Private Krankenversicherung für Beamte: Beihilfetarif
Be Fit Best ist ein leistungsstarker Beihilfetarif der HanseMerkur für Beamte, Beamtenanwärter und berücksichtigungsfähige Angehörige. Der Tarif ergänzt die Leistungen der Beihilfe und sichert die verbleibenden Restkosten im Krankheitsfall im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen ab.
Je nach persönlichem Beihilfebemessungssatz – in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent – deckt der Tarif den verbleibenden Kostenanteil ab. Zusammen mit der Beihilfe können damit bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen und tariflich versicherten Aufwendungen abgesichert werden.
Be Fit Best ist innerhalb der Be Fit-Serie als Premiumtarif konzipiert. Der Tarif richtet sich an Beamte und Beamtinnen mit gehobenem Anspruch an medizinische Versorgung, Komfort im Krankenhaus sowie erweiterten Leistungsrahmen in ambulanten und zahnärztlichen Bereichen. Durch Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung sowie erweiterte Erstattungsmöglichkeiten positioniert sich Be Fit Best im oberen Leistungssegment der Beihilfetarife. Der Tarif Be Fit Smart bietet eine kostengünstigere Alternative zu diesem Tarif.
Die HanseMerkur positioniert ihre private Krankenversicherung für Beamte als langfristig planbare Lösung mit vertraglich garantierten Leistungen. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die vereinbarten Leistungen nicht unmittelbar von politischen Reformen abhängig. Ergänzend stehen digitale Services wie Online-Arztangebote und Gesundheitsservices zur Verfügung.
Zielgruppe
Be Fit Best richtet sich an Beamte auf Lebenszeit, Beamtenanwärter, Referendare, Richter sowie berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder mit Beihilfeanspruch.
Für Beamtenanwärter und Referendare kann ein Optionsrecht vereinbart werden, das einen späteren Wechsel oder eine Leistungsanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht. Dadurch bleibt der Zugang zu erweitertem Versicherungsschutz langfristig gesichert.
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Leistungen
Ambulante Leistungen
Versichert sind medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker. Dazu gehören Beratungen, diagnostische Maßnahmen, Röntgenleistungen sowie ambulante Behandlungen im Krankenhaus.
Zusätzliche Vorsorgeleistungen, die über gesetzlich eingeführte Programme hinausgehen, können im Rahmen eines Vorsorgebudgets von bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr erstattet werden. Ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind im tariflichen Umfang bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgesichert.
Medizinisch notwendige Rettungs- und Krankentransporte können unter den tariflich definierten Voraussetzungen ebenfalls erstattungsfähig sein.
Sehhilfen und Augenlaser
Sehhilfen werden bis zu 600 Euro innerhalb von 24 Monaten erstattet.
Für Sehschärfenkorrekturen mittels Lasertechnologie wie LASIK sind bis zu 4.000 Euro innerhalb von 60 Monaten vorgesehen. Innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn gilt eine reduzierte Leistungsgrenze entsprechend den tariflichen Bestimmungen.
Heil- und Hilfsmittel
Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen, Orthesen, Kompressionsstrümpfe, Insulinpumpen oder Sauerstoffgeräte, soweit sie tariflich vorgesehen sind.
Krankenfahrstühle werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 15.000 Euro übernommen. Reparatur-, Wartungs- und Leihkosten können ebenfalls berücksichtigt werden.
Digitale Gesundheitsanwendungen, die als zugelassene Medizinprodukte anerkannt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sein.
Naturheilverfahren
Naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker sind im Rahmen anerkannter Leistungsverzeichnisse versichert. Erstattet werden sowohl Behandlungskosten als auch verordnete naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel im tariflichen Umfang.
Zahnleistungen
Der Tarif umfasst allgemeine Zahnbehandlungen, prophylaktische Maßnahmen sowie konservierende Leistungen.
Zahnersatz einschließlich Kronen, Brücken, Inlays und Implantaten ist Bestandteil des Versicherungsschutzes. Auch Material- und Laborkosten werden im tariflich vereinbarten Umfang erstattet. Kieferorthopädische Behandlungen sind ebenfalls versichert.
Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen können bis zu 21 Tage erstattet werden und sind grundsätzlich einmal innerhalb von drei Kalenderjahren vorgesehen.
Auch ambulante Anschlussheilbehandlungen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt sind für bis zu 21 Tage im tariflichen Rahmen abgesichert.
Auslandsleistungen
Bei vorübergehenden Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im tariflichen Umfang.
Medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland sind abgesichert. Im Todesfall werden Überführungskosten nach Deutschland oder Bestattungskosten im Ausland im Rahmen der vertraglichen Regelungen übernommen.
Optionale stationäre Wahlleistungen
Der Versicherungsschutz kann um stationäre Wahlleistungen ergänzt werden. Dazu gehören die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung.
Eine Erstattung oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnungen kann im Rahmen des ergänzenden Bausteins und unter Berücksichtigung der tariflichen Voraussetzungen erfolgen.
Bei Verzicht auf Wahlleistungen kann ein Krankenhaustagegeld gezahlt werden. Zudem ist die Unterbringung einer Begleitperson für versicherte Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vorgesehen.
Beitragsvorteile und besondere Regelungen
Während der ersten drei Monate des Bezugs von Elterngeld kann unter bestimmten Voraussetzungen die Beitragszahlung entfallen, während der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Versicherte ab dem versicherungstechnischen Alter von 20 Jahren können bei erfolgreichem Gesundheits-Check einen Beitragsnachlass von 10 Prozent auf bestimmte Tarifbestandteile erhalten. Bei Leistungsfreiheit besteht Anspruch auf eine garantierte pauschale Beitragsrückerstattung. Zusätzlich kann eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gewährt werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem versicherten Tarifumfang und der Anzahl leistungsfreier Jahre.
Alternativ kann die Rückerstattung, abhängig von der vertraglichen Vereinbarung, auch als Beitragsstundung genutzt werden. In diesem Fall reduziert sich die laufende Beitragszahlung im Folgezeitraum. Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen wird ein Teil der Beiträge angespart, um die Beitragsentwicklung im höheren Lebensalter zu stabilisieren.













