Du fragst dich, wie du dich für den hessischen Vorbereitungsdienst bewirbst, wie er abläuft, wie lange er dauert und was...
09. Februar 2024
Mirko Feller
Erstellt am: 28. Februar 2025
Synonyme: -
Beamte und beihilfeberechtigte Personen stehen vor der Herausforderung, dass die Beihilfe ihres Dienstherrn nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten müssen selbst getragen werden, es sei denn, es besteht eine ergänzende Krankenversicherung. Mit dem Barmenia Beihilfeergänzungstarif "Genau für SIE" bietet die Barmenia eine modulare Lösung, die individuell an die Bedürfnisse von Beamten angepasst werden kann.
Die Tarifoptionen G1B, G2B, GE, GEP und GO bieten unterschiedliche Leistungsumfänge – von stationären Wahlleistungen über zahnärztliche Behandlungen bis hin zu umfangreichen Heilbehandlungen und alternativen Therapieformen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Vorteile die einzelnen Tarife bieten und wie sie dir helfen, deine Gesundheitskosten optimal abzudecken.
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Die Beihilfe deckt in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Gesundheitskosten ab. Der verbleibende Eigenanteil kann schnell mehrere tausend Euro betragen – besonders bei stationären Aufenthalten oder teurem Zahnersatz. Ein umfassender Beihilfeergänzungstarif schützt vor diesen finanziellen Risiken und sorgt für eine ganzheitliche medizinische Versorgung.
Individuell kombinierbare Tarife für jede Bedarfssituation
Übernahme von Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Einbettzimmer)
Erstattung für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren
Zahnbehandlung und Sehhilfen abgesichert
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus kann eine belastende Erfahrung sein. Umso wichtiger ist eine komfortable Unterbringung, die den Genesungsprozess unterstützt. Der Tarif G1B der Barmenia sorgt dafür, dass Beamte während eines Krankenhausaufenthalts in einem Einbettzimmer untergebracht werden und sich in Ruhe erholen können. So wird nicht nur die medizinische Versorgung optimiert, sondern auch das Wohlbefinden gefördert. Dieser Tarif eignet sich besonders für Personen, die Wert auf Privatsphäre und eine stressfreie Umgebung legen. Der G1B-Tarif richtet sich an Beamte, die bei einem stationären Aufenthalt eine Unterbringung im Einbettzimmer wünschen.
Leistungen im Überblick:
Für wen lohnt sich G1B?
Dieser Tarif ist ideal für Beamte, die Wert auf Ruhe und Komfort im Krankenhaus legen.
Medizinische Spitzenversorgung kann entscheidend für eine schnelle und nachhaltige Genesung sein. Der Tarif G2B bietet Beamten Zugang zu privatärztlichen Behandlungen durch den Chefarzt oder Spezialisten ihrer Wahl. Zudem sorgt er für eine komfortablere Unterbringung im Zweibettzimmer, was den Aufenthalt angenehmer gestaltet. Gerade in komplexen medizinischen Fällen kann eine individuell abgestimmte Behandlung durch einen Spezialisten große Vorteile bringen. Wer bei einem Krankenhausaufenthalt auf höchste Qualität setzt, findet im Tarif G2B die optimale Ergänzung.
Der G2B-Tarif ergänzt den Grundschutz durch die Übernahme von Wahlleistungen im Krankenhaus. Neben einem Zweibettzimmer erhalten Versicherte eine Chefarztbehandlung und weitere Zusatzleistungen.
Leistungen im Überblick:
Für wen lohnt sich G2B?
Dieser Tarif richtet sich an Beamte, die besonderen Wert auf medizinische Top-Versorgung legen.
Gesunde Zähne und eine gute Sehkraft sind essenzielle Bestandteile des Wohlbefindens. Doch Zahnbehandlungen und Sehhilfen können schnell hohe Kosten verursachen, die nicht vollständig durch die Beihilfe gedeckt werden. Mit dem Tarif GE der Barmenia erhalten Versicherte eine umfassende Absicherung für Zahnersatz, Kieferorthopädie und professionelle Zahnreinigung. Darüber hinaus werden Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie operative Maßnahmen zur Fehlsichtigkeitskorrektur finanziell unterstützt. Dieser Tarif ist eine sinnvolle Ergänzung für alle, die langfristig ihre Zahngesundheit und Sehkraft schützen möchten. Der GE-Tarif bietet eine Absicherung für zahnärztliche Leistungen und Sehhilfen.
