Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht, wenn du nicht vollständig arbeitsunfähig bist oder diese Arbeitsunfähigkeit nicht durch einen Arzt festgestellt und bescheinigt wurde. Auch dann, wenn du dich in einer Rehabilitationsmaßnahme, Kur oder einem Sanatoriumsaufenthalt befindest, besteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen, es sei denn, diese Maßnahmen wurden medizinisch verordnet und ausdrücklich vom Versicherer anerkannt. Sobald eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird oder du in den Ruhestand trittst, endet der Anspruch auf Krankentagegeld automatisch. Zudem kann der Leistungsanspruch entfallen, wenn du deine vertraglichen Pflichten verletzt hast, etwa durch verspätete Beitragszahlung oder unvollständige beziehungsweise falsche Angaben bei Vertragsabschluss. Voraussetzung für die Zahlung ist also immer eine vollständige, nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Versicherungsbedingungen, ohne dass ein Ausschlussgrund greift.