Wer privat krankenversichert ist, hat grundsätzlich automatisch auch eine private Pflegepflichtversicherung. Sie ist nicht optional, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Basisabsicherung für den Pflegefall. Eine freie Wahl zwischen gesetzlicher Pflegepflichtversicherung (soziale Pflegeversicherung) und privater Pflegepflichtversicherung besteht dabei nicht, denn die soziale Pflegeversicherung ist an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt. Wahlrechte gibt es in der Praxis vor allem innerhalb der PPV, also bei welchem privaten Versicherungsunternehmen die Pflegepflichtversicherung geführt wird. Gerade im öffentlichen Dienst entsteht häufig die Annahme, dass damit alles Wesentliche abgedeckt sei. In der Praxis kommt es aber darauf an, wie der Pflegebedarf später tatsächlich aussieht, welche Versorgungsform gewählt wird und welche Kosten dann anfallen. Erst wenn diese Einordnung klar ist, lässt sich sinnvoll beurteilen, ob die Pflichtabsicherung ausreicht oder ob eine ergänzende private Pflegevorsorge sinnvoll ist.