Eine Grundfähigkeitsversicherung deckt den Verlust klar definierter Grundfähigkeiten ab – also elementarer Fähigkeiten, die du im Alltag und häufig auch im Beruf brauchst. Wenn eine dieser Fähigkeiten dauerhaft beeinträchtigt oder verloren ist (so wie es in den Versicherungsbedingungen konkret beschrieben ist), zahlt der Vertrag eine vereinbarte monatliche Rente.
Je nach Tarif können folgende Fähigkeiten abgedeckt sein: Sinne (Sehen, Hören, Sprechen), Bewegung und Motorik (Gehen, Treppensteigen, Stehen, Sitzen, Bücken), Hände und Feinmotorik (Greifen, Tragen, Nutzung der Hände/Finger), Teilweise auch Orientierung, Konzentration, Reaktionsfähigkeit oder bestimmte Alltagsfähigkeiten (oft über Bausteine).
Wichtig: Der genaue Umfang ist nicht standardisiert. Jede Grundfähigkeitsversicherung hat einen eigenen Katalog an Fähigkeiten und eigene Schwellenwerte, ab wann eine Fähigkeit als „verloren“ gilt. Manche Tarife leisten bereits bei einer Fähigkeit, andere erst bei mehreren oder aus bestimmten Kategorien. Deshalb sollte der konkrete Leistungsumfang immer im Vergleich geprüft werden.