Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen, bieten als Alternative zur individuellen Beihilfe die sogenannte pauschale Beihilfe an. Diese unterscheidet sich deutlich vom klassischen Beihilfesystem: Statt eines direkten Zuschusses zu den Krankheitskosten erhalten Beihilfeberechtigte und gegebenenfalls deren Angehörige auf Wunsch einen Zuschuss von maximal 50 % ihres tatsächlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenvollversicherung.
Für Polizisten ist die pauschale Beihilfe in vielen Fällen nicht die beste Wahl, da sie langfristig mit finanziellen Nachteilen verbunden sein kann. Während sie eine vereinfachte Abwicklung ohne die Einreichung einzelner Rechnungen bietet, ist sie besonders für Beamte mit höherem Einkommen oder ohne berücksichtigungsfähige Angehörige oft weniger rentabel. Daher entscheiden sich nur wenige Polizeibeamte für dieses Modell. Zudem wird die pauschale Beihilfe nicht in allen Bundesländern angeboten – beispielsweise gibt es sie in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht.
Da die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in der Regel unwiderruflich für die gesamte Dienstzeit gilt, sollte sie gut durchdacht sein. Es ist ratsam, die Beiträge und Leistungen der GKV mit denen der privaten Krankenversicherung (PKV) zu vergleichen und sich im Vorfeld von einem spezialisierten Berater für Polizeibeamte beraten zu lassen, um langfristig die beste Absicherung zu gewährleisten.