Name des Begriffes: Debeka Tarif BC 500
Beschreibungen des Begriffes:

Debeka Tarif BC 500

Synonyme: Beihilfe Ergänzung

 

Die leistungsstarke Ergänzung zur Beihilfe

Der Debeka Tarif BC 500 ist ein speziell konzipierter Beihilfeergänzungstarif für beihilfeberechtigte Beamte, Richter und deren Angehörige. Er ergänzt die Leistungen des Grundtarifs Debeka B und übernimmt Kosten, die durch die Beihilfe gar nicht oder nur teilweise erstattet werden. Das betrifft unter anderem Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilbehandlungen im Ausland und viele weitere Versorgungslücken.

Durch die Kombination von Tarif B und BC 500 entsteht eine nahezu vollumfängliche Krankenversicherungslösung für Beamte mit planbaren Eigenanteilen und weitreichender Absicherung im In- und Ausland.

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Zahnersatz und zahntechnische Leistungen

Ein Schwerpunkt des Tarifs liegt auf der Erstattung von zahntechnischen Laborleistungen und Praxiskosten. Versichert sind dabei auch Implantate, Implantatteile, knochenaufbauende Maßnahmen sowie Knochenersatzmaterial. Die Leistung ist auf bis zu 6.150 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. In den ersten drei Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn liegt die Leistungsgrenze bei 2.250 Euro insgesamt.

Unfallbedingte Aufwendungen sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Ein vorheriger Versicherungsschutz in einem anderen Debeka-Tarif mit Zahnleistungen wird auf die Begrenzungsfrist angerechnet. Die Beihilfeleistung ist per Bescheid nachzuweisen und muss insbesondere die beihilfefähigen Bestandteile der zahntechnischen Leistungen klar ausweisen.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Bei stationären Aufenthalten übernimmt der Tarif die Differenzkosten zwischen einem Zwei- und Einbettzimmer. Wenn kein Einbettzimmer in Anspruch genommen wird, besteht alternativ Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro pro Tag. Dies gilt nur bei vollstationärer Behandlung.

Wird der Tarif BC 500 zusammen mit dem Tarif WL abgeschlossen, sind darüber hinaus gesondert berechenbare ärztliche und therapeutische Leistungen in der stationären Versorgung abgedeckt. Auch bei stationären Aufenthalten in Privatkliniken, die nicht unter die Bundespflegesatzverordnung oder das Krankenhausentgeltgesetz fallen, leistet der Tarif umfassend – inklusive Nebenkosten, sofern diese medizinisch begründet und nachgewiesen sind.

Heilbehandlung und Rücktransport im Ausland

Der Tarif bietet einen vollwertigen Auslandsschutz. Erstattet werden ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen bei Reisen ins Ausland. Zusätzlich werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen – auch dann, wenn die Behandlungskosten im Ausland höher wären als die Rückführung oder wenn eine stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauern würde.

Im Todesfall leistet die Versicherung entweder für die Überführung an den Wohnsitz oder für eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten. Ausland im Sinne des Vertrags sind alle Länder außerhalb des Wohnsitzlandes der versicherten Person.

Schutzimpfungen bei Auslandsreisen

Der Tarif BC 500 übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen, die im Zusammenhang mit einer Auslandsreise notwendig sind. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Verbindung mit den offiziellen Reisehinweisen des Auswärtigen Amts. Falls die Impfungen nicht bereits durch den Tarif B gedeckt sind, greift hier der Beihilfeergänzungstarif.

Heilpraktiker, Medikamente und Hilfsmittel

Versicherte erhalten Erstattungen für Leistungen durch Heilpraktiker, sofern diese nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind ebenfalls erstattungsfähig, sofern sie vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet wurden.

Darüber hinaus werden Kosten für beihilfefähige Hilfsmittel wie Prothesen, orthopädische Hilfen oder medizinische Geräte übernommen – einschließlich Reparatur, Ersatz, Miete und Betrieb.

Brillen und Sehhilfen

Sofern die Beihilfe eine Leistung für Brillen vorsieht, übernimmt der Tarif die Kosten bis zur beihilfefähigen Höhe. Ist dies nicht der Fall, werden maximal zwei Brillengläser im Kalenderjahr erstattet. Dabei gilt eine Grenze von 30 Euro pro Einstärkenglas und 75 Euro pro Mehrstärkenglas. Eine Kombination beider Varianten im selben Kalenderjahr ist ausgeschlossen.

