Name des Begriffes: Beamte
Beschreibungen des Begriffes:

Beamte

Erstellt am: 21. Oktober 2021

Synonyme: Beamtin

 

Beamte sind Personen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen. Sie werden nach Prüfung von Eignung, Befähigung und Leistung durch hoheitliche Ernennung auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe berufen. In ihren Aufgabengebieten – von der kommunalen Verwaltung über Justiz und Bildung bis hin zum Einsatz in Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr – vertreten Beamte hoheitliche Interessen und erfüllen öffentliche Aufgaben im Namen des Gemeinwohls.

Definition

Das Beamtenverhältnis unterscheidet sich grundlegend vom privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Es entsteht nicht durch beidseitige Vereinbarung, sondern durch einen einseitigen Verwaltungsakt des Dienstherrn. Die Rechtsgrundlagen bilden das Bundes- und die Landesbeamtengesetze, die Bestimmungen zu Dienst- und Treuepflichten, Laufbahnen, Besoldung und Versorgung enthalten. Beamte genießen eine besondere Stellung: Sie unterliegen dem Gebot der politischen Neutralität, sind zum Dienst auch außerhalb fester Arbeitszeiten verpflichtet und müssen strenge Disziplinarvorschriften beachten.

Status und Rechte

Beamte genießen einen erweiterten Kündigungsschutz und gelten als unkündbar, solange sie ihre Dienstpflichten erfüllen und nicht disziplinarisch belangt werden. Im Krankheitsfall tritt die Dienstherrnfürsorge in Kraft: Bei Dienstunfähigkeit zahlt der Dienstherr Bezüge oder Versorgung und übernimmt Fürsorgepflichten. Im Ruhestand erhalten Beamte eine lebenslange, einkommensbezogene Versorgung, die sich an ihrer letzten Besoldungsstufe orientiert.

Typische Beamtenberufe

Das Spektrum der Tätigkeiten ist breit gefächert:

  • Polizei und Feuerwehr: Gefahrenabwehr, Streifendienst, Brand- und Katastrophenschutz
  • Bundeswehr: Militärische Laufbahnen in Heer, Luftwaffe und Marine sowie zivile Fach- und Offizierslaufbahnen
  • Verwaltung: Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung in Ministerien, Finanzämtern, Ausländerbehörden
  • Justiz: Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und weitere Gerichtsbeschäftigte
  • Bildung: Lehrkräfte an Schulen, Hochschulen und Berufsakademien
  • Technischer Dienst: Ingenieure und technische Beamte in Verkehrs-, Umwelt- oder Bauämtern
  • Gesundheits- und Sozialwesen: Fachbeamte in Gesundheitsämtern, Veterinär-, Hygienebehörden und Pflegeeinrichtungen

 

Ausbildung und Laufbahnen

Der Weg in den Beamtenstatus erfolgt je nach Laufbahn in drei Stufen: einfachen Dienst (meist schulische Ausbildung), mittleren Dienst (Ausbildung mit mittlerem Schulabschluss), gehobenen Dienst (Fachhochschulstudium) und höheren Dienst (Universitätsstudium). Jede Laufbahn ist durch spezifische Prüfungen und Eignungsverfahren geprägt. Beförderungen und Dienstzeitstufen sind gesetzlich geregelt und knüpfen an Dienstalter und Qualifikation.

Beihilfe und Beihilfeversicherung

Beamte erhalten für Krankheits-, Heil- und Pflegekosten eine anteilige Erstattung – die Beihilfe. Die Höhe richtet sich nach Landesverordnungen und beträgt typischerweise 50 % für Alleinstehende, 70 % für Verheiratete ohne Kinder und bis zu 80 % oder mehr bei kindergeldberechtigten Kindern. Beihilfefähige Kosten umfassen

  • ambulante medizinische Leistungen (Ärztehonorare, Arzneimittel),
  • stationäre Krankenhausleistungen (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung),
  • Zahnarztkosten inklusive Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie,
  • Heil- und Hilfsmittel wie Physiotherapie, Orthesen, Rollstühle,
  • Fahrtkosten zu Behandlungen sowie Vorsorgeuntersuchungen.

Rechnungen reichen Beamte an ihr zuständiges Landesamt ein, das die Beihilfeleistung nach Prüfung auszahlt. Moderne Landesportale ermöglichen inzwischen digitale Einreichung und Status­verfolgung.

Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten deckt, schließen Beamte üblicherweise eine private Beihilfeergänzungsversicherung ab. Solche Tarife unterscheiden sich in Erstattungssätzen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Selbstbeteiligungen, Beitragsrückerstattungen und Zusatzservices (z. B. weltweiter Schutz bei Auslandsaufenthalten oder Online-Sprechstunden).

Digitale Entwicklung

Viele Landesämter stellen Beamten inzwischen Online-Services zur Verfügung, um

  • Beihilfeanträge digital einzureichen,
  • Erstattungsstatus automatisch zu verfolgen,
  • elektronische Belege hochzuladen und
  • Rückfragen direkt über das Portal zu klären.

Versicherer bieten ergänzend digitale Gesundheits-Apps und Telemedizin-Leistungen als integriertes Servicepaket an.

FAQs

 

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind Beamte auf Lebenszeit, auf Zeit und auf Probe, Beamtenanwärter sowie im Ruhestand befindliche Versorgungsempfänger (darunter pensionierte Soldaten). Die konkreten Sätze und Regelungen variieren je nach Bundesland.

Welche Kosten erstattet die Beihilfe?

Beihilfe umfasst ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Zahnbehandlungen, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten und Vorsorge­maßnahmen. Nicht erstattet werden häufig kosmetische Eingriffe oder nicht­ärztlich verordnete Leistungen.

Wie läuft die Beihilfenerstattung ab?

Der Beamte begleicht die Rechnung selbst und reicht sie mit einem formlosen Antrag beim zuständigen Beihilfeamt ein. Nach Prüfung erhält er die Erstattung in der Regel innerhalb weniger Wochen. Digitale Portale beschleunigen heute den Prozess.

Warum ist eine private Ergänzung sinnvoll?

Da die Beihilfe nur einen prozentualen Anteil der Kosten deckt, verbleibt ein Eigenanteil von bis zu 50 %. Eine private Beihilfeergänzung schließt diese Lücke, sichert Wahlleistungen ab und bietet oft Beitrags­rückerstattungen bei Leistungsfreiheit.

Wie finde ich den passenden Tarif?

Vergleichen Sie Erstattungssätze, Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung und Zusatzleistungen. Berücksichtigen Sie Ihre Lebenssituation (Familienstand, Gesundheitszustand, Auslandsaufenthalte). Ein individueller Vergleichsrechner oder eine persönliche Beratung schafft Klarheit.

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