Leistungen im Überblick:
Für wen lohnt sich GE?
Für Beamte, die ihre Zahnarztkosten und Sehschwächen optimal absichern möchten.
Die Gesundheitsversorgung umfasst weitaus mehr als nur grundlegende medizinische Leistungen. Viele Beamte wünschen sich einen erweiterten Schutz, der auch alternative Heilmethoden, umfassende Zahnersatzleistungen und stationäre Zusatzbehandlungen abdeckt. Der Tarif GEP erweitert den Schutz um zahlreiche Zusatzleistungen und sorgt für eine Rundum-Absicherung. Besonders Personen, die auf eine ganzheitliche Gesundheitsvorsorge setzen, profitieren von den umfangreichen Leistungen dieses Tarifs. Wer auf höchste medizinische Sicherheit und Flexibilität setzt, findet im GEP-Tarif eine ausgezeichnete Lösung.
Der GEP-Tarif (Genau für SIE Ergänzung Plus) erweitert die Absicherung um zahlreiche Zusatzleistungen:
Leistungen im Überblick:
Für wen lohnt sich GEP?
Für Beamte, die eine Rundum-Absicherung für ambulante und stationäre Leistungen wünschen.
Nicht jeder benötigt sofort eine umfassende Absicherung, aber es kann vorteilhaft sein, sich frühzeitig Optionen offenzuhalten. Der Tarif GO ermöglicht es, zu einem späteren Zeitpunkt in eine beihilfekonforme Vollversicherung oder eine Ergänzungsversicherung zu wechseln – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Besonders für Studierende oder Berufsanfänger mit Beamtenlaufbahn ist dieser Tarif interessant, da er eine kostengünstige Möglichkeit bietet, sich zukünftige Vorteile zu sichern. Damit bleibt die Flexibilität erhalten, um später einen umfassenden Schutz zu erhalten. Wer heute schon an morgen denkt, trifft mit dem GO-Tarif eine sinnvolle Wahl. Der GO-Tarif bietet eine Option auf spätere Tarife, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Leistungen im Überblick:
Für wen lohnt sich GO?
Für alle, die sich zukünftige Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern möchten.
Die Tarife sind speziell für beihilfeberechtigte Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige konzipiert. Dazu zählen Ehepartner und Kinder, die über den Beihilfesatz abgesichert sind. Es gibt keine Altersgrenze für den Abschluss, sodass auch Pensionäre von den Leistungen profitieren können, wenn sie weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe haben.
Ja, Tarife der „Genau für SIE“-Reihe lassen sich flexibel kombinieren. So kann etwa der stationäre Schutz über den Tarif G2B (mit privatärztlicher Behandlung und Unterkunft im Zweibettzimmer) durch den Zusatz G1B erweitert werden – dieser übernimmt zusätzlich die Differenzkosten für ein Einbettzimmer. Ergänzend kann durch den Tarif GE oder GEP ein umfassender ambulanter und zahnärztlicher Schutz hinzugefügt werden, der beispielsweise Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen oder auch Heilpraktikerbehandlungen umfasst. So entsteht ein modular aufgebauter, passgenauer Versicherungsschutz für Beamte und Beihilfeberechtigte.
Ja, insbesondere der GEP-Tarif deckt alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie und Naturheilverfahren ab. Erstattet werden bis zu 2.000 EUR pro Kalenderjahr für Heilpraktiker-Leistungen. Damit bietet dieser Tarif eine umfangreiche Ergänzung für Versicherte, die alternative Heilverfahren in Anspruch nehmen möchten.
Für bestimmte Leistungen wie Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten Wartezeiten von bis zu 2 Jahren, während andere Leistungen sofort ab Versicherungsbeginn übernommen werden. Notfallbehandlungen sind von der Wartezeit ausgenommen. Zudem kann bei einem direkten Wechsel aus einer vorherigen Versicherung die Wartezeit unter bestimmten Bedingungen entfallen.
Sollte sich der Beihilfesatz ändern oder der Anspruch entfallen, kann der Versicherungsschutz innerhalb von 6 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Die Vertragsänderung gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Änderung. Dies sorgt für eine lückenlose Absicherung, auch wenn sich die persönliche oder berufliche Situation verändert.
