienstunfähigkeit häufig eine größere Bedeutung als für Beamte auf Lebenszeit. Während Beamte auf Lebenszeit unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsansprüche erwerben, befinden sich Beamte auf Probe oftmals noch in einer Phase mit deutlich geringerer staatlicher Absicherung. Wird während der Probezeit eine Dienstunfähigkeit festgestellt, erfolgt häufig die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Die daraus entstehende finanzielle Belastung kann erheblich sein. Die Nürnberger berücksichtigt diese Situation ausdrücklich. Dadurch richtet sich der Versicherungsschutz nicht ausschließlich an Beamte auf Lebenszeit, sondern auch an Personen in frühen Laufbahnphasen.
Zu beachten ist jedoch, dass die Leistungsvoraussetzungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Insbesondere kann das Fortbestehen oder Fortschreiten der gesundheitlichen Beeinträchtigung eine Voraussetzung für die Anerkennung des Leistungsfalls sein.
Beamte auf Widerruf
Beamte auf Widerruf befinden sich meist im Vorbereitungsdienst oder Referendariat. Die Versorgungsansprüche sind in dieser Phase regelmäßig besonders gering. Eine gesundheitlich bedingte Entlassung kann deshalb erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft haben. Aus diesem Grund wird eine Dienstunfähigkeitsversicherung häufig bereits während der Anwärterzeit abgeschlossen. Die Nürnberger ermöglicht den Abschluss bereits vor einer späteren Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit. Gleichzeitig bestehen später verschiedene Möglichkeiten zur Anpassung der versicherten Rente.
Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit profitieren insbesondere von einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer klar formulierten Dienstunfähigkeitsklausel. Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, orientiert sich die Leistungsprüfung – je nach Tarifgestaltung – an der Entscheidung des Dienstherrn. Deshalb ist gerade für Beamte auf Lebenszeit die Qualität der Dienstunfähigkeitsklausel eines der wichtigsten Auswahlkriterien.
Richter
Richter wurden mit der Tarifgeneration DU4Future aktiv ausdrücklich in die Dienstunfähigkeitsregelungen integriert. Die Absicherung orientiert sich an den für Richter geltenden dienstrechtlichen Vorschriften. Dadurch berücksichtigt die Nürnberger eine Berufsgruppe, die nicht bei jedem Anbieter automatisch eingeschlossen ist.
Soldaten
Für Soldaten gelten besondere gesetzliche Regelungen, die sich vom allgemeinen Beamtenrecht unterscheiden. Die Nürnberger enthält deshalb eigenständige Regelungen für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Eine Leistung kann erfolgen, wenn gesundheitliche Einschränkungen dazu führen, dass die versicherte Person dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihre Dienstpflichten zu erfüllen und deshalb entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Einordnung der Dienstunfähigkeitsregelungen
Die Qualität einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird häufig anhand der Dienstunfähigkeitsklausel bewertet. Dabei existieren unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Voraussetzungen eine Klausel erfüllen muss und welche Prüfungsrechte ein Versicherer im Leistungsfall behalten darf. Die Nürnberger hat ihre Dienstunfähigkeitsregelungen im Rahmen der Tarifgeneration DU4Future aktiv erweitert und auf zusätzliche Personengruppen ausgeweitet. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn besitzt dabei eine zentrale Bedeutung für die Leistungsprüfung. Gleichzeitig enthalten die Bedingungen Regelungen zur Leistungsprüfung und Nachprüfung. Aus diesem Grund wird die konkrete Ausgestaltung der Klausel am Markt teilweise unterschiedlich eingeordnet.
Teil-Dienstunfähigkeit
Nicht jede gesundheitliche Einschränkung führt unmittelbar zur vollständigen Dienstunfähigkeit. Häufig wird zunächst die Arbeitszeit reduziert. Für diese Fälle bietet die Nürnberger einen zusätzlichen Baustein zur Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit an. Voraussetzung ist eine vom Dienstherrn festgestellte begrenzte Dienstfähigkeit mit einer Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent. Die vereinbarte Rente wird anteilig entsprechend dem Umfang der Arbeitszeitreduzierung gezahlt. Gleichzeitig entfällt die weitere Beitragspflicht.
