Kommt es zu einem Todesfall, bleiben laufende Kosten bestehen. Miete oder Kreditraten, Lebenshaltungskosten, Kinderbetreuung, Ausbildung und weitere Verpflichtungen. Die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung deckt diese Ausgaben nicht immer ausreichend ab. Besonders kritisch ist die Situation bei unverheirateten Paaren, Alleinverdienern oder Beamten in frühen Dienstjahren, da hier der Anspruch auf Versorgung geringer ausfallen oder an Bedingungen geknüpft sein kann.
Ohne zusätzliche Absicherung kann das dazu führen, dass Hinterbliebene finanzielle Entscheidungen unter hohem Druck treffen müssen – etwa den Verkauf der Immobilie, einen deutlichen Einschnitt im Lebensstandard oder die Aufnahme zusätzlicher Erwerbstätigkeit. Die finanzielle Belastung trifft die Familie genau in einer Phase, die ohnehin emotional viel abverlangt. Fehlt eine klare Absicherung, wird aus einem persönlichen Schicksal schnell auch ein existenzielles Risiko.