Während Soldaten während ihrer aktiven Dienstzeit über die truppenärztliche Versorgung abgesichert sind, gilt dieser Schutz nicht für ihre Familienangehörigen. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder müssen eigenständig abgesichert werden, sofern sie nicht über eigene Versicherungen versorgt sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Angehörige von Soldaten einen Anspruch auf Beihilfe. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass der Ehepartner unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt oder das Kind kindergeldberechtigt ist. Liegt ein Beihilfeanspruch vor, übernimmt der Dienstherr einen festgelegten Anteil der Krankheitskosten – bei Ehepartnern in der Regel 70 Prozent, bei Kindern oft 80 Prozent. Die verbleibenden Kosten müssen durch eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Hierfür gibt es spezielle beihilfekonforme Tarife, die genau auf die Bedürfnisse von beihilfeberechtigten Angehörigen zugeschnitten sind. Diese Tarife sind in der Regel günstiger als Vollversicherungstarife, da nur der nicht durch Beihilfe gedeckte Anteil abgesichert werden muss.
Ein Beispiel: Hat ein Soldat ein Kind, das beihilfeberechtigt ist, übernimmt der Staat in der Regel 80 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 20 Prozent können über eine private Kinderkrankenversicherung abgesichert werden. Wichtig ist, dass die Anmeldung möglichst früh erfolgt – idealerweise innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt –, um eine unkomplizierte Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung zu ermöglichen.
Besteht kein Beihilfeanspruch, können sich Angehörige wahlweise gesetzlich oder privat versichern. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Faktoren wie Einkommen, Gesundheitszustand und persönlichen Bedürfnissen ab. Eine unabhängige Beratung hilft, die passende Lösung für die gesamte Familie zu finden.