Polizeidienstunfähigkeit
Polizeivollzugsbeamte unterliegen besonderen gesundheitlichen Anforderungen. Bereits Einschränkungen, die in vielen anderen Berufen keine Berufsunfähigkeit begründen würden, können dazu führen, dass die Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden darf. Die Nürnberger bietet hierfür einen eigenen Baustein zur Polizeidienstunfähigkeit an. Während Polizeivollzugsbeamte über einen speziellen Polizeidienstunfähigkeits-Baustein abgesichert werden können, enthält der Tarif keine vergleichbaren Sonderregelungen für Feuerwehrbeamte oder Beamte im Justizvollzug.
Die Leistungen aus dem Polizeidienstunfähigkeits-Baustein sind grundsätzlich auf maximal 72 Monate begrenzt. Bei einer Polizeidienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls und Bezug von Unfallruhegehalt gilt diese zeitliche Begrenzung jedoch nicht.
Wechsel in die Privatwirtschaft
Nicht jede Laufbahn im öffentlichen Dienst verläuft dauerhaft innerhalb eines Beamtenverhältnisses. Manche Versicherte wechseln später in die Privatwirtschaft, werden selbstständig oder schlagen einen anderen beruflichen Weg ein. Der Versicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen. Die Absicherung orientiert sich anschließend an den Regelungen zur Berufsunfähigkeit für die neue Tätigkeit.
Zusätzlich enthält der Tarif eine Flexibilitätsgarantie. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Anpassungen des Versicherungsschutzes, wenn sich die berufliche Situation durch den Wechsel aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft verändert.
Die Nürnberger hat ihre Dienstunfähigkeitsregelungen im Rahmen der Tarifgeneration DU4Future aktiv erweitert und auf zusätzliche Personengruppen ausgeweitet. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn besitzt dabei eine zentrale Bedeutung für die Leistungsprüfung. Gleichzeitig enthalten die Bedingungen Regelungen zur Leistungsprüfung und Nachprüfung.
Nachversicherungsmöglichkeiten
Der Versicherungsbedarf verändert sich häufig im Laufe des Berufslebens. Mit steigendem Einkommen, familiären Verpflichtungen oder wachsender finanzieller Verantwortung kann eine ursprünglich ausreichende Absicherung zu niedrig werden. Die Nürnberger bietet verschiedene Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung an.
Karrieregarantie
Die Karrieregarantie ermöglicht weitere Anpassungen der versicherten Rente an die berufliche Entwicklung. Nach Unternehmensangaben können über die Karrieregarantie Absicherungshöhen von bis zu 7.500 Euro monatlicher Rente erreicht werden.
Krebsklausel
Die Nürnberger enthält eine besondere Regelung für bestimmte Krebserkrankungen. Unter den vertraglich festgelegten Voraussetzungen können Vorschussleistungen auf die spätere Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden.
Rehabilitationshilfe
Der Tarif enthält Leistungen zur Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen. Die Nürnberger beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an entsprechenden Maßnahmen und hat die maximale Rehabilitationshilfe im Rahmen der Tarifgeneration DU4Future aktiv auf bis zu 2.000 Euro erhöht.
AU-Beitragsschutz
Besteht eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen, kann die Beitragszahlung zeitweise ausgesetzt werden. Der Versicherungsschutz bleibt währenddessen bestehen.
Für Beamte besitzt dieser Baustein in der Praxis jedoch regelmäßig eine geringere Bedeutung. Während Arbeitnehmer bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld beziehen, erhalten Beamte ihre Besoldung bis zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit in der Regel unverändert weiter. Ein finanzieller Vorteil durch den AU-Beitragsschutz besteht daher für Beamte häufig nicht in gleichem Maße wie für Arbeitnehmer.
Ob der AU-Beitragsschutz im Einzelfall dennoch sinnvoll sein kann, hängt von der persönlichen Situation und dem individuellen Absicherungsbedarf ab.