Ja, beihilfeberechtigte Ehepartner & Kinder können in die Tarife aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz passt sich flexibel an die Familienkonstellation an. Dies ist besonders für Beamte mit Kindern vorteilhaft, da sich der Beihilfesatz mit zunehmender Kinderzahl erhöhen kann.
Ja, wenn im Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen werden, ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Der genaue Rückerstattungsbetrag variiert je nach Tarif und Versicherungsdauer. Diese Möglichkeit macht den Tarif besonders attraktiv für Versicherte, die nur selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Quellen
Barmenia Genau für SIE GE.pdf
Barmenia Genau für SIE GEP.pdf
Erstellt am: 26. Oktober 2021
Synonyme: Öffnungsaktion, Öffnungsklausel, Öffnungsangebot
Beamtenöffnungsaktion - auch Öffnungsaktion, Öffnungsklausel oder Öffnungsangebot genannt - bezeichnet eine Selbstverpflichtung einiger privater Krankenversicherer in Deutschland. Sie bietet Beamten und ihren Angehörigen erleichterten Zugang zu einer beihilfekonformen privaten Krankheitskostenvollversicherung (PKV) bzw. zu einer entsprechenden Anwartschaftsversicherung. Hiervon profitieren insbesondere Personen mit Vorerkrankungen, die in der PKV normalerweise nicht oder nur mit hohen Beitragszuschlägen - sogenannten Risikozuschlägen - versicherbar wären.
Im Rahmen der Öffnungsaktion gelten für die private Krankenvollversicherung erleichterte Aufnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigte Personen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können insbesondere von folgenden Vorteilen profitieren:
Um die Beamtenöffnungsaktion in Anspruch zu nehmen, gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
Zur Teilnahme an der Öffnungsaktion sind grundsätzlich berechtigt:
Das solltest du unbedingt beachten:
Erstellt am: 25. Oktober 2021
Synonyme: -
Bei der sogenannten Beihilfe handelt es sich um ein eigenständiges Krankheitskostensicherungssystem für bestimmte Bezugsberechtigte. Hierzu zählen insbesondere Beamte, Richter und Soldaten sowie bestimmte Familienangehörige (siehe § 80 BBG). Nicht beihilfeberechtigt sind prinzipiell Beamte, die Heilfürsorge erhalten (siehe § 70 Abs. 2 BBesG). Die Beihilfe stellt eine Ausprägung der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten bzw. Bediensteten dar (siehe § 45 BeamtStG).
Im Rahmen der Beihilfe unterstützt der Dienstherr bezugsberechtigte Bedienstete bei finanziellen Belastungen durch Krankheit, Pflege, Geburt bzw. Tod mit bestimmten Zuschüssen. Diese finanziellen Hilfeleistungen des Dienstherrn ergänzen prinzipiell die Eigenvorsorge der Bezugsberechtigten. Daher übernimmt die Beihilfe in aller Regel nicht die vollen Kosten, sondern nur einen bestimmten Betrag bzw. Prozentsatz. Leistungen erfolgen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Grundsätzlich sind entsprechende Kosten daher zunächst durch den Bezugsberechtigten vorzufinanzieren. Zur Abdeckung der verbleibenden Restkosten kann ergänzend eine private Beihilfeversicherung abgeschlossen werden.
Die Ausgestaltung der Beihilfe erfolgt in einfachgesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder sowie in ergänzenden Verordnungen. Teilweise unterscheiden sich die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder - unter anderem im Hinblick auf:
Einzelne Bundesländer bieten neben der klassischen Beihilfe seit nicht allzu langer Zeit auch die Wahl eines alternativen Krankheitskostensicherungssystems an. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen können Beihilfeberechtigte auf Wunsch auch einen 50-prozentigen Zuschuss zu ihrem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten - die sogenannte pauschale Beihilfe. In Hessen können sich freiwillig versicherte Beihilfeberechtigte für die sogenannte Sachleistungsbeihilfe entscheiden. Dabei erfolgt eine Kostenbeteiligung lediglich für in Anspruch genommene Sachleistungen - maximal bis zur Hälfte der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherungsbeiträge).
