Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Beamten eine solide Grundabsicherung. Sie übernimmt Kosten für ambulante Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie stationäre Aufenthalte in zugelassenen Krankenhäusern. Auch Heilmittel wie Physiotherapie oder Medikamente werden erstattet, allerdings unterliegen sie gesetzlichen Vorgaben, Zuzahlungen und Leistungsgrenzen. Zahnersatz wird nur in Form eines festen Zuschusses bezuschusst, was häufig zu hohen Eigenanteilen führt. Zudem sind individuelle Wünsche wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer nicht Bestandteil der Regelversorgung.
Für Beamte, die sich eine umfassendere Absicherung wünschen, bietet die private Krankenversicherung eine leistungsstarke Alternative. Sie ergänzt die Beihilfe optimal, ermöglicht kurze Wartezeiten, freie Arztwahl und deutlich erweiterte Leistungen – sowohl ambulant als auch stationär. Auch Heil- und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte werden je nach Tarif umfassend erstattet. Im Krankenhaus profitieren Versicherte von Komfortleistungen und Spezialistenbehandlung, während die Abrechnung transparent über das Beihilfe- und Erstattungsprinzip erfolgt.
Durch die individuelle Tarifgestaltung lässt sich der Versicherungsschutz exakt auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensphasen abstimmen – ein Vorteil, den die gesetzliche Krankenversicherung in dieser Form nicht bietet.