Digitale Gesundheitsanwendungen

Der Tarif berücksichtigt auch moderne medizinische Versorgung über digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese Anwendungen müssen durch eine Leistungszusage im Haupttarif B gedeckt sein. Kürzungen durch die Beihilfe werden dabei nicht berücksichtigt – die verbleibenden Kosten trägt die Debeka im Rahmen des Tarifs BC 500.

Kur- und Sanatoriumsbehandlung

Zusätzlich zu den Leistungen aus dem Haupttarif B erhalten Versicherte ein Tagegeld für anerkannte Kuren und Sanatoriumsaufenthalte. Bei ambulanten Kuren unter ärztlicher Leitung in einem anerkannten Kurort beträgt das Tagegeld 11 Euro. Für stationäre Behandlungen in Kur- oder Sanatoriumseinrichtungen wird ein Tagegeld von 22 Euro gezahlt.

Weitere tarifliche Besonderheiten

Der Versicherungsschutz gilt auch bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland ohne besondere Vereinbarung. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland – insbesondere in Länder mit höheren durchschnittlichen Gesundheitskosten – kann ein Beitragszuschlag erhoben werden. In diesem Fall erstattet der Tarif unabhängig vom Rahmen der deutschen Gebührenordnungen.

Darüber hinaus enthält der Tarif Regelungen für die Nachversicherung von Kindern ohne Wartezeiten oder Risikozuschläge, wenn ein Elternteil bereits bei der Debeka versichert ist. Auch bei Adoption wird auf einen Risikozuschlag verzichtet.

Der Versicherer verzichtet auf die Pflicht zur vorherigen Anzeigepflicht bei Krankenhausbehandlungen. Leistungen bei Suchterkrankungen – inklusive Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen – sind ausdrücklich eingeschlossen.

Für viele Versicherten attraktiv: Bei Leistungsfreiheit im abgelaufenen Kalenderjahr und vollständiger Beitragszahlung besteht Anspruch auf eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Zusätzlich wird zur langfristigen Entlastung im Alter jährlich ein Zuschlag in die Alterungsrückstellung eingebracht.

Für wen ist der Tarif BC 500 geeignet?

Der Tarif richtet sich an alle Beamte, Richter und beihilfeberechtigte Angehörige, die im Debeka-Tarif B versichert sind. Besonders geeignet ist er für Personen, die eine gehobene medizinische Versorgung wünschen und Versorgungslücken vermeiden möchten – etwa im zahnärztlichen Bereich, bei stationären Aufenthalten, Heilpraktikerbehandlungen oder Auslandsreisen.

Kann der Tarif BC 500 einzeln abgeschlossen werden?

Ein Abschluss ist nur möglich, wenn bereits eine aktive Hauptversicherung im Tarif B der Debeka besteht. Der Tarif BC 500 ist eine ergänzende Leistung und funktioniert nicht als eigenständiger Versicherungsschutz.

Welche Leistungen bietet der Tarif bei Zahnersatz?

Der Tarif erstattet bis zu 6.150 Euro jährlich für zahntechnische Leistungen und Praxiskosten. In den ersten drei Kalenderjahren liegt die Grenze bei 2.250 Euro. Unfallbedingte Leistungen sind davon ausgenommen und unterliegen keiner Begrenzung.

Besteht auch Versicherungsschutz im Ausland?

Ja, der Tarif bietet umfassenden Auslandsschutz. Dazu gehören Behandlungen bei Krankheit, Rücktransporte und Bestattungskosten im Todesfall. Auch Impfungen vor Auslandsreisen sind mitversichert.

Was ist bei Wahlleistungen im Krankenhaus abgesichert?

Versicherte erhalten Erstattung für Einbettzimmer oder alternativ ein Krankenhaustagegeld. Auch stationäre Behandlungen in Privatkliniken werden übernommen, ebenso wie zusätzliche ärztliche Leistungen bei bestehendem Tarif WL.

Gibt es Beitragsrückerstattungen?

Ja, bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr kann eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgen. Voraussetzung ist, dass alle Beiträge fristgerecht gezahlt wurden und die Versicherung weiterhin besteht.

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