Da Entscheidungen bezüglich der Beihilfe für Beihilfeberechtigte und ihre Angehörigen weitreichende Konsequenzen haben können und teilweise irreversibel sind, sollten sie sorgsam mit Unterstützung eines sachkundigen Beraters vorbereitet werden. Aus unserer Sicht gilt das insbesondere für die Betrachtung der pauschalen Beihilfe und der Sachbeihilfe, da hierbei einige gefährliche Fallstricke zu berücksichtigen sind. Wenn du dabei unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchtest, komm gerne auf uns zu.
Synonyme: -
Die Beihilfeversicherung ist ein zentraler Baustein in der Gesundheitsvorsorge für Beamte. Sie ergänzt die Leistungen der Beihilfe und schützt dich vor hohen Restkosten im Krankheitsfall. Denn als beihilfeberechtigte Person bekommst du vom Dienstherrn nur einen Teil deiner medizinischen Aufwendungen erstattet – die Beihilfeversicherung deckt den Rest. Gerade in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung für Beamte (PKV) entsteht so ein umfassender und leistungsstarker Versicherungsschutz. Besonders für Beamte privat versichert stellt die Beihilfeversicherung die ideale Ergänzung dar.
Die Beihilfeversicherung ist eine speziell auf Beamte zugeschnittene private Krankenversicherung. Sie ergänzt die Beihilfe deines Dienstherrn, die in der Regel 50 bis 80 Prozent deiner Krankheitskosten übernimmt. Den verbleibenden Anteil musst du selbst zahlen oder mit einer Beihilfeversicherung absichern. Diese sogenannte Restkostenversicherung greift bei ambulanten Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Zahnarztkosten, Psychotherapie und vielem mehr. Dabei ist es wichtig, dass der gewählte PKV-Tarif optimal auf deinen Beihilfesatz abgestimmt ist. Viele Anbieter bieten auch Kombitarife für Beamte mit Zusatzbausteinen an, die z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden umfassen.
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Nicht jeder hat Anspruch auf Beihilfe – sie richtet sich gezielt an eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Wenn du verbeamtet wirst, prüft dein Dienstherr, ob du zu den beihilfeberechtigten Personen gehörst. Dieser Status bringt dir erhebliche finanzielle Vorteile, denn er bedeutet, dass dein Dienstherr einen festen Prozentsatz deiner Krankheitskosten übernimmt. Das gilt auch für bestimmte Familienangehörige. Wer dazugehören kann, liest du im Folgenden:
Beihilfe erhalten unter anderem:
Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Probe
Beamte auf Widerruf (z. B. Referendare)
Richter
Pensionierte Beamte
Berücksichtigungsfähige Ehe- und eingetragene Lebenspartner
Kinder in Ausbildung (bis zur Altersgrenze)
Waisen mit beamtenrechtlichem Versorgungsanspruch
Soldaten auf Zeit gehören nicht zu den beihilfeberechtigten Personen, da sie während ihrer Dienstzeit über die freie Heilfürsorge abgesichert sind. Beamte beihilfe krankenversicherung ist daher ausschließlich jenen vorbehalten, die unter das Beihilfesystem fallen.
Die Beihilfe deckt bei weitem nicht alle Kosten ab, die im Krankheitsfall entstehen können. Gerade bei ernsthaften Erkrankungen oder größeren zahnmedizinischen Maßnahmen kann die Eigenbeteiligung schnell mehrere hundert Euro betragen – und das pro Behandlung. Eine Beihilfeversicherung schützt dich vor dieser finanziellen Belastung. Zusätzlich kannst du dir durch einen passenden Tarif auch einen höheren Komfort im Krankenhaus sichern oder alternative Heilmethoden mitversichern lassen. Damit wird sie zu einer unverzichtbaren Ergänzung zur Beamtenversorgung.
Beihilfe zur Krankenversicherung bedeutet, dass du zwar Unterstützung bekommst, aber eben nicht vollständig. Daher ist es ratsam, die verbleibenden Kosten mit einer leistungsstarken Beihilfe PKV abzusichern. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Beamte, die genau auf diesen Bedarf zugeschnitten sind. Solche Tarife für Beamte bieten dir nicht nur Sicherheit, sondern auch eine langfristige Entlastung deines Budgets.
