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19.02.2026
melul akin
Sebastian hat wirklich auf alles so gut geantwortet, ich bin wirklich sehr zufrieden.

Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung (PKV) als Professor kann herausfordernd sein, denn die Unterschiede zwischen den Tarifen sind erheblich. Um dir die Entscheidung zu erleichtern, bieten wir dir einen kostenlosen und unverbindlichen PKV-Vergleich speziell für Professoren an. Als erfahrene Spezialisten im Bereich Versicherungen und Finanzen für Beamte helfen wir dir, die optimale Krankenversicherung mit den besten Leistungen und den niedrigsten Beiträgen zu finden.
Mit unserem unabhängigen Vergleich kannst du alle relevanten Beihilfe-PKV-Tarife transparent prüfen und die für dich beste Absicherung wählen. So profitierst du während deiner beruflichen Laufbahn von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe. Nutze unseren kostenlosen PKV-Online-Rechner, um schnell und unkompliziert einen umfassenden Überblick über alle Anbieter, Tarife und Leistungen zu erhalten. Wähle den Versicherungsschutz, der perfekt auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, und sichere dir als Professor eine leistungsstarke und kosteneffiziente Absicherung.
Du bist bereits Professor bzw. Juniorprofessor oder übernimmst demnächst einen Lehrstuhl und hast Fragen zu unserem PKV-Vergleich, zur Beihilfe-Krankenversicherung oder zu einzelnen Anbietern bzw. Tarifen? Dann ruf uns für weitere Informationen einfach unter 0201 858 954 40 an oder schreib uns eine Nachricht - an unsere E-Mail-Adresse info@optinvest.de, per WhatsApp oder im Live-Chat auf unserer Website - ganz wie du magst. Wir sind gerne für dich da. Dein Spezialisten-Team von OPTINVEST Beamte.

Als Professor kannst du von den zahlreichen Vorteilen der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet sie eine Reihe von Vorzügen, darunter eine maßgeschneiderte Absicherung, bessere Leistungen und eine optimale Ergänzung zur Beihilfe. Durch individuell anpassbare Tarife kannst du genau den Versicherungsschutz wählen, der deinen Bedürfnissen entspricht – sei es eine grundlegende Absicherung oder ein umfassendes Leistungspaket mit Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder alternativen Heilmethoden. Zudem sind die PKV-Beiträge einkommensunabhängig und richten sich nach den gewählten Leistungen. Die freie Arztwahl und der schnellere Zugang zu Fachärzten sorgen für eine optimale medizinische Versorgung.
Nur rund 20 % der Menschen in Deutschland haben die Möglichkeit, sich privat statt gesetzlich zu versichern – dazu zählen auch Professoren. Ihre Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) hängt dabei stark von ihrem Arbeitgeber ab. Professoren an öffentlichen Universitäten sind meistens verbeamtet und erhalten Beihilfe, die einen Großteil ihrer Krankheitskosten abdeckt. Sie können sich unabhängig von der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in die private Krankenversicherung versichern – ein Vorteil, den Angestellte nicht haben. Die PKV bietet spezielle Beihilfetarife, die gezielt auf diese Absicherung abgestimmt sind und oft sowohl günstiger als auch leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung ausfallen. Anders sieht es für Professoren aus, die an privaten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätig sind. Sie sind in der Regel nicht verbeamtet und erhalten keine Beihilfe. Um in die PKV wechseln zu können, müssen sie daher, wie alle Angestellten, die JAEG überschreiten. In diesen Fällen ist ein detaillierter Vergleich zwischen GKV und PKV besonders wichtig, um die individuell beste Absicherung zu finden. Dank der attraktiven Leistungen und maßgeschneiderten Tarife entscheiden sich die meisten Professoren für die private Krankenversicherung, sowohl während ihrer akademischen Laufbahn als auch darüber hinaus.
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Professoren besonders attraktive Konditionen. Spezielle Tarife für diese Berufsgruppen machen den Wechsel in die PKV besonders lohnenswert.
Für verbeamtete Professoren ist die PKV eine attraktive Wahl, da die Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet werden und die staatliche Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt – abhängig vom Bundesland und der Familiensituation. So beginnen besonders günstige Beamtentarife bereits ab 141 Euro pro Monat, während umfangreichere Premiumtarife ab 184 Euro erhältlich sind. Ein 30-jähriger verbeamteter Professor mit 50 Prozent Beihilfe zahlt beispielsweise monatlich zwischen 191 und 311 Euro für seine PKV. Erhöht sich die Beihilfe durch Kinder auf 70 Prozent, sinken die Kosten auf 133,70 bis 217,70 Euro. Eine 40-jährige Professorin mit 50 Prozent Beihilfe zahlt je nach Tarif zwischen 223 und 353 Euro, während sich die Beiträge bei 70 Prozent Beihilfe auf 156,10 bis 247,10 Euro reduzieren.
