Name des Begriffes: HanseMerkur Be Fit Smart
Beschreibungen des Begriffes:

HanseMerkur Be Fit Smart

Synonyme: HanseMerkur Be Fit Smart, PKV Beamte

 

Private Krankenversicherung für Beamte: Beihilfetarif

Be Fit Smart ist eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte. Der Tarif wurde speziell für Beamte, Beamtenanwärter und berücksichtigungsfähige Angehörige konzipiert und übernimmt die nach Leistung der Beihilfe verbleibenden Restkosten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Im Beihilfesystem übernimmt der Dienstherr, abhängig von Status und Beihilfevorschriften, regelmäßig zwischen 50 und 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die verbleibenden Kostenanteile sind privat abzusichern. Be Fit Smart ergänzt diese Restkosten systematisch und erweitert ausgewählte Leistungsbereiche.

Innerhalb der Be Fit-Serie stellt Be Fit Smart die leistungsstarke Basisvariante dar. Der Tarif bietet eine solide Restkostenabsicherung nach Beihilfe mit klar definierten Leistungsbausteinen und richtet sich an Beamte, die Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistungsumfang legen. Komfortleistungen wie stationäre Wahlleistungen können optional ergänzt werden. Innerhalb der Be Fit-Serie stellt der Be Fit Best die leistungsstärkere Premiumvariante dar.

Der Tarif konzentriert sich insbesondere auf Sehhilfen, Augenlaserbehandlungen, Zahnersatz, naturheilkundliche Leistungen sowie einen integrierten Auslandsreise-Krankenschutz.

Zielgruppe

Be Fit Smart richtet sich an Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit, Referendare sowie an berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder mit eigenem Beihilfeanspruch.

Der Tarif eignet sich für Personen, die ihre bestehende beihilfekonforme Absicherung gezielt ergänzen möchten. Durch klar definierte Leistungsbereiche und nachvollziehbare Höchstbeträge bietet er eine kalkulierbare Ergänzung innerhalb des Beihilfesystems. Insbesondere für Beamtenanwärter ist das integrierte Optionsrecht von Bedeutung. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen späteren Wechsel in eine leistungsstärkere Tarifvariante ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig sind Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach den Vorschriften des Bundes, der Länder oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Voraussetzung ist eine beihilfekonforme Grundversicherung.

Änderungen im Beihilfeanspruch oder im Status der versicherten Person sind dem Versicherer mitzuteilen, da sich hieraus Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ergeben können.

Leistungsprinzip

Be Fit Smart greift nach Vorleistung der Beihilfe und der bestehenden Grundversicherung. Grundlage der Leistungsabrechnung ist der Beihilfebescheid, der die beihilfefähigen Aufwendungen verbindlich ausweist.

Erstattet werden 100 Prozent der nach Anrechnung von Beihilfe und Grundversicherung verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der tariflichen Bestimmungen. Nicht übernommen werden von der Beihilfe festgelegte Eigenbehalte oder Kostendämpfungspauschalen. Die Gesamterstattung darf die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nicht überschreiten.

Der Tarif ist damit als klar strukturierte Restkostenabsicherung ausgestaltet.

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Leistungen

Ambulante Leistungen

Im ambulanten Bereich erstattet der Tarif insbesondere ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, soweit diese beihilfefähig sind. Die Leistung erfolgt stets nach Vorleistung der Beihilfe im tariflich vereinbarten Umfang.

Darüber hinaus sind naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker versichert. Der Tarif erweitert damit ausgewählte ambulante Leistungsbereiche, ohne eine vollständige ambulante Vollabsicherung darzustellen.

Sehhilfen

Aufwendungen für Sehhilfen sind bis zu 600 Euro innerhalb von jeweils 24 Monaten erstattungsfähig. Hierzu zählen Brillen und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit.

Die Leistungsgrenze gilt innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten je versicherter Person.

Sehschärfenkorrektur mittels Lasertechnologie

Für Sehschärfenkorrekturen mittels Lasertechnologie, beispielsweise LASIK, werden bis zu 2.000 Euro innerhalb von 60 Monaten erstattet.

Innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn gilt eine reduzierte Leistungsgrenze von 600 Euro. Diese Staffelung entspricht der tariflichen Risikobegrenzung in der Anfangsphase des Vertrags.

Naturheilkundliche Behandlungen

Versichert sind medizinisch notwendige naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker. Erstattungsfähig sind Leistungen, die im jeweils gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind.

Ärztliche Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte berücksichtigt. Heilpraktikerleistungen werden im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet.

Zahnersatz

Erstattet werden Material- und Laborkosten für prothetische Leistungen wie Brücken, Kronen, Inlays und Implantate, sofern diese im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind.

Für Zahnersatz gelten gestaffelte jährliche Erstattungshöchstbeträge pro versicherter Person. In den ersten drei Versicherungsjahren beträgt der maximale Erstattungsbetrag jeweils 520 Euro pro Jahr. Ab dem vierten Versicherungsjahr erhöht sich dieser Höchstbetrag auf 4.100 Euro pro Jahr.

Ist Zahnersatz infolge eines nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfalls erforderlich, entfallen diese Höchstbeträge für diesen Versicherungsfall.

Auslandsschutz

Der Tarif enthält einen Auslandsreise-Krankenschutz für private Auslandsreisen von bis zu sechs Wochen Dauer.

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland, einschließlich ärztlicher Leistungen, Arznei- und Verbandmittel sowie stationärer Krankenhausaufenthalte.

Versichert sind zudem medizinisch notwendige Transporte sowie ärztlich angeordnete Rücktransporte nach Deutschland. Im Todesfall werden Überführungskosten oder Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der bei einer Überführung nach Deutschland entstehenden Kosten übernommen.

