Name des Begriffes: ARAG Beihilfe Best
Beschreibungen des Begriffes:

ARAG Beihilfe Best

Erstellt am: 22. Mai 2025

Synonyme: Beihilfeergänzung

 

Die durchdachte Ergänzungsversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte genießen durch ihren Beihilfeanspruch eine solide Grundlage im Bereich der Gesundheitsversorgung. Doch trotz dieser staatlichen Unterstützung entstehen in vielen Fällen Versorgungslücken, die nicht oder nur teilweise durch die Beihilfe abgedeckt sind. Um im Krankheitsfall keine finanziellen Risiken eingehen zu müssen, bietet die ARAG eine modulare Absicherung an, die speziell auf die Bedürfnisse von Beamtinnen und Beamten zugeschnitten ist. Die Tarifkombination aus Beihilfe Best, Beihilfe Klinik und Beihilfe Ergänzung Best sorgt für umfassenden Schutz in allen Lebenslagen – sowohl im aktiven Dienst als auch im Ruhestand.

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BeihilfeBest – Die umfassende Grundabsicherung

Der Tarif Beihilfe Best bildet die Basis der Absicherung und übernimmt einen Großteil der Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Er ergänzt die Beihilfe optimal und sorgt dafür, dass auch hochwertige medizinische Leistungen problemlos in Anspruch genommen werden können. Im ambulanten Bereich können Versicherte direkt Fachärzte aufsuchen, ohne vorher eine Überweisung zu benötigen. Auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus wird erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Darüber hinaus übernimmt Beihilfe Best die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, verordnete Arzneimittel, Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen sowie notwendige Hilfsmittel, beispielsweise Prothesen oder Hörgeräte. Für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen werden bis zu 600 Euro innerhalb von 24 Monaten übernommen. Bei einer refraktiven Laseroperation wie LASIK übernimmt die ARAG bis zu 4000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 60 Monaten, wobei in den ersten 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Begrenzung auf 600 Euro gilt.

Im Bereich der Zahnmedizin werden Leistungen für Prophylaxe, konservierende Behandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie erstattet. Eine Besonderheit stellt die Tatsache dar, dass keine Zahnstaffel gilt. Das bedeutet, dass keine gestaffelten Leistungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren bestehen. Auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus wird geleistet, wenn dies medizinisch notwendig ist.

Beihilfe Klinik – Komfort und Wahlleistungen im Krankenhaus

Mit dem Tarif Beihilfe Klinik sichern sich Versicherte einen höheren Komfort im Falle eines stationären Aufenthalts. Dieser Tarif erstattet die Mehrkosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer sowie die gesonderte Vergütung für die Behandlung durch Chefärzte oder Spezialisten, sofern eine entsprechende Honorarvereinbarung besteht.

Die freie Wahl des Krankenhauses wird gewährleistet. Auch hier werden Leistungen über die üblichen Höchstsätze hinaus übernommen, was insbesondere bei der Wahl hochspezialisierter Kliniken von Vorteil ist. Wenn auf Wahlleistungen wie das Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung verzichtet wird, zahlt die ARAG ein sogenanntes Ersatzkrankenhaustagegeld, das sich abhängig vom Tarif auf bis zu 50 Euro pro Tag belaufen kann.

Beihilfe Ergänzung Best – Schließt kostspielige Lücken

Der Tarif Beihilfe Ergänzung Best wurde entwickelt, um genau dort einzuspringen, wo die Beihilfe und der Tarif Beihilfe Best nicht oder nur teilweise leisten. Die Voraussetzung für eine Leistung aus diesem Tarif ist, dass entweder der Tarif Beihilfe Best oder der Tarif Beihilfe Klinik bereits geleistet hat. Er übernimmt dann die verbleibenden Restkosten.

Dies betrifft beispielsweise Arzneimittel, die von der Beihilfe nicht als beihilfefähig anerkannt werden, sowie Heilmittel oder Hilfsmittel, bei denen es zu einer Leistungslücke kommt. Auch Zahnersatz, der über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegt, wird zu 100 Prozent übernommen. Besonders relevant ist dieser Tarif bei kostspieligen Hilfsmitteln wie Hörgeräten oder orthopädischen Spezialversorgungen, bei denen eine vorherige Genehmigung empfohlen wird, um die volle Erstattung sicherzustellen.

Altersrückstellungen für stabile Beiträge im Alter

Ab dem 21. Lebensjahr wird in den ARAG Tarifen ein Teil der Beiträge in Form von Altersrückstellungen angespart. Diese Rücklagen dienen dazu, steigenden Beiträgen im Alter entgegenzuwirken. Für Beamtenanwärter gelten vergünstigte Beiträge, da bei ihnen zunächst keine Rückstellungen gebildet werden. Nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes erfolgt automatisch der Übergang in die reguläre Beitragskalkulation mit Altersrückstellungen.