Für angestellte Professoren ohne Beihilfeanspruch sind die Kosten der Krankenversicherung jedoch höher. In der PKV bewegen sich die Beiträge je nach Tarif und Leistungsumfang typischerweise zwischen 410 und 640 Euro pro Monat. Alternativ können sie in der GKV bleiben, deren einkommensabhängige Beiträge oft über 850 Euro monatlich liegen.
Gerade für junge Professoren bietet die PKV mit ihren günstigen Tarifen eine hervorragende Möglichkeit, sich umfassend abzusichern und langfristig von den besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Ein individueller Tarifvergleich hilft dabei, die optimale Absicherung zu finden.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Professoren in der PKV ihre Leistungen und Tarifbausteine individuell an ihre persönlichen Absicherungswünsche anpassen und vertraglich für die Zukunft festlegen. Durch diese flexible Gestaltung lässt sich der Beitrag gezielt steuern. Ein unabhängiger Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich in jedem Fall. Triff schon während deines Vorbereitungsdienstes oder Referendariats die richtige Entscheidung und sichere dir die besten Konditionen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – keine festgelegte Obergrenze für Behandlungsleistungen und keine Einschränkung der Arztwahl auf Vertragsärzte. Privatversicherte profitieren daher von einer erstklassigen medizinischen Versorgung, darunter zeitnahe Termine, kurze Wartezeiten, freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie Zugang zu modernsten Behandlungsmethoden. Als Professor kannst du dir diese wertvollen Vorteile der PKV sichern.
Im Rahmen der individuellen Beihilfe übernimmt der Dienstherr für Professoren und Hochschulreferendare – als beihilfeberechtigte Personen – einen Teil der Kosten für Krankheit, Pflegebedarf, Geburt, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen. Dadurch muss nur der verbleibende Anteil der Kosten durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Speziell auf die Beihilfe abgestimmte PKV-Tarife, auch als Restkostenversicherungen bekannt, ermöglichen es Professoren von einem erheblichen Einsparpotenzial zu profitieren und gleichzeitig von den umfassenden Leistungen der PKV zu profitieren.
Idealerweise begleitet dich deine private Krankenversicherung ein Leben lang – von deiner ersten Anstellung als Juniorprofessor über deine gesamte Laufbahn bis hin zur Pension. Ein späterer Wechsel des Versicherers oder Tarifs kann mit Nachteilen verbunden sein, weshalb es wichtig ist, frühzeitig eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen. Eine vorausschauende Wahl sichert dir langfristig die besten Konditionen und Leistungen. Mit unserem PKV-Vergleich speziell für Professoren erhältst du eine transparente und umfassende Übersicht über die relevanten Tarife, ihre Leistungen und Kosten. So kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und die für dich optimale private Krankenversicherung auswählen.
PKV-Rechner werden online von verschiedenen Anbietern bereitgestellt – neben unabhängigen Plattformen auch von privaten Krankenversicherern oder deren Vertretern. Achte darauf, dass – wie bei unserem PKV-Tarif-Check – alle am Markt verfügbaren Versicherungen und Tarife objektiv und transparent im Vergleich berücksichtigt werden. So erhältst du die bestmögliche Entscheidungsgrundlage.
Bei der Wahl der optimalen privaten Krankenversicherung für Professoren gibt es zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Beihilfevorschriften spielen eine entscheidende Rolle bei der Auswahl des passenden Tarifs, da sie die Höhe der Erstattungen und damit die notwendigen Versicherungsleistungen bestimmen. Zusätzlich gibt es spezielle Tarife, die auf die Bedürfnisse von Professoren zugeschnitten sind, sowie exklusive Sonderkonditionen, die langfristig finanzielle Vorteile bieten können. Um sicherzustellen, dass du die beste Entscheidung triffst, solltest du für deinen PKV-Vergleich und deine Beratung auf einen Anbieter setzen, der sich auf Beamte und ihre spezifischen Versicherungsbedürfnisse spezialisiert hat. So erhältst du eine maßgeschneiderte Absicherung, die optimal auf deine berufliche Laufbahn als Professor abgestimmt ist.
