Private Krankenversicherung für Beamte: Beihilfetarif
Be Fit Smart ist eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte. Der Tarif wurde speziell für Beamte, Beamtenanwärter und berücksichtigungsfähige Angehörige konzipiert und übernimmt die nach Leistung der Beihilfe verbleibenden Restkosten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Im Beihilfesystem übernimmt der Dienstherr, abhängig von Status und Beihilfevorschriften, regelmäßig zwischen 50 und 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die verbleibenden Kostenanteile sind privat abzusichern. Be Fit Smart ergänzt diese Restkosten systematisch und erweitert ausgewählte Leistungsbereiche.
Innerhalb der Be Fit-Serie stellt Be Fit Smart die leistungsstarke Basisvariante dar. Der Tarif bietet eine solide Restkostenabsicherung nach Beihilfe mit klar definierten Leistungsbausteinen und richtet sich an Beamte, die Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistungsumfang legen. Komfortleistungen wie stationäre Wahlleistungen können optional ergänzt werden. Innerhalb der Be Fit-Serie stellt der Be Fit Best die leistungsstärkere Premiumvariante dar.
Der Tarif konzentriert sich insbesondere auf Sehhilfen, Augenlaserbehandlungen, Zahnersatz, naturheilkundliche Leistungen sowie einen integrierten Auslandsreise-Krankenschutz.
Zielgruppe
Be Fit Smart richtet sich an Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit, Referendare sowie an berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder mit eigenem Beihilfeanspruch.
Der Tarif eignet sich für Personen, die ihre bestehende beihilfekonforme Absicherung gezielt ergänzen möchten. Durch klar definierte Leistungsbereiche und nachvollziehbare Höchstbeträge bietet er eine kalkulierbare Ergänzung innerhalb des Beihilfesystems. Insbesondere für Beamtenanwärter ist das integrierte Optionsrecht von Bedeutung. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen späteren Wechsel in eine leistungsstärkere Tarifvariante ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Versicherungsfähigkeit
Versicherungsfähig sind Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach den Vorschriften des Bundes, der Länder oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Voraussetzung ist eine beihilfekonforme Grundversicherung.
Änderungen im Beihilfeanspruch oder im Status der versicherten Person sind dem Versicherer mitzuteilen, da sich hieraus Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ergeben können.
Leistungsprinzip
Be Fit Smart greift nach Vorleistung der Beihilfe und der bestehenden Grundversicherung. Grundlage der Leistungsabrechnung ist der Beihilfebescheid, der die beihilfefähigen Aufwendungen verbindlich ausweist.
Erstattet werden 100 Prozent der nach Anrechnung von Beihilfe und Grundversicherung verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der tariflichen Bestimmungen. Nicht übernommen werden von der Beihilfe festgelegte Eigenbehalte oder Kostendämpfungspauschalen. Die Gesamterstattung darf die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nicht überschreiten.
Der Tarif ist damit als klar strukturierte Restkostenabsicherung ausgestaltet.
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Leistungen
Ambulante Leistungen
Im ambulanten Bereich erstattet der Tarif insbesondere ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, soweit diese beihilfefähig sind. Die Leistung erfolgt stets nach Vorleistung der Beihilfe im tariflich vereinbarten Umfang.
Darüber hinaus sind naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker versichert. Der Tarif erweitert damit ausgewählte ambulante Leistungsbereiche, ohne eine vollständige ambulante Vollabsicherung darzustellen.
Sehhilfen
Aufwendungen für Sehhilfen sind bis zu 600 Euro innerhalb von jeweils 24 Monaten erstattungsfähig. Hierzu zählen Brillen und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit.
Die Leistungsgrenze gilt innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten je versicherter Person.
Sehschärfenkorrektur mittels Lasertechnologie
Für Sehschärfenkorrekturen mittels Lasertechnologie, beispielsweise LASIK, werden bis zu 2.000 Euro innerhalb von 60 Monaten erstattet.
Innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn gilt eine reduzierte Leistungsgrenze von 600 Euro. Diese Staffelung entspricht der tariflichen Risikobegrenzung in der Anfangsphase des Vertrags.
Naturheilkundliche Behandlungen
Versichert sind medizinisch notwendige naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker. Erstattungsfähig sind Leistungen, die im jeweils gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind.
Ärztliche Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte berücksichtigt. Heilpraktikerleistungen werden im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet.
Zahnersatz
Erstattet werden Material- und Laborkosten für prothetische Leistungen wie Brücken, Kronen, Inlays und Implantate, sofern diese im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind.
Für Zahnersatz gelten gestaffelte jährliche Erstattungshöchstbeträge pro versicherter Person. In den ersten drei Versicherungsjahren beträgt der maximale Erstattungsbetrag jeweils 520 Euro pro Jahr. Ab dem vierten Versicherungsjahr erhöht sich dieser Höchstbetrag auf 4.100 Euro pro Jahr.
Ist Zahnersatz infolge eines nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfalls erforderlich, entfallen diese Höchstbeträge für diesen Versicherungsfall.
Auslandsschutz
Der Tarif enthält einen Auslandsreise-Krankenschutz für private Auslandsreisen von bis zu sechs Wochen Dauer.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland, einschließlich ärztlicher Leistungen, Arznei- und Verbandmittel sowie stationärer Krankenhausaufenthalte.
Versichert sind zudem medizinisch notwendige Transporte sowie ärztlich angeordnete Rücktransporte nach Deutschland. Im Todesfall werden Überführungskosten oder Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der bei einer Überführung nach Deutschland entstehenden Kosten übernommen.
Verlängert sich der Aufenthalt aufgrund nachgewiesener Transportunfähigkeit, besteht Versicherungsschutz über das reguläre Reiseende hinaus im tariflich vorgesehenen Umfang.
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen vor privaten Auslandsreisen werden bis zu 105 Euro pro Versicherungsjahr erstattet. Die Erstattung umfasst sowohl die Kosten des Impfstoffs als auch die ärztliche Durchführung der Impfung.
Gebührenregelung
Die Erstattung ärztlicher Leistungen erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnungen und der tariflichen Leistungsgrenzen. Maßgeblich sind die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte sowie die Regelungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.
Eine generelle unbegrenzte Erstattung oberhalb dieser Höchstsätze ist im Tarif nicht vorgesehen.
Beitragsvorteile
Bei erfolgreichem Gesundheits-Check kann ein Beitragsnachlass von 10 Prozent auf bestimmte Tarifbestandteile gewährt werden. Voraussetzung ist die Erfüllung der tariflichen Gesundheitskriterien.
Bei Leistungsfreiheit besteht Anspruch auf eine garantierte pauschale Beitragsrückerstattung. Zusätzlich kann eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgen, deren Höhe vom individuellen Tarif und leistungsfreien Jahren abhängt.
Die Rückerstattung kann alternativ auch als Beitragsstundung verwendet werden, wodurch sich die laufende Beitragszahlung temporär reduziert.













