Die optimale Höhe und Laufzeit deiner Dienstunfähigkeitsversicherung richten sich nach deinem Beamtenstatus, deinem Einkommen und dem geplanten Endalter der Absicherung. Als Beamter auf Probe oder auf Widerruf solltest du eine Absicherung wählen, die dein gesamtes Nettoeinkommen abdeckt, da du im Regelfall noch keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt hast. Eine Ausnahme besteht, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde – dann kann auch in dieser frühen Phase unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf ein Unfallruhegehalt bestehen, das mindestens 66,67 % der letzten Dienstbezüge beträgt. Grundsätzlich sollte die Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung bis zum regulären Pensionsalter, in der Regel bis zum 67. Lebensjahr – gewählt werden. Solche Verträge werden auch als Langläufer bezeichnet, weil sie dich über die gesamte Beamtenlaufbahn hinweg begleiten und somit durchgehend absichern. Innerhalb eines Langläufer-Vertrags lassen sich zwei Absicherungsphasen unterscheiden: In der ersten Phase, als Beamter auf Widerruf oder Probe, solltest du eine möglichst hohe Absicherung wählen, da keine oder nur sehr geringe Versorgungsansprüche bestehen. In der zweiten Phase, als Beamter auf Lebenszeit, kannst du die Versicherungshöhe gezielt anpassen, um nur die verbleibende Versorgungslücke abzudecken, da das Ruhegehalt mit den Dienstjahren steigt. Im Gegensatz dazu stehen sogenannte Kurzläufer, das sind Verträge mit einer kurzen Laufzeit, zum Beispiel nur über wenige Jahre während der Probezeit. Diese können in Einzelfällen sinnvoll sein, etwa wenn in naher Zukunft der Wechsel in ein unbefristetes Beamtenverhältnis erwartet wird oder bereits eine langfristige Absicherung geplant ist. Dennoch bergen Kurzläufer das Risiko, dass du im Fall einer späteren Dienstunfähigkeit ohne Schutz dastehst. Daher ist es in der Regel empfehlenswert, die Absicherung von Anfang an langfristig zu planen und bei Bedarf flexibel an veränderte Lebensphasen anzupassen.