Viele Beamte gehen davon aus, dass ihnen im Ruhestand ein großzügiger Betrag zur freien Verfügung bleibt. Der tatsächlich verfügbare Nettobetrag fällt jedoch häufig geringer aus als erwartet. Zwar liegt das Ruhegehalt in der Regel über dem Niveau der gesetzlichen Rente, dennoch müssen auch Beamte im Ruhestand mit spürbaren Abzügen rechnen. Dazu gehören insbesondere die Einkommensteuer sowie die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Wie viel netto letztlich übrig bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Steuerklasse, der Wohnort, der Familienstand, die Höhe der Beihilfe und der individuelle Beitrag zur ergänzenden Krankenversicherung. Wer zum Beispiel eine Pension von rund 3.100 Euro brutto bezieht, kann nach Abzug aller relevanten Kosten mit einem Nettobetrag zwischen etwa 2.250 und 2.550 Euro rechnen. Besonders im Alter gewinnen Gesundheitsausgaben zunehmend an Bedeutung. Da die Beihilfe lediglich einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, muss der verbleibende Anteil durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Diese Ausgaben steigen mit dem Lebensalter häufig an und sollten in der Ruhestandsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Gerade in der Übergangsphase in den Ruhestand ist eine frühzeitige und individuelle Finanzplanung entscheidend. Nur wer seinen tatsächlichen Bedarf kennt, kann mögliche Versorgungslücken erkennen und gezielt vorsorgen. Das gilt umso mehr, wenn sich familiäre Veränderungen ergeben oder mit zusätzlichen Pflegekosten zu rechnen ist.