Erstellt am: 22. Mai 2025
Synonyme:
Beihilfeergänzung
Die durchdachte Ergänzungsversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
Beamte genießen durch ihren Beihilfeanspruch eine solide Grundlage im Bereich der Gesundheitsversorgung. Doch trotz dieser staatlichen Unterstützung entstehen in vielen Fällen Versorgungslücken, die nicht oder nur teilweise durch die Beihilfe abgedeckt sind. Um im Krankheitsfall keine finanziellen Risiken eingehen zu müssen, bietet die ARAG eine modulare Absicherung an, die speziell auf die Bedürfnisse von Beamtinnen und Beamten zugeschnitten ist. Die Tarifkombination aus Beihilfe Best, Beihilfe Klinik und Beihilfe Ergänzung Best sorgt für umfassenden Schutz in allen Lebenslagen – sowohl im aktiven Dienst als auch im Ruhestand.
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BeihilfeBest – Die umfassende Grundabsicherung
Der Tarif Beihilfe Best bildet die Basis der Absicherung und übernimmt einen Großteil der Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Er ergänzt die Beihilfe optimal und sorgt dafür, dass auch hochwertige medizinische Leistungen problemlos in Anspruch genommen werden können. Im ambulanten Bereich können Versicherte direkt Fachärzte aufsuchen, ohne vorher eine Überweisung zu benötigen. Auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus wird erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Darüber hinaus übernimmt Beihilfe Best die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, verordnete Arzneimittel, Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen sowie notwendige Hilfsmittel, beispielsweise Prothesen oder Hörgeräte. Für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen werden bis zu 600 Euro innerhalb von 24 Monaten übernommen. Bei einer refraktiven Laseroperation wie LASIK übernimmt die ARAG bis zu 4000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 60 Monaten, wobei in den ersten 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Begrenzung auf 600 Euro gilt.
Im Bereich der Zahnmedizin werden Leistungen für Prophylaxe, konservierende Behandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie erstattet. Eine Besonderheit stellt die Tatsache dar, dass keine Zahnstaffel gilt. Das bedeutet, dass keine gestaffelten Leistungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren bestehen. Auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus wird geleistet, wenn dies medizinisch notwendig ist.
Beihilfe Klinik – Komfort und Wahlleistungen im Krankenhaus
Mit dem Tarif Beihilfe Klinik sichern sich Versicherte einen höheren Komfort im Falle eines stationären Aufenthalts. Dieser Tarif erstattet die Mehrkosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer sowie die gesonderte Vergütung für die Behandlung durch Chefärzte oder Spezialisten, sofern eine entsprechende Honorarvereinbarung besteht.
Die freie Wahl des Krankenhauses wird gewährleistet. Auch hier werden Leistungen über die üblichen Höchstsätze hinaus übernommen, was insbesondere bei der Wahl hochspezialisierter Kliniken von Vorteil ist. Wenn auf Wahlleistungen wie das Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung verzichtet wird, zahlt die ARAG ein sogenanntes Ersatzkrankenhaustagegeld, das sich abhängig vom Tarif auf bis zu 50 Euro pro Tag belaufen kann.
Beihilfe Ergänzung Best – Schließt kostspielige Lücken
Der Tarif Beihilfe Ergänzung Best wurde entwickelt, um genau dort einzuspringen, wo die Beihilfe und der Tarif Beihilfe Best nicht oder nur teilweise leisten. Die Voraussetzung für eine Leistung aus diesem Tarif ist, dass entweder der Tarif Beihilfe Best oder der Tarif Beihilfe Klinik bereits geleistet hat. Er übernimmt dann die verbleibenden Restkosten.
Dies betrifft beispielsweise Arzneimittel, die von der Beihilfe nicht als beihilfefähig anerkannt werden, sowie Heilmittel oder Hilfsmittel, bei denen es zu einer Leistungslücke kommt. Auch Zahnersatz, der über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegt, wird zu 100 Prozent übernommen. Besonders relevant ist dieser Tarif bei kostspieligen Hilfsmitteln wie Hörgeräten oder orthopädischen Spezialversorgungen, bei denen eine vorherige Genehmigung empfohlen wird, um die volle Erstattung sicherzustellen.
Altersrückstellungen für stabile Beiträge im Alter
Ab dem 21. Lebensjahr wird in den ARAG Tarifen ein Teil der Beiträge in Form von Altersrückstellungen angespart. Diese Rücklagen dienen dazu, steigenden Beiträgen im Alter entgegenzuwirken. Für Beamtenanwärter gelten vergünstigte Beiträge, da bei ihnen zunächst keine Rückstellungen gebildet werden. Nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes erfolgt automatisch der Übergang in die reguläre Beitragskalkulation mit Altersrückstellungen.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Die ARAG belohnt kostenbewusstes Verhalten mit einer jährlichen Beitragsrückerstattung. Für Beamte kann diese bis zu zwei Monatsbeiträge betragen, für Beamtenanwärter sogar bis zu sechs Monatsbeiträge. Die Voraussetzung ist, dass im betreffenden Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, die im offiziellen Vorsorgeverzeichnis aufgeführt sind, haben keinen Einfluss auf den Anspruch auf die Rückerstattung.
Weitere Tarife
Allianz BHA51
Häufige Fragen zur ARAG Beihilfeversicherung