PKV-Tests gibt es mittlerweile in großer Zahl – von Stiftung Warentest bzw. Finanztest, Focus Money, Handelsblatt, WirtschaftsWoche, Finanztip, Check24, MORGEN & MORGEN, Franke und Bornberg sowie vielen weiteren Anbietern. Häufig werden dabei unterschiedliche Versicherer oder PKV-Tarife als Testsieger ausgezeichnet. Diese teils stark abweichenden Ergebnisse ergeben sich vor allem aus unterschiedlichen Testkriterien, variierenden Bewertungsmaßstäben sowie aus laufenden Produkt- und Tarifneuerungen am Markt. Da die individuellen Anforderungen an eine Krankenversicherung in der Praxis stark variieren, können selbst aktuelle Tests meist nur eine grobe Orientierung bieten. Die bessere Lösung für dich: Nutze unseren PKV-Tarifvergleich für Professoren, um einen aktuellen und vollständigen Überblick nach deinen persönlichen Vorgaben zu erhalten.
Die privaten Krankenversicherungen sichern dir die vereinbarten Leistungen bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit verbindlich zu. Durch flexible Tarifbausteine kannst du verschiedene Versorgungsbereiche gezielt nach deinen Bedürfnissen auswählen – etwa ambulante Behandlungen, stationäre Versorgung mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, hochwertige zahnmedizinische Leistungen oder umfassende Reha-Maßnahmen.
Als Professor solltest du bereits frühzeitig eine private Krankenversicherung wählen, die nicht nur aktuell, sondern auch langfristig optimal zu deinen Anforderungen passt. Mit einem unabhängigen PKV-Vergleich findest du die ideale Balance zwischen Beitrag und Leistung und stellst sicher, dass dein Versicherungsschutz auch in Zukunft deinen Erwartungen entspricht. Dabei lohnt es sich, bereits jetzt abzuwägen, welche Leistungen für dich im Laufe deiner Karriere besonders relevant sein könnten.
Welche Leistungen die Beihilfe übernimmt und in welchem Umfang, hängt von den jeweiligen Vorschriften des Bundes oder deines Bundeslandes ab. Diese Unterschiede beeinflussen deinen Versicherungsbedarf erheblich. Achte daher darauf, eine beihilfekonforme private Krankenversicherung zu wählen, die optimal zu deinen Ansprüchen als Professor passt.
Die Beihilfe übernimmt nicht alle Gesundheitskosten vollständig. Einige medizinische Leistungen werden nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet. Um diese Lücken zu schließen, bieten private Krankenversicherer spezielle Beihilfeergänzungstarife an. Mit einem geringen Zusatzbeitrag kannst du so sicherstellen, dass auch nicht beihilfefähige Kosten optimal abgedeckt sind.
Auch als Professor kannst du deine private Krankenversicherung mit zusätzlichen Leistungen für einen geringen Beitrag erweitern. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann beispielsweise bereits für weniger als einen Euro pro Monat hinzugefügt werden und bietet dir weltweiten Schutz bei medizinischen Notfällen.
In der privaten Krankenversicherung ist ein Selbstbehalt grundsätzlich freiwillig und kann individuell angepasst werden. Durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung lässt sich der monatliche Beitrag um bis zu 20 % reduzieren. Je nach Anbieter und Tarif stehen dabei verschiedene Optionen zur Verfügung.
Nutzt du deine private Krankenversicherung über einen bestimmten Zeitraum nicht, gewähren einige Anbieter je nach Tarif eine teilweise Rückerstattung deiner Beiträge. Welche Leistungen dabei in Anspruch genommen werden können, ohne die Rückerstattung zu beeinflussen, prüfen wir gerne für dich und finden das beste Angebot passend zu deinen individuellen Bedürfnissen.
Dein Gesundheitszustand in den Jahren vor Vertragsabschluss hat einen entscheidenden Einfluss auf die Konditionen deiner privaten Krankenversicherung. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger sind die Beiträge. Vor Vertragsbeginn ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, und bei einem späteren Wechsel des Versicherers oder Tarifs kann eine erneute Prüfung notwendig sein. Daher lohnt es sich, frühzeitig die passende PKV zu wählen, um langfristig von stabilen Konditionen zu profitieren und einen Wechsel möglichst zu vermeiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige von Beihilfeberechtigten Anspruch auf Beihilfe haben. Die Höhe der Beihilfe hängt davon ab, ob es sich um berücksichtigungsfähige Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder handelt. Beihilfeberechtigte Angehörige sind nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden und können ebenfalls von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren. Mit unserem Vergleich findest du schnell und unkompliziert die beste private Krankenversicherung für deine Familie.
Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg, bieten als Alternative zur individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe an. In diesem Modell erhält der Beihilfeberechtigte keinen direkten Zuschuss zu seinen Krankheitskosten, sondern stattdessen einen maximal 50-prozentigen Zuschuss zu seinem tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für Professoren ist die pauschale Beihilfe in den meisten Fällen nicht vorteilhaft und bringt einige Fallstricke mit sich. Daher wird sie nur selten genutzt. Viele Bundesländer, darunter Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, bieten diese Option gar nicht erst an. Da die Wahl der pauschalen Beihilfe in der Regel für die gesamte Dienstzeit unwiderruflich ist, sollte diese Entscheidung gut durchdacht sein. Ein gründlicher Vergleich der Beiträge und Leistungen mit der privaten Krankenversicherung ist essenziell. Eine Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsspezialisten hilft dabei, die langfristigen Auswirkungen richtig einzuschätzen.