Die Leistungen einer Beihilfeversicherung lassen sich individuell anpassen. Du kannst sie je nach Anbieter flexibel kombinieren, etwa durch Bausteine für ambulante Versorgung, Zahnleistungen oder stationäre Aufenthalte. Wichtig ist, dass der gewählte Tarif exakt auf deinen Beihilfesatz abgestimmt ist. Auch wenn du bereits bestehende Vorerkrankungen hast, findest du häufig geeignete Angebote – teilweise mit Risikozuschlägen, teilweise sogar ohne.
Zu den typischen Leistungen einer Beihilfeversicherung gehören:
Arztbesuche und ambulante Behandlungen
Krankenhausaufenthalte (inkl. Wahlleistungen)
Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie
Psychotherapie
Sehhilfen und Hilfsmittel
Medikamente, Verbandmittel, Heilmittel
Auslandsreisekrankenversicherung
Wer als Beamter privat versichert ist, sollte bei der Wahl seiner PKV darauf achten, dass die Beihilfeversicherung optimal integriert ist. Die passende Beihilfeversicherung hilft, Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen.
Die Beihilfe ist keine einheitlich geregelte Leistung in Deutschland, sondern unterliegt den Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn. Daher gibt es teils erhebliche Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbeamten. Besonders relevant wird das beim Umfang der beihilfefähigen Leistungen und bei der Frage, ob du dich alternativ für die pauschale Beihilfe entscheiden kannst. Diese Unterschiede solltest du unbedingt kennen, bevor du dich für einen bestimmten Versicherungsweg entscheidest.
Da die Beihilfeverordnung Sache der Bundesländer ist, gibt es regionale Unterschiede. Einige Bundesländer (z. B. Hamburg, Bremen, Berlin, Baden-Württemberg) bieten eine pauschale Beihilfe an. In diesen Fällen erhältst du einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Option besteht jedoch nur bei erstmaliger Verbeamtung. Danach kannst du nicht mehr zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wechseln. Ein Wechsel von PKV Beihilfe in die GKV ist später nicht mehr möglich.
Als Beamtenanwärter genießt du bereits viele Vorteile eines Beamten – dazu gehört auch die Beihilfeberechtigung. Damit du optimal abgesichert bist, kannst du einen speziellen Anwärtertarif abschließen, der in der Regel besonders günstig ist. Diese Einsteigertarife bieten dir nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch die Möglichkeit, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Volltarif zu wechseln. Für viele Referendare und Anwärter ist das der perfekte Einstieg in die private Absicherung.
Auch Beamtenanwärter wie Referendare oder Polizeianwärter haben Anspruch auf Beihilfe. Für sie gibt es besonders günstige Anwärtertarife in der PKV, die sich später in vollwertige Beihilfetarife umwandeln lassen. Wer früh in die private Krankenversicherung für Beamte einsteigt, profitiert dauerhaft von günstigen Beiträgen und umfangreichen Leistungen. Gerade für junge Menschen lohnt sich der frühzeitige Einstieg in eine solide Beamten PKV.
Auch Angehörige von Beamten können Anspruch auf Beihilfe haben – vorausgesetzt, sie sind berücksichtigungsfähig. Das gilt insbesondere für Ehepartner ohne eigenes Einkommen oder mit nur geringem Verdienst sowie für Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Um für sie den Schutz zu vervollständigen, lässt sich ebenfalls eine Beihilfeversicherung abschließen. Diese ist meist deutlich günstiger als eine vollumfängliche PKV für Nicht-Beamte.
Auch Ehepartner und Kinder können beihilfeberechtigt sein – zum Beispiel, wenn sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Für sie gibt es ebenfalls angepasste Beihilfeversicherungen mit besonders attraktiven Beiträgen. Eine Beratung hilft, hier den richtigen Tarif zu finden – etwa eine eigenständige Privatversicherung für Beamte oder eine Familienlösung.
Die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist für Beamte besonders wichtig, denn sie hat langfristige finanzielle und leistungsbezogene Folgen. Die Kombination aus Beihilfe und PKV ist meist günstiger und bietet bessere Leistungen. In einigen Bundesländern kannst du dich aber auch für die pauschale Beihilfe und die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Welche Option besser ist, hängt von deiner Lebenssituation, deinem Gesundheitszustand und deinen Zukunftsplänen ab.