Verlängert sich der Aufenthalt aufgrund nachgewiesener Transportunfähigkeit, besteht Versicherungsschutz über das reguläre Reiseende hinaus im tariflich vorgesehenen Umfang.

Schutzimpfungen

Schutzimpfungen vor privaten Auslandsreisen werden bis zu 105 Euro pro Versicherungsjahr erstattet. Die Erstattung umfasst sowohl die Kosten des Impfstoffs als auch die ärztliche Durchführung der Impfung.

Gebührenregelung

Die Erstattung ärztlicher Leistungen erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnungen und der tariflichen Leistungsgrenzen. Maßgeblich sind die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte sowie die Regelungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.

Eine generelle unbegrenzte Erstattung oberhalb dieser Höchstsätze ist im Tarif nicht vorgesehen.

Beitragsvorteile

Bei erfolgreichem Gesundheits-Check kann ein Beitragsnachlass von 10 Prozent auf bestimmte Tarifbestandteile gewährt werden. Voraussetzung ist die Erfüllung der tariflichen Gesundheitskriterien.

Bei Leistungsfreiheit besteht Anspruch auf eine garantierte pauschale Beitragsrückerstattung. Zusätzlich kann eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgen, deren Höhe vom individuellen Tarif und leistungsfreien Jahren abhängt.

Die Rückerstattung kann alternativ auch als Beitragsstundung verwendet werden, wodurch sich die laufende Beitragszahlung temporär reduziert.

FAQ – Häufige Fragen zum HanseMerkur Be Fit Smart

Ist der Tarif Be Fit Smart eine eigenständige private Krankenversicherung?

Ja. Be Fit Smart ist eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte. Der Tarif übernimmt nach Leistung der Beihilfe die verbleibenden Restkosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung entsprechend dem vereinbarten Erstattungssatz.

Wie funktioniert die Restkostenerstattung?

Die Beihilfe erstattet – je nach persönlicher Situation – in der Regel 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Be Fit Smart übernimmt anschließend die verbleibenden erstattungsfähigen Restkosten bis zur vereinbarten Höhe. Voraussetzung ist, dass zunächst die Beihilfe in Anspruch genommen wird.

Werden immer 100 Prozent der Kosten übernommen?

Die Erstattung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Prozentsatz in Verbindung mit dem Beihilfebemessungssatz. In vielen Fällen ergibt sich gemeinsam mit der Beihilfe eine Absicherung von bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Maßgeblich sind jedoch die tariflichen Leistungsgrenzen und Bedingungen.

Wie hoch ist die Leistung für Sehhilfen?

Sehhilfen werden bis zu 600 Euro innerhalb von 24 Monaten erstattet. Diese Grenze gilt je versicherte Person und ermöglicht eine regelmäßige Kostenübernahme für Brillen oder Kontaktlinsen.

Welche Regelung gilt für LASIK oder Augenlaser?

Für Sehschärfenkorrekturen mittels Lasertechnologie stehen bis zu 4.000 Euro innerhalb von 60 Monaten zur Verfügung. Innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf 600 Euro begrenzt. Dadurch wird eine planbare und langfristige Leistungsstruktur geschaffen.

Wie sind Zahnersatzleistungen geregelt?

Be Fit Smart übernimmt Restkosten für Zahnersatzleistungen, einschließlich Material- und Laborkosten. Dazu zählen beispielsweise Kronen, Brücken, Inlays und Implantate. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der tariflichen Bedingungen und ergänzt die Beihilfeleistung.

Besteht Versicherungsschutz im Ausland?

Ja. Bei privaten Auslandsreisen von bis zu sechs Wochen werden ambulante und stationäre Heilbehandlungen im versicherten Umfang erstattet. Zusätzlich sind medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland abgesichert.

Welche Schutzimpfungen sind versichert?

Schutzimpfungen vor privaten Auslandsreisen werden bis zu 105 Euro pro Versicherungsjahr erstattet. Dazu gehören typische Reiseimpfungen wie Hepatitis, Typhus oder Gelbfieber.

Werden ärztliche Honorare oberhalb der Gebührenordnung erstattet?

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Honoraranteile oberhalb der üblichen Höchstsätze der Gebührenordnungen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist eine medizinische Begründung sowie die tarifliche Zulässigkeit der Abrechnung.

Gibt es Wartezeiten?

Für einzelne Leistungsbereiche gelten die üblichen Wartezeiten gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für bestimmte Reiseleistungen kann auf Wartezeiten verzichtet werden. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Was kostet der Tarif Be Fit Smart?

Die Beiträge für Be Fit Smart hängen von mehreren Faktoren ab, darunter Eintrittsalter, Beihilfesatz, gewählte Bausteine sowie individueller Gesundheitszustand. Für einen 30-jährigen Beamten kann der monatliche Beitrag – je nach Konstellation – im Bereich von rund 270 Euro liegen, inklusive einer vereinbarten pauschalen Beitragsrückerstattung. Zu berücksichtigen ist, dass optionale Bausteine wie stationäre Wahlleistungen oder ein Beihilfeergänzungstarif den Beitrag entsprechend erhöhen können. 

Klare Abgrenzung zu Be Fit Best

Be Fit Smart ist ein gezielter Ergänzungstarif mit klar umrissenen Leistungsbereichen und definierten Höchstgrenzen.

Be Fit Best hingegen ist als umfassender ausgerichtete Lösung konzipiert und deckt ein breiteres Spektrum an ambulanten, zahnärztlichen und ergänzenden Leistungsbereichen ab.

Während Be Fit Smart vor allem Eigenanteile reduziert, ist Be Fit Best auf maximale Leistungstiefe und erweiterten Versicherungsschutz ausgelegt.

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