Das Wichtigste vorweg: Die beste private Krankenversicherung gibt es nicht – genauso wenig wie das eine perfekte Auto, das ideale Outfit oder das ultimative Reiseziel für jeden. Welche PKV und welcher Tarif am besten für dich geeignet sind, hängt von deiner individuellen Situation und deinen Anforderungen ab. Daher sollten allgemeine Testergebnisse oder Empfehlungen von Freunden immer durch einen professionellen, objektiven Vergleich überprüft werden, der deine persönlichen Absicherungswünsche berücksichtigt.
In Deutschland bieten rund 40 private Krankenversicherer Tarife für Professoren an, darunter Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Debeka, HanseMerkur, HUK-Coburg, LVM, Signal Iduna, R+V und VRK. Jede dieser Versicherungen hat mehrere Tarife mit unterschiedlichen Leistungen und Beiträgen. Zudem bewerten die Anbieter bestehende Diagnosen bei der Gesundheitsprüfung oft unterschiedlich, was sich direkt auf deine Versicherungsbedingungen auswirken kann. Unsere Empfehlung aus langjähriger Erfahrung: Lass dich nicht allein von Tests oder Meinungen beeinflussen, sondern vergleiche gezielt die Tarife nach deinen persönlichen Bedürfnissen. Wir helfen dir gerne dabei, den optimalen Versicherungsschutz zu finden.
Ein gründlicher Vergleich ist daher unerlässlich, um eine PKV zu finden, die optimal zu deinen Bedürfnissen passt.
Wir empfehlen dir daher aus unserer langjährigen Erfahrung das folgende Vorgehen:
Nutze unseren kostenlosen Vergleich, um die Tarife verschiedener Versicherer schnell und unkompliziert gegenüberzustellen. Mit unserem Tarif-Check findest du die private Krankenversicherung, die perfekt zu deinen Bedürfnissen passt. Vergleiche jetzt unverbindlich alle PKV-Tarife für Professoren und sorge für den besten Versicherungsschutz auf deinem Weg in die Beamtenlaufbahn.
Professoren im öffentlichen Dienst profitieren von der Beihilfe ihres Dienstherrn die ihnen einen großen Teil der Kosten für Arztbesuche Behandlungen Vorsorge und Pflege erstattet sie bezahlen ihre Rechnungen zunächst selbst und erhalten je nach Familienstand in der Regel zwischen fünfzig und siebzig Prozent zurück den verbleibenden Betrag deckt eine private Krankenversicherung ab die speziell auf die Beihilfe abgestimmt ist und oft bessere Leistungen bietet als die gesetzliche Krankenversicherung nur ein kleiner Teil der Bevölkerung darf sich überhaupt privat versichern Professoren gehören dazu solange sie verbeamtet sind können sie unabhängig vom Einkommen eine private Krankenversicherung abschließen angestellte Professoren zum Beispiel an privaten Hochschulen oder Forschungseinrichtungen haben dagegen keinen Anspruch auf Beihilfe und müssen wie andere Angestellte ein bestimmtes Mindesteinkommen überschreiten um in die private Krankenversicherung zu wechseln liegt ihr Einkommen darunter bleiben sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert aus diesem Grund entscheiden sich die meisten verbeamteten Professoren für die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung um eine hochwertige medizinische Versorgung zu sichern finanzielle Lücken zu vermeiden und langfristig Beiträge zu sparen wer früh vergleicht kann von günstigen Beiträgen und besseren Leistungen profitieren dabei lohnt es sich Tarife regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen so bleibt die Absicherung jederzeit passend zur Lebenssituation und zum individuellen Bedarf.
Professoren mit Beihilfeanspruch müssen nur den Teil ihrer Krankheitskosten absichern der nach Abzug der Beihilfe übrig bleibt dadurch fallen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Professoren in der Regel deutlich günstiger aus als für Angestellte die ihre gesamten Gesundheitskosten eigenständig absichern müssen da die Versicherung nur das verbleibende Kostenrisiko übernimmt spricht man bei diesen speziell abgestimmten Tarifen auch von einer Restkostenversicherung solche beihilfekonformen Tarife wurden eigens für Beamte und damit auch für Professoren entwickelt sie bieten eine umfassende medizinische Versorgung auf hohem Niveau bei gleichzeitig vergleichsweise niedrigen Beiträgen durch diese Kombination aus staatlicher Unterstützung und privater Absicherung profitieren Professoren von einem sehr guten Preis Leistungsverhältnis und können ihre Gesundheitsvorsorge individuell an ihre Bedürfnisse anpassen wer früh einen passenden Tarif wählt und regelmäßig überprüft stellt sicher dass die Absicherung dauerhaft optimal bleibt und keine Versorgungslücken entstehen.