Beamte können sich grundsätzlich entscheiden, ob sie mit Beihilfe und privater Krankenversicherung oder über die GKV (ggf. mit pauschaler Beihilfe) abgesichert sein möchten. In vielen Fällen bietet die PKV für Beamte das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis – besonders bei höherem Einkommen oder individuellem Leistungsbedarf. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du den vollen Beitrag allein, da der Dienstherr sich hieran nicht beteiligt. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, welche Versicherung Beamte wirklich langfristig absichert.
Als Beamter bekommst du von deinem Dienstherrn eine Beihilfe zu deinen Krankheitskosten. Diese deckt aber nur einen Teil – meist zwischen 50 und 80 Prozent – der Kosten ab. Damit du nicht auf dem Rest sitzen bleibst, brauchst du eine Beihilfeversicherung. Sie wird auch Restkostenversicherung genannt und springt genau dann ein, wenn die Beihilfe nicht alles übernimmt. Sie ist also dein ergänzender Schutz zur Beihilfe und sorgt dafür, dass du im Krankheitsfall optimal abgesichert bist. Gerade bei kostenintensiven Behandlungen, wie z. B. Zahnersatz oder stationären Operationen, bewahrt dich die Beihilfeversicherung vor finanziellen Engpässen und sorgt für medizinische Versorgung auf hohem Niveau.
Die Beihilfe beteiligt sich anteilig an medizinisch notwendigen Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Zahnbehandlungen, Arzneimittel oder auch Sehhilfen. Wie viel genau übernommen wird, hängt von deinem Status (zum Beispiel Beamter auf Lebenszeit, Pensionär, Kind), dem Familienstand und dem Bundesland ab. Die meisten Beamten erhalten einen Beihilfesatz von 50 %, Kinder bis zu 80 %. Wichtig: Nicht alle Kosten sind beihilfefähig – deshalb ist eine passende Beihilfeversicherung entscheidend. In vielen Bundesländern gelten zudem unterschiedliche Beihilfeverordnungen, weshalb sich eine individuelle Beratung lohnt.
Die Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab: deinem Alter, deinem Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem gewünschten Leistungsumfang. Für Beamtenanwärter liegen die monatlichen Beiträge häufig zwischen 70 und 110 Euro – je nachdem, wie hoch dein Beihilfesatz ist und welchen Schutz du auswählst. Für vollverbeamtete Lehrer mit 50 % Beihilfe können die Beiträge ebenfalls in diesem Bereich liegen. Besonders wichtig: Die Beiträge zur Beihilfeversicherung sind in der Regel deutlich günstiger als der volle Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, den du als Beamter selbst tragen müsstest. Je früher du dich entscheidest, desto günstiger kann deine Police ausfallen – denn Gesundheitszustand und Alter wirken sich direkt auf die Höhe des Beitrags aus. Bei langfristiger Betrachtung ist die Kombination aus Beihilfe und PKV für Beamte eine der effizientesten Versicherungslösungen.
Ein typisches Beispiel: Du gehst zum Facharzt und bekommst eine Rechnung über 120 Euro. Dein Dienstherr übernimmt davon 50 %, also 60 Euro. Die restlichen 60 Euro würdest du ohne Beihilfeversicherung selbst zahlen müssen. Hast du jedoch eine Beihilfeversicherung, übernimmt diese in der Regel den gesamten Restbetrag. So zahlst du im Idealfall nichts aus eigener Tasche. Dieses Prinzip greift bei nahezu allen beihilfefähigen Leistungen – sei es bei ambulanten Behandlungen, im Krankenhaus oder bei Zahnersatz. So entsteht ein zweistufiges Absicherungssystem: Beihilfe durch den Dienstherrn plus Restkostenübernahme durch die Versicherung.
Beihilfe erhalten grundsätzlich Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf (zum Beispiel Referendare), Richter sowie pensionierte Beamte. Auch berücksichtigungsfähige Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder (in Ausbildung bzw. bis zur Altersgrenze) sind beihilfeberechtigt. Wichtig: Soldaten auf Zeit erhalten keine Beihilfe, da sie über die freie Heilfürsorge abgesichert sind. Sobald sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden, kann sich die Absicherung ändern und Beihilfe relevant werden. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig mit den Regelungen auseinanderzusetzen, um die passende Versicherungslösung zu wählen.
Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!