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Die ARAG belohnt kostenbewusstes Verhalten mit einer jährlichen Beitragsrückerstattung. Für Beamte kann diese bis zu zwei Monatsbeiträge betragen, für Beamtenanwärter sogar bis zu sechs Monatsbeiträge. Die Voraussetzung ist, dass im betreffenden Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, die im offiziellen Vorsorgeverzeichnis aufgeführt sind, haben keinen Einfluss auf den Anspruch auf die Rückerstattung.

 

Häufige Fragen zur ARAG Beihilfeversicherung

 

Wer kann die Beihilfe Tarife der ARAG abschließen?

Die Tarife richten sich an beihilfeberechtigte Beamte, Beamtenanwärter, Richter sowie pensionierte Beamte. Auch Ehepartner und Lebenspartner können unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden. Kinder werden stets über den regulären Beihilfe Tarif abgesichert.

Gibt es Wartezeiten beim Tarifstart?

Wenn direkt von der gesetzlichen Krankenversicherung zur ARAG gewechselt wird, bestehen keine Wartezeiten. In allen anderen Fällen gelten allgemeine Wartezeiten von drei Monaten sowie verlängerte Wartezeiten von acht Monaten für Zahnersatz, Entbindung und Psychotherapie. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit vollständig.

Wie erfolgt die Kostenerstattung?

Versicherte reichen die Rechnungen sowohl bei ihrer Beihilfestelle als auch bei der ARAG ein. Nachdem der Beihilfebescheid vorliegt, übernimmt die ARAG die Erstattung der verbleibenden Kosten gemäß dem versicherten Tarif. Die Abwicklung kann digital über die GesundheitsApp der ARAG erfolgen.

Welche Leistungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht?

Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen haben keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung. Dazu zählen unter anderem die Krebsvorsorge für Männer und Frauen, Hautkrebsscreening, Kindervorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge, Darmkrebsfrüherkennung sowie professionelle Zahnreinigung.

Ist ein Tarifwechsel später möglich?

Ein Wechsel in einen Tarif mit höherem Leistungsumfang ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung. Ein Wechsel in einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang kann unter Umständen ohne erneute Prüfung erfolgen. Eine individuelle Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Was passiert bei einer Kündigung der Versicherung?

Bei einer Kündigung verfallen die angesparten Altersrückstellungen, wenn kein Übergang in einen gleichwertigen ARAG Tarif erfolgt. Um den Versicherungsschutz zu erhalten, kann stattdessen eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Diese pausiert den Versicherungsschutz zu einem reduzierten Beitrag und ermöglicht später eine Wiederaufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

Gibt es auch Leistungen für alternative Behandlungsmethoden?

Ja, der Tarif Beihilfe Best übernimmt auch Kosten für Heilpraktikerleistungen sowie die von Heilpraktikern verordneten Arznei- und Heilmittel. Voraussetzung ist, dass die Leistungen medizinisch notwendig sind und im Rahmen der jeweiligen Gebührenverzeichnisse abgerechnet werden.

Wie wirkt sich die Beitragszahlung auf längere Sicht aus?

Durch die Bildung von Altersrückstellungen ist der Beitrag im Vergleich zu reinen Risikotarifen etwas höher, bleibt dafür aber im Alter stabil. Wer langfristig plant und Wert auf eine verlässliche finanzielle Planung legt, profitiert besonders von dieser Struktur. Für Anwärter ohne Rückstellungen ist der Einstieg besonders günstig, die Umstellung auf den Standardtarif erfolgt automatisch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit.

Was kostet der Tarif?

Die monatlichen Kosten der ARAG Beihilfeversicherung hängen vom Alter, dem gewählten Leistungsumfang und dem Beihilfebemessungssatz ab. Ein konkretes Beispiel: Eine beihilfeberechtigte Einzelperson im Alter von 30 Jahren mit Versicherungsbeginn zum 1. Juni 2025 zahlt für die Tarifkombination aus Beihilfe Best (Tarifstufen BHB30 und BHB20T), Beihilfe Klinik und Beihilfe Ergänzung Best insgesamt 244,52 Euro monatlich. Davon entfallen 220,92 Euro auf den Grundtarif Beihilfe Best, 12,12 Euro auf den Tarif Beihilfe Klinik und 11,48 Euro auf den Ergänzungstarif Beihilfe Ergänzung Best. Für Beamtenanwärter gelten aufgrund des Wegfalls der Altersrückstellungen in der Anwärterphase reduzierte Beiträge. Das Beispiel zeigt, dass eine umfassende Absicherung mit hochwertigen Leistungen zu einem fair kalkulierten Beitrag möglich ist.

 

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