Professoren sind als verbeamtete Hochschullehrer grundsätzlich beihilfeberechtigt das bedeutet der Dienstherr übernimmt einen großen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen Vorsorge Pflege und andere Gesundheitsausgaben neben den Professoren selbst können auch ihre Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner Beihilfe erhalten wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind entscheidend ist dabei vor allem das Einkommen des Partners nur wenn dieses eine festgelegte Grenze nicht überschreitet gewährt der Dienstherr einen Zuschuss zu den Krankheitskosten dadurch sollen Doppelversorgungen vermieden werden die genaue Einkommensgrenze orientiert sich am Gesamtbetrag der Einkünfte wie er im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist gegebenenfalls werden auch ausländische Einkünfte oder bestimmte Renten angerechnet je nach Bundesland gelten unterschiedliche Grenzwerte die regelmäßig angepasst werden deshalb lohnt es sich die aktuellen Zahlen zu kennen um den Anspruch für die Ehefrau oder den Lebenspartner richtig einzuschätzen wer als Professor seinen Partner über die Beihilfe mit absichern möchte sollte die Einkommensgrenze im Blick behalten und bei Fragen rechtzeitig Informationen beim Dienstherrn oder der Beihilfestelle einholen in den folgenden Abschnitten findest du eine Übersicht über die derzeit gültigen Einkommensgrenzen in den einzelnen Bundesländern damit du schnell herausfinden kannst ob deine Ehefrau ebenfalls beihilfeberechtigt ist.
§ 78 Abs. 1a LBG BW: GdE im letzten oder vorletzten Jahr maximal 20.000 €
Art. 96 Abs. 1 BayBG: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.878 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 4 Abs. 1 LBhVO BE: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.000 €
§ 62 Abs. 2 LBG BB: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.000 €
§ 80 Abs. 2 BremBG, § 1b Abs. 3 BremBVO: GdE im letzten Jahr maximal 12.000 €
§ 80 Abs. 11 Nr. 1c HmbBG, § 2 Abs. 5 HmbBeihVO: GdE im letzten Jahr maximal 20.000 €
§ 80 Abs. 1 S. 2 HBG: GdE im vorletzten Jahr maximal 23.208 € (das Zweifache des Grundfreibetrags gemäß § 32a Abs. 1 EStG)
§ 6 Abs. 2 BBhV: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.878 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 80 Abs. 3 S. 2 NBG: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.000 €
§ 75 Abs. 2 LBG NRW, § 2 Abs. 1 Nr. 1b BVO NRW: GdE im letzten Jahr maximal 21.995 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 66 Abs. 2 LBG RP: bei Heirat nach dem 31.12.2011 GdE im vorletzten Jahr maximal 17.000 €, bei Heirat vor dem 01.01.2012 und Begründung des Beihilfeanspruchs nach dem 01.01.2012 GdE im vorletzten Jahr maximal 17.000 €, andernfalls maximal 20.450 €
§ 4 Abs. 7 BhVO SL: GdE im vorletzten Jahr maximal 17.595 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 80 Abs. 4 SächsBG, § 4 Abs. 2 SächsBhVO: GdE in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt maximal 18.504 € (dynamische Anpassung auf Basis der Grundgehaltssätze gemäß § 19 SächsBesG)
§ 6 Abs. 2 BBhV: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.878 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 80 Abs. 6 LBG SH: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.000 €
§ 72 Abs. 2 ThürBG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürBhV: GdE im vorletzten Jahr maximal 18.000 €
Der Nachweis der maßgeblichen Einkommensverhältnisse erfolgt in der Regel durch Vorlage einer Kopie des Einkommensteuerbescheids oder durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts. Sofern Einkünfte nicht im deutschen Steuerbescheid ausgewiesen sind, müssen diese durch geeignete Unterlagen gesondert nachgewiesen werden.
Liegt das Einkommen des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners im Kalenderjahr der Antragstellung unter dem Einkommen des relevanten Betrachtungszeitraums und ist absehbar, dass die maßgebliche Einkommensgrenze im laufenden Jahr nicht überschritten wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine vorläufige Anerkennung als berücksichtigungsfähig im Sinne des Beihilferechts erfolgen. Dies hängt stets von der jeweils geltenden Beihilfeverordnung ab. In solchen Fällen erfolgt eine abschließende Überprüfung der Beihilfefestsetzung nachträglich auf Grundlage des vorgelegten Steuerbescheids. Einige Beihilferegime sehen darüber hinaus für besondere Härtefälle Ausnahmeregelungen vor, die eine Abweichung von den allgemeinen Anforderungen ermöglichen.