Mentalis und Resilience+
Psychische Erkrankungen gehören inzwischen zu den häufigsten Ursachen längerer Ausfallzeiten im öffentlichen Dienst. Die Nürnberger arbeitet mit dem Anbieter Mentalis zusammen. Versicherte mit längeren psychisch bedingten Krankschreibungen können Zugang zum Programm Resilience+ erhalten.
FAQ – Häufige Fragen zum Nürnberger SDU Komfort - DU4Future aktiv
Was ist die Nürnberger SDU Komfort?
Die Nürnberger SDU Komfort ist eine selbstständige Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten.
Was passiert, wenn ich später aus dem öffentlichen Dienst ausscheide?
Der Versicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn später ein Wechsel in die Privatwirtschaft erfolgt. Die Absicherung orientiert sich dann an den Regelungen zur Berufsunfähigkeit für die neue Tätigkeit. Ein neuer Vertrag ist in der Regel nicht erforderlich.
Wer kann die Nürnberger SDU Komfort abschließen?
Versicherbar sind unter anderem Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit, Richter, Soldaten und Beamtenanwärter.
Sind Richter versichert?
Ja. Richter wurden in die aktuelle Tarifgeneration integriert.
Können Referendare versichert werden?
Ja, der Abschluss ist bereits während des Referendariats oder der Anwärterzeit möglich.
Kann die versicherte Rente später erhöht werden?
Ja. Die Nürnberger bietet verschiedene Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Anlässe können beispielsweise eine Verbeamtung, eine Heirat, die Geburt eines Kindes, ein beruflicher Aufstieg oder eine Einkommenssteigerung sein. Dadurch kann der Versicherungsschutz an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Welche Leistungen bietet die Nürnberger bei einer Krebserkrankung?
Für bestimmte Krebserkrankungen sieht die Nürnberger eine besondere Regelung vor. Unter den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen können Vorschussleistungen auf die spätere Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden. Die eigentliche Leistungsprüfung läuft parallel weiter, sodass Betroffene frühzeitig finanzielle Unterstützung erhalten können.
Nürnberger SDU Komfort im Überblick
Die Nürnberger SDU Komfort richtet sich an Beamte, Richter und Soldaten, die ihre finanzielle Existenz gegen die Folgen einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit absichern möchten. Der Tarif berücksichtigt die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes und bietet darüber hinaus zusätzliche Leistungen wie die Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit, eine Polizeidienstunfähigkeitsklausel, Nachversicherungsmöglichkeiten sowie verschiedene Unterstützungsleistungen im Leistungsfall. Besonders für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe kann eine frühzeitige Absicherung sinnvoll sein, da in diesen Laufbahnphasen häufig noch keine ausreichenden Versorgungsansprüche bestehen. Durch die verschiedenen Erweiterungs- und Anpassungsmöglichkeiten lässt sich der Versicherungsschutz zudem an die persönliche und berufliche Entwicklung anpassen. Die neue DU-Klausel der Nürnberger ist im Vergleich zur bisherigen Regelung ein klarer Schritt nach vorn. Für Beamte auf Lebenszeit ist sie marktgerecht und passend, sodass sich die Nürnberger hier neben Anbietern wie DBV, Allianz, Bayerische, Dialog und SIGNAL IDUNA in die erste Riege sehr guter DU-Versicherer einordnet. Bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe fällt die Bewertung differenzierter aus, da für den Bezug der DU-Rente das Fortbestehen oder Fortschreiten der Erkrankung eine Voraussetzung sein kann. Hier bieten andere Versicherer teilweise stärkere Bedingungen. Positiv ist, dass die Nürnberger für Beamtenanfänger eine erhöhte Rente ermöglicht, solange noch keine ausreichende Absicherung über den Dienstherrn besteht. Weniger flexibel ist jedoch, dass diese Erhöhung nur pauschal mit 50 Prozent vorgesehen ist. Anbieter wie DBV und Allianz lösen das mit einer flexibleren Wahl der DU-Rente zum Start besser.