Die Höhe des Beihilfebemessungssatzes, also der prozentuale Anteil der Krankheitskosten, der durch die Beihilfe übernommen wird, kann je nach Beihilferecht, individueller Lebenssituation der beihilfeberechtigten Staatsanwältin oder des Staatsanwalts sowie dem Status eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen variieren. In der Regel liegt der Bemessungssatz für beihilfeberechtigte Personen bei 50 Prozent. Sind im Familienzuschlag Kinder berücksichtigt, was meist erst bei mindestens zwei Kindern der Fall ist, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz nach den Regelungen des Bundes und vieler Bundesländer auf 70 Prozent. Dieser erhöhte Satz gilt häufig auch für berücksichtigungsfähige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, für Versorgungsempfänger im Ruhestand sowie teilweise für Personen in Elternzeit. Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz in den meisten Beihilfeverordnungen 80 Prozent. Es gibt jedoch Länder, in denen die Beihilfevorschriften deutlich abweichen. So gelten in Bremen, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein teilweise eigene Bemessungsgrundlagen mit höheren Sätzen. Insbesondere Sachsen und Schleswig-Holstein ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe in Höhe von bis zu 90 Prozent.
Je höher der Beihilfebemessungssatz für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausfällt, desto geringer ist der Anteil der Krankheitskosten, der zusätzlich über eine private Krankenversicherung abgesichert werden muss. Da ein größerer Teil der Aufwendungen bereits durch die Beihilfe abgedeckt wird, reduziert sich der individuelle Absicherungsbedarf deutlich. In der Folge fallen die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei einem hohen Beihilfesatz in der Regel besonders günstig aus.
Wie hoch dein persönlicher Beitrag ist, ermitteln wir gerne kostenlos und unverbindlich für dich mithilfe unseres private Krankenversicherung-Rechners. Dabei können wir alle verfügbaren Tarife der am deutschen Markt aktiven Versicherungsgesellschaften für dich vergleichen - von Allianz, ARAG, Barmenia Krankenversicherung AG und DBV (u. a. BWE-U) über Debeka, DEVK, HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, LVM (Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster) und Mecklenburgische bis hin zu Nürnberger, Provinzial, R+V, Signal Iduna und VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) sowie zahlreiche weitere Anbieter. Komm hierzu einfach auf uns zu.
Für verbeamtete Professorinnen und Professoren ist die Dienstunfähigkeit in § 44 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt. Sie gelten als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Dienstunfähigkeit kann auch dann angenommen werden, wenn infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst ausgeübt wurde und nicht zu erwarten ist, dass innerhalb der folgenden sechs Monate eine vollständige Wiederherstellung der Dienstfähigkeit eintritt. Bestehen Zweifel an der Dienstfähigkeit, ist der oder die Betroffene gemäß § 44 Absatz 6 BBG verpflichtet, sich auf Weisung der Dienststelle ärztlich untersuchen zu lassen. Gegebenenfalls kann diese Untersuchung auch eine ärztliche Beobachtung umfassen. Die Begutachtung darf nur durch einen Amtsarzt oder durch einen von der obersten Dienstbehörde oder einer dazu befugten Stelle zugelassenen Arzt durchgeführt werden, wie es § 48 Absatz 1 BBG vorsieht. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann insbesondere für Professorinnen und Professoren von Bedeutung sein, die die versorgungsrechtliche Wartezeit noch nicht erfüllt haben oder eine zusätzliche Absicherung über das Ruhegehalt hinaus wünschen.
Das Verfahren bei Dienstunfähigkeit regelt § 47 BBG wie folgt: Hält der Dienstvorgesetzte den Bediensteten aufgrund eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand für dienstunfähig und ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich oder liegen die Voraussetzungen für die begrenzte Dienstfähigkeit nicht vor, teilt er dem Betroffenen mit, dass die Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist. Dabei sind die Gründe für die Versetzung in den Ruhestand anzugeben. Der Betroffene kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Danach entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde über die Versetzung in den Ruhestand mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Versetzungsverfügung ist dem Betroffenen schriftlich zuzustellen. Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung in den Ruhestand dem Betroffenen bekannt gegeben worden ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Besoldung einbehalten, die das Ruhegehalt übersteigt. Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich in diesem Fall nach den erzielten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der geleisteten ruhegehaltfähigen Dienstzeit, gegebenenfalls verringert um einen Versorgungsabschlag für den vorzeitigen Bezug des Ruhegehalts.
Begrenzte Dienstfähigkeit, auch als Teildienstfähigkeit bezeichnet, liegt gemäß § 45 BBG vor, wenn eine Professorin oder ein Professor das übertragene Amt weiterhin ausüben kann, jedoch nur noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. In diesem Fall ist die Arbeitszeit entsprechend anzupassen. Für Landesbeamte gilt § 27 BeamtStG mit vergleichbarer Regelung. Die Dienstbezüge werden in diesem Fall gemäß § 6a in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BBesG im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt und gegebenenfalls durch einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag ergänzt. Diese Regelung ermöglicht es, die verbleibende Arbeitskraft im Hochschuldienst weiterhin sinnvoll einzusetzen, ohne eine vollständige Dienstunfähigkeit feststellen und das Beamtenverhältnis beenden zu müssen.
Dienstunfähigkeit ist nicht nur mit gesundheitlichen Einschränkungen verbunden, sondern kann auch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2021 rund 17 Prozent aller Neupensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit vorgenommen, was die Relevanz dieses Risikos deutlich macht. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet in solchen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zur beamtenrechtlichen Versorgung. Sie zahlt im Leistungsfall eine vereinbarte monatliche Rente und befreit gleichzeitig von der weiteren Beitragspflicht. Für Professorinnen und Professoren, die die gesetzliche Wartezeit für einen Anspruch auf Ruhegehalt noch nicht erfüllt haben oder zusätzlichen finanziellen Schutz wünschen, kann diese Absicherung eine wichtige Rolle spielen, um Versorgungslücken zu vermeiden und die finanzielle Stabilität zu sichern.
Wünscht du dir hierzu weitere Informationen oder eine individuelle Beratung? Dann komm gerne auf uns zu.
Verletzt eine Professorin oder ein Professor im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit eine gegenüber Dritten bestehende Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig, besteht gemäß § 839 BGB grundsätzlich eine persönliche Schadenersatzpflicht. Dieser Haftungsanspruch wird durch Artikel 34 des Grundgesetzes dahingehend ergänzt, dass im Außenverhältnis nicht die oder der Beamte selbst, sondern der Dienstherr haftet. Dieser tritt gegenüber dem Geschädigten an die Stelle des Bediensteten. Im Innenverhältnis erlaubt Artikel 34 Satz 2 GG jedoch einen Rückgriff auf den Beamten, sofern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Auf Bundesebene konkretisiert § 75 BBG diese Regelung: Bedienstete, die ihre Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen, müssen dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Haben mehrere Personen gemeinsam einen Schaden verursacht, haften sie gesamtschuldnerisch. Für Landesprofessorinnen und -professoren gilt eine inhaltsgleiche Vorschrift gemäß § 48 BeamtStG. Die Regresshaftung ist grundsätzlich nicht betragsmäßig begrenzt und kann im Einzelfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Bereits grobe Fahrlässigkeit genügt, um eine persönliche Regresspflicht auszulösen. Die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche sind in ihrer Höhe grundsätzlich nicht begrenzt und können insbesondere bei Personenschäden erhebliche finanzielle Folgen haben.
Ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung im persönlichen Bereich schützt eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, vor Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen können. Für Professorinnen und Professoren bedeutet das konkret: Sollte es beispielsweise im Rahmen von Aufsichtspflichten, Prüfungen oder organisatorischen Aufgaben zu einem Schaden kommen, kann die Diensthaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen bewahren. Die Beiträge sind in der Regel sehr gering und richten sich nach dem Tätigkeitsbereich, dem gewählten Leistungsumfang, der Höhe der Deckungssumme und einer möglichen Selbstbeteiligung. In einfachen Varianten ist diese Absicherung bereits für weniger als zehn Euro jährlich erhältlich. Zusätzlich kann auf Wunsch auch der Verlust von Dienstschlüsseln abgesichert werden, insbesondere wenn diese Zugang zu zentralen Schließanlagen gewähren. Aufgrund des geringen Beitrags und des potenziell hohen Haftungsrisikos ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Professorinnen und Professoren eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung des persönlichen Vermögens.
Als Juniorprofessor oder angehender Professor triffst du mit der Wahl deiner privaten Krankenversicherung eine entscheidende Weichenstellung für deine Zukunft. Zum einen ist eine zuverlässige Gesundheitsabsicherung essenziell, zum anderen unterscheiden sich die Tarife, Leistungen, Beiträge und Vertragsbedingungen je nach Anbieter erheblich. Den Überblick zu behalten, kann daher eine Herausforderung sein.
Falls du dir noch unsicher bist, welche private Krankenversicherung am besten zu deiner Situation passt, Fragen zu Tarifen, Anbietern oder den Beihilfevorschriften hast oder eine fachkundige Beratung suchst, unterstützen wir dich gerne. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir dir dabei, die optimale Absicherung zu finden – unverbindlich und ohne zusätzliche Kosten. Wir freuen uns darauf, dich zu beraten!
Als Professor bist du nicht automatisch privat krankenversichert. Die Art der Krankenversicherung hängt von deinem Beschäftigungsstatus ab. Verbeamtete Professoren haben Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn, die je nach Bundesland zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Um die verbleibenden Kosten zu decken, entscheiden sich viele für eine private Krankenversicherung mit einem beihilfekonformen Tarif, da diese in der Regel günstiger und leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung ist. In einigen Bundesländern besteht auch die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe zu wählen und in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, was jedoch selten vorteilhaft ist. Angestellte Professoren unterliegen der Versicherungspflichtgrenze und können sich nur dann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden, wenn ihr Einkommen über dieser Grenze liegt. Liegt ihr Einkommen darunter, sind sie verpflichtend in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Professoren und Juniorprofessoren hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Beihilfeanspruch, das Alter bei Versicherungsbeginn, der Gesundheitszustand und die gewählte Tarifoption. Juniorprofessoren können von speziellen Tarifen profitieren, die aufgrund des geringeren Risikos und der Beihilfeunterstützung günstiger sind als reguläre Volltarife. Für verbeamtete Professoren richtet sich der Beitrag nach dem jeweiligen Beihilfeanspruch, der je nach Bundesland zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten abdeckt. Die private Krankenversicherung übernimmt den verbleibenden Anteil, wodurch die monatlichen Kosten individuell variieren. Einflussfaktoren wie Selbstbeteiligung, Leistungsumfang und Zusatzbausteine ermöglichen eine flexible Beitragsgestaltung. Angestellte Professoren haben keinen Anspruch auf Beihilfe und benötigen eine vollständige private Krankenversicherung, sofern ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und sie sich gegen die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Beitrags, maximal in Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberanteils. Da Tarife, Leistungen und individuelle Voraussetzungen stark variieren, ist ein persönlicher Vergleich sinnvoll, um den optimalen Schutz mit den besten Konditionen zu finden. Eine fundierte Entscheidung stellt sicher, dass die Krankenversicherung langfristig den eigenen Anforderungen gerecht wird.
Viele Professoren entscheiden sich für die private Krankenversicherung, da sie in Kombination mit der staatlichen Beihilfe sowohl finanziell als auch leistungstechnisch oft die bessere Wahl ist. Verbeamtete Professoren erhalten Beihilfe, die je nach Bundesland zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten abdeckt. Dadurch muss nur der verbleibende Anteil privat abgesichert werden, was im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zu deutlich niedrigeren Beiträgen führt. Während sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen richten, bietet die private Krankenversicherung individuelle Tarife. Besonders Professoren mit hohem Einkommen profitieren davon, da sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oft den Höchstbeitrag zahlen würden, während die private Absicherung durch den Beihilfezuschuss meist kostengünstiger ausfällt. Gleichzeitig bietet die private Krankenversicherung umfangreiche Leistungen, darunter schnellere Facharzttermine, freie Arztwahl, bevorzugte Krankenhausbehandlung mit Einzelzimmer und Chefarztoption sowie höhere Erstattungen für Zahnersatz oder alternative Heilmethoden. Da Professoren nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, können sie sich frei für eine private Absicherung entscheiden. Diese Wahl bietet mehr Flexibilität in der Tarifgestaltung und ermöglicht eine langfristige finanzielle Planung. Wer frühzeitig in die private Krankenversicherung einsteigt, profitiert zudem von stabileren Beiträgen im Alter, insbesondere durch den Aufbau von Altersrückstellungen. Eine vorausschauende Tarifwahl stellt sicher, dass auch im Ruhestand eine umfassende medizinische Versorgung gewährleistet ist. Die private Krankenversicherung kombiniert somit finanzielle Vorteile mit hochwertiger Gesundheitsversorgung und ist für viele Professoren die optimale Lösung.
In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte der privaten Krankenversicherung speziell für Professoren zusammengestellt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Orientierung zu bieten, damit Sie die für Ihre persönliche und berufliche Situation beste Entscheidung treffen können. Mit unserem kostenlosen Vergleichs- und Tarif-Check erhalten Sie eine maßgeschneiderte Übersicht über die passenden Versicherungsoptionen – völlig unverbindlich. Falls Sie eine individuelle Beratung wünschen oder noch offene Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Schützen Sie sich optimal für Ihre Zukunft im Beamtenverhältnis und finden Sie die PKV, die genau zu Ihnen passt!
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